Bei Klaus Kusanwosky findet sich hier ein Beitrag über den Bundestrojaner, der nicht nur lesenswert ist, sondern gleichzeitig interessante Erweiterungen zulässt, führt man ihn eng mit Kusanowskys Ausführungen zum Dokument in der Moderne. Während Kusanowsky sich auf das Paar Freiheit/Sicherheit im Bezug auf das staatliche Gewaltmonopol widmet, scheint mir die Fortführung mit dem Blick auf den „Kriminellen“, von dem er spricht, den er aber nicht weiter definiert, vielversprechend.
Hätte die Polizei es mit Kriminellen zu tun, wären die Probleme erheblich geringer. Der „Kriminelle“ aber ist das Ergebnis eines Dokumentationsprozesses mit heutzutage höchst geregelten Verfahrensweisen zur Erzeugung des Dokuments „Kriminell“: Gemeint ist der Gerichtsprozess, der durch Richter durchgeführt das Verfahren umfasst, aus einem Beschuldigten oder „Angeklagten“ einen dokumentierten Kriminellen also Tatschuldigen zu machen. Bereits hier – und das ist vielleicht für den Dokumentbegriff selbst nicht ganz uninteressant – ist zu sehen, dass die Dokumente der Moderne niemals der Charakter der endgültigen Gültigkeit tragen können, sondern nur hohe Probabilität, die durch weitere Gerichtsinstanzen überprüfbar sein muss. Die Berufungsinstanz führt das Dokumentationsverfahren erneut durch. Die Revisionsinstanz wiederum überprüft lediglich, ob die Verfahrensdurchführung der Vorinstanz Dokumenterzeugungsgerecht operierte oder nicht. Darin liegt ein wichtiger Zug der Moderne. Sie erzeugt Dokumente – aber mit dem gleichzeitigen Bewusstsein, dass das Dokument nicht gültig sein könnte oder zu einem späteren Zeitpunkt (etwa durch das Auftauchen neuer Beweise durch neu zugelassene Beweisverfahren wie den DANN-Test) als ungültig erscheint, weil es noch immer von der Voraussetzungen, aus denen heraus es erzeugt wurde, abhängig bleibt.
Die göttlichen Gerichtsurteile des Vormittelalters suchten nach Letztgültigkeit – indem sie Gott zumuteten, in einen erwartbaren Ablauf (das Verbrennen eines Körpers im Feuer) einzugreifen und gegen natur- und menschenwissenschaftliche Erfahrung wundertätig die Nichtschuld zu beweisen. Erst in den Prozessen der Inquisition wurde dieses Verfahren insoweit abgewandelt, dass der Beschuldigte notwendig ein Geständnis ablegen musste, um vollgültig verurteilbar zu sein. Dass das nicht in blutrünstigen Folterorgien wahnsinniger Inquisitoren mündete, » Read the rest of this entry «