Mai 13th, 2012 § § permalink; Autor: Ulf Schmidt
Jetzt hat auch der Art Directors Club (ADC), der Kreativverband der Werbeindustrie (dessen Mitglied ich bin) zur Urheberrechtsdebatte Stellung bezogen. Und sich ziemlich blamiert.
Ich hatte den letzten Tagen das Vergnügen, als Juror für den ADC Dialogwerbearbeiten des letzten Jahres unter Kreativgesichtspunkten mit zu jurieren. Nette Sache. Bei der gestrigen Preisverleihung hatte ich dann das noch grössere Vergnügen, wenn nicht die Ehre, die großartige Anzeige des ADC zum Tod Vicco von Bülows zu laudatieren.
Weit weniger vergnüglich, um nicht zu sagen ärgerlich unreflektiert fand ich dagegen die Stellungnahme des ADC Vorstandssprechers Jochen Rädeker zum Urheberrecht. Mit pathetischem Unterton forderte er ein starkes Urheberrecht zum Schutz der Kreativen. Es könne ja wohl nicht sein, dass sich jeder einfach ohne Bezahlung kreative Leistung downloade.
Das ist enorm dumm. Aus zwei Gründen:
- Dürfte der Werbeindustrie nicht daran gelegen sein, die Leistungen ihrer Kreativen, von Textern, Designern, Drehbuchautoren, Musikern, Programmieren nach Prinzipien des geistigen Eigentums der Schöpfer behandeln zu lassen. Wäre ja nett, wenn ein Texter gegen ein Unternehmen zu Felde zöge weil seine Headline oder sein Claim nicht in der von ihm/ihr geschaffenen Form erscheint, wenn Drehbücher vom Kunden oder Vorgesetzten umgeschrieben, Musik verhunzt wird. Von finanziellen Ansprüchen an die Verwerter wollen wir mal schweigen.
Richtig ärgerlich daran ist, dass eigentlich die Werbeindustrie schon lange mit nach-urheberrechtlichen Prinzipien arbeitet. Werbemaßnahmen enstehen seit » Read the rest of this entry «
März 5th, 2012 § § permalink; Autor: Ulf Schmidt
Vor einigen Tagen war in der Welt Online hier ein Interview mit dem Sony Music International Chef Edgar Berger zu lesen, das sowohl in den Äußerungen spannend, wie auch in den Implikationen verblüffend ist. Zeigt es doch mehr als deutlich, dass die Musikindustrie in den letzten anderthalb Jahrzehnten die Gesetzgebung vor den eigenen Karren gespannt oder gezerrt hat, um eine mangelhafte Anpassung des eigenen, überholten Geschäftsmodells zu vermeiden. Anderthalb Jahrzehnte wurden Musikfans abgemahnt, kriminalisiert oder gar vom Netz abgeschnitten – weil die Musikindustrie es geschafft hat, durch massive Lobbyarbeit Parlamentariern den nahenden Untergang der Kultur zu prophezeien. Neben einem weidlichen Entsetzen meinerseits, führt es doch auch zu der ganz klaren Konsequenz, dass andere Industrien wie Filmfirmen oder Verlage keine Chance haben dürfen, den selben Rechtsmissbrauch zu wiederholen.
Das Internet ist für die Musikindustrie ein großer Glücksfall, oder besser gesagt: Das Internet ist für uns ein Segen.
Das sagte Edgar Berger wörtlich. Bedrohung? Untergang? Segen! Ach was? Und warum ist das so?
Wir haben im Netz inzwischen weltweit mehr als 500 Musikhändler wie iTunes oder Amazon, die kaum noch etwas mit den früheren Musikläden zu tun haben. Diese Dienste sind von überall erreichbar, jeden Tag für 24 Stunden. Und sie haben keine Platzprobleme, weil sie keine Regale brauchen. Außerdem schaffen soziale Netzwerke ganz neue Verbindungen zwischen Musikstars, Fans und Produzenten. Wir können auf diesen Weg viel zielgenauer werben.
Dolles Ding, dieses Internetz. Noch doller, dass die Musikindustrie 15 Jahre braucht, um das zu verstehen. Die Musikindustrie macht jährlich Umsätze von 5 Milliarden Euro im Internet. Etwa ein Drittel des Gesamtgeschäftes, so Berger, ist heute digital. Und jetzt kommts:
Die Welt: Warum hat sich die Industrie denn mehr als zehn Jahre Zeit für diese Anpassung gelassen?
Edgar Berger: Es dauerte, bis neue Geschäftsmodelle entwickelt waren und die kritische Masse erreicht war.
Mir hauts vor Verblüffung fast die Finger von der Tastatur. Berger sagt hier nichts anderes, als: Hey Leute, schade, dass wir euch über 10 Jahre strafrechtlich verfolgen mussten – aber hey, wir mussten halt mal bisschen nachdenken. Und damit in der Zwischenzeit keine Fakten geschaffen werden, musstet ihr mal kleine » Read the rest of this entry «
Februar 13th, 2012 § § permalink; Autor: Ulf Schmidt
Heidegger diagnostizierte als Problem der abendländischen Metaphysik, dass sie das Sein als Anwesen verstanden habe. Dem war schon in meiner Dissertation entgegen gehalten worden, dass in der Figur des Sokrates in den Schriften Platons die Figur gewordene Idee, die Sokrates ist, sich eben nicht durch Anwesenheit, sondern durch A-Präsenz auszeichnet. Der „tote“ Sokrates ist da und nicht da. Er west weder an noch ab – er west un. Sokrates ist damit das Unwesen der Philosophie, derjenige, der nicht wesen kann und Nichtwesen ist. Er ist res cogitata der res cogitans, die den Namen Platon trägt und (un)zweifelhaft der geistige Urheber der Dialoge, in denen Sokrates auftritt. Er ist res inextensa, insofern er nicht materiell ist, denn als Spur in den Schriften Platons. Darin, als res cogitata inextensa, gleicht Sokrates der digitalen Datei.
Klar soweit?
Februar 11th, 2012 § § permalink; Autor: Ulf Schmidt
Von Martin Oetting (Twitter, Blog) bekam ich einen Hinweis auf einen aktuellen Artikel von Ulrich Herb im Freitag, der berichtet, dass sich Wissenschaftler gegen die Ausbeutung durch Wissenschaftsverlage, in diesem Fall den Elsevier-Verlag, zu wehren beginnen. Ich erlaube mir, zu zitieren und empfehle, den Artikel unbedingt zu lesen:
Am 23. Januar 2012 startete der Mathematiker Tyler Neylon einen Boykottaufruf im Internet: Der Titel des Unterfangens hieß „The Cost of Knowledge“ und wer sich auf der Website thecostofknowledge.com seither zu Neylons Aufruf bekennt, verspricht in Zukunft keine Artikel in den Journalen des Wissenschaftsverlags Elsevier mehr zu publizieren. Die Unterzeichner verpflichten sich zudem, keine eingereichten Artikel mehr zu begutachten oder als Herausgeber für den Verlag tätig zu sein. Als Grund für seine harsche Kampagne nennt Neylon Elseviers rücksichtslose Preis- und Verkaufspolitik – und das Verhältnis des Verlags zu offenem Wissen. Und viele Wissenschaftler teilen diese Kritik: Bereits mehr als 4.500 Forscher haben die Erklärung unterzeichnet.
{…}
Wissenschaftsverlage allerdings enteignen nicht nur die Urheber der Informationen durch den Übertrag der exklusiven Verwertungsrechte, sie » Read the rest of this entry «
Februar 11th, 2012 § § permalink; Autor: Ulf Schmidt
In einer Artikel von Konrad Lischka auf Spon (hier) findet sich eine Bemerkung, die es m.E. erlaubt, eine Vision für die zukünftige Entlohnung von Urhebern zu erarbeiten. Zwar krankt m.E. Lischkas Artikel grundsätzlich in seinem Tenor an der Unschärfe von Urheber- und Verwertungsrecht, im Verlauf findet sich aber die folgende, m.E. weiterführende Bemerkung:
…Apple, Facebook, Google, Megaupload, Spotify und all die anderen Makler verwerten in der einen oder anderen Form die Werke von Urhebern. Viele alte Verwerter aus der Unterhaltungsbranche bezahlen die meisten Urheber schlecht und wenige sehr gut. Dieses Verhalten gilt bei Kritikern der “Contentmafia” als Ausbeutung. Allerdings bezahlen viele neue Verwerter im Web – etwa Megaupload – Urhebern gar nichts. Bei ihnen sehen die Kritiker der “Contentmafia” dann aber über die Ausbeutung hinweg und loben die Innovationen, die nur leider mit dem überholten Urheberrecht kollidieren.
Das ist für mich überzeugend: Die benannten Digitalunternehmen stehen an der Stelle traditioneller Verwerter wie Verlage, Musikunternehmen, Filmunternehmen. Sie profitieren in gewaltigem Umfang von den Inhalten, die sie bereitstellen. Lassen wir die traditionellen Verwerter einmal gedanklich außen vor und stellen sie auf die letztens angemahnte Abraumhalde der Geschichte – so stellt sich die Frage nach Urheber- und Verwertungsrecht anders. Sie lautet: Wie können die geistigen Urheber, die Kreativen und Journalisten, für ihre Arbeit von diesen Verwertern „angemessen vergütet“ werden – wie es das Urheberrechtsgesetz vorsieht?
Das ist gar so schwierig nicht. YouTube lebt von den Filmen, die von Usern eingestellt werden. Megaupload wäre nichts ohne die Dateien, die von Usern hochgeladen werden. Und auch Facebook wäre nur eine blauweiße Wüste, würden nicht die Mitglieder wie wild Inhalte mit ihren Freunden teilen. Ich hatte hier schon vor einiger Zeit ausgeführt, dass ich das aktuelle, kundendatenbasierte Geschäftsmodell von Facebook eher für ein Übergangsphänomen halte und davon ausgehe, dass Facebook zukünftig über die – noch relativ wenig bekannten und genutzten – Facebook Credits seine größte Chance hat, zu einem digitalen Bezahlsystem zu werden. Ohne diese Debatte in aller Tiefe zu führen, lässt sich doch spekulativ ein Geschäftsmodell entwickeln, an dem sowohl Facebook wie auch Urheber in breiter Masse partizipieren können. Diese kleine Spinnerei möchte ich hier wiedergeben, um der Urheberrechtsdebatte vielleicht eine zukunftsweisende Dimension zu geben, anstatt immer nur Abwehrschlachten » Read the rest of this entry «
Februar 10th, 2012 § § permalink; Autor: Ulf Schmidt
In Sich Gesellschaft leisten hatte ich ein Gedankenexperiment zum Ausgangspunkt genommen, um eine relativ komplexe Versuchsanordnung durchzuspielen: Eine warenlose Dienstleistungsgesellschaft verhandelt darüber, wie alle möglichen und weniger möglichen Dienstleistungen miteinander verrechenbar gemacht werden: Vom Essenkochen über die Konversation bis hin zum Sex. Das führte letztlich relativ schnell dazu, dass ein komplexes Gewebe aus Schuldverschreibungen entstand, in dem jeder einzelne Akteur bei jedem anderen verschuldet ist, diese komplizierten Verschuldungsmechanismen den letztlichen Zusammenhalt stiften. Da bei einem völligen Verzicht auf Warenökonomie auch die Ernährung keine treibende Grundkraft für das Wirtschaften und den handelnden Austausch sein kann, blieb letztlich nichts anderes als das körperliche Begehren und die physische Reproduktion als unhintergehbares Movens für den hochgradig irrationalen und » Read the rest of this entry «
Februar 2nd, 2012 § § permalink; Autor: Ulf Schmidt
Kulturzeit hat einen hübsch gemeinen kurzen und die Absurdität des Urheberrechts auf die Spitze treibenden Text unter dem Titel Abgemahnt und abgezockt – Internetabmahnungen bei Künstlern gebracht, in dem davon berichtet wird, dass Künstler von Zeitungen abgemahnt werden, weil sie Kritiken und Besprechungen ihrer eigenen Werke auf ihrer Webseite angeboten haben. Wenn Urheber jetzt nicht langsam anfangen, darüber nachzudenken, wer denn die eigentlichen “Feinde” sind – dann versteh ichs auch nicht mehr.
Februar 2nd, 2012 § § permalink; Autor: Ulf Schmidt
Bei Leonhard Dobusch findet sich aktuell hier nicht nur ein sehr lesenswerter Artikel zu ACTA, sondern auch eine sehr interessante Infografik über die monetäre Entwicklung, der sich selbst gerne als durch das Internet notleidend oder bedroht darstellenden Verwertungsindustrie, die ich hier gerne sharen möchte:

Februar 2nd, 2012 § § permalink; Autor: Ulf Schmidt
Als Konsequenz des vergangenen, viel zu langen Postings, das vermutlich nicht hinreichend viel Aufmerksamkeit hatte, um bis zu Ende gelesen zu werden, lässt sich kurz formulieren:
Urheber haben sich vier Fragen zu stellen:
- Wie erlange ich Aufmerksamkeit?
- Wie komme ich an einen monetären Ertrag?
- Wie kann ich das Interesse an Aufmerksamkeit, das andere haben, selbst nutzen, um einen Ertrag zu erwirtschaften?
- Wer sichert eine freie, unabhängige, kritische künstlerische und publizistische Urhebrschaft jenseits von Ertrags- und Verwertungszwängen?
Aufmerksamkeit erlangen
Die Sharing-Funktionalität ist eine Aufmerksamkeitsökonomie. Inhalte von mir, die andere weiterleiten und ihren Freunden verfügbar machen, sorgen dafür, dass meine Aufmerksamkeit wächst. Ein Text, Bild, Video, Musikstück von mir, das weitergeleitete, auf anderen Plattformen gepostet wird, sorgt dafür, dass meine Bekanntheit steigt. Jeder Link zu mir ebenso. Nach klassischem Urheberrecht wäre das eine Rechtsverletzung – was bekannt ist und durch Abmahnwellen verfolgt wird. Das ist dämlich. Denn die damit verbundene Forderung nach Unterlassung sorgt dafür, dass die Aufmerksamkeit sinkt. Ich habe mein Recht an meinem Inhalt – und kein Schwein kuckt. Bildende Künstler wissen, dass Aufmerksamkeit die Ertragschancen steigert. Darüber hatte ich im letzten Posting geschrieben. Von Aufmerksamkeit wird allerdings niemand satt.
Monetäre Erträge sichern
Die Frage, wie sich monetäre Erträge erzielen lassen, ist von der Aufmerksamkeit » Read the rest of this entry «
Februar 2nd, 2012 § § permalink; Autor: Ulf Schmidt
Debatten rund um die Rechte von Urhebern und Verwertern bewegen sich in einem Kreis, aus dem so lange nicht auszubrechen ist, wie nicht verstanden wird, dass das traditionelle Urheberrecht und die sich darum anlagernden und durch dieses Recht geregelten Praktiken und Ökonomien sich fundamental verändern. So hat man sich – um den vermutlich klarsten und einfachsten Punkt herauszugreifen – über die Jahrhunderte daran gewöhnt, dass Aufmerksamkeit sich mehr oder minder unmittelbar in bare Münze materialisiert. Heißt: Die Berühmtheit eines Urhebers – gemessen an der Menge seiner Rezipienten – ist konvertibel in sein Einkommen. Dieser Zusammenhang wird durch die Verbreitungsmittel des Internet problematisiert. Zugleich wandelt sich – und das geht in der Debatte um das Internet ziemlich unter – eine Nutzungspräferenz und Nutzungsgewohnheit derer, die früher Werke kauften.
Recht auf Besitz: Die Warenförmigkeit des Kunstwerks
Über den größten Teil der Menschheitsgeschichte hinweg schuf der Urheber ein (mehr oder minder) einzigartiges „geistiges“ Werk und materialisierte es in einer Form, die es zugänglich nur für eine relativ (lokal) begrenzte Gruppe von Rezipienten machte. Sollte es vervielfältigt werden, ähnelte der Prozess der Vervielfältigung demjenigen der ersten Materialisierung: Schriftkunst musste abgeschrieben, Malerei nachgemalt, Musik nachgespielt werden. Zur Massenware taugten diese Werke nicht.
Erst durch die mechanische Vervielfältigung – mit ihrem Meilenstein des Buchdrucks mit beweglichen Lettern, aber auch schon zuvor mit lithographischen und vergleichbaren „stempelartigen“ Techniken – eröffnete sich die Möglichkeit, Werke zur Ware zu machen. Zugleich entstand die Notwendigkeit einer (Verwertungs)-rechtlichen Absicherung gegen andere Produzenten, die billigere Exemplare des gleichen geistigen Werks auf den Markt werfen wollten.
Die Urheber waren dabei niemals Marktteilnehmer – sie fungierten als (und der Anklang von Kaffeebohnen- und Kartoffelbauern ist durchaus erwünscht) Rohstofflieferanten, die es den eigentlichen Markakteuren – den Verwertern – erlaubten, abzählbare physische Trägerprodukte (Bücher, Zeitungen, Schallplatten, Videokassetten usw.) mit Inhalten zu versehen, die die eigentlich » Read the rest of this entry «