Die Blackfacing-Theaterdebatte: Das Politische im Ästhetischen (postdramatiker auf nachtkritik.de)

Februar 22nd, 2012 § 0 comments § permalink; Autor: Ulf Schmidt

Gestern erschien auf nachtkritik.de (hier) ein Artikel von mir zu der in theateraffinen und antirassistischen Krisen im Netz heftig geführten Debatte zum Thema “Blackfacing”, der Praxis also, weiße Darsteller durch Gesichtsbemalung “Schwarze” darstellen zu lassen. Die Erbittertheit dieser in zahllosen Kommentaren und Beiträgen ausgetragenen Diskussion wartet mit der einigermaßen überraschenden Situation auf, dass beide Seiten sich in der Ablehnung des Rassismus zutiefst einig sind, auf der einen Seite aber rassistische Praktiken von Antirassisten angeprangert und nachvollziehbar begründet werden, andererseits sich Theaterleute mit Verweis auf “harmlose” Theatertraditionen verteidigen, für die ebensogute Argumnte ins Feld zu führen sind. In dem Artikel unternehme ich – mit einer Volte über die Luhmann’sche Figur des “Unterschieds, der einen Unterschied macht” – den Versuch, die gemeinsame Quelle von Rassismus und einer rollenzentrierten Theatertradition freizulegen, mit dem Ziel zu einer gründlicheren Reflexion der Fragestellung und möglichen Konsequenzen für Theaterpraxis zu kommen.

Da der Artikel umfangreich ist und sich vermutlich hier im Blog schlecht lesen lässt, gibt es ihn hier als PDF-Download.

Um die Debatte un das ewige Krisen in sich ähnelnden Kommentaren nicht über zusätzliche Plattformen zu zerstreuen, deaktiviere ich in diesem Posting ausnahmsweise die Kommentarfunktion und lade zu Kommentar und Diskussion auf nachtkritik.de ein.

Nachtrag: Inzwischen ist ein interessanter weiterer Text von Jürgen Bauer zu der Diskussion auf nachtkritik.de (hier) erschienen, der sich mit den Erscheinungsformen von Blackfacing differenziert auseinander setzt.

Wer hier lesen möchte, kann das im Folgenden tun: » Read the rest of this entry «

Sokrates und die Datei – die UnWesen der Philosophie

Februar 13th, 2012 § 0 comments § permalink; Autor: Ulf Schmidt

Heidegger diagnostizierte als Problem der abendländischen Metaphysik, dass sie das Sein als Anwesen verstanden habe. Dem war schon in meiner Dissertation entgegen gehalten worden, dass in der Figur des Sokrates in den Schriften Platons die Figur gewordene Idee, die Sokrates ist, sich eben nicht durch Anwesenheit, sondern durch A-Präsenz auszeichnet. Der „tote“ Sokrates ist da und nicht da. Er west weder an noch ab – er west un. Sokrates ist damit das Unwesen der Philosophie, derjenige, der nicht wesen kann und Nichtwesen ist. Er ist res cogitata der res cogitans, die den Namen Platon trägt und (un)zweifelhaft der geistige Urheber der Dialoge, in denen Sokrates auftritt. Er ist res inextensa, insofern er nicht materiell ist, denn als Spur in den Schriften Platons. Darin, als res cogitata inextensa, gleicht Sokrates der digitalen Datei.

Klar soweit?

Unware, Ungeld, Digitalökonomie (Teil 2): Könnte Griechenland sich durch Filesharing retten?

Februar 12th, 2012 § 0 comments § permalink; Autor: Ulf Schmidt

Selbstverständlich musste ein Wirtschaftssystem, zu dessen Grundfaktoren der Besitz von Produktionsmitteln gehört, verhindern dass ein anderer Anbieter auf dem Markt erscheint, der dasselbe Produkt billiger verkauft. Das ist die Quelle des Patent- und Urheberrechts. Dieses Wirtschaftssystem kommt in dem Moment an den Stellen in die Krise, wo Produktionsmittel zu billig oder gar kostenlos werden. Wenn dann zudem die für den Handel dieser Wirtschaftsform notwendigen Vertriebswege sich so sehr verbilligen oder gar ebenfalls umsonst werden, spitzt sich die Krise noch weiter zu.

Über diese simplen und im Netz an vielen Stellen zu lesenden Beobachtungen hinaus lohnt sich ein genauerer Blick in sich verändernden wirtschaftlichen Zusammenhänge, da in der Tat fundamentale Zusammenhänge sich auf eine Weise zu verschieben beginnen, die nicht nur zu der rätselhaften Finanzkrise mit der Unzahl an erklärenden Erzählungsversuchen führen, sondern auch an der aktuellen Urheberrechtsdebatte, ihrem Schwanken zwischen „Sicherheit des warenökonomischen Handels“ und „freiem geistigen Meinungsaustausch“ zu erkennen sind.

Finanzindustrie und die Verwertungsindustrie „geistiger“ Produkte wie Musik, Film, Texte sind Vorboten einer breiteren Bewegung, die die bestehende Wirtschaft zusammen mit ihren wirtschaftswissenschaftlichen Verstehern und politischen Regulatoren in eine Situation bringt, die vermutlich wieder als Krise beschrieben werden wird. Deswegen lohnt sich der genauere Blick auf diese Vorreiterindustrien und die einflussreichen Faktoren des grundsätzlichen Wandels beim Entstehen einer Digitalökonomie.

Faktor 1: Produktionsmittel und Distributionswege » Read the rest of this entry «

Der Aufstand der Wissenschaftler gegen die Wissenschaftsverlage beginnt

Februar 11th, 2012 § 0 comments § permalink; Autor: Ulf Schmidt

Von Martin Oetting (Twitter, Blog) bekam ich einen Hinweis auf einen aktuellen Artikel von Ulrich Herb im Freitag, der berichtet, dass sich Wissenschaftler gegen die Ausbeutung durch Wissenschaftsverlage, in diesem Fall den Elsevier-Verlag, zu wehren beginnen. Ich erlaube mir, zu zitieren und empfehle, den Artikel unbedingt zu lesen:

Am 23. Januar 2012 startete der Mathematiker Tyler Neylon einen Boykottaufruf im Internet: Der Titel des Unterfangens hieß „The Cost of Knowledge“ und wer sich auf der Website thecostofknowledge.com seither zu Neylons Aufruf bekennt, verspricht in Zukunft keine Artikel in den Journalen des Wissenschaftsverlags Elsevier mehr zu publizieren. Die Unterzeichner verpflichten sich zudem, keine eingereichten Artikel mehr zu begutachten oder als Herausgeber für den Verlag tätig zu sein. Als Grund für seine harsche Kampagne nennt Neylon Elseviers rücksichtslose Preis- und Verkaufspolitik – und das Verhältnis des Verlags zu offenem Wissen. Und viele Wissenschaftler teilen diese Kritik: Bereits mehr als 4.500 Forscher haben die Erklärung unterzeichnet.

{…}

Wissenschaftsverlage allerdings enteignen nicht nur die Urheber der Informationen durch den Übertrag der exklusiven Verwertungsrechte, sie » Read the rest of this entry «

Pay (with) attention – Ein gangbares Urhebervergütungsmodell für die Digitalökonomie?

Februar 11th, 2012 § 0 comments § permalink; Autor: Ulf Schmidt

In einer Artikel von Konrad Lischka auf Spon (hier) findet sich eine Bemerkung, die es m.E. erlaubt, eine Vision für die zukünftige Entlohnung von Urhebern zu erarbeiten. Zwar  krankt m.E. Lischkas Artikel grundsätzlich in seinem Tenor an der Unschärfe von Urheber- und Verwertungsrecht, im Verlauf findet sich aber die folgende, m.E. weiterführende Bemerkung:

…Apple, Facebook, Google, Megaupload, Spotify und all die anderen Makler verwerten in der einen oder anderen Form die Werke von Urhebern. Viele alte Verwerter aus der Unterhaltungsbranche bezahlen die meisten Urheber schlecht und wenige sehr gut. Dieses Verhalten gilt bei Kritikern der “Contentmafia” als Ausbeutung. Allerdings bezahlen viele neue Verwerter im Web – etwa Megaupload – Urhebern gar nichts. Bei ihnen sehen die Kritiker der “Contentmafia” dann aber über die Ausbeutung hinweg und loben die Innovationen, die nur leider mit dem überholten Urheberrecht kollidieren.

Das ist für mich überzeugend: Die benannten Digitalunternehmen stehen an der Stelle traditioneller Verwerter wie Verlage, Musikunternehmen, Filmunternehmen. Sie profitieren in gewaltigem Umfang von den Inhalten, die sie bereitstellen. Lassen wir die traditionellen Verwerter einmal gedanklich außen vor und stellen sie auf die letztens angemahnte Abraumhalde der Geschichte – so stellt sich die Frage nach Urheber- und Verwertungsrecht anders. Sie lautet: Wie können die geistigen Urheber, die Kreativen und Journalisten, für ihre Arbeit von diesen Verwertern „angemessen vergütet“ werden – wie es das Urheberrechtsgesetz vorsieht?

Das ist gar so schwierig nicht. YouTube lebt von den Filmen, die von Usern eingestellt werden. Megaupload wäre nichts ohne die Dateien, die von Usern hochgeladen werden. Und auch Facebook wäre nur eine blauweiße Wüste, würden nicht die Mitglieder wie wild Inhalte mit ihren Freunden teilen. Ich hatte hier schon vor einiger Zeit ausgeführt, dass ich das aktuelle, kundendatenbasierte Geschäftsmodell von Facebook eher für ein Übergangsphänomen halte und davon ausgehe, dass Facebook zukünftig über die – noch relativ wenig bekannten und genutzten – Facebook Credits seine größte Chance hat, zu einem digitalen Bezahlsystem zu werden. Ohne diese Debatte in aller Tiefe zu führen, lässt sich doch spekulativ ein Geschäftsmodell entwickeln, an dem sowohl Facebook wie auch Urheber in breiter Masse partizipieren können. Diese kleine Spinnerei möchte ich hier wiedergeben, um der Urheberrechtsdebatte vielleicht eine zukunftsweisende Dimension zu geben, anstatt immer nur Abwehrschlachten » Read the rest of this entry «

Digitalökonomie: Die gemeinsame Quelle der Krisen von Finanzindustrie und Urheberrecht (Teil 1)

Februar 10th, 2012 § 0 comments § permalink; Autor: Ulf Schmidt

In Sich Gesellschaft leisten hatte ich ein Gedankenexperiment zum Ausgangspunkt genommen, um eine relativ komplexe Versuchsanordnung durchzuspielen: Eine warenlose Dienstleistungsgesellschaft verhandelt darüber, wie alle möglichen und weniger möglichen Dienstleistungen miteinander verrechenbar gemacht werden: Vom Essenkochen über die Konversation bis hin zum Sex. Das führte letztlich relativ schnell dazu, dass ein komplexes Gewebe aus Schuldverschreibungen entstand, in dem jeder einzelne Akteur bei jedem anderen verschuldet ist, diese komplizierten Verschuldungsmechanismen den letztlichen Zusammenhalt stiften. Da bei einem völligen Verzicht auf Warenökonomie auch die Ernährung keine treibende Grundkraft für das Wirtschaften und den handelnden Austausch sein kann, blieb letztlich nichts anderes als das körperliche Begehren und die physische Reproduktion als unhintergehbares Movens für den hochgradig irrationalen und » Read the rest of this entry «

Machen Datenschützer Facebook platt – oder eben doch nicht?

Dezember 9th, 2011 § 0 comments § permalink; Autor: Ulf Schmidt

Bei Nico Lumma (disclosure: Mit dem zusammen ich zu den Gründunsmitgliedern von D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt gehöre) findet sich heute hier ein sehr prononcierter Blogpost zu der gestrigen Erklärung des Düsseldorfer Kreises, des Zusammenschlusses aller Datenschutzbehörden der Länder, die hier nachzulesen ist.

Zwischenbemerkung: Wiewohl beruflich mit Facebook beschäftigt, fehlen mir umfassende technische Hintergründe, die mich zu einem tatsächlich fundierten Standpunkt hinsichtlich der Frage befähigen, was wo wie Facebook mit den durch Integration seiner Social Plugins wie des Like-Buttons tatsächlich für Daten sammelt und wie diese Daten genau verwertet werden. So weit ich sehe, gibt es einige, die dazu durchaus fundierteres Wissen haben, lese ich aber die Erklärung der Datenschützer, scheint auch selbst in diesem Kreis niemand wirklich genau zu wissen, was Facebook damit tut. Es heißt dort, dass „Anbieter deutscher Websites, {…} in der Regel keine Erkenntnisse über die Datenverarbeitungsvorgänge haben können, die beispielsweise durch Social Plugins ausgelöst werden …“. Zu einem großen Teil speist sich also die Vehemenz der Debatte auch aus der Tatsache der mangelnden Transparenz, die auf der einen Seite zu der Unterstellung missbräuchlicher oder böswilliger Verwendung führen, auf der anderen Seite zu einem „die werden schon nicht“ führen muss. Ende der Zwischenbemerkung.

Lumma schüttet in seinem Blogpost das Datenschützerkind mit dem Bade aus – und das reproduziert sich in den Kommentaren zu seinem Posting. Da es meines » Read the rest of this entry «

Das Thalia und die Spiel(plan)verderber 2: Durch Leiden wird man Demokrat

Dezember 5th, 2011 § 1 comment § permalink; Autor: Ulf Schmidt

Interessantes tut sich rund um die sogenannten Demokratisierungsversuche des Thalia Theaters – und es beginnt ein Theater rund um das Theater, das vermutlich weitaus interessanter ist als die Frage, was denn am Ende wirklich gewinnen wird.  Natürlich ist Klugscheisserei hinterher einfacher als die solide Organisation eines Partizipationsprozesses – diese Einfachheit erlaube ich mir ebenso wie das Recht, meine anfängliche Beeindrucktheit jetzt der nüchternen Betrachtung weichen zu lassen. Denn zu beobachten ist hier zunächst ein zukünftiger Lehrbuchfall missverstandener Demokratisierung, den zu betrachten sich lohnt jenseits der bloßen und letztlich ziemlich irrelevanten Frage, was an einigen Abenden in einem Hamburger Theater demnächst läuft. Zudem ist hier das eigentlich erste Erscheinen eines zukunftsträchtigen Theaters festzustellen, von dem am Ende dieses Postings zu handeln sein wird.

Das Projekt: Mehr Demokratie gewagt – oder nur Lux und Dollerei?

Das Thalia beschreibt die Aktivität als Demokratisierung eines Dienstleistungsunternehmens. Der Intendant äußert hier im Interview sein Interesse daran, was denn das Publikum wirklich sehen will – und sei es Harry Potter. Anders ließe sich beschreiben: Die von einem demokratischen Gemeinwesen – der Stadt Hamburg – als verantwortliche Leiter einer städtischen Einrichtung Eingesetzten entziehen sich ein Stück weit der ihnen vom Gemeinwesen zugewiesenen Aufgabe der inhaltlich-konzeptionellen Ausrichtung dieser Institution und der damit verbundenen Verantwortung der von den Bewohnern des Gemeinwesens aufgebrachten Finanzmittel. Man lässt eine nicht begrenzte und undefinierte Gruppe von Menschen darüber entscheiden, was stattfinden soll. Wir spielen, was irgendwer will.  Was auch immer, wer auch immer. Es muss nur eine ausreichend große Zahl von Stimmen zusammenkommen. Man könnte die Bewohner Hamburgs ebenso gut dazu verpflichten, Regenschirme aufzuspannen, wenn es in Australien regnet. Die Fremdbestimmung durch die – sich selbst als undemokratisch verstehende – Theaterleitung wird potenziell abgegeben in eine andere Fremdbestimmung durch irgendwen.

Was heißt demokratische Entscheidung? Wer entscheidet was für wen in demokratischen » Read the rest of this entry «

Das Thalia Theater und die Spiel(plan)verderber

November 23rd, 2011 § 1 comment § permalink; Autor: Ulf Schmidt

Anfang November rief das Hamburger Thalia Theater hier die Öffentlichkeit auf, vier Positionen des nächsten Spielplans zu bestimmen. Vermutlich stand im Hintergrund der Wunsch, der sich in verschiedenen Regionen der Welt, in der Occupy-Bewegung, in der Netzöffentlichkeit manifestierenden Beteiligungslust der Öffentlichkeit zu öffnen und selbst durch offene Partizipationsmöglichkeiten ein Stück offener und „demokratischer“ zu werden. Unter Missachtung aller Erfahrungen, die mit ähnlichen Crowdsourcing- und Consumer Empowerment-Aktivitäten vorliegen. Man stolpert einfachmal rein in Partizipationsdynamiken, in Netzbeteiligung und so eine Art Demokratie. Das mag man gutmütig als naiv bezeichnen – oder » Read the rest of this entry «

Bundestrojaner und polizeiliches Spekulantentum

Oktober 10th, 2011 § 1 comment § permalink; Autor: Ulf Schmidt

Bei Klaus Kusanwosky findet sich hier ein Beitrag über den Bundestrojaner, der nicht nur lesenswert ist, sondern gleichzeitig interessante Erweiterungen zulässt, führt man ihn eng mit Kusanowskys Ausführungen zum Dokument in der Moderne. Während Kusanowsky sich auf das Paar Freiheit/Sicherheit im Bezug auf das staatliche Gewaltmonopol widmet, scheint mir die Fortführung mit dem Blick auf den „Kriminellen“, von dem er spricht, den er aber nicht weiter definiert, vielversprechend.

Hätte die Polizei es mit Kriminellen zu tun, wären die Probleme erheblich geringer. Der „Kriminelle“ aber ist das Ergebnis eines Dokumentationsprozesses mit heutzutage höchst geregelten Verfahrensweisen zur Erzeugung des Dokuments „Kriminell“: Gemeint ist der Gerichtsprozess, der durch Richter durchgeführt das Verfahren umfasst, aus einem Beschuldigten oder „Angeklagten“ einen dokumentierten Kriminellen also Tatschuldigen zu machen. Bereits hier – und das ist vielleicht für den Dokumentbegriff selbst nicht ganz uninteressant – ist zu sehen, dass die Dokumente der Moderne niemals der Charakter der endgültigen Gültigkeit tragen können, sondern nur hohe Probabilität, die durch weitere Gerichtsinstanzen überprüfbar sein muss. Die Berufungsinstanz führt das Dokumentationsverfahren erneut durch. Die Revisionsinstanz wiederum überprüft lediglich, ob die Verfahrensdurchführung der Vorinstanz Dokumenterzeugungsgerecht operierte oder nicht. Darin liegt ein wichtiger Zug der Moderne. Sie erzeugt Dokumente – aber mit dem gleichzeitigen Bewusstsein, dass das Dokument nicht gültig sein könnte oder zu einem späteren Zeitpunkt (etwa durch das Auftauchen neuer Beweise durch neu zugelassene Beweisverfahren wie den DANN-Test) als ungültig erscheint, weil es noch immer von der Voraussetzungen, aus denen heraus es erzeugt wurde, abhängig bleibt.

Die göttlichen Gerichtsurteile des Vormittelalters suchten nach Letztgültigkeit – indem sie Gott zumuteten, in einen erwartbaren Ablauf (das Verbrennen eines Körpers im Feuer) einzugreifen und gegen natur- und menschenwissenschaftliche Erfahrung wundertätig die Nichtschuld zu beweisen. Erst in den Prozessen der Inquisition wurde dieses Verfahren insoweit abgewandelt, dass der Beschuldigte notwendig ein Geständnis ablegen musste, um vollgültig verurteilbar zu sein. Dass das nicht in blutrünstigen Folterorgien wahnsinniger Inquisitoren mündete, » Read the rest of this entry «

Where Am I?

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