Februar 13th, 2012 § Kommentare deaktiviert für Sokrates und die Datei – die UnWesen der Philosophie § permalink
Heidegger diagnostizierte als Problem der abendländischen Metaphysik, dass sie das Sein als Anwesen verstanden habe. Dem war schon in meiner Dissertation entgegen gehalten worden, dass in der Figur des Sokrates in den Schriften Platons die Figur gewordene Idee, die Sokrates ist, sich eben nicht durch Anwesenheit, sondern durch A‑Präsenz auszeichnet. Der „tote“ Sokrates ist da und nicht da. Er west weder an noch ab – er west un. Sokrates ist damit das Unwesen der Philosophie, derjenige, der nicht wesen kann und Nichtwesen ist. Er ist res cogitata der res cogitans, die den Namen Platon trägt und (un)zweifelhaft der geistige Urheber der Dialoge, in denen Sokrates auftritt. Er ist res inextensa, insofern er nicht materiell ist, denn als Spur in den Schriften Platons. Darin, als res cogitata inextensa, gleicht Sokrates der digitalen Datei.
Klar soweit?
Februar 11th, 2012 § Kommentare deaktiviert für Der Aufstand der Wissenschaftler gegen die Wissenschaftsverlage beginnt § permalink
Von Martin Oetting (Twitter, Blog) bekam ich einen Hinweis auf einen aktuellen Artikel von Ulrich Herb im Freitag, der berichtet, dass sich Wissenschaftler gegen die Ausbeutung durch Wissenschaftsverlage, in diesem Fall den Elsevier-Verlag, zu wehren beginnen. Ich erlaube mir, zu zitieren und empfehle, den Artikel unbedingt zu lesen:
Am 23. Januar 2012 startete der Mathematiker Tyler Neylon einen Boykottaufruf im Internet: Der Titel des Unterfangens hieß „The Cost of Knowledge“ und wer sich auf der Website thecostofknowledge.com seither zu Neylons Aufruf bekennt, verspricht in Zukunft keine Artikel in den Journalen des Wissenschaftsverlags Elsevier mehr zu publizieren. Die Unterzeichner verpflichten sich zudem, keine eingereichten Artikel mehr zu begutachten oder als Herausgeber für den Verlag tätig zu sein. Als Grund für seine harsche Kampagne nennt Neylon Elseviers rücksichtslose Preis- und Verkaufspolitik – und das Verhältnis des Verlags zu offenem Wissen. Und viele Wissenschaftler teilen diese Kritik: Bereits mehr als 4.500 Forscher haben die Erklärung unterzeichnet.
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Wissenschaftsverlage allerdings enteignen nicht nur die Urheber der Informationen durch den Übertrag der exklusiven Verwertungsrechte, sie » Read the rest of this entry «
Februar 11th, 2012 § Kommentare deaktiviert für Pay (with) attention — Ein gangbares Urhebervergütungsmodell für die Digitalökonomie? § permalink
In einer Artikel von Konrad Lischka auf Spon (hier) findet sich eine Bemerkung, die es m.E. erlaubt, eine Vision für die zukünftige Entlohnung von Urhebern zu erarbeiten. Zwar krankt m.E. Lischkas Artikel grundsätzlich in seinem Tenor an der Unschärfe von Urheber- und Verwertungsrecht, im Verlauf findet sich aber die folgende, m.E. weiterführende Bemerkung:
…Apple, Facebook, Google, Megaupload, Spotify und all die anderen Makler verwerten in der einen oder anderen Form die Werke von Urhebern. Viele alte Verwerter aus der Unterhaltungsbranche bezahlen die meisten Urheber schlecht und wenige sehr gut. Dieses Verhalten gilt bei Kritikern der “Contentmafia” als Ausbeutung. Allerdings bezahlen viele neue Verwerter im Web — etwa Megaupload — Urhebern gar nichts. Bei ihnen sehen die Kritiker der “Contentmafia” dann aber über die Ausbeutung hinweg und loben die Innovationen, die nur leider mit dem überholten Urheberrecht kollidieren.
Das ist für mich überzeugend: Die benannten Digitalunternehmen stehen an der Stelle traditioneller Verwerter wie Verlage, Musikunternehmen, Filmunternehmen. Sie profitieren in gewaltigem Umfang von den Inhalten, die sie bereitstellen. Lassen wir die traditionellen Verwerter einmal gedanklich außen vor und stellen sie auf die letztens angemahnte Abraumhalde der Geschichte – so stellt sich die Frage nach Urheber- und Verwertungsrecht anders. Sie lautet: Wie können die geistigen Urheber, die Kreativen und Journalisten, für ihre Arbeit von diesen Verwertern „angemessen vergütet“ werden – wie es das Urheberrechtsgesetz vorsieht?
Das ist gar so schwierig nicht. YouTube lebt von den Filmen, die von Usern eingestellt werden. Megaupload wäre nichts ohne die Dateien, die von Usern hochgeladen werden. Und auch Facebook wäre nur eine blauweiße Wüste, würden nicht die Mitglieder wie wild Inhalte mit ihren Freunden teilen. Ich hatte hier schon vor einiger Zeit ausgeführt, dass ich das aktuelle, kundendatenbasierte Geschäftsmodell von Facebook eher für ein Übergangsphänomen halte und davon ausgehe, dass Facebook zukünftig über die – noch relativ wenig bekannten und genutzten – Facebook Credits seine größte Chance hat, zu einem digitalen Bezahlsystem zu werden. Ohne diese Debatte in aller Tiefe zu führen, lässt sich doch spekulativ ein Geschäftsmodell entwickeln, an dem sowohl Facebook wie auch Urheber in breiter Masse partizipieren können. Diese kleine Spinnerei möchte ich hier wiedergeben, um der Urheberrechtsdebatte vielleicht eine zukunftsweisende Dimension zu geben, anstatt immer nur Abwehrschlachten » Read the rest of this entry «
Februar 10th, 2012 § Kommentare deaktiviert für Digitalökonomie: Die gemeinsame Quelle der Krisen von Finanzindustrie und Urheberrecht (Teil 1) § permalink
In Sich Gesellschaft leisten hatte ich ein Gedankenexperiment zum Ausgangspunkt genommen, um eine relativ komplexe Versuchsanordnung durchzuspielen: Eine warenlose Dienstleistungsgesellschaft verhandelt darüber, wie alle möglichen und weniger möglichen Dienstleistungen miteinander verrechenbar gemacht werden: Vom Essenkochen über die Konversation bis hin zum Sex. Das führte letztlich relativ schnell dazu, dass ein komplexes Gewebe aus Schuldverschreibungen entstand, in dem jeder einzelne Akteur bei jedem anderen verschuldet ist, diese komplizierten Verschuldungsmechanismen den letztlichen Zusammenhalt stiften. Da bei einem völligen Verzicht auf Warenökonomie auch die Ernährung keine treibende Grundkraft für das Wirtschaften und den handelnden Austausch sein kann, blieb letztlich nichts anderes als das körperliche Begehren und die physische Reproduktion als unhintergehbares Movens für den hochgradig irrationalen und » Read the rest of this entry «
Februar 2nd, 2012 § Kommentare deaktiviert für Urheber aufgepasst — ihr könnt für eure eigenen Werke abgemahnt werden § permalink
Kulturzeit hat einen hübsch gemeinen kurzen und die Absurdität des Urheberrechts auf die Spitze treibenden Text unter dem Titel Abgemahnt und abgezockt — Internetabmahnungen bei Künstlern gebracht, in dem davon berichtet wird, dass Künstler von Zeitungen abgemahnt werden, weil sie Kritiken und Besprechungen ihrer eigenen Werke auf ihrer Webseite angeboten haben. Wenn Urheber jetzt nicht langsam anfangen, darüber nachzudenken, wer denn die eigentlichen “Feinde” sind — dann versteh ichs auch nicht mehr.
Februar 2nd, 2012 § Kommentare deaktiviert für Verwertungsindustrie vor dem Untergang? Von wegen! § permalink
Bei Leonhard Dobusch findet sich aktuell hier nicht nur ein sehr lesenswerter Artikel zu ACTA, sondern auch eine sehr interessante Infografik über die monetäre Entwicklung, der sich selbst gerne als durch das Internet notleidend oder bedroht darstellenden Verwertungsindustrie, die ich hier gerne sharen möchte:
Februar 2nd, 2012 § § permalink
Als Konsequenz des vergangenen, viel zu langen Postings, das vermutlich nicht hinreichend viel Aufmerksamkeit hatte, um bis zu Ende gelesen zu werden, lässt sich kurz formulieren:
Urheber haben sich vier Fragen zu stellen:
- Wie erlange ich Aufmerksamkeit?
- Wie komme ich an einen monetären Ertrag?
- Wie kann ich das Interesse an Aufmerksamkeit, das andere haben, selbst nutzen, um einen Ertrag zu erwirtschaften?
- Wer sichert eine freie, unabhängige, kritische künstlerische und publizistische Urhebrschaft jenseits von Ertrags- und Verwertungszwängen?
Aufmerksamkeit erlangen
Die Sharing-Funktionalität ist eine Aufmerksamkeitsökonomie. Inhalte von mir, die andere weiterleiten und ihren Freunden verfügbar machen, sorgen dafür, dass meine Aufmerksamkeit wächst. Ein Text, Bild, Video, Musikstück von mir, das weitergeleitete, auf anderen Plattformen gepostet wird, sorgt dafür, dass meine Bekanntheit steigt. Jeder Link zu mir ebenso. Nach klassischem Urheberrecht wäre das eine Rechtsverletzung – was bekannt ist und durch Abmahnwellen verfolgt wird. Das ist dämlich. Denn die damit verbundene Forderung nach Unterlassung sorgt dafür, dass die Aufmerksamkeit sinkt. Ich habe mein Recht an meinem Inhalt – und kein Schwein kuckt. Bildende Künstler wissen, dass Aufmerksamkeit die Ertragschancen steigert. Darüber hatte ich im letzten Posting geschrieben. Von Aufmerksamkeit wird allerdings niemand satt.
Monetäre Erträge sichern
Die Frage, wie sich monetäre Erträge erzielen lassen, ist von der Aufmerksamkeit » Read the rest of this entry «
Februar 2nd, 2012 § Kommentare deaktiviert für Ruhm und Reichtum – oder: Warum das Urheberrecht an Digitalien scheitert § permalink
Debatten rund um die Rechte von Urhebern und Verwertern bewegen sich in einem Kreis, aus dem so lange nicht auszubrechen ist, wie nicht verstanden wird, dass das traditionelle Urheberrecht und die sich darum anlagernden und durch dieses Recht geregelten Praktiken und Ökonomien sich fundamental verändern. So hat man sich – um den vermutlich klarsten und einfachsten Punkt herauszugreifen – über die Jahrhunderte daran gewöhnt, dass Aufmerksamkeit sich mehr oder minder unmittelbar in bare Münze materialisiert. Heißt: Die Berühmtheit eines Urhebers – gemessen an der Menge seiner Rezipienten – ist konvertibel in sein Einkommen. Dieser Zusammenhang wird durch die Verbreitungsmittel des Internet problematisiert. Zugleich wandelt sich – und das geht in der Debatte um das Internet ziemlich unter – eine Nutzungspräferenz und Nutzungsgewohnheit derer, die früher Werke kauften.
Recht auf Besitz: Die Warenförmigkeit des Kunstwerks
Über den größten Teil der Menschheitsgeschichte hinweg schuf der Urheber ein (mehr oder minder) einzigartiges „geistiges“ Werk und materialisierte es in einer Form, die es zugänglich nur für eine relativ (lokal) begrenzte Gruppe von Rezipienten machte. Sollte es vervielfältigt werden, ähnelte der Prozess der Vervielfältigung demjenigen der ersten Materialisierung: Schriftkunst musste abgeschrieben, Malerei nachgemalt, Musik nachgespielt werden. Zur Massenware taugten diese Werke nicht.
Erst durch die mechanische Vervielfältigung – mit ihrem Meilenstein des Buchdrucks mit beweglichen Lettern, aber auch schon zuvor mit lithographischen und vergleichbaren „stempelartigen“ Techniken – eröffnete sich die Möglichkeit, Werke zur Ware zu machen. Zugleich entstand die Notwendigkeit einer (Verwertungs)-rechtlichen Absicherung gegen andere Produzenten, die billigere Exemplare des gleichen geistigen Werks auf den Markt werfen wollten.
Die Urheber waren dabei niemals Marktteilnehmer – sie fungierten als (und der Anklang von Kaffeebohnen- und Kartoffelbauern ist durchaus erwünscht) Rohstofflieferanten, die es den eigentlichen Markakteuren – den Verwertern – erlaubten, abzählbare physische Trägerprodukte (Bücher, Zeitungen, Schallplatten, Videokassetten usw.) mit Inhalten zu versehen, die die eigentlich » Read the rest of this entry «
Februar 1st, 2012 § § permalink
Die Debatte rund um Urheberrecht, Piraterie und Raubkopiererei setzt zumeist voraus, dass es sich bei Digitalien wie Dateien um Waren handelt, die marktförmig gehandelt werden können. Sie werden als Gegenstände betrachtet, die ver- und gekauft werden können, wobei in diesem Kaufprozess ein zweiseitiger Eigentumsübergang stattfindet: Geld gegen Ware. Der Verkäufer übergibt das Eigentumsrecht an den Käufer, dafür übereignet der Käufer wiederum (vereinfacht) einen Geldbetrag an den Verkäufer. Das wäre der vollständige Kaufprozess. Es handelt sich beim Kauf um einen Spezialfall des Tauschs, da der Käufer Geld bietet und nicht eine andere Ware. Um nicht im Spezialfall zu verbleiben soll im Folgenden allgemeiner von Tausch gesprochen werden, da es zunächst keine Rolle spielt, womit der Käufer bezahlt. Kauf und Tausch sind regelmäßig Vertragsgeschäfte.
Als Kaufvertrag bezeichnet man in den Rechtswissenschaften einen Vertrag mit dem Ziel des Eigentumswechsel an einer Sache oder einem Recht, wobei der Eigentumswechsel entgeltlich erfolgen sollte, also eine Gegenleistung, regelmäßig in Form einer Zahlung erfordert. (Quelle: Wikipedia)
Tausch ist eine rechtswirksame gegenseitige Übertragung von Waren, Dienstleistungen und/oder Werten zwischen natürlichen und/oder juristischen Personen. Ein Tausch wird abgegrenzt von der Gabe und von der Schenkung durch das jeweils einseitige aktive Handeln aus eigenen Motiven. (Quelle: Wikipedia)
Der Verkauf von Dateien
Nun liegt beim „Kauf“ einer Datei nicht eigentlich ein Kauf, beim Tausch kein eigentlicher Tausch vor, jedenfalls kein vollständiger. Vollständigkeit setzt dabei den beidseitigen Eigentumsübergang voraus: Geld (oder Tauschware) wechselt vom Käufer zum Verkäufer – im Gegenzug wechselt die Ware vom Verkäufer zum Käufer. Der Käufer erhält das Eigentumsrecht an der gekauften oder eingetauschten Ware, der Verkäufer erhält das Eigentumsrecht am Kaufbetrag oder der Tauschware. Der Käufer kann also nicht etwa nach vollzogenem Kauf zum Verkäufer gehen und ihn in der Verwendung des Kaufbetrages einschränken. Der Verkäufer kann mit dem Geld machen, wozu ihm beliebt. Es behalten, ausgeben, aufs Konto legen und Zinsen damit gewinnen oder es verschenken. Im Gegenzug kann der Käufer mit der Ware machen was er will – sofern er bei Gegenständen, die dem Urheberrecht unterliegen, einigen Einschränkungen hinsichtlich der Manipulation des geistigen Gehalts der Ware unterliegt.
Der unvollständige Tausch
Nach dem Kauf eines Buches kann der Käufer es lesen, es in den Bücherschrank stellen, es verschenken, wieder verkaufen oder wegschmeißen. Er hat das Eigentumsrecht daran. Der Verkäufer hingegen, der die Ware gegen Geld oder eine Tauschware verkauft oder eingetauscht hat, besitzt hingegen das verkaufte Exemplar der Ware nicht mehr. Das trifft für Dateien nicht zu. Vielmehr geht der Kaufbetrag zwar an den Verkäufer über – der Verkäufer bleibt aber im Besitz der Datei. Auch nach ihrem Download. Das ist ein unvollständiger Verkauf oder Tausch. Die Datei geht zugleich in den Besitz des Käufers über, wie sie im Besitz des Verkäufers verbleibt. Das führt zu einer Paradoxie. » Read the rest of this entry «
Januar 30th, 2012 § Kommentare deaktiviert für Aufruf: Urheber gegen den sogenannten kommerziellen Urheberrechtsschutz § permalink
Es ist an der Zeit, dass sich an der Urheberrechtsdebatte, die gegenwärtig dazu missbraucht wird, technisch-juristische Maßnahmen durchzusetzen, die das Einkommen der Verwertungsindustrie sicherstellen sollen, die Urheber selbst beteiligen. Zumal die Millionen Urheber, die das größte kollaborative Kunstwerk schufen und täglich vergrößern, das die Menschheit in ihrer Geschichte hervorgebracht hat: das Internet. Dazu folgt hier ein 7‑Punkte-Statement, das als Diskussionsbeginn verstanden – und gerne kopiert, zitiert und weitergeleitet werden kann. Kostenlos.
Kurz vorweg: Heute erschien in der österreichischen Zeitung derstandard.at ein hervorragender Artikel von Tina Leisch mit dem Titel “Kunst und Käse — Wovon sollen KünstlerInnen leben?”, der in ähnlicher Stoßrichtung wie mein Artikel Warum das aktuelle Urheberrecht den Urhebern nichts nützt – und wer sie wirklich ausplündert (wenn nicht die Netznutzer) formuliert:
Die Frage, wovon KünstlerInnen denn leben sollen, wenn sie ihre Werke frei im Netz zirkulieren lassen, ohne daran maßgeblich zu verdienen, sollte ausführlich diskutiert werden. Die Antworten werden aber einfallsreicher, zukunftsweisender und origineller sein müssen als ein Pochen auf das Urheberrecht, das im Internet, wenn überhaupt, nur um den Preis von Hyperüberwachung zu haben ist und die egalitären Ansätze geteilten Wissens ebenso bedroht wie den gesamten Sektor der Remix- und Samplekultur.
Laut einer Studie des BMUKK beträgt unser Durchschnittsverdienst als österreichische Kunstschaffende 4.500 Euro im Jahr, mehr als die Hälfte verdienen weniger als 1.000 Euro im Monat.
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Vielleicht sollten wir also aufhören, uns mit Winzerinnen und Butterstampfern zu vergleichen, und uns eher an PolitikerInnen oder LehrerInnen orientieren. Die müssen für ihre Dienstleistungen auch nicht bei jedem jeweils Profitierenden kassieren, sondern werden für ihren Dienst an der Allgemeinheit mit Steuergeldern bezahlt. Diese Steuern oder Abgaben könnten ja sehr spezifisch dort eingehoben werden, wo unsere Arbeit zum Tragen kommt. Weit über die Festplattenabgabe hinaus könnten wir verlangen, aus Abgaben auf Werbung im Internet, Datenmengen, Netzgebühren o. Ä. bezahlt zu werden. Oder wir diskutieren die Einführung einer modernen Variante der guten, alten Vergnügungssteuer, mit der seinerzeit die Gemeindebauten bezahlt wurden.
Daran (ob Steuer oder nicht lässt sich diskutieren) schließe ich mich an, in der Hoffnung, dass diese Diskussion einsetzt und vor allem: kreative Lösungen jenseits der Überwachungsmethoden entstehen. Und so sieht mein Statemnt dazu aus:
Urheber gegen den sogenannten kommerziellen Urheberrechtsschutz
- Als Kreative verurteilen wir es aufs Schärfste, dass unsere Kreationen in Wort, Bild, Klang, Code durch die Verwertungsindustrie als Vorwand genutzt werden, um den freien Informations- und Meinungsaustausch im Internet durch technische oder polizeiliche Maßnahmen einzuschränken, unsere Rezipienten durch Abmahnungen zu drangsalieren und durch Strafverfolgung zu » Read the rest of this entry «