Der Aufstand der Wissenschaftler gegen die Wissenschaftsverlage beginnt

Februar 11th, 2012 § Kommentare deaktiviert für Der Aufstand der Wissenschaftler gegen die Wissenschaftsverlage beginnt § permalink

Von Mar­tin Oet­ting (Twit­ter, Blog) bekam ich einen Hin­weis auf einen aktu­el­len Arti­kel von Ulrich Herb im Frei­tag, der berich­tet, dass sich Wis­sen­schaft­ler gegen die Aus­beu­tung durch Wis­sen­schafts­ver­la­ge, in die­sem Fall den Else­vier-Ver­lag, zu weh­ren begin­nen. Ich erlau­be mir, zu zitie­ren und emp­feh­le, den Arti­kel unbe­dingt zu lesen:

Am 23. Janu­ar 2012 star­te­te der Mathe­ma­ti­ker Tyler Ney­lon einen Boy­kott­auf­ruf im Inter­net: Der Titel des Unter­fan­gens hieß „The Cost of Know­ledge“ und wer sich auf der Web­site thecostofknowledge.com seit­her zu Ney­lons Auf­ruf bekennt, ver­spricht in Zukunft kei­ne Arti­kel in den Jour­na­len des Wis­sen­schafts­ver­lags Else­vier mehr zu publi­zie­ren. Die Unter­zeich­ner ver­pflich­ten sich zudem, kei­ne ein­ge­reich­ten Arti­kel mehr zu begut­ach­ten oder als Her­aus­ge­ber für den Ver­lag tätig zu sein. Als Grund für sei­ne har­sche Kam­pa­gne nennt Ney­lon Else­viers rück­sichts­lo­se Preis- und Ver­kaufs­po­li­tik – und das Ver­hält­nis des Ver­lags zu offe­nem Wis­sen. Und vie­le Wis­sen­schaft­ler tei­len die­se Kri­tik: Bereits mehr als 4.500 For­scher haben die Erklä­rung unterzeichnet.

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Wis­sen­schafts­ver­la­ge aller­dings ent­eig­nen nicht nur die Urhe­ber der Infor­ma­tio­nen durch den Über­trag der exklu­si­ven Ver­wer­tungs­rech­te, sie » Read the rest of this entry «

Pay (with) attention — Ein gangbares Urhebervergütungsmodell für die Digitalökonomie?

Februar 11th, 2012 § Kommentare deaktiviert für Pay (with) attention — Ein gangbares Urhebervergütungsmodell für die Digitalökonomie? § permalink

In einer Arti­kel von Kon­rad Lisch­ka auf Spon (hier) fin­det sich eine Bemer­kung, die es m.E. erlaubt, eine Visi­on für die zukünf­ti­ge Ent­loh­nung von Urhe­bern zu erar­bei­ten. Zwar  krankt m.E. Lisch­kas Arti­kel grund­sätz­lich in sei­nem Tenor an der Unschär­fe von Urhe­ber- und Ver­wer­tungs­recht, im Ver­lauf fin­det sich aber die fol­gen­de, m.E. wei­ter­füh­ren­de Bemerkung:

…Apple, Face­book, Goog­le, Megau­pload, Spo­ti­fy und all die ande­ren Mak­ler ver­wer­ten in der einen oder ande­ren Form die Wer­ke von Urhe­bern. Vie­le alte Ver­wer­ter aus der Unter­hal­tungs­bran­che bezah­len die meis­ten Urhe­ber schlecht und weni­ge sehr gut. Die­ses Ver­hal­ten gilt bei Kri­ti­kern der “Con­tent­ma­fia” als Aus­beu­tung. Aller­dings bezah­len vie­le neue Ver­wer­ter im Web — etwa Megau­pload — Urhe­bern gar nichts. Bei ihnen sehen die Kri­ti­ker der “Con­tent­ma­fia” dann aber über die Aus­beu­tung hin­weg und loben die Inno­va­tio­nen, die nur lei­der mit dem über­hol­ten Urhe­ber­recht kollidieren.

Das ist für mich über­zeu­gend: Die benann­ten Digi­tal­un­ter­neh­men ste­hen an der Stel­le tra­di­tio­nel­ler Ver­wer­ter wie Ver­la­ge, Musik­un­ter­neh­men, Film­un­ter­neh­men. Sie pro­fi­tie­ren in gewal­ti­gem Umfang von den Inhal­ten, die sie bereit­stel­len. Las­sen wir die tra­di­tio­nel­len Ver­wer­ter ein­mal gedank­lich außen vor und stel­len sie auf die letz­tens ange­mahn­te Abraum­hal­de der Geschich­te – so stellt sich die Fra­ge nach Urhe­ber- und Ver­wer­tungs­recht anders. Sie lau­tet: Wie kön­nen die geis­ti­gen Urhe­ber, die Krea­ti­ven und Jour­na­lis­ten, für ihre Arbeit von die­sen Ver­wer­tern „ange­mes­sen ver­gü­tet“ wer­den – wie es das Urhe­ber­rechts­ge­setz vorsieht?

Das ist gar so schwie­rig nicht. You­Tube lebt von den Fil­men, die von Usern ein­ge­stellt wer­den. Megau­pload wäre nichts ohne die Datei­en, die von Usern hoch­ge­la­den wer­den. Und auch Face­book wäre nur eine blau­wei­ße Wüs­te, wür­den nicht die Mit­glie­der wie wild Inhal­te mit ihren Freun­den tei­len. Ich hat­te hier schon vor eini­ger Zeit aus­ge­führt, dass ich das aktu­el­le, kun­den­da­ten­ba­sier­te Geschäfts­mo­dell von Face­book eher für ein Über­gangs­phä­no­men hal­te und davon aus­ge­he, dass Face­book zukünf­tig über die – noch rela­tiv wenig bekann­ten und genutz­ten – Face­book Cre­dits sei­ne größ­te Chan­ce hat, zu einem digi­ta­len Bezahl­sys­tem zu wer­den. Ohne die­se Debat­te in aller Tie­fe zu füh­ren, lässt sich doch spe­ku­la­tiv ein Geschäfts­mo­dell ent­wi­ckeln, an dem sowohl Face­book wie auch Urhe­ber in brei­ter Mas­se par­ti­zi­pie­ren kön­nen. Die­se klei­ne Spin­ne­rei möch­te ich hier wie­der­ge­ben, um der Urhe­ber­rechts­de­bat­te viel­leicht eine zukunfts­wei­sen­de Dimen­si­on zu geben, anstatt immer nur Abwehr­schlach­ten » Read the rest of this entry «

Digitalökonomie: Die gemeinsame Quelle der Krisen von Finanzindustrie und Urheberrecht (Teil 1)

Februar 10th, 2012 § Kommentare deaktiviert für Digitalökonomie: Die gemeinsame Quelle der Krisen von Finanzindustrie und Urheberrecht (Teil 1) § permalink

In Sich Gesell­schaft leis­ten hat­te ich ein Gedan­ken­ex­pe­ri­ment zum Aus­gangs­punkt genom­men, um eine rela­tiv kom­ple­xe Ver­suchs­an­ord­nung durch­zu­spie­len: Eine waren­lo­se Dienst­leis­tungs­ge­sell­schaft ver­han­delt dar­über, wie alle mög­li­chen und weni­ger mög­li­chen Dienst­leis­tun­gen mit­ein­an­der ver­re­chen­bar gemacht wer­den: Vom Essen­ko­chen über die Kon­ver­sa­ti­on bis hin zum Sex. Das führ­te letzt­lich rela­tiv schnell dazu, dass ein kom­ple­xes Gewe­be aus Schuld­ver­schrei­bun­gen ent­stand, in dem jeder ein­zel­ne Akteur bei jedem ande­ren ver­schul­det ist, die­se kom­pli­zier­ten Ver­schul­dungs­me­cha­nis­men den letzt­li­chen Zusam­men­halt stif­ten. Da bei einem völ­li­gen Ver­zicht auf Waren­öko­no­mie auch die Ernäh­rung kei­ne trei­ben­de Grund­kraft für das Wirt­schaf­ten und den han­deln­den Aus­tausch sein kann, blieb letzt­lich nichts ande­res als das kör­per­li­che Begeh­ren und die phy­si­sche Repro­duk­ti­on als unhin­ter­geh­ba­res Movens für den hoch­gra­dig irra­tio­na­len und » Read the rest of this entry «

Urheber aufgepasst — ihr könnt für eure eigenen Werke abgemahnt werden

Februar 2nd, 2012 § Kommentare deaktiviert für Urheber aufgepasst — ihr könnt für eure eigenen Werke abgemahnt werden § permalink

Kul­tur­zeit hat einen hübsch gemei­nen kur­zen und die Absur­di­tät des Urhe­ber­rechts auf die Spit­ze trei­ben­den Text unter dem Titel Abge­mahnt und abge­zockt — Inter­net­ab­mah­nun­gen bei Künst­lern gebracht, in dem davon berich­tet wird, dass Künst­ler von Zei­tun­gen abge­mahnt wer­den, weil sie Kri­ti­ken und Bespre­chun­gen ihrer eige­nen Wer­ke auf ihrer Web­sei­te ange­bo­ten haben. Wenn Urhe­ber jetzt nicht lang­sam anfan­gen, dar­über nach­zu­den­ken, wer denn die eigent­li­chen “Fein­de” sind — dann ver­steh ichs auch nicht mehr.

Verwertungsindustrie vor dem Untergang? Von wegen!

Februar 2nd, 2012 § Kommentare deaktiviert für Verwertungsindustrie vor dem Untergang? Von wegen! § permalink

Bei Leon­hard Dobusch fin­det sich aktu­ell hier nicht nur ein sehr lesens­wer­ter Arti­kel zu ACTA, son­dern auch eine sehr inter­es­san­te Info­gra­fik über die mone­tä­re Ent­wick­lung, der sich selbst ger­ne als durch das Inter­net not­lei­dend oder bedroht dar­stel­len­den Ver­wer­tungs­in­dus­trie, die ich hier ger­ne sha­ren möchte:

Die Herausforderung des Internets an die Urheber

Februar 2nd, 2012 § 1 comment § permalink

Als Kon­se­quenz des ver­gan­ge­nen, viel zu lan­gen Pos­tings, das ver­mut­lich nicht hin­rei­chend viel Auf­merk­sam­keit hat­te, um bis zu Ende gele­sen zu wer­den, lässt sich kurz formulieren:

Urhe­ber haben sich vier Fra­gen zu stellen:

  1. Wie erlan­ge ich Aufmerksamkeit?
  2. Wie kom­me ich an einen mone­tä­ren Ertrag?
  3. Wie kann ich das Inter­es­se an Auf­merk­sam­keit, das ande­re haben, selbst nut­zen, um einen Ertrag zu erwirtschaften?
  4. Wer sichert eine freie, unab­hän­gi­ge, kri­ti­sche künst­le­ri­sche und publi­zis­ti­sche Urhe­br­schaft jen­seits von Ertrags- und Verwertungszwängen?

 

Auf­merk­sam­keit erlangen

Die Sha­ring-Funk­tio­na­li­tät ist eine Auf­merk­sam­keits­öko­no­mie. Inhal­te von mir, die ande­re wei­ter­lei­ten und ihren Freun­den ver­füg­bar machen, sor­gen dafür, dass mei­ne Auf­merk­sam­keit wächst. Ein Text, Bild, Video, Musik­stück von mir, das wei­ter­ge­lei­te­te, auf ande­ren Platt­for­men gepos­tet wird, sorgt dafür, dass mei­ne Bekannt­heit steigt. Jeder Link zu mir eben­so. Nach klas­si­schem Urhe­ber­recht wäre das eine Rechts­ver­let­zung – was bekannt ist und durch Abmahn­wel­len ver­folgt wird. Das ist däm­lich. Denn die damit ver­bun­de­ne For­de­rung nach Unter­las­sung sorgt dafür, dass die Auf­merk­sam­keit sinkt. Ich habe mein Recht an mei­nem Inhalt – und kein Schwein kuckt. Bil­den­de Künst­ler wis­sen, dass Auf­merk­sam­keit die Ertrags­chan­cen stei­gert. Dar­über hat­te ich im letz­ten Pos­ting geschrie­ben. Von Auf­merk­sam­keit wird aller­dings nie­mand satt.

Mone­tä­re Erträ­ge sichern

Die Fra­ge, wie sich mone­tä­re Erträ­ge erzie­len las­sen, ist von der Auf­merk­sam­keit » Read the rest of this entry «

Ruhm und Reichtum – oder: Warum das Urheberrecht an Digitalien scheitert

Februar 2nd, 2012 § Kommentare deaktiviert für Ruhm und Reichtum – oder: Warum das Urheberrecht an Digitalien scheitert § permalink

Debat­ten rund um die Rech­te von Urhe­bern und Ver­wer­tern bewe­gen sich in einem Kreis, aus dem so lan­ge nicht aus­zu­bre­chen ist, wie nicht ver­stan­den wird, dass das tra­di­tio­nel­le Urhe­ber­recht und die sich dar­um anla­gern­den und durch die­ses Recht gere­gel­ten Prak­ti­ken und Öko­no­mien sich fun­da­men­tal ver­än­dern. So hat man sich – um den ver­mut­lich klars­ten und ein­fachs­ten Punkt her­aus­zu­grei­fen – über die Jahr­hun­der­te dar­an gewöhnt, dass Auf­merk­sam­keit sich mehr oder min­der unmit­tel­bar in bare Mün­ze mate­ria­li­siert. Heißt: Die Berühmt­heit eines Urhe­bers – gemes­sen an der Men­ge sei­ner Rezi­pi­en­ten – ist kon­ver­ti­bel in sein Ein­kom­men. Die­ser Zusam­men­hang wird durch die Ver­brei­tungs­mit­tel des Inter­net pro­ble­ma­ti­siert. Zugleich wan­delt sich – und das geht in der Debat­te um das Inter­net ziem­lich unter – eine Nut­zungs­prä­fe­renz und Nut­zungs­ge­wohn­heit derer, die frü­her Wer­ke kauften.

Recht auf Besitz: Die Waren­för­mig­keit des Kunstwerks

Über den größ­ten Teil der Mensch­heits­ge­schich­te hin­weg schuf der Urhe­ber ein (mehr oder min­der) ein­zig­ar­ti­ges „geis­ti­ges“ Werk und mate­ria­li­sier­te es in einer Form, die es zugäng­lich nur für eine rela­tiv (lokal) begrenz­te Grup­pe von Rezi­pi­en­ten mach­te. Soll­te es ver­viel­fäl­tigt wer­den, ähnel­te der Pro­zess der Ver­viel­fäl­ti­gung dem­je­ni­gen der ers­ten Mate­ria­li­sie­rung: Schrift­kunst muss­te abge­schrie­ben, Male­rei nach­ge­malt, Musik nach­ge­spielt wer­den. Zur Mas­sen­wa­re taug­ten die­se Wer­ke nicht.

Erst durch die mecha­ni­sche Ver­viel­fäl­ti­gung – mit ihrem Mei­len­stein des Buch­drucks mit beweg­li­chen Let­tern, aber auch schon zuvor mit litho­gra­phi­schen und ver­gleich­ba­ren „stem­pel­ar­ti­gen“ Tech­ni­ken – eröff­ne­te sich die Mög­lich­keit, Wer­ke zur Ware zu machen. Zugleich ent­stand die Not­wen­dig­keit einer (Verwertungs)-rechtlichen Absi­che­rung gegen ande­re Pro­du­zen­ten, die bil­li­ge­re Exem­pla­re des glei­chen geis­ti­gen Werks auf den Markt wer­fen wollten.

Die Urhe­ber waren dabei nie­mals Markt­teil­neh­mer – sie fun­gier­ten als (und der Anklang von Kaf­fee­boh­nen- und Kar­tof­fel­bau­ern ist durch­aus erwünscht) Roh­stoff­lie­fe­ran­ten, die es den eigent­li­chen Markak­teu­ren – den Ver­wer­tern – erlaub­ten, abzähl­ba­re phy­si­sche Trä­ger­pro­duk­te (Bücher, Zei­tun­gen, Schall­plat­ten, Video­kas­set­ten usw.) mit Inhal­ten zu ver­se­hen, die die eigent­lich » Read the rest of this entry «

Das Urheberrecht und das Problem des unvollständigen Tauschs

Februar 1st, 2012 § 3 comments § permalink

Die Debat­te rund um Urhe­ber­recht, Pira­te­rie und Raub­ko­pie­re­rei setzt zumeist vor­aus, dass es sich bei Digi­ta­li­en wie Datei­en um Waren han­delt, die markt­för­mig gehan­delt wer­den kön­nen. Sie wer­den als Gegen­stän­de betrach­tet, die ver- und gekauft wer­den kön­nen, wobei in die­sem Kauf­pro­zess ein zwei­sei­ti­ger Eigen­tums­über­gang statt­fin­det: Geld gegen Ware. Der Ver­käu­fer über­gibt das Eigen­tums­recht an den Käu­fer, dafür über­eig­net der Käu­fer wie­der­um (ver­ein­facht) einen Geld­be­trag an den Ver­käu­fer. Das wäre der voll­stän­di­ge Kauf­pro­zess. Es han­delt sich beim Kauf um einen Spe­zi­al­fall des Tauschs, da der Käu­fer Geld bie­tet und nicht eine ande­re Ware. Um nicht im Spe­zi­al­fall zu ver­blei­ben soll im Fol­gen­den all­ge­mei­ner von Tausch gespro­chen wer­den, da es zunächst kei­ne Rol­le spielt, womit der Käu­fer bezahlt. Kauf und Tausch sind regel­mä­ßig Vertragsgeschäfte.

Als Kauf­ver­trag bezeich­net man in den Rechts­wis­sen­schaf­ten einen Ver­trag mit dem Ziel des Eigen­tums­wech­sel an einer Sache oder einem Recht, wobei der Eigen­tums­wech­sel ent­gelt­lich erfol­gen soll­te, also eine Gegen­leis­tung, regel­mä­ßig in Form einer Zah­lung erfor­dert. (Quel­le: Wiki­pe­dia)

Tausch ist eine rechts­wirk­sa­me gegen­sei­ti­ge Über­tra­gung von Waren, Dienst­leis­tun­gen und/oder Wer­ten zwi­schen natür­li­chen und/oder juris­ti­schen Per­so­nen. Ein Tausch wird abge­grenzt von der Gabe und von der Schen­kung durch das jeweils ein­sei­ti­ge akti­ve Han­deln aus eige­nen Moti­ven. (Quel­le: Wiki­pe­dia)

Der Ver­kauf von Dateien

Nun liegt beim „Kauf“ einer Datei nicht eigent­lich ein Kauf, beim Tausch kein eigent­li­cher Tausch vor, jeden­falls kein voll­stän­di­ger. Voll­stän­dig­keit setzt dabei den beid­sei­ti­gen Eigen­tums­über­gang vor­aus: Geld (oder Tausch­wa­re) wech­selt vom Käu­fer zum Ver­käu­fer – im Gegen­zug wech­selt die Ware vom Ver­käu­fer zum Käu­fer. Der Käu­fer erhält das Eigen­tums­recht an der gekauf­ten oder ein­ge­tausch­ten Ware, der Ver­käu­fer erhält das Eigen­tums­recht am Kauf­be­trag oder der Tausch­wa­re. Der Käu­fer kann also nicht etwa nach voll­zo­ge­nem Kauf zum Ver­käu­fer gehen und ihn in der Ver­wen­dung des Kauf­be­tra­ges ein­schrän­ken. Der Ver­käu­fer kann mit dem Geld machen, wozu ihm beliebt. Es behal­ten, aus­ge­ben, aufs Kon­to legen und Zin­sen damit gewin­nen oder es ver­schen­ken. Im Gegen­zug kann der Käu­fer mit der Ware machen was er will – sofern er bei Gegen­stän­den, die dem Urhe­ber­recht unter­lie­gen, eini­gen Ein­schrän­kun­gen hin­sicht­lich der Mani­pu­la­ti­on des geis­ti­gen Gehalts der Ware unterliegt.

Der unvoll­stän­di­ge Tausch

Nach dem Kauf eines Buches kann der Käu­fer es lesen, es in den Bücher­schrank stel­len, es ver­schen­ken, wie­der ver­kau­fen oder weg­schmei­ßen. Er hat das Eigen­tums­recht dar­an. Der Ver­käu­fer hin­ge­gen, der die Ware gegen Geld oder eine Tausch­wa­re ver­kauft oder ein­ge­tauscht hat, besitzt hin­ge­gen das ver­kauf­te Exem­plar der Ware nicht mehr. Das trifft für Datei­en nicht zu. Viel­mehr geht der Kauf­be­trag zwar an den Ver­käu­fer über – der Ver­käu­fer bleibt aber im Besitz der Datei. Auch nach ihrem Down­load. Das ist ein unvoll­stän­di­ger Ver­kauf oder Tausch. Die Datei geht zugleich in den Besitz des Käu­fers über, wie sie im Besitz des Ver­käu­fers ver­bleibt. Das führt zu einer Para­do­xie. » Read the rest of this entry «

Aufruf: Urheber gegen den sogenannten kommerziellen Urheberrechtsschutz

Januar 30th, 2012 § Kommentare deaktiviert für Aufruf: Urheber gegen den sogenannten kommerziellen Urheberrechtsschutz § permalink

Es ist an der Zeit, dass sich an der Urhe­ber­rechts­de­bat­te, die gegen­wär­tig dazu miss­braucht wird, tech­nisch-juris­ti­sche Maß­nah­men durch­zu­set­zen, die das Ein­kom­men der Ver­wer­tungs­in­dus­trie sicher­stel­len sol­len, die Urhe­ber selbst betei­li­gen. Zumal die Mil­lio­nen Urhe­ber, die das größ­te kol­la­bo­ra­ti­ve Kunst­werk schu­fen und täg­lich ver­grö­ßern, das die Mensch­heit in ihrer Geschich­te her­vor­ge­bracht hat: das Inter­net. Dazu folgt hier ein 7‑Punk­te-State­ment, das als Dis­kus­si­ons­be­ginn ver­stan­den – und ger­ne kopiert, zitiert und wei­ter­ge­lei­tet wer­den kann. Kostenlos.

Kurz vor­weg: Heu­te erschien in der öster­rei­chi­schen Zei­tung derstandard.at ein her­vor­ra­gen­der Arti­kel von Tina Leisch mit dem Titel “Kunst und Käse — Wovon sol­len Künst­le­rIn­nen leben?”, der in ähn­li­cher Stoß­rich­tung wie mein Arti­kel War­um das aktu­el­le Urhe­ber­recht den Urhe­bern nichts nützt – und wer sie wirk­lich aus­plün­dert (wenn nicht die Netz­nut­zer) formuliert:

Die Fra­ge, wovon Künst­le­rIn­nen denn leben sol­len, wenn sie ihre Wer­ke frei im Netz zir­ku­lie­ren las­sen, ohne dar­an maß­geb­lich zu ver­die­nen, soll­te aus­führ­lich dis­ku­tiert wer­den. Die Ant­wor­ten wer­den aber ein­falls­rei­cher, zukunfts­wei­sen­der und ori­gi­nel­ler sein müs­sen als ein Pochen auf das Urhe­ber­recht, das im Inter­net, wenn über­haupt, nur um den Preis von Hyper­über­wa­chung zu haben ist und die ega­li­tä­ren Ansät­ze geteil­ten Wis­sens eben­so bedroht wie den gesam­ten Sek­tor der Remix- und Samplekultur.

Laut einer Stu­die des BMUKK beträgt unser Durch­schnitts­ver­dienst als öster­rei­chi­sche Kunst­schaf­fen­de 4.500 Euro im Jahr, mehr als die Hälf­te ver­die­nen weni­ger als 1.000 Euro im Monat.

{…}

Viel­leicht soll­ten wir also auf­hö­ren, uns mit Win­ze­rin­nen und But­ter­stamp­fern zu ver­glei­chen, und uns eher an Poli­ti­ke­rIn­nen oder Leh­re­rIn­nen ori­en­tie­ren. Die müs­sen für ihre Dienst­leis­tun­gen auch nicht bei jedem jeweils Pro­fi­tie­ren­den kas­sie­ren, son­dern wer­den für ihren Dienst an der All­ge­mein­heit mit Steu­er­gel­dern bezahlt. Die­se Steu­ern oder Abga­ben könn­ten ja sehr spe­zi­fisch dort ein­ge­ho­ben wer­den, wo unse­re Arbeit zum Tra­gen kommt. Weit über die Fest­plat­ten­ab­ga­be hin­aus könn­ten wir ver­lan­gen, aus Abga­ben auf Wer­bung im Inter­net, Daten­men­gen, Netz­ge­büh­ren o. Ä. bezahlt zu wer­den. Oder wir dis­ku­tie­ren die Ein­füh­rung einer moder­nen Vari­an­te der guten, alten Ver­gnü­gungs­steu­er, mit der sei­ner­zeit die Gemein­de­bau­ten bezahlt wurden.

Dar­an (ob Steu­er oder nicht lässt sich dis­ku­tie­ren)  schlie­ße ich mich an, in der Hoff­nung, dass die­se Dis­kus­si­on ein­setzt und vor allem: krea­ti­ve Lösun­gen jen­seits der Über­wa­chungs­me­tho­den ent­ste­hen. Und so sieht mein Statemnt dazu aus:

Urhe­ber gegen den soge­nann­ten kom­mer­zi­el­len Urheberrechtsschutz

  1. Als Krea­ti­ve ver­ur­tei­len wir es aufs Schärfs­te, dass unse­re Krea­tio­nen in Wort, Bild, Klang, Code durch die Ver­wer­tungs­in­dus­trie als Vor­wand genutzt wer­den, um den frei­en Infor­ma­ti­ons- und Mei­nungs­aus­tausch im Inter­net durch tech­ni­sche oder poli­zei­li­che Maß­nah­men ein­zu­schrän­ken, unse­re Rezi­pi­en­ten durch Abmah­nun­gen zu drang­sa­lie­ren und durch Straf­ver­fol­gung zu » Read the rest of this entry «

Was die Urherberrechtsdebatte vom Fall Guttenberg lernen kann

Januar 21st, 2012 § 5 comments § permalink

Dies als Nach­trag zu mei­nem Rant zum Urhe­ber­recht: Über­ra­chen­der­wei­se ist es gera­de der Fall Gut­ten­berg, der die Debat­te um das Urhe­ber- und Ver­wer­tungs­recht vor­an brin­gen kann. Aus zwei Gründen:

  1. Lässt sich dar­an ermes­sen dass „die Netz­ge­mein­de“ nicht aus einer wild gewor­de­nen Hor­de von Ideen­die­ben besteht. Viel­mehr zeig­te sich eine erheb­lich grö­ße­re Sen­si­bi­li­tät für den miss­bräuch­li­chen Umgang mit geis­ti­gem Eigen­tum, als etwa an deut­schen Hoch­schu­len oder bei der blei­er­nen Kanz­le­rin. Schließ­lich tat sich „die Netz­ge­mein­de“ zusam­men, um Gut­ten­berg das nicht-ver­link­te (sprich: mit Quel­len­an­ga­be in Fuß­no­te ver­se­he­ne) Sam­pling frem­der Inhal­te nach­zu­wei­sen. Die Off­line-Gemein­de wird es viel­leicht über­ra­schen: Aber der Ideen­klau ist im Netz nicht akzeptiert.
  2. Ist es zunächst über­ra­schend, dass Gut­ten­berg von der Ver­wer­tungs­in­dus­trie, d.h. den Inha­bern der Ver­wer­tungs­rech­te der von ihm gesam­pel­ten Wer­ke, nicht abge­mahnt, auf Scha­dens­er­satz oder Ver­nich­tung sei­nes Sam­plers (vul­go: Dis­ser­ta­ti­on) ver­klagt und ver­ur­teilt wur­de, wie es die Ver­wer­tungs­in­dus­trie bei jedem ande­ren geis­ti­gen Werk – ins­be­son­de­re bei musi­ka­li­schen und fil­mi­schen » Read the rest of this entry «

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