Das ABC der kommenden Wirtschaft, Folge 1: Das Grundkonzept

September 17th, 2010 § 6 comments

Statt ein­zel­ne Men­schen als „arbeits­los“ frei­zu­set­zen, ande­re in gewohn­ter Aus­las­tung wei­ter arbei­ten zu las­sen, statt aber auch „Arbeits­zeit­ver­kür­zung bei vol­lem Lohn­aus­gleich“ zu for­dern (was sich lei­der als uto­pisch her­aus­stellt) und anstatt „Kri­sen“ durch „Kurz­ar­beit“ abzu­fe­dern, schla­ge ich das fol­gen­de Modell vor:

Die jet­zi­ge Voll­zeit-Stan­dard­ar­beits­zeit von (grosso modo) 40 Stun­den wird abge­schafft. Dafür wer­den (per Gesetz – natür­lich mit Über­gangs­re­ge­lun­gen) drei Arbeits­ver­trags­stu­fen mit ent­spre­chend drei Lohn­steu­er­kar­ten für jeden Arbeit­neh­mer ein­ge­führt (nicht auf­schrei­en – weiterlesen):

A‑Vertrag/Lohnsteuerkarte: Die­ser Ver­trag umfasst 20 Stun­den. Nicht mehr, nicht weni­ger. Kei­ne Über­stun­den. Es fällt ledig­lich eine Mini­mal-Lohn­steu­er an (sagen wir 10%). Es fal­len kei­ne Arbeits­lo­sig­keits- oder Kran­ken­ver­si­che­rung an. Aus­ge­zahl­tes Brut­to ist nahe­zu net­to. Kei­ne Lohn­ne­ben­kos­ten. Ziel ist, dass jeder erwerbs­fä­hi­ge Mensch mit einem sol­chen 20-Stun­den­ver­trag sein Leben leben kann. Weit höher als jedes Basis­geld oder Hart­zIV – durch einen Min­dest­lohn von sagen wir 8€ und weg­fal­len­den Neben­kos­ten bzw. gerin­gen Steuersätzen.

B‑Vertrag/Lohnsteuerkarte: Die­ser Ver­trag umfasst bis zu 20 Stun­den in 5er Schrit­ten (B5, B10, B15, B20). In der Regel wird er auf den A‑Vertrag gesat­telt. Zusam­men erge­ben A- und B20-Ver­trag in etwa die Brut­to-Net­to-Ratio, die ein heu­ti­ger 40-Stun­den-Ver­trag auf­weist. Heißt: Die Steu­er­be­las­tung des B‑Vertrags ist erheb­lich höher als bei einem heu­ti­gen Nor­mal­ver­trag. Den­noch gibt es weder Arbeits­lo­sen- noch Kran­ken­ver­si­che­rung zu zah­len (gleich mehr dazu).

C‑Vertrag/Lohnsteuerkarte: Was man frü­her „Über­stun­den“ nann­te, wird ver­bo­ten. Unbe­zahl­te Über­stun­den strengs­tens. Geleis­te­te Stun­den wer­den ver­gü­tet. Ansons­ten machen sich sowohl Arbeit­neh­mer wie Arbeit­ge­ber straf­bar. All die­se Stun­den wer­den über einen C‑Vertrag abge­deckt. Die­ser war­tet mit einem hohen Steu­er­satz auf (sagen wir: 85%). Erhöht der Arbeit­ge­ber nicht signi­fi­kant die Ent­loh­nung, wird sich ver­mut­lich kein Arbeit­neh­mer zu die­sem Geld zur Arbeit über­re­den las­sen. Frei­wil­lig­keit ist übri­gens Vor­aus­set­zung. Jede über einen bestehen­den (A- oder B-) Ver­trag geleis­te­te und nicht ver­trag­lich gesi­cher­te Stun­de wird als C‑Stunde abge­rech­net. Heißt ein A‑Arbeitnehmer, der 5 Stun­den län­ger macht, wird nicht auto­ma­tisch nach B‑Vertrag, son­dern nach C‑Vertrag abgerechnet.

So weit die Grund­la­ge. Und jetzt ein paar Details:

Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung ent­fällt. Das Ziel des A‑Vertrages ist es, dass jeder Erwach­se­ne Mensch, der arbeits­fä­hig ist, einen sol­chen 20-Stun­den-Arbeits­ver­trag hat. Die­ses ist das Grund­ar­beits­ver­hält­nis, das auf­grund der steu­er­li­chen Aus­ge­stal­tung für die Arbeit­neh­mer attrak­tiv ist. Zudem för­dert es in Zwei­er­be­zie­hun­gen die Arbeit bider, da bei­de einen A‑Vertrag abschlie­ßen kön­nen, zusam­men also mini­ma­le Steu­ern zah­len. Bei­spiel­rech­nung: Jeder bekommt 8 Euro Stun­den­lohn, zahlt davon kei­ne Ver­si­che­run­gen, Steu­ern etwa 10%. Heißt: monat­lich bekommt jeder von bei­den 650 Euro Net­to – zusam­men 1300€ Net­to. Dafür lässt sich zu zweit leben ange­sichts der Tat­sa­che, dass es sich um das abso­lu­te Ein­kom­mens­mi­ni­mum han­delt. Kin­der­geld gibt es wei­ter­hin, aber kei­ne steu­er­li­che Gel­tend­ma­chung von Kin­dern. Über­haupt ent­fal­len die meis­ten Abschrei­bun­gen bei A‑Verträgen. Brut­to – 10% Steu­er = Net­to. Wer die­se 20 Stun­den nicht arbei­ten will – bekommt Wohl­fahrts­un­ter­stüt­zung. Wer krank ist, bekommt aus der Kran­ken­kas­se hin­rei­chen­de Unterstützung.
Kran­ken­ver­si­che­rung ent­fällt als lohn­ab­hän­gi­ge Leis­tung. Die Gesund­heits­für­sor­ge wird zur staat­li­chen Auf­ga­be und dafür aus der Lohn­bin­dung befreit. Der Staat stellt jähr­lich bestimm­te Sum­men zur Ver­fü­gung, die etwa durch Kran­ken­kas­sen ver­wal­tet, aus­ge­ge­ben usw. wer­den. Es muss kei­ne Staats­vor­sor­ge sein – der Staat ent­schei­det ledig­lich, wel­che Beträ­ge ins Sys­tem flie­ßen. Pfle­ge­ver­si­che­rung dito. Ich kann ehr­lich gesagt +über­haupt nicht ver­ste­hen, wie man ein (angeb­lich) knap­pes Gut wie Arbeit durch Neben­kos­ten ver­teu­ern kann, wäh­rend die (angeb­lich) unge­wünsch­te Finanz­spe­ku­la­ti­on ohne jede gesell­schafts­för­der­ne Steu­er- oder Abga­ben­last davon kommt. Völ­lig schwachsinnig.
Ren­ten­ver­si­che­rung wird eben­falls aus der stren­gen Lohn­ab­hän­gig­keit befreit. Stär­ke­re Finan­zie­rung durch Zins- und Vermögenssteuern.

Ich glau­be, dass sich auf solch einer Basis tat­säch­lich arbei­ten lässt: Eine Gesell­schaft, die nicht dar­über nach­den­ken muss, wie sie 40-Stun­den-Arbeits­lät­ze schafft. Denn die 40 Stun­den sind eine abs­trak­te Grö­ße, die nicht natur­ge­ge­ben ist. War­um nicht über die 20-Stun­den-Basis nach­den­ken, auf die dann je nach per­sön­li­chen Prä­fe­ren­zen bzw. Unter­neh­mens­nach­fra­ge wei­te­re Stun­den drauf­ge­sat­telt wer­den kön­nen. Natür­lich hie­ße das zugleich, eine Art Ver­pflich­tung zur Arbeit fest­zu­schrei­ben. Nur ganz ehr­lich: Nicht jede Beschäf­ti­gung, die Spaß macht und Erfül­lung bringt, wird bezahlt (ich wür­de sonst nur noch blog­gen). Und nicht jede Tätig­keit, die bezahlt wird, wür­den Men­schen auch unbe­zahlt wahrnehmen.
Der „New Deal“ lau­tet: Lasst uns die Arbeit, die gemacht wer­den muss, so ver­tei­len, dass jeder ein biss­chen davon trägt. Wer Lust hat, mehr zu arbei­ten, darf mehr arbei­ten. Wer sich neben­bei wei­ter­bil­den möch­te, kann dies abzüg­lich der 20 Stun­den bezahl­ter A‑Arbeit nach Her­zens­lust tun. Und wenn die Wirt­schaft mehr Arbeit­neh­mer braucht in Jobs, die nicht beson­ders attrak­tiv sind: Ein­fach mehr Geld zahlen.
Ich wer­de auf der Idee in den nächs­ten Tagen noch ein wenig wei­ter den­ken. Weiß nicht, ob sie hier im Pos­ting schon so attrak­tiv rüber gekom­men ist, wie sie mir zu sein scheint, wenn man sie wei­ter denkt. Zumal sie die Fra­ge des Grund­ein­kom­mens – wie ich mei­ne – rela­tiv ele­gant löst. Es wird nicht nur der gesell­schaft­li­che Wohl­stand auf eini­ger­ma­ßen gleich­mä­ßi­ger Basis ver­teilt (mit indi­vi­du­el­len Aus­schlä­gen nach oben) – son­dern eben auch die gesell­schaft­li­che Arbeits­be­las­tung dabei umver­teilt. Das scheint mir den größ­ten Reiz auszumachen.
Übri­gens glau­be ich, dass die­ses Kon­zept auch genug Frei­raum lässt, um einer kom­men­den Digi­ta­l­öko­no­mie Wachs­tums- und Ent­fal­tungs­spiel­räu­me zu eröffnen.

I’ll think on (unbe­zahlt).

§ 6 Responses to Das ABC der kommenden Wirtschaft, Folge 1: Das Grundkonzept"

  • mspro sagt:

    > Nur ganz ehr­lich: Nicht jede Beschäf­ti­gung, die Spaß macht und Erfül­lung bringt, wird bezahlt (ich wür­de sonst nur noch bloggen)

    Ich fän­de das nicht nur per­sön­lich, son­dern auch gesell­schaft­lich am sinn­volls­ten, wenn du nur blog­gen würdest! 

    Den Rest — die Scheiß­ar­beit — muss man dann eben ordent­lich bezah­len. Und neben­her noch mal ein paar Mil­li­ön­chen in die For­schung ste­cken, um all den Kram von Maschi­nen machen zu las­sen. Wird eh pas­sie­ren. Wenn die Lohn­kos­ten dafür hoch sind, um so eher. Ehr­lich, da seh ich kein Problem.

    Lang­fris­tig wird der Com­pu­ter nur noch krea­ti­ve Tätig­kei­ten nicht erset­zen kön­nen. Alles ande­re ist in spä­tes­tens 10 Jah­ren futsch.

  • Postdramatiker sagt:

    Mer­ci! Bin bei dei­nem zeit­fens­ter nicht so opti­mis­tisch, den­ke dass das laen­ger dau­ern wird — und dass indus­trie­wirt­schaft in eini­gen jahr­zenten etwa den stel­len­wert hat, den heu­te land­wirt­schaft ein­nimmt: grund­aetz­lich enorm wich­tig, wenig span­nend, im wesent­li­chen im rah­men von auf­recht­erhal­tung und prag­ma­tisvher umset­zung betrof­fen. Wenn nicht gar ver­gleich­bar der ruhr­koh­le: wegen kom­plet­ter auto­ma­ti­sie­rung abwi­ckel­bar in sachen mitarbeiterschaft.
    Ich ver­mu­te aber, dass der ueber­gang gehan­delt wer­den muss. Bge fin­de ich span­nend — aber ver­mut­lich nicht durch­setz­bar. Mal schaun wie weit ich mit dem 20er kon­zept komme…
    Wenns als buch erscheint, koennt ich ver­mut­lich davon leben. Naja … Wohl eher nicht. 

  • ValentinHerre sagt:

    Inter­es­san­tes Modell. Bin eher wegen Thea­ter­zeugs auf dem Blog gelan­det, les aber immer begeis­ter­ter all dei­ne ande­ren Texte.
    Ich find die Lösung mit den Über­stun­den etwas zu “links”, sozu­sa­gen. Wirkt sehr schnell wie ein sozia­lis­ti­sches Arbeits­ver­bot — pole­misch for­mu­liert. Wobei die Idee sehr gut ist. Wie wäre es mit einer Knautsch­zo­ne, dass von der Gesamt­zahl der Arbeits­stun­den auf dem B‑Vertrag 5 % Über­stun­den — unver­gü­tet oder auf Basis des B‑Vertrags — erlaubt sind, danach erst die­se Lösung einsetzt?
    Glau­be ich wäre realitätsfreundlicher.
    Aber super Ding!!
    Gruß
    Valentin

  • Postdramatiker sagt:

    Laesst sich drue­ber nach­den­ken — freut mich ueb­ri­gens enorm, dass du wegen thea­ter kommst und dich dafuer inter­es­sierst. Ich woll­te, mehr Thea­ter­leu­te wuer­den sich mehr fuer dIe Gesell­schaft inter­es­sie­ren, in der ihr thea­ter stattfindet. 

  • Kinderfreund sagt:

    [MARKED AS SPAM BY ANTISPAM BEE | Coun­try Check]
    Ich habe in Öster­reich gele­sen wenn alle Sozi­al­sys­te­me abge­schafft wer­den und statt des­sen auf die Beföl­ke­rung auf­ge­tei­le wer­den, bekä­me jeder in Öster­re­cih wohn­haf­te Bür­ger 800 Euro monatlich.
    Das wür­de ich für zukunfts­träch­tig und sozi­al fair halten.

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