Privat und Öffentlich: Schutzraum versus Offenbarung gegenüber dem Anderen

September 14th, 2010 § 7 comments

Die Neu­be­stim­mung des Ver­hält­nis­ses Privat/Öffentlich bleibt hart­nä­ckig im Kopf. Gera­de stol­per­te ich über einen Tweet des Kol­le­gen Kus­anow­sky, der die­ses bereits eini­ge Tage alte Pos­ting (das mir damals lei­der ent­gan­gen war) dan­kens­wer­ter­wei­se noch­mals durch erneu­tes Twee­ten auf die Agen­da setz­te (was wie­der­um eine span­nen­de Refle­xi­on auf Twit­ter urgie­ren könn­te und die Mög­lich­keit, in Reser­ve lie­gen­de Inhal­te dann zu twit­tern, wenn der March of Time­line gera­de am betref­fen­den Gedach­ten vor­bei­zu­zie­hen sich anschickt …). Dar­in geht Kus­anow­sky auf mei­nen Text zu Street­view (hier; ähn­lich auch hier und hier) ein, pro­ble­ma­ti­siert mei­ne flap­sig dahin gewor­fe­ne Behaup­tung, die Debat­te sei eine Pseu­do­de­bat­te und bedie­ne sich fal­scher Begrif­fe oder Kate­go­rien. Dar­über hat­te ich mich mit ihm schon in Kom­men­ta­ren aus­ein­an­der gesetzt. Des­we­gen dazu nichts Wei­te­res. Aktu­ell inter­es­siert mich aller­dings der Fort­gang sei­nes Pos­tings. Ich zitiere:

Pri­vat­heit war Schutz, der gewähr­leis­tet wer­den konn­te, weil die Schutz­ver­let­zung enor­me Hür­den zu über­win­den hat­te, wie etwa die Not­wen­dig­keit des Ein­drin­gens, Ver­fol­gens, Denun­zie­rens; Maß­nah­men, die immer dar­an gebun­den waren, dass ein Kör­per lokal gebun­de­ne Zugriffs­mög­lich­kei­ten auf Pri­vat­da­ten ent­spre­chen­der Doku­men­te haben muss­te. Man den­ke als Bei­spiel an die Arbeit eines Privatdetektivs.

Kus­anow­sky denkt das Pri­va­te als einen Raum, den Pri­vat­raum, des­sen Schutz gewähr­leis­tet sei. Solan­ge es sich auf die klas­si­sche Pri­vat­heit bezieht, die Pri­vat­woh­nung, ist die­se Bestim­mung durch­aus über­zeu­gend. Wie aber ver­hält es sich mit nicht-phy­si­schen Pri­vat­hei­ten? Also etwa um Pri­vat­in­for­ma­tio­nen? Schutz der Pri­vat­sphä­re kann hier nicht ein­mal ange­ben, was geschützt wird. Denn die Pri­vat­in­for­ma­ti­on – das ist der Witz an der Sache – ist unbe­kannt. Über die Pri­vat­in­for­ma­ti­on lässt sich sagen, dass es nie­mand weiß, ob es hier etwas zu wis­sen gibt. Das Pri­va­te ist hier mein Geheim­nis – und mei­ne Sou­ve­rä­ni­tät besteht dar­in, nicht etwa einen geschütz­ten Raum garan­tiert zu bekom­men – son­dern defi­nie­ren zu kön­nen, was ich wem gegen­über als Geheim­nis betrach­te. Und was ich dem­nach als Sou­ve­rän mei­nes Pri­va­ten ver­tei­len oder zurück­hal­ten kann. Das Eigen­ar­ti­ge am mei­nem Pri­va­ten ist, das nie­mand weiß, ob ich ein Pri­va­tes habe (bzw. dass die Meis­ten es nicht wis­sen, jen­seits derer mit denen ich Pri­va­tes tei­le). Und wenn sie ver­mu­ten, ich hät­te ein Pri­va­tes, wür­den sie nicht wis­sen kön­nen (wohl aber fröh­lich spe­ku­lie­ren) wel­chen Inhalt das Pri­va­te hat.

Von der Phy­sik des Detek­tivs zur Ethik des Anderen
Kus­anow­sky sieht die sich ändern­de Her­aus­for­de­rung ange­sichts des Pri­va­ten unter ande­rem dar­in, dass der Pri­vat-Detek­tiv (der in die­sem Fal­le nicht pri­vat agier­te, son­dern Detek­tiv des Pri­va­ten wäre) in alten Zei­ten zumin­dest kör­per­lich prä­sent sein muss­te, um mit­zu­hö­ren. Durch neue­re Über­wa­chungs­tech­no­lo­gien und ins­be­son­de­re die Nach­voll­zieh­bar­keit der Spu­ren im Netz die­se phy­si­sche Prä­senz zu einer kör­per­lo­sen, unsicht­ba­ren, qua­si-dia­bo­li­schen wür­de. Damit hat er Recht. Im Abschluss des Pos­tings bringt er ein Bild einer Knei­pen­sze­ne – und hier fin­de ich wie­der­um ein inter­es­san­tes Geflecht aus Pri­vat­hei­ten und Öffent­lich­kei­ten, die es einen Moment lang zu betrach­ten gilt. Sei die­se Knei­pe eine fik­ti­ve Knei­pe (ich lie­fe­re also KEINE Bild­in­ter­pre­ta­ti­on). Son­dern ich beschrei­be nur Socia­li­tä­ten einer mög­li­chen Kneipe.
Eine Knei­pe ist ein pri­vat­wirt­schaft­li­cher Raum. Der Wirt muss sich zwar der Öffent­lich­keit öff­nen und „Publi­kum“ zulas­sen – dann aber sit­zen die Leu­te in sei­nem Pri­vat­raum. Da eine lee­re Knei­pe nichts ist, gehö­ren zu die­sem Pri­vat­raum auch immer die „Stamm­gäs­te“ (wie immer sie in den ver­schie­de­nen Sze­nen auch hei­ßen mögen), die sich unter­ein­an­der ken­nen und nicht fremd sind. Sie tei­len zumin­dest den Knei­pen­raum und die­se Knei­pe mit­ein­an­der. Und schon die Regel­mä­ßig­keit des Besuchs und die Men­ge des Ver­zehrs ist mög­li­cher­wei­se eine „pri­va­te“ Infor­ma­ti­on, die eine etwa vor­bei­kom­men­de Poli­zei­strei­fe oder den Arbeit­ge­ber nichts angeht.

Öffent­li­cher Pri­vat­raum und Privat-Socialitäten
Ver­sam­meln sich nun Men­schen um einen Tisch her­um, so befin­den sie sich noch immer mit­ten in die­sem der Öffent­lich­keit zugäng­li­chen Raum, der ja nicht ihr abschließ­ba­res Wohn­zim­mer ist. Trotz­dem kön­nen Gesprä­che an die­sem Tisch von enor­mer Pri­vat­heit sein. Ob Geschäfts­an­bah­nung, Abwer­bungs­ver­such, ers­tes Date, Ende einer Bezie­hung, Beginn einer Affä­re, Grün­dung einer Band … der mög­li­chen pri­va­ten The­men sind vie­le. Wer am Neben­tisch sitzt, mag ver­sucht sein, zuzu­hö­ren. Auch wenn es sicher­lich nicht beson­ders fein ist, wird das Her­aus­hö­ren des einen oder ande­ren Gesprächs­fet­zens, der nicht für mei­ne Ohren bestimmt ist, ver­mut­lich kein gro­ßes Pro­blem sein. Es sei denn – ich fan­ge mit die­ser sinn­lo­sen Infor­ma­ti­on des­we­gen etwas an, weil ich die Pri­vat­heit der Infor­ma­ti­on ver­ste­he und dar­aus etwas zu zie­hen ver­mag. Weil ich Pri­vat­de­tek­tiv bin, befreun­det mit dem aktu­el­len Arbeit­ge­ber, den aktu­el­len Freund der Date­rin ken­ne usw.

Das Pri­va­te ist kom­mu­ni­ka­tiv rela­tio­nal bestimmt durch den Einzelnen
Was erzählt das? Eine Infor­ma­ti­on, die für mich in einem bestimm­ten Zusam­men­hang nicht „pri­vat“ ist und des­we­gen nicht ver­bor­gen blei­ben muss, wird in einer ande­ren Bezie­hung höchst pri­vat. Und ent­schei­dend ist nicht allein die Situa­ti­on selbst, son­dern der Ande­re, der sie erhält. Bei mspr0 fin­det sich hier der Gedan­ke, das Pri­va­te und Öffent­li­che vom ethi­schen Ande­ren her zu den­ken, sehr span­nend gedacht. Es gibt – so mei­ne The­se – kei­ne mensch­li­che Bezie­hung, in der es nichts Pri­va­tes gibt. Selbst nach Jahr­zehn­ten der bes­ten, har­mo­nischs­ten Ehe wird ein Rest bestehen blei­ben, den bei­de als pri­vat gegen­ein­an­der ver­ber­gen. Selbst wenn sie die­se Infor­ma­ti­on mit einem ande­ren (Freund oder Freun­din) tei­len mögen. Das „Pri­va­te“ ist kein Raum, in dem eine bestimm­te Mas­se an Sach­ver­hal­ten und Infor­ma­tio­nen ver­sam­melt ist, die ins­ge­samt „pri­vat“ sind. Son­dern das Pri­va­te ist in allen Bezie­hun­gen zu Ande­ren zu fin­den – es hat aber nur sel­ten oder viel­leicht auch nie in ver­schie­de­nen Bezie­hun­gen die­sel­ben Inhalte.
Und Spie­ßers Stan­dard­beich­te „Ich habe nichts zu ver­ber­gen“ soll­te jeden nur umso mehr auf­hö­ren las­sen – als es der Hin­weis sein dürf­te, wie viel hier wirk­lich ver­bor­gen ist (und viel­leicht erst im sar­ra­zin­schen Gemein­schafts­rülp­sen öffent­lich wird).

Der Ver­lust der Sou­ve­rä­ni­tät über mei­ne „Pri­vat­hei­ten“
Die Her­aus­for­de­rung durch das Inter­net besteht nun dar­in, dass poten­zi­ell die Sou­ve­rä­ni­tät über das Manage­ment des Pri­va­ten ver­lo­ren geht. Solan­ge ich glau­ben und dar­auf ver­trau­en kann, dass ich ver­schie­de­ne Iden­ti­ties auf unter­schied­li­chen Platt­for­men mit unter­schied­li­chen Namen und Cha­rak­te­ris­ti­ken und vor allem: ver­schie­de­nen Daten­frei­ga­ben erstel­len kann, so lan­ge habe ich den Ein­druck, mei­ne Pri­vat­hei­ten zu beherr­schen. In dem Moment aber, wo ich plötz­lich bemer­ke, das Unter­neh­men oder der Staat die­se (bewusst) ver­streu­ten Daten zu bün­deln begin­nen, wer­de ich mei­ner Pri­vat­sphä­re inso­fern beraubt, als ich kei­ne Macht mehr über die Infor­ma­tio­nen und ihre Adres­sa­ten habe. Stel­len wir uns vor, auf einer Par­ty ver­ab­re­de­ten sich alle Men­schen, die mit mir zu tun gehabt haben und tausch­ten ihre jewei­li­gen Infor­ma­tio­nen bis ins Detail aus. Exfreun­din­nen und Arbeit­ge­ber, One Night Stands und Kin­der, Urlaubs­be­kannt­schaf­ten und Kol­le­gen. Alle schaf­fen die kom­plet­te Trans­pa­renz – und der ein­zi­ge, der nicht auf die­se Par­ty darf bin ich. Alle kön­nen über mich alles wis­sen – aber ich weiß nicht, wer was alles weiß und es beginnt ein ulti­ma­ti­ver Stress, zunächst her­aus­zu­fin­den, wer was weiß. Dann Stel­lung zu dem einen oder and­ren zu bezie­hen. Und letzt­lich ein Leben zu füh­ren, das so kon­form mit allen mög­li­chen Kon­tak­ten geht, das kei­ne Pri­vat­heit mehr als schüt­zens­wert vor­kommt. Die Höl­le der Trans­pa­renz (zum heik­len The­ma der Trans­pa­renz hier mspr0)

Pri­va­tes als Begrün­dung von Gemeinschaft
Zugleich ist das Pri­va­te aber auch mög­li­che Begrün­dung von Gemein­schaft­lich­keit. Die Tisch­ge­nos­sen der Knei­pe mögen ein Geheim­nis tei­len (weil sie viel­leicht dem­nächst eine Bank über­fal­len wol­len), das jeder von ihnen als so pri­vat betrach­tet, dass er es kei­nem ande­ren mit­tei­len wür­de – s sei denn den Tisch­ge­nos­sen. Die Geschlechts­or­ga­ne sind zumeist von einer sol­chen Pri­vat­heit, das ihr wech­sel­sei­ti­ger Gebrauch (wie Kant so schön for­mu­lier­te) die Ehe begrün­den könn­te. Jeden Falls sind die „pri­va­te parts“ für vie­le Men­schen von einer Pri­vat­heit, das ihre Offen­ba­rung nur in fes­ter Gemein­schaft erfol­gen darf. Ande­re sind da eher ent­spann­ter – mögen ihre pri­va­te par­ty im Wochen­tur­nus neu tei­len, in Park­an­la­gen gar die Ver­öf­fent­li­chung such, in FKK Gelän­den der Zuge­hö­rig­keit zu einer Kul­tur­ge­mein­schaft Aus­druck geben oer sich mit ande­ren Swin­gern zusam­men tun. Aber: So öffent­lich das Swin­gen für alle betei­lig­ten Swin­ger sein mag, so öffent­lich der Auf­ent­halt am FKK-Strand sein mag – das Foto davon ist zu pri­vat, um etwa in der nächs­ten Tages­zei­tung, einer Ero­tik­zei­tung oder etwa in einer beruf­li­chen Fach­zei­tung zu erscheinen.
So ver­mag das geteil­te „Pri­va­te“ Gemein­schaf­ten zu begrün­den. Die dabei exis­tie­ren­de „Öffent­lich­keit“ kann sich aber in ande­rer Bezie­hung wie­der­um als Pri­vat­ge­heim­nis zei­gen. Dass die Neu­gier auf Pri­va­tes ein mäch­ti­ger Antrieb ist, zeigt sich etwa an der Tat­sa­che, dass der Kon­sum von Por­no­gra­phie kon­stant auf aller­ers­ten Plät­zen der Inter­net­nut­zung liegt. Und doch wünscht sich jeder, der die­ses öffent­li­che Ange­bot nutzt, dass es sein pri­va­tes Geheim­nis bleibe.

P.S. Da ich gera­de pri­vat unter­wegs bin wäh­rend ich dies ver­öf­fent­li­che kann es sein, dass ich etwas ver­zö­gert auf Kom­men­ta­re reagiere.

§ 7 Responses to Privat und Öffentlich: Schutzraum versus Offenbarung gegenüber dem Anderen"

  • mspro sagt:

    Um es gleich vor­weg zu sagen: ich schaue Por­nos. Fast jeden Tag!

    Zwei­tens: dan­ke für die Erwäh­nung und das Auf­grei­fen der Ethik des Ande­ren. Da ist aber noch weit mehr zu holen, scheint mir. Mich krib­belt es in den Fin­gern den Faden hier auf­zu­neh­men und wei­ter zu spin­nen, aber ich will mir ja nicht rest­los die gan­ze Span­nung kaputt machen. Für irgend­was muss das Geheim­nis ja schließ­lich ja noch gut sein. ;)

  • Postdramatiker sagt:

    Hau rein und mach wei­ter! Mei­ne span­nung sei dir gewiss!

  • mspro sagt:

    ach, und du hast die Links vergessen.

  • Postdramatiker sagt:

    Sor­ry. Wp for black­ber­ry. Jetzt soll­ten sie da sein. Bin gespannt, dei­nen vor­trag mal zu lesen. Kann lei­der nicht hoe­ren kommen. 

  • kusanowsky sagt:

    Ich glau­be, der inter­es­san­te Punkt in dem Bei­trag besteht in den Hin­weis auf “Geheim­nis”, das mit dem Pri­va­ten irgend­wie ver­bun­den scheint. Was mir dazu ein­fällt ist, ob es wei­ter führt, wenn man zwi­schen den Stra­te­gien der Her­stel­lung und Ver­tei­di­gung von Pri­vat­heit und Geheim­nis­sen funk­tio­na­le Äquva­len­te fin­det. Man den­ke etwa an:
    # Intimgeheimnis
    # Staatsgeheimnis
    # Bankengeheimnis
    # Beichtgeheimnis
    # Geschäftsgeheimnis

    Bei Inter­es­se:
    http://differentia.wordpress.com/2010/02/14/nacktsanner-die-intimitat-der-inneren-sicherheit/

    Dazu zäh­len aber auch ande­re Ein­richt­tun­gen wie Schwei­ge­pflich­ten aller Art, von Ärz­ten, Rechts­an­wäl­ten und dergleichen.
    Was ich fas­zi­nie­rend fin­de ist, wie sich sol­che Geheim­hal­tun­gen aller Art gera­de dadurch erhär­ten, dass sie stän­di­gen Angrif­fen aus­ge­setzt wer­den; und dadurch, dass sie erfolg­reich behaup­tet wer­den kön­nen, selbst wie­der­um den Grund dafür lie­fern, ihre Sta­bi­li­sie­rungs­be­din­gun­gen zu zerrütten.

    Wich­tig aber, dass das Pri­va­te nicht deckungs­gleich mit einem Bereich der Geheim­hal­tung ist. Das ergibt sich aus einem Ver­gleich der beoach­tungs­lei­ten­den Unterscheidugen:
    privat/öffentlich und geheim/öffentlich. Es käme ent­spre­chend eine drit­te Unter­schei­dung hin­zu: privat/geheim.

  • Postdramatiker sagt:

    Sor­ry, dein Kom­men­tar war im Spam­ord­ner gelan­det. Des­we­gen jetzt erst frei­ge­schal­tet. Das Inter­es­san­te an den von dir auf­ge­zähl­ten Geh­emi­nis­sen ist ja, dass es institutionell/staatlich garan­tier­te Geheim­nis­se sind, die der Staat als vor ihm selbst sicher erklärt. Das Pri­va­te ist hier das Pri­va­te, das der Staat als ihm gegen­über pri­vat aner­kennt und dem er zubil­ligt, geheim zu blei­ben. Bei den (wie­der­um gesetz­lich gere­gel­ten) Schwei­ge­pflich­ten han­delt es sich um staat­li­che Ein­grif­fe in die Kom­mu­ni­ka­ti­on, in der der Staat die Wis­sen­den dazu ver­pflich­tet, ihr Wis­sen mit nie­mand ande­rem, als dem, den die­ses Wis­sen selbst betrifft, auf den es sich bezieht, zu tei­len. Auch nicht mit staat­li­chen Ein­rich­tun­gen oder Gerich­ten. Ich fol­ge dir dar­in, dass der Unter­schied pri­vat-geheim zu machen ist. Ich bin mir aber nicht ganz sicher, ob das Pri­va­te nicht immer Anspruch auf par­ti­el­le Geheim­hal­tung gegen­über bestimm­ten Ande­ren in sich trägt. Dann wäre zwar nicht alles, was geheim ist, pri­vat — even­tu­ell aber alles, was pri­vat ist, poten­zi­ell geheim.

  • Postdramatiker sagt:

    Nach­trag @Kusanowski. Span­nend dar­an fin­de ich auch, dass der Staat Räu­me oder Berei­che des Gehei­men dekre­tiert, deren Inhalt er doch nicht wis­sen kann. Zugleich aber muss er in allen ande­ren Berei­chen, die er nicht als dem Staat gegen­über dekre­tier­te, zunächst das Gehei­me her­aus­fin­den, um über­haupt zu wis­sen, dass es etas Gehei­mes gab. Will hei­ßen: Das gesam­te Volk muss in den Ver­dacht kom­men, heim­lich ein Ter­ro­rist zu sein — um dann aus­schlie­ßen zu kön­nen, dass da die­ses ver­mu­te­te Geheim­nis doch nicht vor­liegt. Außer­halb der Berei­che, die der Staat als legi­ti­me Geheim­nis­se dekla­rier­te, weiß der Staat nicht, ob und wo es Geheim­nis­se gibt.

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