Das ABC der kommenden Wirtschaft, Folge 4: Sozialsystem

September 22nd, 2010 Kommentare deaktiviert für Das ABC der kommenden Wirtschaft, Folge 4: Sozialsystem

Da ein 20-Stun­den-Arbeits­ver­hält­nis jedem gesun­den und grund­sätz­lich arbeits­fä­hi­gen Men­schen zuzu­mu­ten ist, bedarf es der klas­si­schen Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung nicht mehr. Viel­leicht muss ein steu­er­fi­nan­zier­tes Über­brü­ckungs­geld von 3–4 Mona­ten ange­bo­ten wer­den. In Zei­ten online recher­chier­ba­rer Jobs aber soll­te sich bei hin­rei­chen­den Anrei­zen jeder­zeit ein A‑Job fin­den las­sen. Der wür­de auch bei unter­qua­li­fi­zier­ter Anfor­de­rung die Mög­lich­keit zur Suche nach einem pas­sen­den B‑Job ermög­li­chen. Sub­sis­tenz wäre gesi­chert, „Beschäf­ti­gungs­lo­sig­keit“ vermieden.

Krankenversicherung

Kran­ken­ver­si­che­rung ist eine soli­da­ri­sche Ver­si­che­rung. War es, ist es – und soll­te es immer sein. Dass sich die Finan­zie­rung auf die Schul­tern der Arbeit­neh­mer gerin­ge­ren Ein­kom­mens legt, höhe­re Ein­kom­men sich aus der Soli­da­ri­tät ver­ab­schie­den, Finanz­ein­künf­te gar nicht erst her­an­ge­zo­gen wer­den – ist ein Ana­chro­nis­mus. Irgend­wel­che Abrech­nungs­mons­ter zu erzeu­gen, die alle Ein­künf­te auf­drö­seln, ist eben­so sinn­los. Also muss eine Steu­er desi­gned wer­den, die alle Bür­ger her­an­zieht, um soli­da­ri­sche Grund­ver­si­che­run­gen zu schaf­fen. Viel­leicht eine Mischung aus Tobin- und Mehr­wert­steu­er? Ein bestimm­ter Betrag von jeder elek­tro­ni­schen Zah­lung? Irgend­was Ori­gi­nel­les. Jeden­falls wird die Siche­rung auf dem Niveau der heu­ti­gen GKV steu­er­fi­nan­ziert. Wer mehr will, darf sich zusatzversichern.

Rentenversicherung

Eine bedin­gungs­lo­se Grund­ren­te für jeden, die sich an den A‑Verträgen bemisst und an deren Lohn ori­en­tiert. Wer höhe­re Ren­te will kann ent­we­der eine pri­va­te Zusatz­ver­si­che­rung abschlie­ßen oder Ver­mö­gens­auf­bau schaf­fen. Oder mit einem B‑Vertrag zusätz­lich zum Ren­ten­be­zug frei­wil­lig wei­ter arbei­ten. Ins­be­son­de­re „Bes­ser­ver­die­nen­de“ mit nicht all­zu belas­ten­der Tätig­keit wird eine sol­che Rege­lung dazu brin­gen, ihr Wis­sen und ihre Erfah­rung wei­ter zur Ver­fü­gung zu stel­len – und mit ihrem rela­tiv hohen Gehalt bzw. hoher Abga­be vom B‑Vertrag dazu bei­tra­gen, die Staats­fi­nan­zen gesund zu halten.

Sozialhilfe

Eine staat­li­che Exis­tenz­si­che­rung wird wei­ter­hin not­wen­dig sein – aber in erheb­lich gerin­ge­rem Aus­ma­ße als in der Ver­gan­gen­heit. Wer aus nach­voll­zieh­ba­ren Grün­den auch kei­ne 20 Stun­den arbei­ten kann, wird staat­li­che Wohl­fahrts­für­sor­ge erhalten.

Nebentätigkeiten

Stu­den­ten, Schü­ler gehen einer Haupt­tä­tig­keit nach , für ihre Finan­zie­rung sind Eltern oder Staat zustän­dig. Eigent­lich war es schon immer eine gran­dio­se Ese­lei, die­se Grup­pen durch „Job­ben“ dafür zu miss­brau­chen, regu­lä­re Arbeits­ver­hält­nis­se etwa in der Gas­tro­no­mie oder bei ein­fa­chen Dienst­leis­tun­gen zu ver­nich­ten. Des­we­gen dür­fen sie nicht in den Genuss von A‑Verträgen kom­men. Wer stu­diert oder zur Schu­le geht, alt genug dafür ist und Zeit übrig hat, darf einen B‑Vertrag anneh­men. Ansons­ten gehört es sich, dass die­se Aus­bil­dung mit einem eltern­un­ab­hän­gi­gen Dar­le­hen finan­ziert wer­den kann, das der Stu­dent wäh­rend sei­ner Berufs­tä­tig­keit zurückbezahlt.

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