Tribalisation und Schrifttheater

November 15th, 2009 Kommentare deaktiviert für Tribalisation und Schrifttheater

Sich dem real exis­tie­ren­den zuzu­wen­den kann jeder­zeit eine gute Idee sein. Ob es eine gute Idee ist, die eige­nen For­schungs­in­ter­es­sen bruch­los auch dem Publi­kum vor­stel­len zu wol­len und “die Rea­li­tät” oder “rea­le Exper­ten” oder “authen­ti­sche Men­schen” auf die Büh­ne zu stel­len, heißt: zu glau­ben, der For­schungs­pro­zess blei­be als Gespiel­ter oder Insze­nier­ter noch immer For­schungs­pro­zess oder eine Teil­nah­me an Real­pro­zes­sen und thea­tra­ler Flag­ge ent­schleie­re noch immer die­se Pro­zes­se. Man müs­se also die Rea­li­tät nur auf die Büh­ne brin­gen oder die Thea­ter­zu­schau­er in die Rea­li­tät als Betrach­ter set­zen. Man hüte sich hier vor Nai­vi­tät. Denn ähn­lich wie Midas ver­wan­delt auch Thea­ter alles was es berührt. Nicht in Gold. Aber in Thea­ter. “Rea­li­tät” hat Platz im Thea­ter — schließ­lich ist Thea­ter rela­tiv “real”. Aber bei­de ver­we­ben sich kom­plex inein­an­der, sodaß Rea­li­tät im Thea­ter kei­ne Rea­li­tät mehr ist son­dern zu einer ande­ren oder etwas ande­rem als Rea­li­tät wird.

Nun aber – was folgt dar­aus? Die radi­ka­le Hin­wen­dung zum direkt Umge­ben­den rea­len führt zur radi­ka­len Loka­li­sie­rung und Per­so­na­li­sie­rung von Thea­ter. Anders gesagt: Tri­ba­li­sie­rung. Stam­mes­bil­dung wie zu Zei­ten der Neu­be­rin. Mehr oder min­der mobi­le Schau­spiel­trup­pen, wie sie durch Les­sings Initia­ti­ven für ste­hen­de Büh­nen bekämpft wur­den. Und zwar aus gutem (nicht im Über­le­ben der Schau­spie­ler gegrün­de­ten) Antrieb. Gleich­zei­tig mit die­ser Form des ste­hen­den Thea­ters, das sich der Lite­ra­tur zuwand­te, ent­stand der Rechts­staat. Mäh­lich und Schritt­wei­se. Aber er ent­stand. Und (um ein Geheim­nis zu ver­ra­ten): bei­der Gemein­sam­keit ist eben genau das Ver­hält­nis von (Vor-)Schrift und leben­di­ger Umset­zung. Es ist das fun­da­men­ta­le Span­nungs­ver­hält­nis eines jeden Rechts­staa­tes, wie das Ver­hält­nis zwi­schen gesetz­li­chen Rege­lun­gen und des durch Geset­ze Gere­gel­ten gestal­tet und orga­ni­siert wird. Denn nicht machen allein „gute“ und gerech­te Geset­ze den Rechts­staat aus- Son­dern die recht­mä­ßi­ge Anwen­dung der Geset­ze wie zugleich die Regel­bar­keit des zu Regeln­den machen das Rechts­staat­ge­bil­de aus. Und die Fra­ge, ob es sich hier um Werk­treue oder Regie­thea­ter han­delt, kann das Gesetz selbst nicht bestim­men. Nie­mals. Was das Thea­ter so span­nend macht.

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