Da ein 20-Stunden-Arbeitsverhältnis jedem gesunden und grundsätzlich arbeitsfähigen Menschen zuzumuten ist, bedarf es der klassischen Arbeitslosenversicherung nicht mehr. Vielleicht muss ein steuerfinanziertes Überbrückungsgeld von 3–4 Monaten angeboten werden. In Zeiten online recherchierbarer Jobs aber sollte sich bei hinreichenden Anreizen jederzeit ein A‑Job finden lassen. Der würde auch bei unterqualifizierter Anforderung die Möglichkeit zur Suche nach einem passenden B‑Job ermöglichen. Subsistenz wäre gesichert, „Beschäftigungslosigkeit“ vermieden.
Krankenversicherung
Krankenversicherung ist eine solidarische Versicherung. War es, ist es – und sollte es immer sein. Dass sich die Finanzierung auf die Schultern der Arbeitnehmer geringeren Einkommens legt, höhere Einkommen sich aus der Solidarität verabschieden, Finanzeinkünfte gar nicht erst herangezogen werden – ist ein Anachronismus. Irgendwelche Abrechnungsmonster zu erzeugen, die alle Einkünfte aufdröseln, ist ebenso sinnlos. Also muss eine Steuer designed werden, die alle Bürger heranzieht, um solidarische Grundversicherungen zu schaffen. Vielleicht eine Mischung aus Tobin- und Mehrwertsteuer? Ein bestimmter Betrag von jeder elektronischen Zahlung? Irgendwas Originelles. Jedenfalls wird die Sicherung auf dem Niveau der heutigen GKV steuerfinanziert. Wer mehr will, darf sich zusatzversichern.
Rentenversicherung
Eine bedingungslose Grundrente für jeden, die sich an den A‑Verträgen bemisst und an deren Lohn orientiert. Wer höhere Rente will kann entweder eine private Zusatzversicherung abschließen oder Vermögensaufbau schaffen. Oder mit einem B‑Vertrag zusätzlich zum Rentenbezug freiwillig weiter arbeiten. Insbesondere „Besserverdienende“ mit nicht allzu belastender Tätigkeit wird eine solche Regelung dazu bringen, ihr Wissen und ihre Erfahrung weiter zur Verfügung zu stellen – und mit ihrem relativ hohen Gehalt bzw. hoher Abgabe vom B‑Vertrag dazu beitragen, die Staatsfinanzen gesund zu halten.
Sozialhilfe
Eine staatliche Existenzsicherung wird weiterhin notwendig sein – aber in erheblich geringerem Ausmaße als in der Vergangenheit. Wer aus nachvollziehbaren Gründen auch keine 20 Stunden arbeiten kann, wird staatliche Wohlfahrtsfürsorge erhalten.
Nebentätigkeiten
Studenten, Schüler gehen einer Haupttätigkeit nach , für ihre Finanzierung sind Eltern oder Staat zuständig. Eigentlich war es schon immer eine grandiose Eselei, diese Gruppen durch „Jobben“ dafür zu missbrauchen, reguläre Arbeitsverhältnisse etwa in der Gastronomie oder bei einfachen Dienstleistungen zu vernichten. Deswegen dürfen sie nicht in den Genuss von A‑Verträgen kommen. Wer studiert oder zur Schule geht, alt genug dafür ist und Zeit übrig hat, darf einen B‑Vertrag annehmen. Ansonsten gehört es sich, dass diese Ausbildung mit einem elternunabhängigen Darlehen finanziert werden kann, das der Student während seiner Berufstätigkeit zurückbezahlt.