Ich gestehe, dass sich zum Burka- und Kopftuchverbot beim mir keine instantan klare Meinung einstellt. Das macht den folgenden Artikel vielleicht ein wenig unübersichtlich — jedenfalls lang.
Kusanowsky und weissgarnix schrieben unlängst dazu. Kusanowskys Gedanke, der mir in der Sache tatsächlich (jedenfalls von mir) ungedacht erscheint:
der weibliche Körper bleibt für soziale Beobachtungssysteme skandalfähig. Es ist keine Art von Emanzipation möglich, die daran etwas ändern könnte, weil alle Emanzipationsbemühungen den Skandal der Ungleichwertigkeit der Verteilung von Aufmerksamkeit auf anthropogene Umweltkomplexität notwendig reproduzieren müssen, um die Legitimität der Emnazipation nicht aus den Augen zu verlieren. (hier)
Allerdings kommt er — dabei ganz Beobachter und nicht Richter — am Ende natürlich in die Unentschiedenheit hinsichtlich der Ausgangsfrage (mit leichter Tendenz wohl gegen das Burkaverbot — wenn ichs recht verstehe). Wenn nicht zur Unentscheidbarkeit. Aber die Gleichstellung von Burkaforderern und Burkaverbietern ist bedenkenswert:
Will man behaupten, die Burka bezeichne einen Verhüllungsskandal, der durch Zwang zur Nichtsichtbarkeit entsteht, wird nun sichtbar, dass der Zwang zur Enthüllung ebenfalls ein Skandal ist, weil die so erzeugte Sichtbarkeit an der Oberfläche das weiblichen Körpers die Zwanghaftigkeit wiederholt, die mit die Zwanghaftigkeit der Verhüllung entsteht.
Bei weissgarnix (hier (Update 2015: Weissgarnix-Blog inzwischen offline)) findet der lustvoll polemische Gegenschlag mit Verweis auf heimische Traditionen (bayrische Kirchgang-Dresscodes; skandalöse Arschgeweihe) statt und eine Argumentation, hier tobe sich ein “Liberalismus” aus, der das Private zu reglementieren übernimmt, das zu reglementieren ihm nicht zustünde. Hinter dem er einen relativ spießigen wenn nicht reaktionären Feldzug gegen spießige wenn nicht gar reaktionäre Traditionsgemeinschaften sieht.
Das läuft in den — wie zumeist bei weißgarnix sehr lesenswerten — Kommentardebatten auf die Frage der grundsätzlichen individuellen Entfaltungsmöglichkeit und Freiheit heraus. Ist es also eine freiwillige (Gruß an die Neurowissenschaft) Entscheidung der Frauen, eine Burka zu tragen, aus religiöser Überzeugung? Oder werden sie von ihre Gatten dazu gezwungen und ist demgemäß die Burka ein skandalös offensichtliches Zeichen der Unterdrückung?
Burkaverbot als Opferbefreiung?
Da scheint zunächst der Hund begraben: Ist das Verbot der Burka die Befreiung der Trägerin? Oder ist es die Einschränkung ihrer Freiheit, die religiöse Tracht zu verbieten? Lässt es sich als “chacun à son gôut” interpretieren? Oder als Rückfall in Unfreiheiten? Das ist eine Interpretations- und Bewertungsfrage. Ob solche Bewertungen als Gesetzesgrundlagen sinnvoll sind, lässt sich trefflich diskutieren. Vermutlich würde erst dann die Debatte aufhören, wenn das Gesetz vorschriebe, dass auch die Gatten verschleierter Frauen die Burka tragen müssen. Beide oder keiner von beiden. Oder wenn schlicht und einfach im Rahmen von Frauenhäusern oder Frauenhilfeeinrichtungen Anlaufstellen für Frauen geschaffen werden, die sich von der Burka verabschieden wollen — und zugleich von ihrem Mann. Oder wo dem Gatten in überzeugender Darlegung klar gemacht wird, dass in diesem Land Menschen die Kleiderwahl weitestgehend frei entscheiden können. Sofern sie nicht bei der Bundeswehr sind.
Man kann sich der Frage aber auch anders nähern: Ob die Burkaträgerinnen — erst durch die Burka zum Opfer wurden oder ob das Auge der sie betrachtenden Befreier sie bereits vorher zum Opfer gemacht hat.
Die eigentliche Problematik
Die eigentliche Problematik liegt vermutlich für die nicht-islamisch geprägten, aufgeklärten und der Gleichberechtigung sich verpflichtet habenden Gesellschaften anderswo. Und sie vermengt sich mit den Gleichberechtigungsfragen auf untergründige und sehr unangenehme Weise. Es ist das Problem eines performativen Paradoxons. Der Kampf um die Gleichstellung der Frauen muss vorab die Frauen als “das schwache Geschlecht” begreifen. Zumindest als Opfer einer männerdominierten Gesellschaft.Und perpetuiert damit die gesellschaftliche Einschätzung der Frauenrolle als schwach und dominiert.
Damit wird Frauen in der zementierten Opferrolle permanent der Objekt-Charakter attribuiert, aus dem sie sich durch die Gleichstellung befreien sollten. Will heißen: Solang jeder beim Thema “häusliche Gewalt” das Bild eines Grobschlächtlings und eines zarten weiblichen Wesens mit blauen Flecken im Kopf assoziiert, ist die Subjekt-Objekt Beziehung als Täter-Opfer festgeschrieben. Noch der Gesetzgeber definiert im Burkaverbot — bzw. bereits in der Diskussion des Burkaverbots — die Frauen als schwache, den Männern jederzeit unterlegene Geschöpfe. Und betoniert die Schwäche damit (im Nachtrag unten eine Stelle, die die Schwäche der Frau von Ministerialseite festschreibt).
Ein (leider nicht ganz so) kurzer, befremdlicher Exkurs in die Zahlen
Vielleicht hilft der Verweis aufs “Messbare” im Zusammenhang mit Aktivität und Gewalttätigkeit: über die Verteilung der Aktivität beider Geschechter geben zwei Studien des Bundesfamilienministeriums hier (Gewalt gegen Frauen) und hier (Gewalt gegen Männer) Auskunft — die Täterschaften sind nahezu gleich verteilt:
Jedem vierten der befragten rund 200 Männer widerfuhr einmal oder mehrmals mindestens ein Akt körperlicher Gewalt durch die aktuelle oder letzte Partnerin, wobei hier auch leichtere Akte enthalten sind, bei denen nicht eindeutig von Gewalt zu sprechen ist. Jeder sechste der antwortenden Männer (36 von 196) gab an, einmal oder mehrfach von seiner aktuellen bzw. letzten Partnerin wütend weggeschubst worden zu sein.
Die folgenden Handlungen wurden jeweils von fünf bis zehn Prozent der Männer benannt: Sie wurden von ihrer Partnerin „leicht geohrfeigt“ (18 von 196), „gebissen oder gekratzt, sodass es weh tat“ (13 von 196), „schmerzhaft getreten, gestoßen oder hart angefasst“ (10 von 196) oder die Partnerin hat „etwas nach ihnen geworfen, das verletzen konnte“ (10 von 196). Ungefähr fünf Prozent der Befragten haben im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt mindestens einmal eine Verletzung davongetragen. Der gleiche Anteil von Männern hat bei einer oder mehreren dieser Situationen schon einmal Angst gehabt, ernsthaft oder lebensgefährlich verletzt zu werden. (hier Seite 10f.)
Wer hat jetzt beim Lesen “Och je, die sollen sich mal nicht so haben …” gedacht? Und dabei das kleine zarte Mädchen gesehen, das wütend auf den Grobian eintrommelt mit Fäusten, verzweifelt, geknechtet, freiheitsuchend? Lesen wir noch die nächsten Sätze dazu:
Kein einziger der Männer, die angeben, häusliche Gewalt durch die Partnerin erfahren zu haben, hat die Polizei gerufen, obwohl einige der Meinung waren, dass die Partnerin dafür bestraft werden sollte. Rund die Hälfte gibt an, sich in solchen Situationen mit dieser Partnerin nie körperlich gewehrt, zum Beispiel zurückgeschlagen zu haben. Deutlich mehr als die Hälfte gab an, nie mit körperlicher Gewalt angefangen zu haben.
“Na, jetzt lügen sie auch noch? Natürlich haben sie angefangen. Werden es schon verdient haben, das sie sich wehrt …?” Wem geht das gerade durch den Kopf — voller Stereotypen? Wer hat das Objekt-Bild der Frau hinreichend in sein Denken eingebrannt? Dann nehmen wir noch die Studie zum Thema “Gewalt gegen Frauen”:
Rund 25 % der in Deutschland lebenden Frauen haben Formen körperlicher oder sexueller Gewalt (oder beides) durch aktuelle oder frühere Beziehungspartnerinnen oder ‑partner erlebt. (Studie)
Die abgefragten Kategorie haben dieselbe Spannweite wie die oben für Männer beschriebenen:
Die körperlichen Gewalthandlungen, die im Rahmen der Studie abgefragt wurden, umfassen ein breites Spektrum an Gewalthandlungen, von leichten Ohrfeigen und wütendem Wegschubsen über Werfen oder Schlagen mit Gegenständen bis hin zu Verprügeln, Würgen und Waffengewalt (…). Um Hinweise auf die Schwere der erlebten körperlichen Übergriffe zu erhalten, wurden unter anderem die aus den Gewalthandlungen resultierenden Verletzungsfolgen (…), sowie die Häufigkeit und die subjektiv erlebte Bedrohlichkeit der Situationen abgefragt. (ebd.)
Bei der Schwere der Gewalt lassen sich die Zahlen zunächst schwer vergleichen, weil in der Frauenstudie Prozente von Prozenten gebildet werden:
So konnte anhand der Nachfragen im schriftlichen Fragebogen festgestellt werden, dass von den Frauen, die körperliche oder sexuelle Übergriffe durch aktuelle oder frühere Beziehungspartner erlebt haben, knapp ein Drittel (31 %) angaben, im bisherigen Leben nur eine Gewaltsituation durch Partner erlebt zu haben, während 36 % 2 bis 10 Situationen nannten und ein weiteres Drittel (33 %) mehr als 10 bis hin zu über 40 Situationen. Bei 64 % der Betroffenen hatten die gewaltsamen Übergriffe durch (Ex-)Partner körperliche Verletzungen von Prellungen und blauen Flecken bis hin zu Verstauchungen, Knochenbrüchen, offenen Wunden und Kopf-/Gesichtsverletzungen zur Folge; bei 36 % hatten sie keine Verletzungen zur Folge. (ebd.)
Machen wir die Rechnung auf: 25% der Frauen haben in ihrer Beziehung Gewalt erlebt. Davon 31% (= 7,75%) einmal, insges. 9% mehr als 10mal, 8,25% mehr als 40mal. Schlimm genug. Die Männerstudie verwendet leider andere Häufigkeitskategorien 6% der Männer einmal, 8% 2–3mal, 9% über 4mal. Man muss sich über diese Zahlen nicht streiten (jedenfalls nicht hier — im entsprechenden wissenschaftlichen Umfeld aber sehr wohl). Und vermutlich bedarf es auch keiner langen Debatte um festzustellen, dass die statistische Verteilung von Körperkräften dafür sorgt, dass Frauen schwerer durch Gewalt verletzt werden als Männer. Darum geht es hier aber nicht — wäre die Kraftverteilung eine andere wären die Verletzungen auch anders. Jenseits dieser diskutablen Bedingungen der Gewaltausübung lässt sich aber feststellen, dass Frauen eben nicht eo ipso das “schwache” bzw. “willenslose und durchsetzungsunfähige” Geschlecht sind, das durch den Gesetzgeber noch als schwach gebrandmarkt werden muss.
Formen von Gewalt
Bei der Burka-Frage haben wir es zudem vermutlich zumindest teilweise mit einer Form psychischer Gewalt zu tun. Nehmen wir die entsprechenden Abschnitte der Studien hinzu:
Frauenstudie:
42 % aller befragten Frauen gaben an, Formen von psychischer Gewalt erlebt zu haben, die von eingeschüchtert Werden oder aggressivem Anschreien über Verleumdungen, Drohungen und Demütigungen bis hin zu Psychoterror reichten. (ebd.)
Männerstudie:
Von psychischer Gewalt innerhalb von Partnerschaften wird wesentlich häufiger berichtet als von körperlicher. Auffällig ist hier der wesentlich höhere Anteil der Nennungen im Bereich der sozialen Kontrolle als im Bereich der direkten psychischen Angriffe, Demütigungen, Herabsetzungen und Beleidigungen. Jeder fünfte Mann (38 von 199) gibt an, dass seine Partnerin eifersüchtig ist und seinen Kontakt zu anderen unterbindet. Jeder sechste Mann (35 von 199) sagt: Meine Partnerin kontrolliert genau, wohin ich mit wem gehe, was ich mache und wann ich zurückkomme. Fünf bis acht Prozent der Männer berichten, dass die Partnerin ihre Post, Telefonanrufe oder E‑Mails (16 von 199) kontrolliert, dass die Partnerin darüber bestimmt, was sie zu tun oder zu lassen haben (9 von 199), oder dass die Partnerin sie daran hindert, Freunde, Bekannte oder Verwandte zu treffen (13 von 199).
In etwas geringerer Häufigkeit berichten Männer auch über andere Formen der psychischen Gewalt in Lebensgemeinschaften: Ihre Partnerin schüchtert sie ein, wenn sie anderer Meinung sind; sie beschimpft und beleidigt sie oder sagt absichtlich Dinge, die verletzen; ihre Partnerin macht sie vor anderen runter; sie schüchtert sie ein durch wütendes, unberechenbares oder aggressives Verhalten.
Nun geht es hier gar nicht darum, die “armen Männer” zu rehabilitieren und ebenfalls zu viktimisren — sondern die Bilder, die dem einen oder anderem Leser dieser Zeilen im Kopf umherspuken (und von denen auch die Gesetzgebung noch immer nicht frei ist — iehe Nachtrag unten) herauszustellen. Solange Frauen automatisch als Opfer vorbeurteilt werden, werden sie niemals gleichgestellt sein. Erst wenn Männer und Frauen gleichermaßen als Täter und Opfer sowohl vor dem Gesetz als auch vor dem Vorurteil erscheinen, wenn die Ohrfeige in die eine Richtung als ebenso entwürdigender (und nicht automatisch selbstverteidigender Akt) betrachtet ist, wird sich diese Gleichberechtigung einstellen.
Dann kann man übrigens auch über die Burka-Frage debattieren — und wird es vermutlich gar nicht mehr müssen. Weil die Trägerin ihrem Mann eine schmiert, wenn er sie zu zwingen versucht eine Burka zu tragen. Oder wenn er sie davon abhalten will, sie zu tragen. Und vielleicht tut sie das schon. Hat eigentlich mal jemand die Burkaträgerinnen gefragt, was sie sich wünschen? Ganz im Geheimen?
Nachtrag:Der Vor-Urteil des Gesetzgebers und seiner Exekutive
Die Behauptung eines gesetzgeberischen Vorurteils bedarf natürlich des Beleges. Zum Beispiel das niedersächsische Familienministerium redet (hier) beim Thema “Häuslichen Gewalt” einfach nur von Frauen als Opfern. Kommentarlos:
Das Ministerium bezieht sich ganz offensichtlich auf die Studien des Bundesministeriums — aber “häusliche Gewalt” viktimisiert unmittelbar die Frauen. Sie werden in ihre Opferrolle betoniert. Gleichberechtigung? Es geht noch weiter — und dann wird aus “häuslicher Gewalt” gleich “Männergewalt”:
Übrigens hat das Krimnologische Forschungsinstitut Niedersachsen (ebenfalls Niedersachsen!) im Rahmen einer Studie zum “Kriminalität und Gewalt im Leben alter Menschen” zwei Zahlen angegeben, die sich nicht nur auf alte Menschen beziehen und nicht ganz uninteressant sind:
Seite 160: »(…) so ergibt sich, dass 1991 in der BRD insgesamt ca. 1,59 Mio. Frauen im Alter zwischen 20 und 59 Jahren mindestens einmal Opfer physischer Gewalt in engen sozialen Beziehungen waren, für Männer beträgt die entsprechende Anzahl 1,49 Mio. …«
Am Ende ein Caveat
Und am Ende nochmal, um das Mißverständnis, das bei jedem angerührten Tabu aufgewirbelt zu werden droht, zu vermeiden: Die Herausforderung besteht im gegebenen Zusammenhang nicht darin, dass Männer auch Opfer sind oder sein können und das sich diese Rolle zahlenmäßig nicht allzuweit der Anzahl weiblicher Opfer befindet. Es geht auch nicht eigentlich darum, nachzuweisen, dass entsprechend auch Frauen in bestimmter Anzahl Subjekte von Gewalt sind.
Es geht lediglich darum, am Beispiel häuslicher Gewalt ein Vorurteil nachzuweisen, auf dessen unreflektiertem Vorhandensein die Burkadebatte aufsitzt. Die Frage, ob das Gesetz Frauen vor etwas beschützen muss, das sie nicht wollen, weil sie grundsätzlich (!) zu schwach sind, es durchzusetzen. Ob also aus den Händen herrischer Männer die Frauen übergehen müssen in die Hände des herrischen Gesetzes, das ihnen verbietet, was ihre Männer befehlen. Und bevor diese Debatte geführt wird, müssen einige Vorurteile über Frauen aus den Köpfen verschwinden.
Übrigens: In der Person der kämpferischen Frau Alice Schwarzer bereit zeigt sich der performative Widerspruch, die als kämpferische Frau nicht nur in der Lage ist, jederzeit Männern Paroli zu bieten, sondern diese jeder Zeit argumentativ zu überwinden. Heißt: Die zum Schutz der Frauen kämpfende Aliuce Schwarzer beweit, dass die Unterlegenheit der Frauen nicht grundsätzlich vorliegt. Das eingeräumt ist von der Unterdrückung “der Frau” so einfach nicht mehr zu sprechen. Sondern es kann nur der Aufruf erfolgen: Frauen kämpft. Schmeißt die Burken (Burki? Burkas?) weg, wenn ihr sie nicht wollt. Und lasst euch nicht verbieten sie zu tragen, wenn ihr denn unbedingt wollt. Aber: wollt etwas!
Link: Ein Bericht vom Focus aus dem Jahr 1994 über eine offenbar unter Verschluss gehaltene Ministeriumsstudie zur häuslichen Gewalt, die die Zeitung veranlasste, selbst eine solche repräsentative Studie in Auftrag zu geben hier.
Ich bin noch immer dabei, mit dem Schleier fertig zu werden. Heißt womöglich nach dem Ende des Schleiers zu suchen seiner Logik zu folgen? Sollte man nun doch die Entschleierung ablehnen? Pro Schleier, contra Enthüllung? Oder läuft das eine auf das andere hinaus? Muß man sich nicht langsam entscheiden und eine ordentliche komparatistische Arbeit schreiben, die ja-nein, ja-nein Tafeln entwickelnd die Wahrheit über den Schleier zu berichten weiß? Nicht zu schnell, sagt Derrida. “Not in a hurry. Yes, I’m against, yes, yes, I am. Against those who prescribe the veil and other such things, against those who forbid it too [womit wir wieder in der französichen Schule sind], and who think they can forbid it, imagining that this is good; that it is possible and that it is meaningful.”[31] Die Negation ist durch ein dreifaches “Ja” gerahmt: Ja, ich bin dagegen, ja, ja. Gegen die Vorschrift des Schleiers und gegen sein Verbot sich zu äußern, muß als Akt bejaht sein, bevor er sich vollzieht. Und selbst dann, wenn man dagegen ist, oder wenn man verbietet, ist man mit dem Schleier noch lange nicht fertig. “Not in a hurry: the scholarly, the secular and the democratic belong through and through to cultures of (…) the veil, etc., people don’t even realise any longer…”[32] Insofern der ganze Prozeß der Säkularisation von einer Rhetorik der Entschleierung durchzogen wird, hat auch die Schule bzw. die Universität, die sich gegen den Schleier ausspricht, an ihm teil.
http://www.culture.hu-berlin.de/verstaerker/vs004/volkening.html
[…] können?). Ich will hier nicht die Frauen-Männer-Debatte zum Dauerthema machen, wiewohl ich (hier) beim Thema Burka (aber mit gänzlich anderem Fokus) darauf Bezug genommen habe. Wir kommen zu […]