Wie grundlegend und tiefgreifend die gesellschaftlichen Veränderungen durch das Internet sind, wird zunehmend auch in der Mediendebatte sichtbar. Immer wieder geht es um “das Private”. Und immer wieder geht es um staatliche Eingriffe. Heute erschienen in ZEITonline ein Artikel von Karsten Polke-Majewski (hier) und auf Indiskretion Ehrensache von Thomas Knüwer (hier), die zunächst nicht viel miteinander zu tun haben, tatsächlich aber um das Rätsel des Privaten und die übersehene Verbindung mit den hier im Blog als Socialitäten beschriebenen Phänomene kreisen.
Um es vorab noch einmal zu sagen: “das Private” gibt es nicht. Die Schwierigkeit, es auf der Achse privat/öffentlich zu verorten wurde m.E. in großartiger und unbedingt lesens- und bedenkenswerter Weise von Alex Demirovic in seinem Aufsatz “Hegemonie und das Paradox von privat und öffentlich” beschrieben. Will man die Reflexion aber bis zur Handhabbarkeit des Begriffs für die gegenwärtige Herausforderungen bringen, muss man die Socialitäten-Gebundenheit von “Privatem” einbeziehen, wie hier in den letzten Postings immer wieder vorgeschlagen wurde. Das heißt: Was privat ist bemisst sich an der jeweiligen Relation, in der es als privat festgelegt wurde. Die “Privatsphäre”, die üblicherweise gemeint wird, ist jene Sphäre, die der Staat als privat zu respektieren hat, über deren Grenze er sich also nur in seltenen und jeweils zu begründenden (und durch richterliche Beschlüsse anzuordnenden) Einzelfällen hinwegsetzen darf. Das Briefgeheimnis, die Unverletzlichkeit der Wohnung sind solche “Privatheiten”, die ich vor dem Staat verschließe.
In anderen Beziehungen higegen gibt es andere “Privatheiten” — dem Arbeitgeber gegenüber etwa, den Kollegen, ehemaligen Schulfreunden, dem Ehepartner, den Eltern oder Kinder. In all diesen Beziehungen gibt es “ausgeschlossene” Bereiche, die das Private meinen. Und es gibt Privatheiten gegenüber gänzlich Fremden (der Streit, ob die mir zuordenbare Hausfassade dazugehört ist momentan ein Inhalt der Streetview-Debatte) oder gegenüber anonymen Firmen (meine Hausfassade als Datum, das Google über mich sammelt; meine Kreditkartendaten; meine Vorlieben und Lebensumstände).
Einige dieser “Privatheiten” werden durch gesetzlichen Schutz geregelt. So wird mir gesetzlich das Recht am eigenen Bild zugestanden. Gegenüber dem Arbeitgeber wird mir durch Anti-Diskriminierungsgesetze und aktuell die Einschränkung der Mitarbeiterüberwachung und der Bewerbungsregularien eine Privatsphäre garantiert. Diese Privatheit betrifft aber — wie gesagt — immer Relationen. Die Privatsphäre ist dabei die Sphäre über deren Geheimhaltung ich gegenüber dem anderen Partner der Relation frei verfügen kann. Ich muss es nicht. Aber ich kann. Und es kann nicht zu meinem Nachteil verwendet werden, wenn ich auf Privatheit Anspruch erhebe. So dürfte selbst in den meisten Ehen das Öffnen der an den Partner addressierten Post oder Emails als Verletzung der Privatsphäre gelten und keine Unterstellungen nach sich ziehen.
Zu den beiden Artikeln:
Thmas Knüwer zitiert eine mutmaßlich aus einem Referentenentwurf des Innenministeriums stammende Passage, in der der Gesetzgeber zu definieren versucht, wie mit dem Schutz von Daten aus sozialen Netzwerken zu verfahren ist. Ich übernehme die Passage von Knüwer:
“Bei Daten aus sozialen Netzwerken, die der elektronischen Kommunikation dienen, überwiegt das schutzwürdige Interesse des Beschäftigten [gegen eine Datenerhebung]; dies gilt nicht für soziale Netzwerke, die der Darstellung der beruflichen Qualifikation dienen.”
Durchaus schlagend polemisiert Knüwer dagegen:
Also, wie jetzt? Es gibt soziale Netzwerke, die der elektronischen Kommunikation dienen – und solche, die es nicht tun? Lassen wir mal außen vor, dass “soziale Netzwerke” als Begriff ja nicht unbedingt Internet-Dienste beschreiben. Stellt sich doch die Frage, was in den putzen und verquasten Beamtenköpfchen so vor sich geht. Und wie sie sich das denn so vorstellen, rein rechtlich: Xing ist anders gestellt als Facebook? Myspace ist ein für Musiker eine berufliche Qualifikation – für andere nicht?
Im weiteren Verlauf weist er die Regelungswut des Gesetzgebers zurück und verweist auf die Mündigkeit des Bürgers im Umgang mit den eigenen Daten:
Hinter jener Social-Networking-Bürokratisierung steckt – und das ist das bitterste daran – ein spezielles Menschenbild: der Bürger als Idiot. Als einer, der nicht weiß, dass andere Menschen sein Facebook-Profil sehen können. Der nicht im Gegenzug in der Lage ist, in der Bewerbungsphase sein Profil auf diese Lebensphase auszurichten. Nein, der Bürger ist dumm.
Tatsächlich greift das natürlich zu kurz. Denn das Facebook-Profil ist eine Schnittstelle von vielerlei Socialitäten. Ich bin darauf vernetzt mit Schulfreunden, Geschwistern, vielleicht aktuellen Kollegen und Vorgesetzten, mit meinen Co-Musikern, mit den verschiedensten Gruppen. Die Umstellung des Facebook-Profils mit der Optimierung für Personaler wird zwangsläufig dazu führen, dass meine gesamten Kontakte mich fragen, was denn mit mir gerade abgeht. Und es wird die nächsten Tage Kommentare hageln, die dem Personaler mehr verraten als mein unverändertes Profil. Dabei ist die Personaler-Situation nur eine, sehr spezielle. Und sie zeigt, dass weder Plattform noch Gesetzgeber in der Lage sind, eine einheitliche “Privatheit”-Definition zu garantieren. Vielleicht bin ich mit einem Kollegen des Personalers in seiner Firma befreundet und er fragt ihn als Bürgen? Was dann? Weder durch Gesetz, noch auch durch Knüwers Manipulationsvorschlag werde ich dagegen vorgehen können. Es kann nur eine offene und vorbehaltlose Auseinandersetzung mit dem relationalen Privatens ein, das hier weiter führt. Das aber ist eine gesellschaftliche Debatte, die zu führen ist. Weitgehend ohne Staat, dessen Exekutivbehörden sicherlich bereits sehr sehr gerne mal auf Facebook nachschauen, welche Freunde ein Verdächtiger denn so hat. Oder Verfassungsschützer …
Der Artikel bei ZEITonline mit dem Titel “Was tun gegen Datenkraken?“beginnt mit einem Statement, das die Tragweite der Situation erfasst:
Das Internet verändert die Gesellschaft. Es greift tief in die persönlichen Belange eines jeden ein. Die Bürger mailen, telefonieren, arbeiten, spielen im Netz; sie geben online ihre Steuererklärung ab, buchen Reisen und pflegen Freundschaften. Das Netz ist Teil ihres Alltags geworden.Deshalb stellen sich Schlüsselfragen des Zusammenlebens neu: Wie nutzen wir die neu gewonnene weltumspannende Freiheit? Wie schützen wir dabei unsere Privatsphäre? Wie weit darf die digitale Erfassung des Lebens und der Persönlichkeit gehen?
Direkt zu Beginn wird die Frage nach der Privatsphäre also gestellt. Auch hier fehlt die Unterscheidung zwischen den Privatsphären: Privat gegenüber wem? Und sofort wird nach dem Schutz des Staates gerufen. Der ist natürlich ein möglicher Beschützer — aber er ist ebenso ein Akteur, vor dem der Bürger zu schützen wäre. Das darf bei der Sache nicht vergessen werden — die Debatte um die Zugangssperren hat es deutlich genug gezeigt. Damals war eben die Güterabwägung, ob der Staat eine zensurartige technische Infrastruktur erreichten darf, die zunächst vor K*n*d*r*p*r*n*g*ph** schützen soll, aber zugleich die Überwachung und Filterung auch anderer Inhalte zukünftig ermöglicht.
Die Forderungen im Einzelnen:
- Netzneutralität
- Verfallsdatum für Dateien
- Privatsphäre in Sozialen Netzwerken
- Kinder- und Jugendschutz im Netz
- Mitnehmen von Daten
- Mobiles Internet (bzw. Location-Targetting)
- Widerspruchsregister
- Anzeigepflicht (von neu gegründeten Netzdiensten)
Wenn der Staat sich all dieser “Schutzsphären” annimmt, macht er sich damit zum Herren dieser Sphäre. Er muss sie dann nicht nur gesetzlich garantieren, er muss die Einhaltung überwachen und Übertretungen verfolgen. Vermutlich im Präventionsverfahren. Damit aber sitzt anstelle von datenraubenden Unternehmen jederzeit ein virtueller Polizist an meiner Seite. Es ist klar, dass dieses Sammelsurium aus Regulierungsforderungen — so berechtigt der Schutzwunsch im Einzelnen sein mag — zumeist staatlich nur enorm schwer durchzusetzen sein wird.
“Netzneutralität” kann der Staat letztlich nur garantieren, indem er die Netze, ihren Ausbau und ihren Betrieb in eigene Obhut nimmt.Und das hieße: In den nächsten vier Jahren die Kapazität der leitungsgebundenen Netze etwa zu vervierfachen, die Funkverbindungen zu ver-x-fachen. Ich kann mich aus Gründen der mangelnden Detailkenntnis dazu nicht witrklich kompetent äußern. Aber die Vermischung von freier Meinungsäußerung und Informationsrecht mit Netzneutralitätsregeln scheint mir Dinge zu vermischen, die differenzierter zu betrachten sind.
Verfallsdaten sind insofern ein hübscher Traum, als sie vorher festgelegt werden müssen. Ist das Verfallsdatum zu kurz — sind sie verschwunden, wenn ich sie brauche. Und sind sie zu lang … Ist es nicht leichter, mit der Unlöschbarkeit umzugehen?
In Sachen “Privat” wird es interessanter:
Die Voreinstellungen bei Neuanmeldungen in Sozialen Diensten wie Facebook müssen so gestaltet sein, dass sie den größtmöglichen Schutz für alle persönlichen Daten bieten. Bis auf wenige Mindestinformationen (Name, je nach Netzwerk Wohnort, Beruf, Interessen) muss alles zunächst verschlossen bleiben.
Was sind “Mindestinformationen” in welcher Socialität? Es gibt SN’s, in denen ich keine der oben stehenden Angaben veröffentlicht sehen möchte (Partnersuche, poppen.de). In anderen ist es für mich sehr wichtig, dass andere Angaben möglichst unmittelbar zu finden sind. Das lässt sich gesetzlicch nicht regeln. Es sei denn, man wolle Ein Sozial Network Gesetzbuch schaffen, in dem der gesetzgeber jedem Portal vorschreibt, was wann wie geehen werden kann, darf, muss.
Schärfere Regeln erfordert der Schutz von Kindern und Heranwachsenden. Es müssen klare Vorgaben gemacht werden, welche Daten Minderjährige überhaupt von sich freigeben dürfen. Es bedarf einer verschärften Identifikationspflicht an Netzorten, wo Kinder und Jugendliche unterwegs sind, um sie besser vor »getarnten« Erwachsenen zu schützen. Außerdem muss die Zweckbindung der Daten verschärft werden, gerade wenn es darum geht, in welcher Weise sie werblich genutzt werden dürfen. Schließlich muss es verboten sein, aus Daten von Kindern individuelle Nutzungsprofile zu bilden.
Na und — dann mldet sich das clevere Kindelein als 18-jähriger an. Herrjeh. Und übrigens: Wer schützt Erwachsene vor “getarnten” Kindern. In Dating-Portalen und Adult-Chats? Mal sorum nachgeschaut, was sich da tut? Oder soll der biometrische Scanner vor jeden Rechner und eine Abfrage über das BKA klären, welche Person sich dort aufhält, welches Alter sie hat und welche gesetzlichen Vorschriften für sie gelten?Und wie wäre hier mit der “Privatsphäre” zu verfahren?
Viele Onlinediensteanbieter leben davon, dass die Nutzer auf ihren Seiten große Mengen an Inhalten einstellen: kurze Botschaften, Listen ihrer liebsten Lieder und Bücher, Fotogalerien des jüngsten Urlaubs. Doch diese Unternehmen verlangen nicht nur, dass ihre Kunden ihnen viele Daten überlassen – sie verhindern oft auch, dass diese von Nutzern geschaffenen Inhalte von den Nutzern selbst wieder anderswo im Netz weiterverwendet werden können.
Wie soll das gehen? Mein Facebook-Profil auf Xing umziehen? Es gibt eien ganze Reihe von Angeboten, auf denen ich Listeninhalte u.ä. mitnehmen kann. Melde ich mich halt da an. Aber ganz ehrlich: Wenn ich ein Poster mit Tape an die Wand klebe, kann ich doch von Vermietern schwerlich verlangen, dass die Wand mit mir umzieht. Wenn es Bedarf für solche Dientse gibt — einfach gründen. Würde diese Regelung eigentlich auch für im Ausland ansässige Dienste gelten? Oder tritt Frau Aigner wieder bei Facebook ein, um unter Protest wieder austreten zu können?
Die Politik muss ein zentrales Widerspruchsregister schaffen, in dem Bürger sich dagegen wehren können, dass ihre persönlichen Daten im Internet veröffentlicht werden. Bei welcher Institution es einzurichten ist, muss die Regierung noch entscheiden. (…) Auf ein zentrales Register dagegen könnten alle Anbieter zugreifen. Sie wüssten dann von vornherein, wessen Daten sie nicht verwenden dürfen.
Hm. Spannend. Auch Spammer von den Kaymans? Vielelicht brennt mans ihnen gleich noch auf CD-ROM, damit sies leichter haben. Eine öffentlich einsehbare Liste von Menschen, die nicht öffentlich eignesehen werden wollen …?
Wenn sich Netzdienste gründen oder verändern, ist das anzuzeigen, falls sie mehr Daten nutzen als zuvor oder neue Verknüpfungen herstellen.
Was ist denn mit “Netzdiensten” gemeint? Einn “Netzdienst” zu gründen, dauert etwa 3 Minuten. Ein Blog fordert Daten von Kommentatoren. Ein vBulletin Forum fordert viele Daten. Ein ning-Netzwerk sammelt Daten. Und die sollen alle gemeldet und überprüft werden? Von WEM? Die drei Millionen Jobsuchenden in Deutschland dürften dafür lange nicht hinreichen.
Genug der Kurzweil und der Polemik. Staatlicher Schutz der Privatsphären ist ein hohes Gut. Staatliche Schutzbemühungen um Einhaltung verschiedener Privatsphären in unterschiedlichen Relationen ist ebenfalls eine wichtige Funktion. Wenn aber nicht reflektiert wird, dass es weitgehend eine veränderte Gesellschaft ist, die sich soeben konstituiert, eine Gesellschaft, die mit der vorherigen nichts aber auch gar nichts mehr gemein hat, weil sich der Begriff des “Privaten” verändert, ausdifferenziert, verschiebt, zerfasert — wird der Privatsphärenschutz niccht zu gewährleisten sein. Dem Staat die Macht über das indivdiuelle Geheminis zu übertragen ist in jedem Falle eine schlechte Idee. Weil der Staat eine Relation ist, der gegenüber Privates zu offenbaren, ebenfalls eine Verschiebung von Privatheit beinhaltet.
Das mit den verschiedenen Privatheiten und Socialitäten (Plural) sagt z.B. auch Helen Nissenbaum seit Jahren. Die nennt es “Privacy as Contextual Integrity”. Ich hab das auf deutsch mal ein wenig ausgeführt und versucht in Tabellenform darzustellen (ab S. 103).
Danke für den Hinweis. Hab kurz bei dir reingelesen — klingt sehr spannend. Werde mir Nissenbaum auch anschauen. Weist in jedem Fall die Richtung, was eine offene und öffentliche Dabette in den Blick nehmen muss. Und die weder vom Staat noch von Unternehmen, sondern nur gesellschaftlich zu lösen ist.
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