Ein sehr heuristischer Versuch
Das Subjekt als zureichender Adressat einer individuellen Verantwortung, als Besetzung der Stelle „Wer hats verursacht“ und „Wer hat Schuld“ existiert nicht mehr. Dagegen spricht auch nicht die Behauptung, dass es sowieso nie existiert habe. Denn das Subjekt war immer schon Ergebnis einer Zuschreibung von außen, meinetwegen eines Beobachters, der auch der Selbst-Beobachter sein kann. Das Subjekt fungierte dabei als Zurechnungsträger. Dieser oder jener tat dieses oder das, bewirkte damit jenes, hatte dafür dieses Motiv. Ich tat dies oder das und erlebte jene Folgen, wie ich nachträglich herausfand aus diesem Motiv und dafür musste ich mich in folgender Weise Verantworten.
Ich stieg betrunken ins Auto, vermutlich weil ich das Taxigeld sparen wollte, überfuhr ein Kind und stehe deswegen jetzt vor Gericht. Ich kann nun bestreiten, dass ich es war, dass ich betrunken war, dass das Kind nicht durch mich starb oder mich der Verhandlung durch Flucht entziehen. Das scheinen im Wesentlichen die Dimensionen des Subjektes zu sein, das auch nach seiner Transzendentalisierung zu einem schattenhaften Erkenntnisphantom oder nach Unterwanderung durch das Unbewusste, mit Einschränkungen, noch immer aktiv war.
Der Fernseher adressierte dieses Subjekt und elidierte es im selben Akt. „Fernsehen“ ist keine Subjekttätigkeit. Es heißt, sich der Schematismusmaschine auszusetzen und dasjenige, was – wie Adorno/Horkheimer so wunderbar klar formulierten – dem Subjekt neuzeitlich zugeeignet war, der Vollzug der Erkenntnisleistung durch die Vermittlung von Sinnlichkeit, Verstand und Vernunft, maschinell zu ersetzen. Als individuelles Kollektivsubjekt besetzt die Schematismusmaschine Fernsehen das Subjekt, subjektiviert es dabei, indem es die Maschinengedanken und w‑ahrnehmungen zu seinen eigenen macht und unterwirft es zugleich dem Kollektivsubjekt. Das Fernsehen ist die Subjektmaschine schlechthin.
Bereits hier aber setzt das Post-Subjekt ein, denn der Fernsehzuschauer ist zugleich Mitwirkender in einem Netzwerkgeschehen, an dessen Effekten er teil hat, ohne aber wirklich individuell adressierbar zu sein als Verantwortlicher. Dieses Netzwerkgeschehen ist die Einschaltquote. Der Zuschauer wird Teil es unvernetzten Kollektivnetzes aus Fernsehzuschauern, die durch die Zahl und den Prozentanteil der Einschaltenden Einfluss haben auf das Programm. Kein einziger könnte für sich behaupten, dass er durch seine Tätigkeit (Einschalten oder Nichteinschalten) diesen oder jenen Effekt auf das Programm hatte. Esrt die statistische Zusammenfassung der Aktivitäten sorgt für diesen Effekt.
Solche postsubjektiven Masseneffekte sind in den letzten Jahrzehnten in großer Zahl zu vermerken: die Kollektivsubjekte, die durch Autofahren, falsches Heizen, Flugreisen den Klimawandel herbeiführen. Dioe Kollektivsubjekte „Verkehrsteilnehmer“, die nicht mehr die Summe aller Autofahrer sind, sondern Teilnehmer jenes Kollektivs, bei dem es nicht darauf ankommt, wer genau mitmacht, in dem es auch nicht darauf ankommt, mit welchem „subjektiven“ Ziel er daran teilnimmt. Indem lediglich zu sagen ist, dass das Kollektiv (mehr oder minder ungewollt), diese oder jene Wirkung nach sich zieht – ohne doch einen adressierbaren Verantwortlichen zu haben.
„Die Netzgemeinde“ ist ein solches Kollektiv, „die Finanzmärkte“, „die Konsumenten“, „die Wähler“ – letzteres in leicht anderem Zusammenhang, da die Kollektivwirkung durchaus mit dem individuellen Akt deckungsgleich oder doch wohl gleichgerichtet ist.
Dieser Unterschied zwischen Wählern und Verkehrsteilnehmern für auf eine wichtige begriffliche Unterscheidung und deutet auf ein Begriffspaar von Rousseau zurück: den Unterschied von volonté générale und volonté de tous. Letzteres ist eine Summe von Einzelwillen, die – wenn sie gleichgerichtet sind – einen Gesamtwillen ergeben, der eben mit dem Einzelwillen kongruent ist. Die einzelnen Wähler einer Parte wollen, dass diese Partei die Wahl gewinnt und die Summe der Wähler bewirkt dies (oder scheitert daran). Das Kollektivsubjekt ist mit dem Einzelsubjekt kommensurabel.
Anders verhält es sich bei dem Verkehrsteilnehmer, von denen alle von irgendeinem A zu irgendeinem B gelangen wollen, dies aus verschiedensten Gründen. Jeder hat eine volonté individuelle. Und die Gesamtwirkung des Kollektivs ist nicht diesem Einzelwillen entsprungen. Etwa der Klimawandel. Im Gegenteil zeigen entsprechende Konstrukte der letzten Zeit, dass es gerade gegen seinen Individualwillen ist, was das Kollektiv ungewollt verursacht. Eine involonté génerale schwebt über der aus zahllosen volontés individuelles hervorgegangenen volonté de tous. Jeder einzelne will und alle insgesamt wollen von A nach B. Das Kollektiv bewirkt den Klimawandel, den allerdings offenbar niemand will.
Zugleich wird die Individualisierung der Schuld- und Verantwortungszuschreibung grenzwertig absurd. Der einzelne Autofahrer wird in seiner Verantwortung für das Klima adressiert, wohl wissend, dass die Änderung einer einzigen subjektiven Einstellung und der daraus folgenden Handlung nichts am Klimawandel ändert.
Es ist einer Untersuchung wert, herauszufinden, woher dieses Gebilde der involonté générale kommt. Ob es bereits alt ist oder erst im 20. Jahrhundert entstand. Ob es etwa im Zuge der Schuldfrage an den Morden des Dritten Reiches konstruiert wurde, in der die Einzelnen versuchten sich darauf herauszureden, sie im einzelnen und als Subjekte hätte keine Untat wissentlich und gewollt begangen und sich darauf verständigten, „die Nazis“ seien das handelnde Subjekt gewesen, woran man zwar einstimmend mitgewirkt habe, sich aber keine subjektive Schuld zuweisen lasse und auch eine culpabilité des tous ablehnte, sich aber weitgehend mit einer coulpabilité générale einverstanden erklärte, mit einer Kollektivschuld, die – eigenartigerweise – keine generelle Individualschuld nach sich ziehen sollte. Ich vermag das nicht zu beantworten. Ich vermag nur, darin eine Figur zu sehen, die sich in den letzten beiden Jahrzehnten, unterstützt durch den Siegeszug des Internet, immer breiter macht.
Sie setzt an, einerseits den Einzelnen von seiner Handlungsunmöglichkeit zu überzeugen (du hast zu wenig Einfluss) oder ihm eine Schicksalhaftigkeit zu suggerieren (du allein kannst nichts ändern). Andererseits ein transindividuelles (Post-)Subjekt zu konstruieren, dass große Macht und Einfluss hat („die Finanzmärkte“), ohne dabei doch von irgendeiner volonté générale gesteuert zu sein, da sich ihre Folgen und Wirkungen offenbar immer als involonté générale darstellen.
Dem Einzelnen ist damit eine paradoxale Aufgabe gestellt, die vom Subjekt nicht gelöst werden kann: verfolge deine volonté individuelle gemeinverträglich und gesetzeskonform und meide die involonté générale. Das hat nichts mehr mit Massenphänomenen oder dem kollektiven revolutionären Subjekt gemeint, die letztlich nur gebündelte volonté de tous waren. Bei der Verfolgung einer volonté individuelle kann das ehemalige Subjekt nicht anders, als eine involonté générale zu verwirklichen, deren Wirkung sich dabei allerdings seinem individuellen Willen und Handeln entzieht.
Die Figur des „Kollateralschadens“ oder der „unerwünschten Nebenwirkung“ ist dabei ebenso wenig hilfreich, da sich diese Folgen nicht im Einflussbereich des handelnden Subjektes befinden (wie etwa ein Unfall durch überhöhte Geschwindigkeit).