Nach dem Subjekt: Die involonté générale

April 11th, 2013 Kommentare deaktiviert für Nach dem Subjekt: Die involonté générale

Ein sehr heu­ris­ti­scher Versuch

Das Sub­jekt als zurei­chen­der Adres­sat einer indi­vi­du­el­len Ver­ant­wor­tung, als Beset­zung der Stel­le „Wer hats ver­ur­sacht“ und „Wer hat Schuld“ exis­tiert nicht mehr. Dage­gen spricht auch nicht die Behaup­tung, dass es sowie­so nie exis­tiert habe. Denn das Sub­jekt war immer schon Ergeb­nis einer Zuschrei­bung von außen, mei­net­we­gen eines Beob­ach­ters, der auch der Selbst-Beob­ach­ter sein kann. Das Sub­jekt fun­gier­te dabei als Zurech­nungs­trä­ger. Die­ser oder jener tat die­ses oder das, bewirk­te damit jenes, hat­te dafür die­ses Motiv. Ich tat dies oder das und erleb­te jene Fol­gen, wie ich nach­träg­lich her­aus­fand aus die­sem Motiv und dafür muss­te ich mich in fol­gen­der Wei­se Verantworten.

Ich stieg betrun­ken ins Auto, ver­mut­lich weil ich das Taxi­geld spa­ren woll­te, über­fuhr ein Kind und ste­he des­we­gen jetzt vor Gericht. Ich kann nun bestrei­ten, dass ich es war, dass ich betrun­ken war, dass das Kind nicht durch mich starb oder mich der Ver­hand­lung durch Flucht ent­zie­hen. Das schei­nen im Wesent­li­chen die Dimen­sio­nen des Sub­jek­tes zu sein, das auch nach sei­ner Tran­szen­den­ta­li­sie­rung zu einem schat­ten­haf­ten Erkennt­nis­phan­tom oder nach Unter­wan­de­rung durch das Unbe­wuss­te, mit Ein­schrän­kun­gen, noch immer aktiv war.

Der Fern­se­her adres­sier­te die­ses Sub­jekt und eli­dier­te es im sel­ben Akt. „Fern­se­hen“ ist kei­ne Sub­jekt­tä­tig­keit. Es heißt, sich der Sche­ma­tis­mus­ma­schi­ne aus­zu­set­zen und das­je­ni­ge, was – wie Adorno/Horkheimer so wun­der­bar klar for­mu­lier­ten – dem Sub­jekt neu­zeit­lich zuge­eig­net war, der Voll­zug der Erkennt­nis­leis­tung durch die Ver­mitt­lung von Sinn­lich­keit, Ver­stand und Ver­nunft, maschi­nell zu erset­zen. Als indi­vi­du­el­les Kol­lek­tiv­sub­jekt besetzt die Sche­ma­tis­mus­ma­schi­ne Fern­se­hen das Sub­jekt, sub­jek­ti­viert es dabei, indem es die Maschi­nen­ge­dan­ken und w‑ahrnehmungen zu sei­nen eige­nen macht und unter­wirft es zugleich dem Kol­lek­tiv­sub­jekt. Das Fern­se­hen ist die Sub­jekt­ma­schi­ne schlechthin.

Bereits hier aber setzt das Post-Sub­jekt ein, denn der Fern­seh­zu­schau­er ist zugleich Mit­wir­ken­der in einem Netz­werk­ge­sche­hen, an des­sen Effek­ten er teil hat, ohne aber wirk­lich indi­vi­du­ell adres­sier­bar zu sein als Ver­ant­wort­li­cher. Die­ses Netz­werk­ge­sche­hen ist die Ein­schalt­quo­te. Der Zuschau­er wird Teil es unver­netz­ten Kol­lek­tiv­net­zes aus Fern­seh­zu­schau­ern, die durch die Zahl und den Pro­zent­an­teil der Ein­schal­ten­den Ein­fluss haben auf das Pro­gramm. Kein ein­zi­ger könn­te für sich behaup­ten, dass er durch sei­ne Tätig­keit (Ein­schal­ten oder Nicht­ein­schal­ten) die­sen oder jenen Effekt auf das Pro­gramm hat­te. Esrt die sta­tis­ti­sche Zusam­men­fas­sung der Akti­vi­tä­ten sorgt für die­sen Effekt.

Sol­che post­sub­jek­ti­ven Mas­sen­ef­fek­te sind in den letz­ten Jahr­zehn­ten in gro­ßer Zahl zu ver­mer­ken: die Kol­lek­tiv­sub­jek­te, die durch Auto­fah­ren, fal­sches Hei­zen, Flug­rei­sen den Kli­ma­wan­del her­bei­füh­ren. Dioe Kol­lek­tiv­sub­jek­te „Ver­kehrs­teil­neh­mer“, die nicht mehr die Sum­me aller Auto­fah­rer sind, son­dern Teil­neh­mer jenes Kol­lek­tivs, bei dem es nicht dar­auf ankommt, wer genau mit­macht, in dem es auch nicht dar­auf ankommt, mit wel­chem „sub­jek­ti­ven“ Ziel er dar­an teil­nimmt. Indem ledig­lich zu sagen ist, dass das Kol­lek­tiv (mehr oder min­der unge­wollt), die­se oder jene Wir­kung nach sich zieht – ohne doch einen adres­sier­ba­ren Ver­ant­wort­li­chen zu haben.

„Die Netz­ge­mein­de“ ist ein sol­ches Kol­lek­tiv, „die Finanz­märk­te“, „die Kon­su­men­ten“, „die Wäh­ler“ – letz­te­res in leicht ande­rem Zusam­men­hang, da die Kol­lek­tiv­wir­kung durch­aus mit dem indi­vi­du­el­len Akt deckungs­gleich oder doch wohl gleich­ge­rich­tet ist.

Die­ser Unter­schied zwi­schen Wäh­lern und Ver­kehrs­teil­neh­mern für auf eine wich­ti­ge begriff­li­che Unter­schei­dung und deu­tet auf ein Begriffs­paar von Rous­se­au zurück: den Unter­schied von volon­té géné­ra­le und volon­té de tous. Letz­te­res ist eine Sum­me von Ein­zel­wil­len, die – wenn sie gleich­ge­rich­tet sind – einen Gesamt­wil­len erge­ben, der eben mit dem Ein­zel­wil­len kon­gru­ent ist. Die ein­zel­nen Wäh­ler einer Par­te wol­len, dass die­se Par­tei die Wahl gewinnt und die Sum­me der Wäh­ler bewirkt dies (oder schei­tert dar­an). Das Kol­lek­tiv­sub­jekt ist mit dem Ein­zel­sub­jekt kommensurabel.

Anders ver­hält es sich bei dem Ver­kehrs­teil­neh­mer, von denen alle von irgend­ei­nem A zu irgend­ei­nem B gelan­gen wol­len, dies aus ver­schie­dens­ten Grün­den. Jeder hat eine volon­té indi­vi­du­el­le. Und die Gesamt­wir­kung des Kol­lek­tivs ist nicht die­sem Ein­zel­wil­len ent­sprun­gen. Etwa der Kli­ma­wan­del. Im Gegen­teil zei­gen ent­spre­chen­de Kon­struk­te der letz­ten Zeit, dass es gera­de gegen sei­nen Indi­vi­du­al­wil­len ist, was das Kol­lek­tiv unge­wollt ver­ur­sacht. Eine invo­lon­té géne­ra­le schwebt über der aus zahl­lo­sen volon­tés indi­vi­du­el­les her­vor­ge­gan­ge­nen volon­té de tous. Jeder ein­zel­ne will und alle ins­ge­samt wol­len von A nach B. Das Kol­lek­tiv bewirkt den Kli­ma­wan­del, den aller­dings offen­bar nie­mand will.

Zugleich wird die Indi­vi­dua­li­sie­rung der Schuld- und Ver­ant­wor­tungs­zu­schrei­bung grenz­wer­tig absurd. Der ein­zel­ne Auto­fah­rer wird in sei­ner Ver­ant­wor­tung für das Kli­ma adres­siert, wohl wis­send, dass die Ände­rung einer ein­zi­gen sub­jek­ti­ven Ein­stel­lung und der dar­aus fol­gen­den Hand­lung nichts am Kli­ma­wan­del ändert.

Es ist einer Unter­su­chung wert, her­aus­zu­fin­den, woher die­ses Gebil­de der invo­lon­té géné­ra­le kommt. Ob es bereits alt ist oder erst im 20. Jahr­hun­dert ent­stand. Ob es etwa im Zuge der Schuld­fra­ge an den Mor­den des Drit­ten Rei­ches kon­stru­iert wur­de, in der die Ein­zel­nen ver­such­ten sich dar­auf her­aus­zu­re­den, sie im ein­zel­nen und als Sub­jek­te hät­te kei­ne Untat wis­sent­lich und gewollt began­gen und sich dar­auf ver­stän­dig­ten, „die Nazis“ sei­en das han­deln­de Sub­jekt gewe­sen, wor­an man zwar ein­stim­mend mit­ge­wirkt habe, sich aber kei­ne sub­jek­ti­ve Schuld zuwei­sen las­se und auch eine cul­pa­bi­li­té des tous ablehn­te, sich aber weit­ge­hend mit einer coul­pa­bi­li­té géné­ra­le ein­ver­stan­den erklär­te, mit einer Kol­lek­tiv­schuld, die – eigen­ar­ti­ger­wei­se – kei­ne gene­rel­le Indi­vi­du­al­schuld nach sich zie­hen soll­te. Ich ver­mag das nicht zu beant­wor­ten. Ich ver­mag nur, dar­in eine Figur zu sehen, die sich in den letz­ten bei­den Jahr­zehn­ten, unter­stützt durch den Sie­ges­zug des Inter­net, immer brei­ter macht.

Sie setzt an, einer­seits den Ein­zel­nen von sei­ner Hand­lungs­un­mög­lich­keit zu über­zeu­gen (du hast zu wenig Ein­fluss) oder ihm eine Schick­sal­haf­tig­keit zu sug­ge­rie­ren (du allein kannst nichts ändern). Ande­rer­seits ein trans­in­di­vi­du­el­les (Post-)Subjekt zu kon­stru­ie­ren, dass gro­ße Macht und Ein­fluss hat („die Finanz­märk­te“), ohne dabei doch von irgend­ei­ner volon­té géné­ra­le gesteu­ert zu sein, da sich ihre Fol­gen und Wir­kun­gen offen­bar immer als invo­lon­té géné­ra­le darstellen.

Dem Ein­zel­nen ist damit eine para­doxa­le Auf­ga­be gestellt, die vom Sub­jekt nicht gelöst wer­den kann: ver­fol­ge dei­ne volon­té indi­vi­du­el­le gemein­ver­träg­lich und geset­zes­kon­form und mei­de die invo­lon­té géné­ra­le. Das hat nichts mehr mit Mas­sen­phä­no­me­nen oder dem kol­lek­ti­ven revo­lu­tio­nä­ren Sub­jekt gemeint, die letzt­lich nur gebün­del­te volon­té de tous waren. Bei der Ver­fol­gung einer volon­té indi­vi­du­el­le kann das ehe­ma­li­ge Sub­jekt nicht anders, als eine invo­lon­té géné­ra­le zu ver­wirk­li­chen, deren Wir­kung sich dabei aller­dings sei­nem indi­vi­du­el­len Wil­len und Han­deln entzieht.

Die Figur des „Kol­la­te­ral­scha­dens“ oder der „uner­wünsch­ten Neben­wir­kung“ ist dabei eben­so wenig hilf­reich, da sich die­se Fol­gen nicht im Ein­fluss­be­reich des han­deln­den Sub­jek­tes befin­den (wie etwa ein Unfall durch über­höh­te Geschwindigkeit).

 

 

 

 

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