Das Konzept des Bedingungslosen Grundeinkommens scheint an der Zeit zu sein und verspricht, in näherer Zukunft nicht nur zunehmend öffentlich diskutiert zu werden, sondern auch steigende Wahrscheinlichkeit auf Realisierung zu bekommen: es heißt gelegentlich, die kürzlich bekannt gewordene geplante Initiative der Finnischen Regierung sei ein Schritt zum Grundeinkommen. In der Schweiz wird demnächst ein Volksentscheid mit dem (angeblichen) Ziel eines Grundeinkommens abgehalten werden. In Deutschland gibt es nicht nur wachsende Initiativen und Bewegungen, die auch in den vorhandenen politischen Institutionen Gehör und Befürworter finden. Sondern es melden sich auch einflussreiche Wirtschaftsvertreter zu Wort, (Telekom, Davos), die dem Konzept etwas abgewinnen können. Es soll hier außer acht bleiben, dass „Bedingungsloses Grundeinkommen“ ein ganzen Bündel von Konzepten (hier ein recht fundierter Überblick über einige Konzepte von Ronald Blaschke aus dem Jahr 2008) umfasst, die in ihrem Umfang, ihren Auswirkungen und Zielen extrem unterschiedlich sind: zwischen neoliberalem Sozialkahlschlag und emanzipatorischer Sozialutopie. Insgesamt und aufgrund der konzeptionellen Vielfalt bleibt das BGE deswegen umstritten. Ein Element, das aber geradezu bedingungslos von allen Modellen positiv angeführt würde, ist der damit (angeblich) mögliche (weitgehende) Abbau der sogenannten Sozialbürokratie. Also jener Verwaltung, die heute für die Bewilligung und Bescheidung der Anträge zuständig ist. Dieser Bestandteil der Utopie soll hier in den Blick genommen werden – weil die ausbleibende Diskussion, ob das wünschenswert ist, ein blinder Fleck ist, der weit weniger selbstverständlich auf Zustimmung hoffen kann, befasst man sich damit.
(Captatio Benevolentiae: Nicht alle Begriffe im folgenden Text sind scharf definiert, noch werden sie in einem strengen Sinne oder in Anlehnung an bestimmten wissenschaftlichen Sprachgebrauch verwendet. Das ist ein Manko. Aber ein hoffentlich akzeptables.)
Diese Sozialbürokratie ist zweifellos nicht nur ein Ärgernis für die Hilfebedürftigen. Sie ist durch die Maßnahmen der letzten Jahre zunehmend zu einer Kontroll- und Überwachungsinstitution umgebaut worden, die die Antragsteller und Leistungsberechtigten nicht unterstützt, sondern eher kujoniert bis an der Rand der Entwürdigung durch absurde „Mitwirkungspflichten“. Das mag nicht jeder glauben, insbesondere jemand, der es nicht erlebt hat. Aber ein solcher Leser möge das als Ausgangsthese hinnehmen, das sich daraus der von den Befürwortern des BGE vorgetragene Traum von Reduktion wenn nicht Abschaffung dieser Bürokratie rührt. Abbau der Sozialbürokratie einerseits als Lebenserleichterung für die Hilfsbedürftigen, die durch automatische Auszahlung des BGE von der Antrags- und Mitwirkungslast befreit werden. Gleichzeitig Einsparung öffentlicher Mittel durch den Wegfall der Beschäftigten in der Verwaltung.
Gleich vorneweg: die meisten Konzepte sehen ein, dass ein kompletter Wegfall der Sozialverwaltung nicht zu erwarten ist, da es weiterhin Gründe und/oder Fälle oder bestimmte Antragsgruppen geben wird, die nicht einfach durch das BGE abgedeckt werden. Zudem handelt es sich in weitem Umfange um beamtete Mitarbeiter, die nicht einfach „eingespart“ und auch nicht in großem Umfange von jetzt auf gleich in anderen Tätigkeitsfeldern eingesetzt werden können. Es wären also höchstens zukünftige Einsparungen, die realisiert werden könnten, wenn jetzt mit dem BGE begonnen würde. Aber auch das soll dahin gestellt sein. Es sei angenommen, dass die Sozialverwaltung weitgehend abgebaut werden kann und werden wird. Die Effekte eines solchen Schrittes, die im Folgenden darzustellen sind, sind in dieser Komplettversion schärfer wahrnehmbar – sie würden sich mit dem allmählichen Rückbau allerdings in ähnlicher Weise zeigen. Und zu fragen ist, ob diese Effekte wirklich wünschenswert sind. Darum soll es jetzt gehen.
Von Anfang an: Die Kommunikation der Regierenden
Regierungen sind darauf angewiesen, mit den Regierten in Kommunikation zu stehen. Es muss den Regierten bekannt sein, dass und von wem sie regiert werden. Um regierend auf die Regierten einwirken zu können (also: regieren zu können) muss die Regierung die Regierten regelmäßig erreichen (können). Sie muss ihnen mitteilen, welche Handlungsge- und verbote sie neu erlassen hat. Und sie muss sich darum kümmern, dass die informierten Regierten sich an die Vorgaben halten bzw. für die Nichtbeachtung bestraft werden. Das ist Regierungshandeln wie es sich in den letzten Jahrhunderten herausgestellt hat. Für die Information der Regierten eignen sich Massen- und Fachmedien, zumal die Wahrscheinlichkeit gering ist, dass die Regierten in nennenswertem Umfang das Bundesgesetzblatt lesen. Sie würden es sich auch in den Massenmedien nicht vorlesen lassen, würden die Massenmedien nicht ein hinreichend attraktives Rahmenprogramm mit Filmen usw. anbieten, das geeignet ist, die Regierten vor die Fernseher zu bringen und ohne allzugroße Proteste dabei unterbrochen wird von Sendungen, die über die neuen Ge- und Verbote der Regierenden berichten (und sie diskutieren usw.). Regierung kann sich darauf verlassen, dass die Regierten in größerem Umfang Massenmedien konsumieren, die diese Informationen übermitteln. Zudem kann sie noch über Direktinformationen (Briefe, Plakate, Flugblätter, Anschläge an Kirchentüren) einen weiteren Kommunikationsweg beschreiten. Und sie kann Mitwirkende – ihre eigene Verwaltung – einsetzen, um vor allem (Polizeien, Außendienste usw.) die Einhaltung der Ge- und Verbote zu überwachen, über die informiert wurde.
Die Kommunikationsmöglichkeiten der Regierten
Auf der anderen Seite sind die Regierten zu finden, die schon gar in einem demokratischen, aber auch in anderen Staats- und Regierungsformen fordern und forderten, Gehör bei den Regierungen zu finden mit ihren Anliegen. In weiten Teilen der Vergangenheit, mancherorts auch heute noch beschränken sich Regierungen darauf, durch Vertreter „Audienzen“ abzuhalten, in denen Regierte ihre Klagen, Forderungen, Wünsche vortragen können. Ein offener demokratischer Staat muss sich dafür andere und zusätzliche Wege schaffen. Allerdings ohne dabei aus dem Modus des Regierens in das reine Reagieren wechseln zu müssen: die zahlenmäßige Überlegenheit der Regierten über die Regierung, der Aufwand den eine Regierung mit Eingaben hat, würde sehr schnell dafür sorgen, dass die Regierung nur noch reaktiv handeln kann, nicht aber selbst und spontan aktiv gestalten. Daher wurde der Verwaltungsapparat der Regierung zunehmend größer und bekam mehr Personal. Zugleich wurde das ebenfalls uralte Prinzip, dass die Regierung die Form bestimmt, in der an sie gerichtete Kommunikation entgegengenommen und bearbeitet wurde, auf neue Weise interpretiert: Mit komplexen und möglichst wenig verständlichen Formularen, die die Voraussetzung für die Antragsbearbeitung darstellen, wird versucht einerseits eine möglichst hohe Hürde des Zugangs zur Kommunikation mit Regierung und Verwaltung einzuziehen. Zugleich sind diese Formulare so gestaltet, dass die Verwaltungshierarchie sie überhaupt mit ihren Routinen prozessieren und letztlich entscheiden kann (worauf hier nicht weiter eingegangen wird).
Die Regierung mit Mühe und Not erreichen
Das Antragsformular und die Verwaltung sorgen also zugleich dafür, dass Regierungen kommunikativ erreicht werden können und dafür, dass der Wunsch, sie zu erreichen und etwas zu verlangen, auf das reagiert werden müsste, mit einer solch hohen Hürde bewehrt ist, dass Anliegen abgeschreckt werden. In vergangenen Jahrhunderten hätte ein Bittsteller gegebenenfalls aus der anderen Ecke des Landes an den Hof kommen müssen – viele haben aufgrund der Umstände darauf verzichtet, was den Regierungen das Rehgieren vereinfacht oder überhaupt ermöglicht hat (bis die Wünsche so weit verbreitet und massiv waren, dass es zur Revolution kam). Neuzeitlich wird der wegfallende beschwerliche Weg als Hürde ersetzt durch die Formularaufwände. Andere Mittel, sehr ähnliche (angestrebte) Wirkung (neben besagter Prozessierbarkeit in der Behördenhierarchie). Für die Kompliziertheit der Anträge wurden immer neue Elemente angebracht, immer weitere Begleitunterlagenpflichten usw. erlassen. Der trotzdem damit noch erhaltene Vorteil ist die – extrem erschwerte – Erreichbarkeit der Regierung (über ihre Verwaltung) für ihre Anliegen. (N.B. Es geht nicht darum, ein “Lob der Bürokratie” zu singen. Verwaltung ist auch Organ des Regierungshandelns, hört nicht nur den Regierten zu, sondern versteht es, auch laut, vernehmlich und nachdrücklich mit ihnen zu sprechen und Regierungshandeln umzusetzen. Nicht zuletzt ist eine ihrer Aufgaben, in sogenannten Bürgerämtern Probleme lösbar zu machen, die verwaltendes Regierungshandeln — Steuerforderung, Personalausweis usw. — überhaupt erst geschaffen hat. Dennoch ist sie, insbesondere in ihrer Form der Sozialverwaltung, auch Ort, an dem Regierte die Regierung mittelbar kommunikativ erreichen können.)
Ein Gedankenspiel
Gesetzt, morgen hörten alle Fernsehsender auf über Regierungshandeln zu berichten, zu schreiben, zu senden. Zugleich hörte die Verwaltung (Schreibtisch-.Innendienst und Au0ßendienste) auf zu existieren. Was bliebe von der Regierung? Ein Grüppchen von Menschen in irgendwelchen Häusern z.B. in Berlin, die machen, sagen, denken können, was sie wollen, ohne dass es irgendeinen Einfluss hätte. Die Regierung wäre – trotz ihrer Existenz – verschwunden. Und wenn die Informationsmedien und die kontrollierenden Außendienste erhalten blieben? Dann könnte die Regierung ihre Ge- und Verbote verkünden, sie durch ihre Außendienste überprüfen und Verstöße ahnden lassen – ohne, dass die Regierten eine Möglichkeit hätten, ihre eigenen Anliegen vorzubringen. Eine totalitäre Diktatur an deren Totalität es auch nichts ändert, dass sie sich alle paar Jahre durch eine Wahl im Amt bestätigen lässt. Der Wegfall der (durch formalisierte Kommunikation) erreichbaren Verwaltung wäre ein massiver Verlust für die Regierten.
Erreichbarkeit von Verwaltung
Anträge und Formularberge sind ein Ärgernis für jeden der damit zu tun hat – das ist ihr Daseinszweck, wenn auch nicht ihr einziger. Dass sie genutzt werden trotz dieser Unbill zeigt, dass es großen Bedarf gibt, die Regierung bzw. ihre Verwaltung zu erreichen. Und mittels dieser ärgerlichen Anträge kann tatsächlich Verwaltung in jene Kommunikation gezwungen werden, die die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass die Klagen, Anliegen, Wünsche der Regierten zunächst von der Verwaltung (und der Regierung) gehört und am Ende auch beantwortet werden. Das ist nicht selbstverständlich. Die Verwaltung könnte die Anträge auch einfach wegwerfen. Ohne Antwort abheften. Das tut sie im Regelfall nicht. Sie antwortet – ob irritiert, ablehnend oder offen für das Anliegen. Und tritt damit in die direkte Kommunikation mit Regierten ein. Sie versucht so viele Prozeduren, Antragsgründe, beantragbare Leitungen und Antworten zu formalisieren, um sie in vorgegebenen Prozessen der eigenmächtigen Entscheidung des einzelnen Verwaltungsmitarbeiters zu entziehen. Das mag ihr in großen Teilen gelingen. Trotzdem öffnet sie damit den Weg der spontanen und zur Handlung auffordernden Kommunikation der Regierten an die Regierung, den sie eigentlich weitgehend vermeiden will.
Erreichbarkeit von Regierung
Zunächst treffen alle Anträge nicht direkt bei der Regierung (womit hier insgesamt alle Ebenen von Regierungen gemeint sind: von kommunaler bis auf gesamtstaatlicher ebene) ein, sondern in ihren verschiedenen Verwaltungen, die durch Zuständigkeiten ausdifferenziert sind, bestimmte Anliegengruppen vorformuliert vorliegen und Formulare dafür produziert haben, sodaß die Kommunikation der Regierten zwar immer noch spontan und handlungsauffordern sein kann – aber nach den behördlichen Vorgaben von Regierung und Verwaltung. Regierung kann sich durch die Zwischenschaltung von Verwaltung tendenziell unerreichbar zu machen versuchen. Das gelingt ihr aber dann nicht mehr, wenn es um die Grundsätze geht, die für das Verwaltungshandeln aufgesetllt wurden: also die Gesetze, auf die sich die Verwaltung beruft, sowie die Verfahrensvorschriften. Das heißt: Ist ein Anliegen bescheidet worden, kann der Antragsteller einerseits gegen die Einzelfallentscheidung vorgehen (Fehlentscheidung) oder gegen die zugrundeliegende Grundlage oder Norm, für deren Aufstellung letztlich die Regierungen verantwortlich sind und für die sie sich sowohl in den Massenmedien wie vor allem vor unabhängigen Gerichten rechtfertigen müssen. Zu den erwünschten Nebenwirkungen des BGE wird häufig auch der Wegfall der Streitigkeiten vor Sozialgerichten gerechnet, der eben zumeist mit Einsprüchen zu tun hat, die entweder auf Fehlentscheidungen oder gegen Normen gerichtet sind und sich insbesondere im letzteren Falle (normgemäße Entscheidung mit Bestreiten der Rechtmäßigkeitd er zugrundeliegenden Norm durch den Antragsteller) auf die Regierung beziehen. Neben bloßen Berichts- und Fallstatistiken, die die Verwalungen ihren Regierungen liefern, sind diese Einsprüche, Widersprüche, Kontrollklagen usw. die Hauptwege, wie Regierte ihre Regierung noch erreichen und zum Handeln auffordern können.
Zurück zum BGE
Die Antragsformalitäten haben massiv zugenommen, das Verhältnis der Verwaltung zu den Antragstellern ist zunehmen gekippt zum Nachteil der Antragsteller – so lässt sich vermutlich die Politik der letzten Jahre beschreiben. Die Regierung versucht, möglichst viele Regierte abzuschrecken von der Beantragung von sozialen Hilfeleistungen, Antragsteller zu stigmatisieren – und sich letztlich zurückzuziehen aus der sozialen Wohlfahrtsfürsorge.
Nun kommt das BGE. Und soll die Sozialbürokratie abschaffen. Aus dem Bisherigen lässt sich nun sagen, was die Konsequenz ist: Regierung ist für ihre Regierten und für deren (soziale) Anliegen erheblich weniger wenn überhaupt noch erreichbar. Dadurch, dass „jeder“ ein Grundeinkommen bekommt, das die Regierung für ausreichend hält (dazu gleich), fällt der Kommunikationsweg weg, auf dem eben nicht nur „Standardbedürfnisse“, sondern auch individuelle Bedürfnisse dringender sozialer Art vorgebracht werden können. Auf die Kommunikation „Ich brauche dringend Unterstützung für …“ kann Regierung standardmäßig antworten „Mit dem BGE sind alle Ansrüche hinfällig geworden“. Das muss nicht einmal Bösartigkeit unterstellen: die Regierung bekommt mangels Antragskommunikation einfach nicht mehr mit, was für Unterstützungsanliegen die Regierten vorbringen, wie sie sie begründen. Sie ist nicht mehr gezwungen, Bescheide auf diese Anliegen zu erlassen, die dann auch gerichtlich überprüfbar sind. Sie verabschiedet sich aus einem maßgeblichen Teil der Kommunikation von Regierung und Regierten in ihre Häuser nach Berlin, wo sie weiterhin per Mssenmedien über ihre Ge- und Verbote informiert und ihre Außendienste zur Überprüfung der Einhaltung bzw. Bestrafung von Fehlverhalten einsetzt.
Wie hoch sollte das BGE sein
Die „richtige“ Höhe eines für ein gesamtes Land geltendes BGE festzulegen ohne individuelle oder regionale Unterscheide zu machen, ist ein nahezu absurder Gedanke. Es braucht nicht lange Überlegung, um zu wissen, dass ein Betrag, der in der Uckermark für ein Auskommen sorgt, in München oder Düsseldorf grotesk niedrig wäre. Dass ein Betrag, der für einen jungen Single ausreicht für einen älteren, vielleicht kranken Menschen viel zu niedrig wäre usw. (Weswegen der Verzicht auf Sozialverwaltung von den meisten BGE-Befürwortern früher oder später relativiert wird – oft in Fußnoten, die aber die zuvor plakativ geäußerte „Utopie“ des Verwaltungsabbaus nicht hindert). Je näher man der realisierung kommt, desto wichtiger werden individuelle Elemente im BGE – bis zu dem Punkt, wo das Konzept unsinnig zu werden und letztlich im reformierten stehen zu bleiben droht (oder verspricht). Trotzdem wird der Gedanke des „bedingungslosen“ „Grund“-Einkommens beibehalten. Jeder soll so viel haben, dass er ohne Hunger zu leiden (neoliberale Konzepte) oder ohne Existenzdruck (Sozialutopien) leben kann. Und hier kommt tatsächlich ein Kern des Problems zum Vorschein.
Wer bestimmt die Höhe, wer spricht mit?
Was als hinreichende Lebensgrundlage gelten kann, ist eine politische Ermessensfrage. Noch immer wird Hartz IV von Regierungsseite als ausreichend beschreiben – während breite Gruppen von Betroffenen das Gegenteil behaupten. Der „richtige“ Betrag aber ist nichts, das mit objektiven Rechenoperationen erzeugt wird. Es ist im Falle des BGE allein die Regierung, die seine Höhe gesetzlich festlegt – und darin auch von den politischen Überzeugungen bestimmt wird, die von der Partei vertreten werden, die die Regierung stellt. Sie muss sich, anders als in Antragsverfahren, nicht rechtfertigen für die Festsetzung der Höhe einer Unterstützungsleistung (oder ihre Ablehnung). Und sie kann nicht gerichtlich überprüft werden – denn die Grundsätze jenseits der bloßen biologischen Überlebenssicherung (=Hartz IV) wären der politischen Entscheidung überlassen, können von einer Regierung gewährt, von einer anderen gestrichen werden.
Damit verhält sich die Regierung wie der Arbeitgeber eines Großkonzerns – mit dem Unterschied, dass anders als die Belegschaft eines Großkonzerns, keine Druckmittel auf Seiten der Regierten liegen – wie in der Wirtschaft etwa der Streik. Einen (politischen) Generalstreik können sich die Regierten nicht leisten, weil sie damit der Regierung das Argument liefern, es sei durch wegfallende Arbeit zu wenig erwirtschaftet worden, um das BGE auszuzahlen.
Die neue gesellschaftliche Differenz – und ihre schwache Seite
Zu erwarten ist eine neue gesellschaftliche Differenz, die sich in Gruppenbildungen manifestiert, wie sie bereits inner- (Bundesländer als Geber- und Nehmerländer im Finanzausgleich), und zwischenstaatlich (EU Geber- und Nehmerländer) bereits existiert. In Form von Netto-Gebergruppen und Netto-Nehmergruppen, das heißt einer Differenzseite, die nach finanzmathematischen Berechnungen netto durch ihr Einkommen zur Finanzierung des BGE beiträgt (in manchen Konzepten sind das nur die Unternehmen) und Netto-Nehmergruppen, deren Bezüge aus dem BGE höher sind, als die Abzüge aus ihren verschiedenen Einkommen. Dabei werden mutmaßlich die Einflussmöglichkeiten der Gebergruppen (insbesondere wenn es „die Unternehmen“ sind) erheblich höher sein, als die der Nehmergruppen. Denn die Geber haben ein überzeugendes Druckmittel: sie können androhen, weniger oder gar nicht mehr zu arbeiten, damit weniger Mittel erwirtschaften, die für das BGE zur Verfügung stehen. Dieses Druckmittel haben die Nehmergruppen nicht, die ohne Kommunikationsmöglichkeit zu den Regierenden (keine Sozialverwaltung) und ohne entsprechende vergleichbare Mittel aus Arbeitskämpfen lediglich schweigende Objekte sind, über deren Lebensunterhalt entschieden wird.
Wer Unterstützung benötigt, wird nicht mehr gehört
Die Regierten sind beim BGE komplett der Regierung ausgeliefert, die über die Höhe informiert und gegen Fehlhandlungen (wo auch immer die noch vorkommen sollen) vorgeht. Die Regierung ist frei in der Anpassung an die Inflation (und muss vermutlich jede Anpassung den Gebergruppen begründen und um Einverständnis werben bzw. mit Gegenleistungen aushandeln). Und sie ist frei von Anpassungen an die Änderung von Lebensverhältnissen, von denen sie, mangels Kommunikation seitens der Regierten, nicht mehr auf direktem Wege mitbekommt. Die Regierung müsste schon in die Massenmedien schauen und die Massenmedien müssten zu den Zeiten oder in den Titeln darüber berichten, die die Regierenden konsumieren, damit die Regierenden überhaupt mitbekämen, dass und wie die Lebensverhältnisse sich in einer Weise geändert haben, dass es Handlungsbedarf beim BGE gibt. Der Kommunikationsweg von den Regierten zu den regierenden, der gegebenenfalls handlungserzwingend sein kann, fällt weg. Die Mitwirkung der Regierten an der Höhe des BGE fällt deswegen weg, weil es in dem Moment, wo es um die Höhe des BGE geht, spätestens nicht mehr von einer homogenen Gruppe von „die Regierten“ gesprochen werden kann, sondern sich gesellschaftliche Kampflinien auftun, die bestehen und sich erhalten (oder verschärfen): Zwischen Unternehmern, Angestellten und nicht in Anstellungen Befindlichen (mit kleinem oder keinem Einkommen). Zwischen denen, die möglichst wenig von ihrem Einkommen abgeben wollen für das allgemeine BGE und denen, die möglichst hohes BGE bekommen wollen.
Die Regierenden ziehen sich aus der Zwei-Wege-Kommunikation mit den Regierten zurück auf die Position: Ihr bekommt Geld (dessen Höhe wir bestimmen) ohne Recht auf Gehör und Mitsprache. Es mag ein hoher Betrag sein – dann koppelt sich in einem wichtigen Feld Regierung einfach nur von der Einflussnahme der Regierten auf ihr Handeln und die Möglichkeit, sie unter Druck zu setzen, ab. Es mag ein niedriges BGE sein – dann stellen die Bezieher, die darauf angewiesen sind, fest, dass sie keinerlei Einflussmöglichkeit haben, ihre berechtigten oder unberechtigten (diese Entscheidung entfällt, weil alle Anliegen unberechtigt sein) Anliegen vorzubringen. Ein Tabula-Rasa-BGE verschiebt das Machtverhältnis der Demokratie schwerwiegend, entkoppelt sich von den individuellen Bedürfnissen der Regierten und macht sie zur Verfügungsmasse eines mehr oder minder technokratisch und nicht zuletzt: nach Kassenlage bemessenen Einkommens.
Fazit
Das BGE Kann man sicher in seinen Vor- und Nachteilen, vielleicht auch auf seine Notwendigkeit für eine sich verändernde Arbeitsgesellschaft untersuchen und betrachten. Vielleicht auch verteidigen. Die (weitgehende) Abschaffung der Sozialbürokratie, die auf so breite, fast selbstverständliche Zustimmung hoffen kann, wäre ein derart fataler Akt auch für das demokratische Gefüge, dass es aus zukünftigen BGE-Konzepten selbst als Utopie besser entfernt würde. Bürokratie ist umständlich und nervtötend. Sie ist vermutlich in der jetzigen Form der Sozialbürokratie kujonierend und entwürdigend. Sie ist aber zugleich der kommunikative Weg der Regierten zu den Regierenden: und zwar insbesondere derjenigen, die bereits heute wie auch als Nehmergruppe in Zukunft netto abhängig ist von den Regierungsentscheidungen. Wer die Verwaltung und damit diesen Kommunikationsweg absägen will, muss sich den Vorwurf gefallen lassen, keine soziale Utopie, kein emanzipatorisches Konzept zu vertreten, sondern ein Konzept, das sich mit dem unscharfen Begriff des „Neoliberalismus“ einigermaßen gut belegen lässt. Und das als Teil einer umfassenden Bewegung des „Bürokratieabbaus“ das demokratische Verhältnis zwischen Regierenden und Regierten nicht nur massiv zugunsten der Regierenden (und der einkommensstarken Nettozahler) verschiebt (die aufgrund abnehmender Information über die Regierten gar nicht „böse“ oder unsozial sein müssen, um schon aus Unwissenheit „bösartig“ oder unsozial zu handeln). Verwaltung macht Regierung erreichbar für Regierte. Insbesondere für diejenigen Regierten, die der Unterstützung durch die Regierung bedürfen. Eine Regierung, die auf diesem Wege nicht mehr erreichbar ist, hat taube Ohren für die Anliegen der Regierten – und zwar gerade für die Regierten, denen das BGE doch eigentlich ein finanziell besseres Auskommen gewährleisten wollte.
Persönliche Notiz
Ich teile veiele Ausgangsannahmen von Befürwortern des BGE (Arbeitsbegriff, Wandel der Arbeitsgeselslchaft insbesondere durch Digitalisierung) und die insbesondere von den Vertretern des emanzipatorisch-sozialutopischen BGE-Konzepts mit dem Konzept verbundenen anliegen. Ich bezweifele aber nachhaltig, dass der BGE der Weg ist unter den angenommenen Bedingungen diese Ziele zu erreichen.