Heute findet die Anhörung des Bundesjustizministeriums zum Thema Leistungsschutzrecht (wikipedia) statt. Zeitungsverleger, IT- und Online-Verbände diskutieren miteinander und mit dem Ministerium die Frage, ob und in welcher Weise die Leistungen von Zeitungsverlagen im digitalen Zeitalter geschützt werden können. Insbesondere was Zitate (Copy+Paste, Abtippen — auch umformuliert?) und Übernahmen angeht. Bei Carta (hier) wird diese Veranstaltung live bebloggt.
Da ich mir das Wochenende über einige Gedanken zum Thema Leistungsschutz, Urheberrecht (wikipedia), Copyright (wikipedia) usw. gemacht habe, verlinke ich auf die Debatte. Und werde hoffentlich so weit kommen, meinen Gedankengang in den nächsten Tagen wiederzugeben.
Mir ist — soviel vorab — aber zunehmend deutlich, dass es für dias herkömmliche Verlagsmodell keinerlei Zukunft gibt. Die künstliche Unterscheidung zwischen Journalisten und Bloggern (ein Kategorienfehler, der Kompetenz gegen Vertriebsplattform stellt — ist ein bloggender Journalist ein bloggender Journalist oder schließen sich Journalismus und Bloggertum aus?), der krampfhafte Versuch sich an Zitaten festzuklammern und online zu verbieten, was offline kein Problem ist (wenn ich jemandem die Zeitung leihe, schenke, vorlese usw.) und der permanente Versuch Urheberschaft und Verwertungsrecht (wikipedia) miteinander zu vermanschen und der Öffentlichkeit in die Augen und Ohren zu schmieren, deuten darauf hin. So auch ein Verlagsjurist:
12.55h Verlagsjurist: Das ginge nur, wenn uns alle Journalisten ausschließliche Rechte einräumen würden. Genau das würden aber weder die Journalistengewerkschaften noch die Verlage wollen.
So ist es, das Alleinverwertungsrecht der Printverlage ist ein Wunschtraum. Die “Blogger” sind eine andere Vertriebsplattform als die Printzeitungen. Und Journalisten tun gut daran, sich nicht auf das sinkende Papierschiffchen allein zu verlassen. Zeitungsverlage müssen verstehen, dass ihr Verbreitungsmonopol für Nachrichten dahin schwindet und sie sich ganz anderen “Konkurrenten” gegenübersehen. Dass die Verlage im Online-Sektor nur 200 Millionen im Vergleich zu 9 Milliarden im Printbereich erwirtschaften macht das auch dem letzten Zweifler deutlich. Denn durch welches Recht der Welt gauben die Zeitungserlage ihren Umsatz online verfünfundvierzigfachen zu können? Lächerlich.
P.S. Und ein für alle Mal abgewöhnen können sich die Print-Herrschaften den herablassenden Blick auf Blogger. Klar gibt es haufenweise Blogs, die aus schlechter Informiertheit, dumpfer Meinung, Katzenbildern oder was weiß ich bestehen. Aber bitte sehr — Blitz Illu, Coupé, die Dickerchen Parade (hier) und der Stürmer sind (oder waren) allesamt Papierprodukte. Verwechselt inhaltliche Qualität (vulogo: Journalismus der Schreiber) nicht mit dem Medium!
UPDATE
Ein pointierter Artikel zum Leistungsschutzrecht “Das Leistungsschutzrecht ist ein Segen für das Netz” von Wolfgang Michal auf Carta hier.
Weiteres Liveblogging für netzpolitik.org von Matthias Schindler hier oder hier.