Die Facebook Frage (Teil 9): Der Staat: Datenkrake und Datenschützer

Februar 23rd, 2011 § 2 comments

Der Staat – in Per­son sei­ner poli­ti­schen Akteu­re – hat sich an den im Grund­ge­setz dar­ge­stell­ten Grund­sät­zen aus­zu­rich­ten. Danach ist zu han­deln. Was dage­gen ver­stößt, wird vom Ver­fas­sungs­ge­richt kas­siert. Ändern sich die Grund­la­gen, kann sich auch das poli­ti­sche Han­deln ändern. Ver­langt das Grund­ge­setz, dass der Staat für den Schutz der Pri­vat­sphä­re zu sor­gen hat, zählt zur Pri­vat­sphä­re auch pri­va­te Daten – so liegt es in sei­ner Auf­ga­be, Daten­schutz­vor­sor­ge zu betrei­ben. Die Fra­ge ist, ob er die­se Vor­sor­ge nur im Hin­blick auf sei­ne eige­nen Orga­ne zu leis­ten hat – oder auch gegen­über Drit­ten wie Unter­neh­men. Muss der Staat dafür sor­gen, dass Unter­neh­men mit kom­mer­zi­el­len Inter­es­sen sich an Daten­schutz­richt­li­ni­en hal­ten, die der Staat zum Schutz sei­ner Bür­ger erlässt? Darf er sol­che Richt­li­ni­en für die Wirt­schaft erlas­sen. Gegen­wär­tig darf er. Soll er nicht mehr dür­fen? Dann gehört das ins Grundgesetz.

Kap­pes hat­te dar­auf hin­ge­wie­sen, dass die Macht der elek­tro­ni­schen Mas­sen­kom­mu­ni­ka­ti­on ambig ist: Dienst sie einer­seits zum schnel­len Aus­tausch unter­ein­an­der, ist sie durch die bereits beschrie­be­ne Spei­cher- und Such­bar­keit doch zugleich auch ein Macht­mit­tel für Geheim­diens­te und poli­zei­li­che Stel­len, die nun­mehr bequem durch auto­ma­ti­sier­te Moni­to­ring-Soft­ware wie Radian6 ganz ein­fach her­aus­fin­den, wer wann wo mit wem wel­che umstürz­le­ri­schen Absich­ten online geteilt und aus­ge­tauscht hat. In Minu­ten­schnel­le lässt sich das vir­tu­el­le Revo­lu­ti­ons­netz ana­ly­sie­ren, die Top-Influen­cer iden­ti­fi­zie­ren. Und mög­li­cher­wei­se ausschalten.

Im „Teil 3“ führt Chris­toph Kap­pes die Janus­ge­sich­tig­keit des Inter­net an. Es ist eben nicht nur Medi­um des revo­lu­tio­nä­ren Aus­tauschs. Es ist zugleich die per­fek­te Über­wa­chungs­ma­schi­ne. Jede Äuße­rung wird gespei­chert, ist such- und find­bar, kann Per­so­nen zuge­ord­net wer­den. Über Freund­schaf­ten kön­nen Netz­wer­ke her­aus­ge­fun­den und über­wacht wer­den. Anders gesagt: Hät­te „Die wei­ße Rose“ oder „Die rote Kapel­le“ sich des Inter­nets bedient – sie hät­ten kei­ne Woche über­lebt. Dass Wiki­Leaks Bot­schafts­de­pe­schen ans Licht der Öffent­lich­keit zerrt ist eigent­lich nur ein Trep­pen­witz, der zeigt, was geheim­dienst­lich täg­lich mög­lich ist und gemacht wird: Die „Pri­vat­de­pe­schen“ von jeder­mann lie­gen staat­li­chen Stel­len jeder­zeit voll­um­fäng­lich vor. Der umfas­sen­de Blick in die Gedan­ken­wel­ten jedes Users ist mög­lich. „Dys­to­pie des digi­ta­li­sier­ten Tota­li­ta­ris­mus“ nennt Kap­pes das sehr prä­gnant. Und die Behaup­tung „Jaja, aber doch bei uns in Demo­kra­tien nicht“ ist so däm­lich, wie es schon immer däm­lich war zu glau­ben, man lebe in einem „guten Staat“. Es macht hoch­gra­dig Sinn Post und Tele­fo­na­te durch Grund­rech­te zu schüt­zen. Nicht etwa weil der Staat böse wäre. Oder weil der­einst ein böser Herr­scher kom­men könn­te. Son­dern weil es zu den Grund­rech­ten eines jeden Men­schen gehört, vom Staat so lan­ge in Ruhe gelas­sen und unver­däch­tig zu sein, wie kei­ne kon­kre­ten Anhalts­punk­te für einen Ver­dacht vor­lie­gen. „Der Staat“ ist zunächst weder „gut“ noch „böse“. Er ist das aus­füh­ren­de Organ des arti­ku­lier­ten Wäh­ler­wil­lens. Und da der Wäh­ler und Bür­ger der Sou­ve­rän der Demo­kra­tie ist, hat der Staat sei­nen Sou­ve­rän nicht aus­zu­for­schen. Punk­tum. Wer ande­res behaup­tet, möge sich in die Grund­rech­te rein­ar­bei­ten und zur ewi­gen Refle­xi­on ver­dammt wer­den, war­um und wozu es die­se Grund­rech­te gibt. Und wer immer noch glaubt, die „Inter­net­sper­ren­debat­te“ von Zen­sur­su­la habe nur damit zu tun „unse­re Kin­der“ zu schüt­zen, der möge sich ein­fach mit den dar­aus fol­gen­den Mög­lich­kei­ten tech­ni­scher Über­wa­chungs- und Sperr­in­fra­struk­tu­ren beschäftigen.

Das Netz ist ein Werk­zeug für bestimm­te Ver­hal­tens­wei­sen, die durch das Netz (und etwa Face­book) tech­no­lo­gisch unter­stützt und ver­brei­tet wer­den. Wer kndrprn unter­bin­den will und des­we­gen Netz­sper­ren ein­zieht, könn­te genau­so gut die freie Pres­se ver­bie­ten, weil auch kndrprn Foos letzt­lich Druck­wer­ke sind. Kap­pes – leicht pathe­tisch klin­gen­de – Abschluss­fra­ge zu die­sem Punkt:

Wie kön­nen wir sicher­stel­len, dass das Betriebs­sys­tem der Mensch­heits­kom­mu­ni­ka­ti­on auch im Not­fall und dis­kri­mi­nie­rungs­frei funktioniert?

Bür­ger einer jeden Demo­kra­tie müs­sen sich die­ser Fra­ge stel­len und das damit for­mu­lier­te Ziel zu ihrem eige­nen machen. Es muss mög­lich sein, sich auch in digi­ta­len Medi­en frei über Regie­run­gen, poli­ti­sche Sys­te­me und Poli­tik eine Mei­nung bil­den zu kön­nen. Das gehört in den Kata­log der Men­schen- und Grund­rech­te. Und Regie­run­gen, Geheim­diens­te oder ande­re staat­li­che Stel­len haben die­ses Frei­heits­recht zu garan­tie­ren. Nicht indem sie eine Garan­ten­stel­lung dafür über­neh­men („Wir sor­gen für die Ein­hal­tung der Men­sch­rech­te“ – das war nie­mals Auf­ga­be einer Regie­rung. Viel­mehr sind die Men­schen- und Grund­rech­te „Abwehr­rech­te“ der Bür­ger gegen­über staat­li­chen Zugrif­fen. (Ich hat­te dazu vor eini­gen Wochen einen span­nen­den Arti­kel, ich mei­ne von Win­fried Has­se­mer, gefun­den, den ich jetzt lei­der nicht wie­der­fin­de. Dar­in trägt er nach­drück­lich vor, dass es nicht vor­nehm­lich staat­li­cher Auf­trag ist, Bür­ger vor Ver­let­zung ihrer Bür­ger- oder Men­schen­rech­te durch ande­re zu schüt­zen. Denn die Bür­ger- und Men­schen­rech­te wer­den im Wesent­li­chen durch Staa­ten ver­letzt. Bei Wiki­pe­dia etwas dif­fe­ren­zier­ter nach „Gene­ra­tio­nen“ – was für die gegen­wär­ti­ge Fra­ge­stel­lung aber nichts Wesent­li­ches ändert, da die grund­ge­setz­li­chen Rech­te eben doch Abwehr­recht gegen­über dem Staat sind, die die­ser durch „Unter­las­sen“ bestimm­ter Maß­nah­men erfüllt). Son­dern indem sie zunächst unter­las­sen, die­se Mei­nungs­äu­ße­run­gen und Mei­nungs­bil­dungs­pro­zes­se auszuforschen.

Auch Micha­el See­mann beruft sich auf die Funk­ti­on der Grund­rech­te als „Abwehr­rech­te“ gegen­über dem Staat. Das heißt: Daten­schutz als eine Selbst­be­gren­zung der staat­li­chen Orga­ne gegen­über dem Zugriff auf per­sön­li­che Infor­ma­tio­nen. Die sich anschlie­ßen­de Fra­ge aber: War­um soll­te der Staat eine sol­che Kon­zen­tra­ti­on von Macht bei einem Unter­neh­men dul­den? Gera­de haben wir uns damit beschäf­ti­gen müs­sen, wie fatal es ist, wenn Pri­vat­un­ter­neh­men mit einer Finanz­fül­le und finan­zi­el­len Macht aus­ge­rüs­tet sind, dass sie Staa­ten oder gar die Welt­wirt­schaft an den Abgrund tau­meln las­sen. War­um soll­ten Unter­neh­men eine ent­spre­chen­de infor­ma­tio­nel­le Macht­fül­le haben dür­fen? Und wie lässt sich gewähr­leis­ten, dass kei­ner der bei­den zeit­wei­se in der Kipp­fi­gur des wei­ßen Rit­ters auf­tau­chen­den Play­er Staat und Privatunternehmen/Facebook zugleich mit der düs­te­ren Sei­te ins Spiel ein­grei­fen dürfen?

Es ist ein dop­pel­tes Auf­ga­ben­pa­ket: Einer­seits hat das Grund­ge­setz dahin­ge­hend geän­dert zu wer­den, dass der Staat dar­an gehin­dert wird, regel­mä­ßig und rou­ti­ne­haft auf die­se Daten zuzu­grei­fen. Zugleich aber hat er zu regeln, dass kei­ne Macht­kon­zen­tra­ti­on durch die Anhäu­fung und gleich­zei­ti­ge Nut­zung von Infor­ma­tio­nen und Daten ent­steht. Nötig ist dafür ein gesell­schaft­li­cher Kon­sens, der dazu führt, dass die Regie­rung die­sen Auf­trag des Sou­ve­räns umsetzt.

§ 2 Responses to Die Facebook Frage (Teil 9): Der Staat: Datenkrake und Datenschützer"

  • Mindlab Social Media sagt:

    Es besteht hier, was die “Aus­for­schung” des Bür­gers durch den Staat angeht, wohl ein grund­le­gen­des Miss­ver­ständ­nis: Wenn dar­über gespro­chen wird, dass der Staat mit einem Social Media Moni­to­ring Tool wie Radian6 “Aus­for­schung” betrei­ben kann und in die­sem Zusam­men­hang die Grund­rech­te bemüht, sug­ge­riert das unzu­tref­fen­der­wei­se, dass mit einem der­ar­ti­gen Hilfs­mit­tel rechts­wid­ri­ge Akti­vi­tä­ten ent­fal­tet wer­den kön­nen. Dem ist aber nicht so: Social Media Moni­to­ring rich­tet sich immer auf unein­ge­schränkt öffent­lich zugäng­li­che Quel­len. So kann man z.B. die­je­ni­gen Berei­che von Face­book, die von Face­book selbst oder vom Betrei­ber einer Grup­pe oder Fan­page geschlos­sen wor­den sind, nicht erfas­sen. Was soll aber dar­an aus­zu­set­zen sein, unein­ge­schränkt öffent­lich zugäng­li­che Quel­len zu ermit­teln, aus­zu­wer­ten, sys­te­ma­ti­siert dar­zu­stel­len und dar­aus für wel­che Zwe­cke auch immer Erkennt­nis­se zu zie­hen ? Oder umge­kehrt gefragt: Wel­che Erwar­tungs­hal­tung hat ein Bür­ger, der sich auf unein­ge­schränkt öffent­lich zugäng­li­chen Quel­len zu wel­chem The­ma auch immer äußert ? Wohl kaum die Erwar­tung, dass sei­ne Ver­öf­fent­li­i­chung “top secret” blei­ben wird. Im Gegen­teil: Mit der Ver­öf­fent­li­chung möch­te der Autor/die Autorin doch oft­mals gera­de eine gro­ße oder zumin­dest gewis­se Reich­wei­te erzie­len. Wenn das nicht beab­sich­tigt ist, muss man sich eben einer Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ba­sis bedie­nen, die nicht öffent­lich zugäng­lich ist. Man kann es auch dras­ti­scher for­mu­lie­ren: Wer “Gehei­mes” aus­tau­schen möch­te, soll­te das nicht gera­de an der Lit­fass­säu­le pla­ka­tie­ren, son­dern sich der Brief­post, Emails oder des Aus­tau­sches auf geschlos­se­nen Berei­chen in Sozia­len Netz­wer­ken bedie­nen. Wer sich in den Social Media dem­ge­gen­über unein­ge­schränkt öffent­lich äußert, muss nicht nur damit rech­nen son­dern will doch gera­de­zu, dass die­se Äuße­rung öffen­tich wahr­ge­nom­men wird. Und der Staat ist nun mal Bestand­teil der Öffent­lich­keit. Öffent­li­che Äuße­run­gen wer­den — fak­tisch und auch unter recht­li­chen Gesichts­punk­ten — nicht zur “Ver­schluss­s­sa­che”, weil der Absen­der zwar ger­ne eine berei­te­re Mas­se adres­sie­ren möch­te, aber bestimm­te Adres­sa­ten eben doch ger­ne aus­schlie­ßen würde.

  • Postdramatiker sagt:

    Nein. Lass uns zwei Din­ge aus­ein­an­der hal­ten. Das Tool selbst ist hin­sicht­lich rechts­wid­ri­ger Ver­wen­dung neu­tral wie jedes ande­re “Werk­zeug” auch. Ob ich mit einem Ham­mer einen Nagel ein­schla­ge oder einen Kopf ist kei­ne Fra­ge des Ham­mers son­dern des Verwenders.
    Die staat­li­che Über­wa­chung der Kon­ver­sa­tio­nen stellt dar­über hin­aus eine ande­re Fra­ge. Ich hal­te Ana­lo­gien sel­ten für hilf­reich, da Ver­glei­che übli­cher­wei­se hin­ken und mehr Unklar­hei­ten schaf­fen als lösen. Trotz­dem an die­ser Stel­le ein Ver­gleich: Men­schen, die sich in der Öffent­lich­keit bewe­gen und unter­hal­ten haben ein Recht dar­auf, dabei vom Staat nicht über­wacht zu wer­den. Poli­ti­sche Ver­samm­lun­gen sind öff­fent­lich — trotz­dem darf der Staat sie nicht rou­ti­ne­mä­ßig über­wa­chen, Pro­to­kol­le erstel­len oder Ein­zel­per­so­nen dar­aus pro­fi­lie­ren. Das ist erst zuläs­sig, wenn ein begrün­de­ter Ver­dacht besteht, dass die Ver­samm­lung selbst oder Betei­lig­te ver­fas­sung- oder rechts­wid­ri­ge Akti­vi­tä­ten pla­nen. Was am Ende von Akti­vi­tä­ten des Ver­fas­sungs­schut­zes oder ande­rer halb-geheim­dienst­li­cher Akti­vi­tä­ten sei­tens des BKA zu hal­ten ist, möch­te ich (da es sich um eine Debat­te han­delt, die durch den hin­ken­den Ver­gleich hin­ein­stol­pert) hier nicht dis­ku­tie­ren. Ich möch­te nur dar­auf hin­wei­sen, dass Öffent­lich­keit nicht auto­ma­tisch die Legi­ti­mi­tät staat­li­cher Über­wa­chung und Aus­er­tung der gesam­mel­ten Daten einschließt.
    Was ich in den letz­ten Pos­tings gele­gent­lich als “Kipp­f­gur” bezeich­net habe (oder mei­net­we­gen Janus­ge­sich­tig­keit) bezüg­lich des Net­zes, ist die kom­ple­xe Her­aus­for­de­rung, die über­haupt zu addres­sie­ren und öffent­lich zu dis­ku­tie­ren ist: Die einer­seits ema­zi­pa­to­ri­sche, welt­weit kom­mu­ni­ka­tiv ver­bin­den­de Kraft des Net­zes und die Mög­lich­keit, die­se Kom­mu­ni­ka­tio­nen welt­weit zu über­wa­chen. Und da ist die Fra­ge, wel­che der Rol­le der Staat und sei­ne Orga­ne im Netz spie­len dür­fen, zen­tral. Muss man bis hin zur Sta­si gehen, die in Vor­zei­ten des Net­zes die­se rou­ti­ne­mäß­ge Über­wa­chung, Daten­samm­lung, Pro­fi­lie­rung betrie­ben hat, um einen Ein­druck davon zu bekom­men, was durch eine recht­lich nicht gere­gel­te und ein­ge­schränk­te Nut­zung von Moni­to­ring­tools und die Aus­wer­tung der Daten im digi­ta­len Zeit­al­ter haben kann (wie­wohl sie für die Sta­si natür­lich durch­aus gesetz­lich gere­gelt und vor­ge­se­hen war)? Ich schlie­ße mich der von Kap­pes dar­ge­stell­ten Dys­to­pie an. Und hal­te eine Debat­te dar­um, was die Gesell­schaft vor einer sol­chen Dys­to­pie bewah­ren kann, für unab­ding­bar. Inklu­si­ve ver­fas­sungs­recht­li­cher Akti­vi­tä­ten, die geeig­net sind, die­se Dys­to­pie zu ver­hin­dern. Der welt­wei­te freie und durch Staa­ten nicht rou­ti­ne­mä­ßig über­wach­te Zugang zum Netz und die Mög­lich­keit des frei­en Mei­nungs- zund Gedan­ken­aus­tauschs dar­in hal­te ich für das zen­tra­le Anlie­gen der kom­men­den Jah­re. Sonst wird das Netz tasäch­lich zu einem alp­traum­haf­ten Über­wa­chungs­in­stru­ment — egal ob es sich nur um die Ana­ly­se “öffent­li­cher” Kon­ver­sa­tio­nen han­delt oder auch geschütz­te pri­va­te Infor­ma­tio­nen (wie bei der “Online-Durch­su­chung”) einbezieht.

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