Mir scheint, dass das in den letzten Tagen vorgestellte ABC-Konzept die Kraft hat, unterschiedlichen beteiligten Interessen jeweils positive Entwicklungen zu ermöglichen, die andere Ansätze in dieser Form nicht bieten können. Das sieht für mich dann so aus:
Arbeitnehmer
Um ein lebbares Grundeinkommen zu erhalten, muss jeder in Deutschland aufenthaltsberechtigte Mann und jede Frau 20 Stunden arbeiten. Damit wird eine Art „bedingtes Grundeinkommen“ erwirtschaftet – selbst mit dem gesetzlich definierten Mindestlohn. Das heißt: Montags bis Freitags täglich 4 Stunden. Oder von Montag Morgen bis Mittwoch Mittag arbeiten. Der Rest kann Freizeit sein. Für eine andere Tätigkeit genutzt werden. Für Freiberuf oder eigenes Unternehmen. Oder für eine Tätigkeit in der neuen Welt der Digitalökonomie. Der A‑Vertrag sorgt für maximale Sicherheit und verschafft ein vergleichsweise hohes Gehalt. Der zusätzliche B‑Vertrag verschafft ein Einkommen, das einem heutigen 40-Stunden Vertrag entspricht. Das heißt: Es ändert sich hier nicht viel für den vollzeit arbeitenden Arbeitnehmer.
Arbeitgeber/Unternehmen
Die Unternehmen sparen zunächst Lohnnebenkosten, die Arbeitskraft ist günstiger einzustellen. Durch die in 5er-Schritten auf- und abbaubaren B‑Verträge besteht eine hohe Flexibilität dort, wo Flexibilität gewünscht wird. Flexibilität heißt dann aber eben auch: Bereitschaft B‑Verträge abzuschließen. Und damit vermutlich höhere Stundenlöhne zu zahlen, da der hohe Steuersatz für B‑Arbeitsstunden sicherlich einer gewissen Kompensation bedarf. Die hohe Zahl an A‑Verträgen mit nur 20 Wochenstunden hat den Vorteil, dass krankheitsbedingte Ausfälle geringere Arbeitszeitausfälle bedeuten (ein kranker A‑Arbeitnehmer fällt nur 20 Stunden aus, statt 40). Zudem ist ein 20 Stunden arbeitender Arbeitnehmer produktiver als ein 40 Stunden arbeitender – das lehrt der Sport, in dem 400 Metern in höherem Tempo gelaufen werden können, als 800 Meter.
Der Wegfall der Lohnnebenkosten kann natürlich nicht allein den Unternehmen zugute kommen. Zu denken wäre an eine Dreiteilung zwischen Unternehmen, Arbeitnehmern und Steuern. Für Unternehmen wäre die unterschiedliche Belastung zwischen A‑Verträgen und B‑Verträgen im Übrigen ein starker Treiber, um die notwendigen Arbeitsstunden in der Produktion weiter zu reduzieren. Das kostet gegenwärtig Arbeitsplätze – wird zukünftig aber Arbeitsstunden im B‑Bereich kosten. Die Utopie einer durchschnittlich nur noch 20 Stunden arbeitenden Gesellschaft wird lebbar und realistisch.
Gesellschaft
Neben der bereits angesprochenen Utopie, nur noch durchschnittlich 20 Stunden arbeiten zu müssen, dabei zugleich Freiräume für die eigene kreative oder unternehmerische Entwicklung zu schaffen, ergeben sich gesellschaftlich weitere Vorteile. Die Stigmatisierung von Arbeitslosigkeit entfällt. Zugleich wird die Gleichstellung der Geschlechter forciert, denn in einem Zwei-Personenhaushalt ist es lukrativer, wenn beide jeweils mit einem A‑Vertrag 20 Stunden arbeiten gehen, als den einen mit A- und B‑Vertrag arbeiten zu lassen, den anderen gar nicht. Eine solche Halbtagesarbeitsgesellschaft hätte eben den enormen Vorteil, neben der Grundsicherung die Entwicklungsfreiräume für Zukunftsinitiativen zu schaffen.
Staat
Das Thema Arbeitslosigkeit wird sich weitgehend erledigen. Der Staat hat dafür zu sorgen, dass die Rahmenbedingungen stimmen und ein reibungsloser Übergang von alten zum neuen System möglich ist. Zudem muss der Staat eventuell Anpassungen in den Zeitrahmen der Verträge vornehmen. Gegebenenfalls muss der A‑Vertragsrahmen von 20 Stunden schrittweise weiter gesenkt werden, um das gesamte Anreizbündel langfristig aufrecht zu erhalten. Außerdem obliegt es dem Staat nunmehr, die Gesundheitsvorsorge budgetär zu organisieren, die dafür nötigen Steuern zu entwickeln und einzutreiben. Vernünftige und langfristig tragfähige Systeme für Gesundheit und Rente sind vorzuhalten. Und mit hoher Kontrollintensität ist der Missbrauch der neuen Regelungen zu verhindern.
Die gemeinsame Utopie aller zusammen – inklusive der Tarifpartner – soll, muss und wird sein:
Eine bedingungslose Grundbeschäftigung, bei der jeder in Deutschland lebende, aufenthaltsberechtigte, arbeitsfähige Erwachsene zwischen 16 und 65 Jahren durch 20 Stunden Arbeit seinen eigenen Lebensunterhalt verdienen kann. Ausnahmen von der gleichzeitig bestehenden Verpflichtung, diesen Unterhalt selbst zu verdienen, sind Schule und Studium, Krankheit, Elternschaft (6 Wochen) … mehr fällt mir nicht ein. Dieses 20-Stunden-Level ist die Basis der Gesellschaft. Auf sie kann je nach Notwendigkeit eine zweite Schicht von bis zu weiteren 20 Stunden pro Person gesattelt werden. Das heißt: Die Gesamtheit der Arbeitnehmer kann innerhalb kürzester Zeit die ihre verfügbare Arbeitskraft verdoppeln oder halbieren. Zudem können Lastspitzen durch ein weiteres Vertragslevel noch über 40 Stunden hinaus gesteigert werden.
Hey du, ich bins mal wieder ;)
Hast du mal überlegt das dem Freitag zu schicken? Also der Wochenzeitung. Die haben das Grundeinkommen grad als Wochenthema, vielleicht wäre das ja was. Dieses Modell soll populär werden ;)
Gruß