Einer der unglaublichsten, mächtigsten Texte des 20. Jahrhunderts …

Juni 3rd, 2010 Kommentare deaktiviert für Einer der unglaublichsten, mächtigsten Texte des 20. Jahrhunderts …

… ist mir letz­tens zufäl­lig unter­ge­kom­men im Rah­men einer Debat­te bei weiss­gar­nix (hier (Update 2015: Bog inzwi­schen offline)in der Dis­kus­si­on zu einem eben­falls sehr span­nen­den Pos­ting): Gus­tav Rad­bruch, Gesetz­li­ches Unrecht und über­ge­setz­li­ches Recht. Ein Auf­satz aus dem Jah­re 1946. Ich traue mich nicht, auf die Kür­ze zusam­men­zu­fas­sen, wor­um es in die­sem Text geht. Er stellt die fun­da­men­tals­te aller fun­da­men­ta­len Fra­gen nach Ende des natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Regimes. Kann man — wenn man nicht von einem gött­li­chen Natur­recht aus­geht — als Rechts­po­si­ti­vist hin­neh­men, dass es unge­rech­tes Recht gibt, des­sen Befol­gung unrecht­mä­ßig wäre? Kann also jemand (ein Bei­spiel bei Rad­bruch), der einen ande­ren wegen abfäl­li­ger Äuße­run­gen über Hit­ler unter bil­li­gen­der Inkauf­nah­me oder sogar unter bewuß­ter Ziel­set­zung, dass der Denun­zier­te dar­auf hin­ge­rich­tet wer­den wird, kann so jemand nach Ende des Natio­nal­so­zia­lis­mus wegen Bei­hil­fe zum Mord, kön­nen also die urtei­len­den Rich­ter wegen Mor­des ver­ur­teilt wer­den, wie­wohl sie “ledig­lich” gel­ten­des Recht anwen­de­ten. Muss also jeder Rich­ter zu jeder Zeit das Gesetz, das er anwen­den soll, auf Gerech­tig­keit über­prü­fen. Und kann es ein­zel­nen Rich­tern über­las­sen wer­den, die Gerech­tig­keit ein­zeln­der Geset­ze der­art anzu­zwei­feln, dass sie ihre Anwen­dung ver­wei­gern? Kann die Anwn­dung eines Geset­zes Rechts­beu­gung sein?

Ganz ehr­lich: So sehr wie die­ser, nur 10 oder 11 Sei­tenl lan­ge Text ist mit lan­ge schon kein ande­rer unter die Haut gegan­gen. Ich emp­feh­le: Lesen!

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