Recht als Theater? Zu einer Frage von @weissgarnix.

Mai 30th, 2011 Kommentare deaktiviert für Recht als Theater? Zu einer Frage von @weissgarnix.

Gera­de eben gab es ein Pos­ting von Tho­mas Strobl auf weiss­gar­nix (hier (Update 2015: Weiss­gar­nix-Blog inzwi­schen off­line),) in dem er auf einen Arti­kel von Harald Staun in der FAZ (hier) zum Kachelm­ann-Pro­zess bezug­neh­mend fragt, ob sich (im Kachelm­ann­pro­zess oder grund­sätz­lich) die Recht­spre­chung als Thea­ter ver­ste­hen lässt. Dar­auf habe ich ihm aus­führ­lich in einem Kom­men­tar geant­wor­tet, den ich hier wie­der­ge­ben möchte.
Die meta­pho­ri­sche Anwen­dung der Struk­tur “Thea­ter” auf die Struk­tur “Gerichts­pro­zess” ist legi­tim, sofern sie Erkennt­nis­ge­winn bringt und nicht behaup­tet, das eine sei das ande­re. Inso­fern ist die Fra­ge nach der Rich­tig­keit “Stimmt das?” nicht wirk­lich rele­vant. Eher die Fra­ge “Bring­ts was?”. Denn dass ein Pro­zess kein Thea­ter “ist”, weiß spä­tes­tens, wer den Delin­quen­ten auf dem Richt­platz oder im Gefäng­nis sieht, den Schau­spie­ler aber in der Kantine.
Trotz­dem gibt es durch die Struk­tur­über­la­ge­rung fest­stell­ba­re Ähn­lich­kei­ten. Nämlich:
1. Die zere­mo­ni­el­le Dimen­si­on, die durch einen deut­lich gesetz­ten Beginn bei­der Ver­an­stal­tun­gen (Öff­nen des Vor­hangs / Ein­tre­ten des Rich­ters), ihre End­lich­keit und ihre inne­re Gere­gelt­heit sicht­bar wird. Bei­de haben dafür ihre eige­nen Zere­mo­ni­al­ge­bäu­de, bei­de tei­len die Anwe­sen­den in Betei­lig­te des Zere­mo­ni­ells und zur Ruhe ver­pflich­te­te Zuschau­er auf.
2. Die Dop­pel­per­so­na­le Struk­tur: Was im Thea­ter die “Rol­len” sind (und zwar sowohl die­je­ni­gen, die offen dar­ge­stellt wer­den, wie auch­die­je­ni­gen, die unsicht­bar sind (Regie, Beleuch­tung), fin­det sich im Gericht als Zuwei­sung der sicht­ba­ren Rol­len von Rich­ter, Staats-/Awäl­ten, Zeu­gen, Beschul­dig­ten, Klä­gern. Wicvh­toig ist dabei nicht so sehr, wer die Rol­len jeweils aus­füllt (auch wenns das Publi­kum inter­es­siert), son­dern dass die­se Rol­len defi­niert und kodi­fi­ziert sind und mit bestimm­ten fest defi­nier­ten Hand­lungs­mus­tern ver­bun­den sind.
3. Und hier wirds mei­nes Erach­tens für die theo­re­ti­sche Betrach­tung am Inter­es­san­tes­ten, eine ähn­li­che Struk­tur hin­sicht­lich des abs­trak­ten Wor­tes. Sowohl das bür­ger­li­che Thea­ter der Neu­zeit als auch das Gericht hat es mit toten Tex­ten zu tun, die sich nicht von selbst auf eine kon­kete Situa­ti­on (eine Insze­nie­rung oder einen Rechts­fall) anwen­den, son­dern die kom­ple­xer Pro­zes­se der Zusam­men­füh­rung bedür­fen. Letzt­lich ist das Urteil nichts ande­res als die Ver­an­ke­rung eines Sach­ver­halts in der Spa­che des Rechts. Das Urteil ist ein Wort (Betrug, Mord, Fisch­wil­de­rei) und ver­kün­det die Anwend­bar­keit die­ses Wor­tes (oder Nicht­an­wend­bar­keit im Fal­le des Frei­spruchs) auf den Sach­ver­halt. Durch die­se Zuwei­sung eines Wor­tes, der zugleich juris­tisch defi­nier­ter Begriff ist, für den nach­zu­le­sen ist, was die Fol­gen sind, wenn die­ses Wort auf einen Sach­ver­halt anwend­bar ist (die Straf­zu­wei­sung etwa), tritt die Ver­bin­dung zwi­schen der Welt der (im Pro­zess als sol­che fest­ge­stell­ten) Sach­ver­hal­te und der abs­trak­ten Welt des Rechts ein. In der FAZ for­mu­liert als das Anlie­gen, “die Tat gewis­ser­ma­ßen wie­der in den Raum des Worts zurück­zu­ho­len”. Die­se Struk­tur der Ver­bin­dung des Geschrie­be­nen (tex­tes oder Geset­zes) auf einen Aus­schnitt von (nen­nen wirs mal) Wirk­lich­keit wird sicht­bar, wenn sich die Struk­tur Thea­ter über die Struk­tur des Pro­zes­ses liegt. Aber es gibt in die­sem Zusam­men­hang noch ein Weiteres:
4. Die Sicht­bar­keit. Staun for­mu­liert “Zum ande­ren ist die öffent­li­che Auf­füh­rung not­wen­dig, um die durch ein Ver­bre­chen zer­stör­te sym­bo­li­sche Ord­nung wie­der­her­zu­stel­len”. Bei Ham­let heißt das “The time is out of joint, o cur­sed spi­te that ever I was born to set it right.” Der Bruch in einer als gerecht ange­nom­me­nen Welt (und damit ist nicht das posi­ti­ve Recht son­dern das All­tags­ver­ständ­nis gemeint, das eben­so davon aus­geht, dass der Apfel vom Baum fällt ohne doch von der Gra­vi­ta­ti­on viel zu ver­ste­hen) schafft eine Leer­stel­le oder einen Bruch in der Wahr­neh­mung (als wür­de ein Apfel plötz­lich nach oben fal­len, statt nach unten). Eine Wun­de, die nur zu hei­len ist, indem im öffent­li­chen Zere­mo­ni­ell die Rechts­ord­nung wie­der her­ge­stellt wird — und zwar unter Ver­zicht auf die vom Alltags(un)verstand all­zu häu­fig gefor­der­te Rache, die als geeig­ne­tes Mit­tel dafür noch in vie­len Köp­fen ist. Die­sen Rache­me­cha­nis­mus aus­zu­schal­ten und trotz­dem den Bruchd es Rechts wie­der zu hei­len, bedarf der Öffent­lich­keit. Es muss sicht­bar sein, dass die Untat eine Fol­ge nach sich zieht (bei Aischy­los, des­sen Ores­tie letzt­lich nur ein Gerichts­ver­fah­ren mit Tat­vor­lauf ist, heißt das: Wer tut, der lei­det.) Im öffent­li­chen Ver­fah­ren setzt sich die staat­li­che Recht­spre­chung ein als Orga­ni­sa­tor der Wider­her­stel­lung der Rechts­ord­nung jen­seits einer Rache­me­cha­nik. Die­se Sicht­bar­keit ist ebens­falls mit einer thea­tra­len Struk­tur ver­wandt, die das Nicht­öf­fent­li­che auf der Bph­ne öffent­lich macht: Das gesche­hen in den feu­da­len Bur­gen und Paläs­ten bei Shake­speare, das Gesche­hen im bür­ger­li­chen Pri­va­ten bei Strind­berg und Ibsen, Das Auf­tre­ten von Göt­tern in der Tra­gö­die, das Ver­gang­ne im His­to­ri­en­dra­ma usw.
5. Kommt noch die Unsi­cher­heit dazu. Im Thea­ter-Kon­text wird ger­ne gefor­dert, Stü­cke “werk­treu” auf­zu­füh­ren. Das wird getra­gen von der Ein-Ein­deu­tig­keit des Wor­tes. Als gäbe es eine für alle unmit­tel­bar ver­ständ­li­che und ver­bind­li­che Art und Wei­se, ein Stück auf die Büh­ne zu brin­gen. Das ist eine tief­sit­zen­de Glau­bens­an­nah­me und Sehn­sucht nach der Ein­deu­tig­keit von Spra­che, die vom Thea­ter neue­rer Zeit bewußt und gezielt her­aus­ge­for­dert wird durch das offe­ne und selbst­be­wuß­te Zwi­schen­tre­ten des Regis­seurs. Dass sich das im Gericht wie­der­fin­det, dass also das Publi­kum glaubt, der mit “Euer Ehren” in Ame­ri­ka titu­lier­te rechts­spre­cher spre­che qua­si-algo­rith­misch in einem fest­ge­leg­ten wenn-dann-Mecha­nis­mus Recht, wird immer kon­ter­ka­riert von der schein­ba­ren Will­kür­lich­keit, deren Res­te unver­meid­bar sin und sich spä­tes­tes­tens im Straf­maß zei­gen. Staun schreibt:
“Was näm­lich sicht­bar wird in all den juris­ti­schen Gefech­ten und Tricks, in der Belang­lo­sig­keit stun­den­lan­ger Zeu­gen­aus­sa­gen und in den bieg­sa­men Indi­zi­en, das ist der Wahn­sinn, der in jeder Urteils­fin­dung liegt, die Ele­men­te von Will­kür, die ein Rich­ter nie ver­mei­den kann. Der wis­sen­schaft­li­che Ein­druck, den so ein Pro­zess ver­mit­telt, mit all sei­nen kri­mi­no­lo­gi­schen und juris­ti­schen Sach­ver­stän­di­gen, ist selbst auch nur eine magi­sche Illu­si­on, die Rol­len­pro­sa, die das Publi­kum erwartet.”
Der Begriff der Insze­nie­rung, der als indi­vi­du­el­ler krea­ti­ver Akt eines Regis­seurs ver­stan­den wird, kon­ter­ka­riert die­sen Glau­ben an die Ein-Ein­deu­tig­keit. Und die Beob­ach­tung eines Pro­zes­ses unter insze­na­to­ri­schen Gesichts­punk­ten zeigt die unauf­heb­ba­re Aus­ein­an­der­set­zung aus ein-ein­deu­ti­ger Sprach­gel­tung und der Dimen­si­on des Unvor­her­seh­ba­ren, Krea­ti­ven dabei. Trotz­dem gewinnt der rechtspr­chen­de dabei immer. Heißt im Gericht: Am Ende wird trotz all der insze­na­to­ri­schen Unbill im gere­gel­ten Ver­fah­ren ein Urteil gefällt, ein anwend­ba­res Wort gefun­de, das die Fol­ge­ma­schi­ne­rie in Gang setzt als han­de­le es sich um den Pro­gramm­n­auf­ruf in der Pro­gramm-Kom­man­do­zei­le eines Rechners.
Fazit: Die Pro­jek­ti­on der Struk­tur “Thea­ter” auf die Struk­tur des Gerichts­ver­fah­rens fin­det Par­al­le­len, die der Refelxi­on wert sind. Trotz­dem “ist” der Pro­zess kein Thea­ter. Und jetzt bestell ich mir Vis­manns Buch.

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