Keine noch so versponnen daherkommende Utopie sollte sich einem Realitätscheck entziehen. Da gerade Stephan Schulmeisters neuestes Buch Mitten in der Krise. Ein ‚New Deal’ für Europa auf meinem Tisch liegt, nehme ich ihn als Haltepunkt – zumal ich von seinen Ausführungen sowieso ziemlich begeistert bin.
Schulmeister behauptet, Fortschritt werde vor allem durch die Kombination technologischer und sozialer „Basisinnovationen“ voran getrieben. Das fordistische Fließband als technologische, der Keynesianismus als dazu gehörige soziale Basisinnovation beispielsweise. So hastig hingeworfen und deswegen angreifbar diese Behauptung daher kommt – so grundsätzlich richtig ist sie doch. Mus doch jede große technische Innovation gesellschaftlich aufgenommen und abgefedert werden. Ob sich diese „sozialen Basisinnovationen“ aber immer so einfach definieren und identifizieren lassen, wie die neuen Technologien, age ich zu bestreiten. Zumeist sind die sozialen Veränderungen feingliedriger und kleinteiliger.
Dennoch – das hier vorgestellte ABC würde schon beanspruchen, eine soziale Basisinnovation zu sein und den von Schulmeister angemahnten New Deal in die Realität bringen zu können. Also sollte das Konzept sich an den Aufgaben messen lassen, die Schulmeister an diese Basisinnovation stellt.
Anforderung Schulmeister
Die wichtigste soziale Innovation, durch die der technische Fortschritt ausgeschöpft und gleichzeitig die Beschäftigungslage und (damit) die Lebensqualitätverbessert werden kann, besteht in der Entwicklung neuer, flexibler Arbeitszeitmodelle. Diese würden einerseits die Lebensarbeitszeit senken und sie andererseits gleichmäßiger verteilen, und zwar sowohl zwischen Personen als auch zwischen unterschiedlichen Lebensabschnitten. Ziel dieser Arbeitszeitmodelle ist es, technischen Fortschritt und sozialen Zusammenhalt langfristig zu sichern. (109)
Lösung ABC-Konzept
Die Grundsicherung durch die A‑Verträge schafft gesellschaftliche Sicherheit und Subsistenzgarantie. Die Flexibilität der darauf aufbauenden B‑Verträge lässt sowohl für unterschiedliche Lebensphasen wie auch für unterschiedliche Unternehmensauslastungen hinreichende Flexibilität. Es gibt keine Rasenmäher-Arbeitszeitverkürzung, sondern an individuelle Wünsche, Situationen und Anforderungen angepasste.
Anforderung Schulmeister
Der zweite Typ von innovativem Arbeitszeitmodell zielt darauf ab, die Auswirkungen von Produktionseinbrüchen auf die Beschäftigungslage zu verringern, also die konjunkturelle Instabilität und den sozialen Zusammenhalt kurzfristig zu integrieren. Dabei geht es darum, die positiven Erfahrungen, die in der jüngsten Krise mit Kurzarbeitsmodellen gemacht wurden (insbesondere in Deutschland), zu verallgemeinern. Im Prinzip ist es {…} möglich, den Rückgang des Arbeitsvolumens infolge eines Konjunktureinbruchs nicht durch steigende Arbeitslosigkeit, sondern durch – nach Betrieben unterschiedliche – Reduktion der Arbeitszeit zu realisieren, und zwar nicht nur in der Industrie, sondern generell. Die Entwicklung praxistauglicher Modelle, die dies leisten, stellt eine soziale Basisinovation dar: Das Problem der Arbeitslosigkeit würde dadurch nachhaltig entschärft. (110)
Lösung ABC-Konzept
Vollbeschäftigung in A‑Verträgen, Flexibilität in B‑Verträgen nach Oben und Unten. Vielleicht ist das Konzept noch nicht rund – mir scheint es aber so perfektionierbar, dass damit die geforderte Basisinnovation leistbar ist.
Im Folgenden definiert Schulmeister (Seite 114) die „wichtigsten Komponenten innovativer Modelle zur Flexibilisierung und Verkürzung der Lebensarbeitszeit“:
- Schulmeister: (Weitere) Entkoppelung von Betriebs- und Arbeitszeit.
- ABC-Konzept: Sofern auf betrieblicher Ebene sinnvoll, in Verträgen leicht abbildbar
- Schulmeister: Verkürzung der Wochenarbeitszeit, insbesondere durch variable Schichtmodelle
- ABC-Konzept: Schichtmodelle allein werdens nicht richten – zu viele Unternehmen haben keine Schichtroutinen. Die Verkürzung der Wochenarbeitszeit wird durch die attraktiven A‑Verträge, die weniger attraktiven B‑Verträge jenseits von 20 Stunden attraktiv gemacht.
- Schulmeister: Anpassung des Arbeitseinsatzes an Produktionsschwankungen
- ABC-Konzept: Einfach machbar durch die unterschiedliche rechtliche Absicherung von A- und B‑Verträgen- B‑Verträge lassen sich schnell und einfach anpassen. Dabei werden die A‑Verträge nicht angetastet solange es noch B‑Verträge im Unternehmen(steil) gibt.
- Schulmeister: Abbau von Überstunden, insbesondere von regelmäßig geleisteten.
- ABC-Konzept: Durch die Ausgestaltung der C‑Verträge voran getrieben.
- Schulmeister: Ausweitung und Flexibilisierung von freiwilliger Teilzeitarbeit.
- ABC-Konzept: Schon der Begriff „Teilzeitarbeit“ als defizientes Verhältnis vom 40-Stunden-Raster ist das größte Problem. Durch die Basisfunktion der A‑Verträge wird ein 2o-Stundenraster zur Regel, dass durch weitere (bis zu) 20 Stunden im B‑Vertrag aufgestockt werden kann. Da das B‑Raster aber in 5er-Schritten unterteilt ist, besteht hier wiederum enorme Flexibilität sowohl was Mitarbeiterwünsche, als auch betriebliche Notwendigkeiten anbelangt.
- Schulmeister: Bildungskarenz und Jobrotation.
- ABC-Konzept: Bildungskarenzen sind nicht mehr nötig, weil neben einer 20-Stundenwoche locker noch Fortbildung möglich ist. Jobrotation wird durch die flexible Verwendung der B‑Verträge seis in anderer Funktion im selben Unternehmen, in selbiger Funktion in einem andern Unternehmen oder durch freiberufliche Nebentätigkeit ersetzt.
- Schulmeister: Implementierung von Solidarprämienmodellen, bei denen das Arbeitsmarktservice/Bundesanstalt für Arbeit durch Prämien den Anreiz für bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern erhöht, die eigene Arbeitszeit zugunsten von Ersatzarbeitskräften zu senken.
- ABC-Konzept: Nunja – eine hübsche Umschreibung für Arbeitslosengeldzahlungen an Arbeitsunwillige. Da für viele höher bezahlte Arbeitnehmer der Reiz hoch ist, statt weiterer Lohnerhöhungen doch eher mehr Freizeit oder mehr Zeit für freiberufliche oder selbständige Tätigkeit zu haben, dürfte dieser Wunsch Schulmeisters sich mit dem ABC-Konzept eher in den obersten Gehaltsgruppen realisiert finden, anstatt wie gegenwärtig in den untersten. Und das macht einen großen Teil der Kraft des Konzeptes aus.
- Schulmeister: Ausweitung der Gleitpension
- ABC-Konzept: Im Gegenteil. A‑Vertragspflicht bis zum 65. Lebensjahr. Danach auf individuellen Wunsch die Möglichkeit mit B‑Vertrag weiter zu arbeiten. Zum Beispiel als Berufsschullehrer, Lehrmeister, Lehrzahnarzt usw.
Zwischenfazit: Auf Schulmeisters Anforderungen im Bereich „Lebensarbeitszeitmodelle“ gibt das ABC-Konzept imho im gegenwärtigen Stand bereits Antworten, die freilich zu raffinieren und zu konkretisieren wären.
Im Folgenden fasst Schulmeister den großen Vorteil der Kurzarbeit während der „Konjunkturkrise“ folgendermaßen zusammen: „De facto bezahlt der Unternehmer nur mehr Lohnkosten im Ausmaß der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit.“ Diesen Vorteil nimmt das ABC-Konzept auf. Da die A‑Verträge steuerlich bedeutend besser behandelt werden als die B‑Verträger sind die Einbussen des Arbeitnehmers ansatzweise hinnehmbar, da auch ein A‑Vertrag die Subsistenz besser sichert, als herkömmliches Arbeitslosengeld. Zudem sichern 2 A‑Verträge in Zweipersonenhaushalten mehr Einkommen, als ein kompletter AB-Vertrag. Und das von Schulmeister angeführte sowohl gesellschaftliche als auch betriebswirtschaftliche Primärziel wird erreicht:
- „Die durch Konjunktureinbrüche erzwungene Verringerung des gesamten Arbeitsvolumens (Gesamtstunden) wird durch die Verkürzung der effektiven Arbeitszeit bewältigt und nicht durch eine Aufspaltung der Gesellschaft in Beschäftigte und Arbeitslose. Dafür sprechen ökonomische, soziale und politische Gründe:
- Die Qualifikation der Arbeitskräfte bleibt erhalten.
- Die Anpassung der Produktionsabläufe durch Arbeitszeitverkürzung ist zumeist lichter zu bewältigen als durch Verringerung des Personalstands.
- …
- Im Gegensatz zu einer generellen Arbeitszeitverkürzung ist Kurzarbeit auf die unterschiedliche Auftragslage nach Betrieben abgestimmt.
- Die Konsumnachfrage wird stabilisiert, nicht zuletzt, weil Angst gemindert und Zuversicht gestärkt wird.
- Das gemeinsame Interesse von Arbeitnehmern und Unternehmern an einer solchen Bewältigung der Krise, in der soziale Sicherheit und ökonomische Effizienz erhalten bleiben, wird ins Zentrum gerückt.
Ich denke – all das kann tatsächlich durch die gezielte Steuerung mit A‑Basisverträgen und B‑Flexibilitätsverträgen geleistet werden. Schulmeister listet auf Seite 117 wiederum eine Reihe von Anforderungen auf, deren Erfüllung in den Genen des ABC-Modells liegt und die ich mir deswegen einfach unkommentiert aufzulisten erlaube (man lese statt „Kurzarbeit“ einfach ABC-Konzept):
- Kurzarbeit soll für den Unternehmer im Fall eines massiven Konjunktureinbruchs attraktiver sein als Kündigung {…}
- Die Unternehmer bezahlen nur die tatsächlich geleistete Arbeitszeit, es gibt keine Behaltepflicht für die Zeit nach Auslaufen der Kurzarbeit.
- Das KAM muss auch für Klein- und Mittelbetriebe praktikabel sein, gleichzeitig ist Prävention gegen Missbrauch vorzusehen.
- Die Nettoeinkommen der KurzarbeiterInnen werden von der staatlichen Arbeitsagentur gestützt {Anm.: Bei ABC unnötig) und zwar auf eine solche Weise, dass diese nur maximal 25% geringer sind als ihr Normaleinkommen (bei extremer Verkürzung der Arbeitszeit um mehr als 50%) {Anm.: Da die A‑Verträge geringer besteuert sind als heute, die B‑Verträge höher, wird eine Reduktion von 40 auf 20 Stunden – also die komplette Streichung des B‑Vertrages – Schulmeisters Forderung ziemlich gerecht)
- Das Nettoeinkommen sinkt stark unterproportional mit der Reduktion der Arbeitszeit {…}.
Die Finanzierung des Staates bleibt zu klären – ich sehe aber eigentlich keine gigantische Herausforderungen, denn der enorme Sozialetat, der unter anderem durch die HartzIV-Verwaltung und HartzIV-Alimentierung aufgebläht wird, kann erheblich reduziert werden.
Vielleicht surft Stephan Schulmeister ja hier mal vorbei – würde mich interessieren, ob ihn das überzeugt.