Schulmeister-Test für das ABC-Konzept

September 24th, 2010 Kommentare deaktiviert für Schulmeister-Test für das ABC-Konzept

Kei­ne noch so ver­spon­nen daher­kom­men­de Uto­pie soll­te sich einem Rea­li­täts­check ent­zie­hen. Da gera­de Ste­phan Schul­meis­ters neu­es­tes Buch Mit­ten in der Kri­se. Ein ‚New Deal’ für Euro­pa auf mei­nem Tisch liegt, neh­me ich ihn als Hal­te­punkt – zumal ich von sei­nen Aus­füh­run­gen sowie­so ziem­lich begeis­tert bin.

Schul­meis­ter behaup­tet, Fort­schritt wer­de vor allem durch die Kom­bi­na­ti­on tech­no­lo­gi­scher und sozia­ler „Basis­in­no­va­tio­nen“ vor­an getrie­ben. Das for­dis­ti­sche Fließ­band als tech­no­lo­gi­sche, der Keyne­sia­nis­mus als dazu gehö­ri­ge sozia­le Basis­in­no­va­ti­on bei­spiels­wei­se. So has­tig hin­ge­wor­fen und des­we­gen angreif­bar die­se Behaup­tung daher kommt – so grund­sätz­lich rich­tig ist sie doch. Mus doch jede gro­ße tech­ni­sche Inno­va­ti­on gesell­schaft­lich auf­ge­nom­men und abge­fe­dert wer­den. Ob sich die­se „sozia­len Basis­in­no­va­tio­nen“ aber immer so ein­fach defi­nie­ren und iden­ti­fi­zie­ren las­sen, wie die neu­en Tech­no­lo­gien, age ich zu bestrei­ten. Zumeist sind die sozia­len Ver­än­de­run­gen fein­glied­ri­ger und kleinteiliger.
Den­noch – das hier vor­ge­stell­te ABC wür­de schon bean­spru­chen, eine sozia­le Basis­in­no­va­ti­on zu sein und den von Schul­meis­ter ange­mahn­ten New Deal in die Rea­li­tät brin­gen zu kön­nen. Also soll­te das Kon­zept sich an den Auf­ga­ben mes­sen las­sen, die Schul­meis­ter an die­se Basis­in­no­va­ti­on stellt.

Anfor­de­rung Schulmeister
Die wich­tigs­te sozia­le Inno­va­ti­on, durch die der tech­ni­sche Fort­schritt aus­ge­schöpft und gleich­zei­tig die Beschäf­ti­gungs­la­ge und (damit) die Lebens­qua­li­tät­ver­bes­sert wer­den kann, besteht in der Ent­wick­lung neu­er, fle­xi­bler Arbeits­zeit­mo­del­le. Die­se wür­den einer­seits die Lebens­ar­beits­zeit sen­ken und sie ande­rer­seits gleich­mä­ßi­ger ver­tei­len, und zwar sowohl zwi­schen Per­so­nen als auch zwi­schen unter­schied­li­chen Lebens­ab­schnit­ten. Ziel die­ser Arbeits­zeit­mo­del­le ist es, tech­ni­schen Fort­schritt und sozia­len Zusam­men­halt lang­fris­tig zu sichern. (109)

Lösung ABC-Kon­zept
Die Grund­si­che­rung durch die A‑Verträge schafft gesell­schaft­li­che Sicher­heit und Sub­sis­tenz­ga­ran­tie. Die Fle­xi­bi­li­tät der dar­auf auf­bau­en­den B‑Verträge lässt sowohl für unter­schied­li­che Lebens­pha­sen wie auch für unter­schied­li­che Unter­neh­mens­aus­las­tun­gen hin­rei­chen­de Fle­xi­bi­li­tät. Es gibt kei­ne Rasen­mä­her-Arbeits­zeit­ver­kür­zung, son­dern an indi­vi­du­el­le Wün­sche, Situa­tio­nen und Anfor­de­run­gen angepasste.

Anfor­de­rung Schulmeister
Der zwei­te Typ von inno­va­ti­vem Arbeits­zeit­mo­dell zielt dar­auf ab, die Aus­wir­kun­gen von Pro­duk­ti­ons­ein­brü­chen auf die Beschäf­ti­gungs­la­ge zu ver­rin­gern, also die kon­junk­tu­rel­le Insta­bi­li­tät und den sozia­len Zusam­men­halt kurz­fris­tig zu inte­grie­ren. Dabei geht es dar­um, die posi­ti­ven Erfah­run­gen, die in der jüngs­ten Kri­se mit Kurz­ar­beits­mo­del­len gemacht wur­den (ins­be­son­de­re in Deutsch­land), zu ver­all­ge­mei­nern. Im Prin­zip ist es {…} mög­lich, den Rück­gang des Arbeits­vo­lu­mens infol­ge eines Kon­junk­tur­ein­bruchs nicht durch stei­gen­de Arbeits­lo­sig­keit, son­dern durch – nach Betrie­ben unter­schied­li­che – Reduk­ti­on der Arbeits­zeit zu rea­li­sie­ren, und zwar nicht nur in der Indus­trie, son­dern gene­rell. Die Ent­wick­lung pra­xis­taug­li­cher Model­le, die dies leis­ten, stellt eine sozia­le Basis­i­no­va­ti­on dar: Das Pro­blem der Arbeits­lo­sig­keit wür­de dadurch nach­hal­tig ent­schärft. (110)

Lösung ABC-Kon­zept
Voll­be­schäf­ti­gung in A‑Verträgen, Fle­xi­bi­li­tät in B‑Verträgen nach Oben und Unten. Viel­leicht ist das Kon­zept noch nicht rund – mir scheint es aber so per­fek­tio­nier­bar, dass damit die gefor­der­te Basis­in­no­va­ti­on leist­bar ist.

Im Fol­gen­den defi­niert Schul­meis­ter (Sei­te 114) die „wich­tigs­ten Kom­po­nen­ten inno­va­ti­ver Model­le zur Fle­xi­bi­li­sie­rung und Ver­kür­zung der Lebensarbeitszeit“:

  • Schul­meis­ter: (Wei­te­re) Ent­kop­pe­lung von Betriebs- und Arbeitszeit.
  • ABC-Kon­zept: Sofern auf betrieb­li­cher Ebe­ne sinn­voll, in Ver­trä­gen leicht abbildbar
  • Schul­meis­ter: Ver­kür­zung der Wochen­ar­beits­zeit, ins­be­son­de­re durch varia­ble Schichtmodelle
  • ABC-Kon­zept: Schicht­mo­del­le allein wer­dens nicht rich­ten – zu vie­le Unter­neh­men haben kei­ne Schicht­rou­ti­nen. Die Ver­kür­zung der Wochen­ar­beits­zeit wird durch die attrak­ti­ven A‑Verträge, die weni­ger attrak­ti­ven B‑Verträge jen­seits von 20 Stun­den attrak­tiv gemacht.
  • Schul­meis­ter: Anpas­sung des Arbeits­ein­sat­zes an Produktionsschwankungen
  • ABC-Kon­zept: Ein­fach mach­bar durch die unter­schied­li­che recht­li­che Absi­che­rung von A- und B‑Ver­trä­gen- B‑Verträge las­sen sich schnell und ein­fach anpas­sen. Dabei wer­den die A‑Verträge nicht ange­tas­tet solan­ge es noch B‑Verträge im Unternehmen(steil) gibt.
  • Schul­meis­ter: Abbau von Über­stun­den, ins­be­son­de­re von regel­mä­ßig geleisteten.
  • ABC-Kon­zept: Durch die Aus­ge­stal­tung der C‑Verträge vor­an getrieben.
  • Schul­meis­ter: Aus­wei­tung und Fle­xi­bi­li­sie­rung von frei­wil­li­ger Teilzeitarbeit.
  • ABC-Kon­zept: Schon der Begriff „Teil­zeit­ar­beit“ als defi­zi­en­tes Ver­hält­nis vom 40-Stun­den-Ras­ter ist das größ­te Pro­blem. Durch die Basis­funk­ti­on der A‑Verträge wird ein 2o-Stun­den­ras­ter zur Regel, dass durch wei­te­re (bis zu) 20 Stun­den im B‑Vertrag auf­ge­stockt wer­den kann. Da das B‑Raster aber in 5er-Schrit­ten unter­teilt ist, besteht hier wie­der­um enor­me Fle­xi­bi­li­tät sowohl was Mit­ar­bei­ter­wün­sche, als auch betrieb­li­che Not­wen­dig­kei­ten anbelangt.
  • Schul­meis­ter: Bil­dungs­ka­renz und Jobrotation.
  • ABC-Kon­zept: Bil­dungs­ka­ren­zen sind nicht mehr nötig, weil neben einer 20-Stun­den­wo­che locker noch Fort­bil­dung mög­lich ist. Job­ro­ta­ti­on wird durch die fle­xi­ble Ver­wen­dung der B‑Verträge seis in ande­rer Funk­ti­on im sel­ben Unter­neh­men, in sel­bi­ger Funk­ti­on in einem andern Unter­neh­men oder durch frei­be­ruf­li­che Neben­tä­tig­keit ersetzt.
  • Schul­meis­ter: Imple­men­tie­rung von Soli­dar­prä­mi­en­mo­del­len, bei denen das Arbeitsmarktservice/Bundesanstalt für Arbeit durch Prä­mi­en den Anreiz für bestimm­te Grup­pen von Arbeit­neh­mern erhöht, die eige­ne Arbeits­zeit zuguns­ten von Ersatz­ar­beits­kräf­ten zu senken.
  • ABC-Kon­zept: Nun­ja – eine hüb­sche Umschrei­bung für Arbeits­lo­sen­geld­zah­lun­gen an Arbeits­un­wil­li­ge. Da für vie­le höher bezahl­te Arbeit­neh­mer der Reiz hoch ist, statt wei­te­rer Lohn­er­hö­hun­gen doch eher mehr Frei­zeit oder mehr Zeit für frei­be­ruf­li­che oder selb­stän­di­ge Tätig­keit zu haben, dürf­te die­ser Wunsch Schul­meis­ters sich mit dem ABC-Kon­zept eher in den obers­ten Gehalts­grup­pen rea­li­siert fin­den, anstatt wie gegen­wär­tig in den unters­ten. Und das macht einen gro­ßen Teil der Kraft des Kon­zep­tes aus.
  • Schul­meis­ter: Aus­wei­tung der Gleitpension
  • ABC-Kon­zept: Im Gegen­teil. A‑Vertragspflicht bis zum 65. Lebens­jahr. Danach auf indi­vi­du­el­len Wunsch die Mög­lich­keit mit B‑Vertrag wei­ter zu arbei­ten. Zum Bei­spiel als Berufs­schul­leh­rer, Lehr­meis­ter, Lehr­zahn­arzt usw.

Zwi­schen­fa­zit: Auf Schul­meis­ters Anfor­de­run­gen im Bereich „Lebens­ar­beits­zeit­mo­del­le“ gibt das ABC-Kon­zept imho im gegen­wär­ti­gen Stand bereits Ant­wor­ten, die frei­lich zu raf­fi­nie­ren und zu kon­kre­ti­sie­ren wären.

Im Fol­gen­den fasst Schul­meis­ter den gro­ßen Vor­teil der Kurz­ar­beit wäh­rend der „Kon­junk­tur­kri­se“ fol­gen­der­ma­ßen zusam­men: „De fac­to bezahlt der Unter­neh­mer nur mehr Lohn­kos­ten im Aus­maß der tat­säch­lich geleis­te­ten Arbeits­zeit.“ Die­sen Vor­teil nimmt das ABC-Kon­zept auf. Da die A‑Verträge steu­er­lich bedeu­tend bes­ser behan­delt wer­den als die B‑Verträger sind die Ein­bus­sen des Arbeit­neh­mers ansatz­wei­se hin­nehm­bar, da auch ein A‑Vertrag die Sub­sis­tenz bes­ser sichert, als her­kömm­li­ches Arbeits­lo­sen­geld. Zudem sichern 2 A‑Verträge in Zwei­per­so­nen­haus­hal­ten mehr Ein­kom­men, als ein kom­plet­ter AB-Ver­trag. Und das von Schul­meis­ter ange­führ­te sowohl gesell­schaft­li­che als auch betriebs­wirt­schaft­li­che Pri­mär­ziel wird erreicht:

  • „Die durch Kon­junk­tur­ein­brü­che erzwun­ge­ne Ver­rin­ge­rung des gesam­ten Arbeits­vo­lu­mens (Gesamt­stun­den) wird durch die Ver­kür­zung der effek­ti­ven Arbeits­zeit bewäl­tigt und nicht durch eine Auf­spal­tung der Gesell­schaft in Beschäf­tig­te und Arbeits­lo­se. Dafür spre­chen öko­no­mi­sche, sozia­le und poli­ti­sche Gründe:
  • Die Qua­li­fi­ka­ti­on der Arbeits­kräf­te bleibt erhalten.
  • Die Anpas­sung der Pro­duk­ti­ons­ab­läu­fe durch Arbeits­zeit­ver­kür­zung ist zumeist lich­ter zu bewäl­ti­gen als durch Ver­rin­ge­rung des Personalstands.
  • Im Gegen­satz zu einer gene­rel­len Arbeits­zeit­ver­kür­zung ist Kurz­ar­beit auf die unter­schied­li­che Auf­trags­la­ge nach Betrie­ben abgestimmt.
  • Die Kon­sum­nach­fra­ge wird sta­bi­li­siert, nicht zuletzt, weil Angst gemin­dert und Zuver­sicht gestärkt wird.
  • Das gemein­sa­me Inter­es­se von Arbeit­neh­mern und Unter­neh­mern an einer sol­chen Bewäl­ti­gung der Kri­se, in der sozia­le Sicher­heit und öko­no­mi­sche Effi­zi­enz erhal­ten blei­ben, wird ins Zen­trum gerückt.

Ich den­ke – all das kann tat­säch­lich durch die geziel­te Steue­rung mit A‑Basisverträgen und B‑Flexibilitätsverträgen geleis­tet wer­den. Schul­meis­ter lis­tet auf Sei­te 117 wie­der­um eine Rei­he von Anfor­de­run­gen auf, deren Erfül­lung in den Genen des ABC-Modells liegt und die ich mir des­we­gen ein­fach unkom­men­tiert auf­zu­lis­ten erlau­be (man lese statt „Kurz­ar­beit“ ein­fach ABC-Konzept):

  • Kurz­ar­beit soll für den Unter­neh­mer im Fall eines mas­si­ven Kon­junk­tur­ein­bruchs attrak­ti­ver sein als Kündigung {…}
  • Die Unter­neh­mer bezah­len nur die tat­säch­lich geleis­te­te Arbeits­zeit, es gibt kei­ne Behal­te­pflicht für die Zeit nach Aus­lau­fen der Kurzarbeit.
  • Das KAM muss auch für Klein- und Mit­tel­be­trie­be prak­ti­ka­bel sein, gleich­zei­tig ist Prä­ven­ti­on gegen Miss­brauch vorzusehen.
  • Die Net­to­ein­kom­men der Kurz­ar­bei­te­rIn­nen wer­den von der staat­li­chen Arbeits­agen­tur gestützt {Anm.: Bei ABC unnö­tig) und zwar auf eine sol­che Wei­se, dass die­se nur maxi­mal 25% gerin­ger sind als ihr Nor­mal­ein­kom­men (bei extre­mer Ver­kür­zung der Arbeits­zeit um mehr als 50%) {Anm.: Da die A‑Verträge gerin­ger besteu­ert sind als heu­te, die B‑Verträge höher, wird eine Reduk­ti­on von 40 auf 20 Stun­den – also die kom­plet­te Strei­chung des B‑Vertrages – Schul­meis­ters For­de­rung ziem­lich gerecht)
  • Das Net­to­ein­kom­men sinkt stark unter­pro­por­tio­nal mit der Reduk­ti­on der Arbeitszeit {…}.

Die Finan­zie­rung des Staa­tes bleibt zu klä­ren – ich sehe aber eigent­lich kei­ne gigan­ti­sche Her­aus­for­de­run­gen, denn der enor­me Sozi­al­etat, der unter ande­rem durch die Hart­zIV-Ver­wal­tung und Hart­zIV-Ali­men­tie­rung auf­ge­bläht wird, kann erheb­lich redu­ziert werden.

Viel­leicht surft Ste­phan Schul­meis­ter ja hier mal vor­bei – wür­de mich inter­es­sie­ren, ob ihn das überzeugt.

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