Sich Gesellschaft leisten — Brecht

Januar 28th, 2010 Kommentare deaktiviert für Sich Gesellschaft leisten — Brecht

Da “Sich Gesell­schaft leis­ten” sich anzu­schi­cken scheint, auf der einen oder ande­ren Büh­ne rea­li­siert zu wer­den, ein guter Zeit­punkt für ein ver­blüf­fend pass­ge­nau­es Brecht-Zitat:

Bezie­hun­gen der Men­schen untereinander

Die meis­ten Bezie­hun­gen lei­den dar­un­ter und gehen oft­mals dadurch in die Brü­che, daß der zwi­schen den betref­fen­den Men­schen bestehen­de Ver­trag nicht ein­ge­hal­ten wird. Sobald zwei Men­schen zuein­an­der in Bezie­hung tre­ten, tritt auch, in den aller­meis­ten Fäl­len still­schwei­gend, ihr Ver­trag in Kraft. Die­ser Ver­trag regelt die Form der Bezie­hung. Er kann nur aus zwei Punk­ten bestehen, aber er ist trotz­dem ein Ver­trag, und jeder der Kon­tra­hen­ten muß zum min­des­ten die­sen Mini­mal­ver­trag ein­hal­ten, sofern er sich nicht der Gefahr aus­set­zen will, daß die ande­re Sei­te, Anstoß dar­an neh­mend, ihren Ver­trag und damit die sich dar­auf grün­den­de Bezie­hung auf­hebt. Was zuerst da ist, ist immer die Bezie­hung, der Ver­trag setzt dann ein, wenn zum min­des­ten eine Sei­te erkannt hat, wel­chen Wert die ande­re Sei­te für ihn hat. Die mensch­li­chen Ver­trä­ge lei­den meis­tens unter dem Nach­teil, daß es wohl zwei Aus­fer­ti­gun­gen von einem Ver­trag gibt, aber die bei­den Aus­fer­ti­gun­gen von­ein­an­der abwei­chen. So hat zum Bei­spiel A. in sei­ner Ver­trags­ur­kun­de in Bezug auf B. ste­hen, er ver­lan­ge, daß B., mit dem er jede Woche ein­mal zum Poker­spie­len zusam­men­kommt, ein erst­klas­si­ger Poker­spie­ler ist, daß er sich fer­ner als Gast erst­klas­sig auf­zu­füh­ren habe und die all­ge­mei­nen Höf­lich­keits­re­geln befol­ge. B., des­sen Inter­es­se an A. über das als einem blo­ßen Poker­spie­ler hin­aus­geht, glaubt in sei­nen Ver­trag auf­neh­men zu kön­nen, daß er zu gewis­sen Ein­mi­schun­gen in A.’s Fami­li­en­an­ge­le­gen­hei­ten berech­tigt ist und zu gewis­sen Dienst­leis­tun­gen geschäft­li­cher Art. Die­ses Abwei­chen der Ver­trags­aus­fer­ti­gung könn­te eines Abends zu unlieb­sa­men Fol­gen füh­ren, die beson­ders für die Sei­te unlieb­sam sein wür­de, die das größ­te Inter­es­se an der Auf­recht­erhal­tung der Bezie­hung mit der ande­ren Sei­te hät­te. Das könn­te in die­sem Fall ruhig A. sein. Mit jedem Men­schen muß man einen beson­de­ren ver­trag machen. Dabei sind natür­lich Son­der­ver­trä­ge für bestimm­te Zei­ten oder Ange­le­gen­hei­ten mög­lich, auch eine Erwei­te­rung der Ver­trags­punk­te oder eine Ver­tie­fung ist durch­aus angän­gig. Beson­ders schwie­rig ist der Ver­trag zwi­schen einem Mann und einer Frau. Eine Frau, die klug ist, ver­sucht nie, den Mini­mal­ver­trag zu ver­let­zen, aber sie kann ver­su­chen, ihn zu erwei­tern. Ein Son­der­ver­trag ist meis­tens wert­vol­ler als ein Gene­ral­ver­trag. Bei Mann und Frau ist es meis­tens so, daß der Mann kraft sei­nes Ver­tra­ges unge­heu­er viel ver­lan­gen kann und die Frau unge­heu­er viel zuge­ben muss. Es ist wich­tig, daß die Frau so bald wie mög­lich unter­sucht oder es instink­tiv her­aus­fühlt, wel­ches die Punk­te des geg­ne­ri­schen Ver­tra­ges sind, ob sie berech­tigt sind, ob angreif­bar, ob zu besei­ti­gen, oder ob sie sie als unab­än­der­lich hin­zu­neh­men hat. Man­ches muß die Frau als unab­än­der­lich hin­neh­men. Die meis­ten Män­ner, die von ihrer Frau größ­te Pünkt­lich­keit und unbe­ding­te Ver­läß­lich­keit ver­lan­gen, sind aus­ge­macht unpünkt­lich und unzu­ver­läs­sig, was täg­li­che Din­ge angeht, im Grund kann man sich aber auf sie ver­las­sen. Ein Ver­trag darf auch nicht starr sein, son­dern muß sich wie Gum­mi zie­hen las­sen, aber er muß immer den Mini­mal­ver­trag deut­lich erken­nen las­sen. Lan­ge Dau­er macht einen Ver­trag elas­ti­scher. Man darf einen Ver­trag aber nicht über­span­nen und nicht unter­span­nen. Das Über­span­nen geschieht in ver­schie­de­ner Form von bei­den Sei­ten, bei Mann und Frau muß die Frau meis­tens drauf­zah­len. Das Unter­span­nen rich­tet sich vor allem gegen die Frau und äußert sich meis­tens in Gleich­gül­tig­keit oder unzu­rei­chen­der Beschäf­ti­gung. Zum Ein­hal­ten von Ver­trä­gen gehört Takt.

Brecht, Schrif­ten 21, 111f.

Nicht schlecht, Herr Brecht. Beson­ders erfreut mich der Poker­spie­ler als ers­tes Ver­trags­bei­spiel. Die Fort­set­zung mit dem Geschlech­ter­ver­trag macht mir auch Spaß. Und der TAKT! Nun aber Herr Brecht — wie ent­ste­hen sol­che Ver­trä­ge? Wer han­delt sie wie aus?

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