Da “Sich Gesellschaft leisten” sich anzuschicken scheint, auf der einen oder anderen Bühne realisiert zu werden, ein guter Zeitpunkt für ein verblüffend passgenaues Brecht-Zitat:
Beziehungen der Menschen untereinander
Die meisten Beziehungen leiden darunter und gehen oftmals dadurch in die Brüche, daß der zwischen den betreffenden Menschen bestehende Vertrag nicht eingehalten wird. Sobald zwei Menschen zueinander in Beziehung treten, tritt auch, in den allermeisten Fällen stillschweigend, ihr Vertrag in Kraft. Dieser Vertrag regelt die Form der Beziehung. Er kann nur aus zwei Punkten bestehen, aber er ist trotzdem ein Vertrag, und jeder der Kontrahenten muß zum mindesten diesen Minimalvertrag einhalten, sofern er sich nicht der Gefahr aussetzen will, daß die andere Seite, Anstoß daran nehmend, ihren Vertrag und damit die sich darauf gründende Beziehung aufhebt. Was zuerst da ist, ist immer die Beziehung, der Vertrag setzt dann ein, wenn zum mindesten eine Seite erkannt hat, welchen Wert die andere Seite für ihn hat. Die menschlichen Verträge leiden meistens unter dem Nachteil, daß es wohl zwei Ausfertigungen von einem Vertrag gibt, aber die beiden Ausfertigungen voneinander abweichen. So hat zum Beispiel A. in seiner Vertragsurkunde in Bezug auf B. stehen, er verlange, daß B., mit dem er jede Woche einmal zum Pokerspielen zusammenkommt, ein erstklassiger Pokerspieler ist, daß er sich ferner als Gast erstklassig aufzuführen habe und die allgemeinen Höflichkeitsregeln befolge. B., dessen Interesse an A. über das als einem bloßen Pokerspieler hinausgeht, glaubt in seinen Vertrag aufnehmen zu können, daß er zu gewissen Einmischungen in A.’s Familienangelegenheiten berechtigt ist und zu gewissen Dienstleistungen geschäftlicher Art. Dieses Abweichen der Vertragsausfertigung könnte eines Abends zu unliebsamen Folgen führen, die besonders für die Seite unliebsam sein würde, die das größte Interesse an der Aufrechterhaltung der Beziehung mit der anderen Seite hätte. Das könnte in diesem Fall ruhig A. sein. Mit jedem Menschen muß man einen besonderen vertrag machen. Dabei sind natürlich Sonderverträge für bestimmte Zeiten oder Angelegenheiten möglich, auch eine Erweiterung der Vertragspunkte oder eine Vertiefung ist durchaus angängig. Besonders schwierig ist der Vertrag zwischen einem Mann und einer Frau. Eine Frau, die klug ist, versucht nie, den Minimalvertrag zu verletzen, aber sie kann versuchen, ihn zu erweitern. Ein Sondervertrag ist meistens wertvoller als ein Generalvertrag. Bei Mann und Frau ist es meistens so, daß der Mann kraft seines Vertrages ungeheuer viel verlangen kann und die Frau ungeheuer viel zugeben muss. Es ist wichtig, daß die Frau so bald wie möglich untersucht oder es instinktiv herausfühlt, welches die Punkte des gegnerischen Vertrages sind, ob sie berechtigt sind, ob angreifbar, ob zu beseitigen, oder ob sie sie als unabänderlich hinzunehmen hat. Manches muß die Frau als unabänderlich hinnehmen. Die meisten Männer, die von ihrer Frau größte Pünktlichkeit und unbedingte Verläßlichkeit verlangen, sind ausgemacht unpünktlich und unzuverlässig, was tägliche Dinge angeht, im Grund kann man sich aber auf sie verlassen. Ein Vertrag darf auch nicht starr sein, sondern muß sich wie Gummi ziehen lassen, aber er muß immer den Minimalvertrag deutlich erkennen lassen. Lange Dauer macht einen Vertrag elastischer. Man darf einen Vertrag aber nicht überspannen und nicht unterspannen. Das Überspannen geschieht in verschiedener Form von beiden Seiten, bei Mann und Frau muß die Frau meistens draufzahlen. Das Unterspannen richtet sich vor allem gegen die Frau und äußert sich meistens in Gleichgültigkeit oder unzureichender Beschäftigung. Zum Einhalten von Verträgen gehört Takt.
Brecht, Schriften 21, 111f.
Nicht schlecht, Herr Brecht. Besonders erfreut mich der Pokerspieler als erstes Vertragsbeispiel. Die Fortsetzung mit dem Geschlechtervertrag macht mir auch Spaß. Und der TAKT! Nun aber Herr Brecht — wie entstehen solche Verträge? Wer handelt sie wie aus?