Theaterintendanten vom Publikum wählen lassen?

Juli 5th, 2010 Kommentare deaktiviert für Theaterintendanten vom Publikum wählen lassen?

Nach­dem in den letz­ten Tagen wie­der mal die ein oder ande­re Direkt­wahlsau durch den Blät­ter­wald der Old School-Print­me­di­en getrie­ben wur­de (ich spa­re mir Links, es ging um den Bun­des­prä­si­den­ten und die Minis­ter­prä­si­den­ten), ging mir gera­de die Fra­ge durch den Kopf: War­um dür­fen Thea­ter­in­ten­dan­ten eigent­lich nicht von ihrem Publi­kum gewählt wer­den? Will hei­ßen von allen Bür­gern der Stadt, zu der das Thea­ter gehört, sowie allen außer­halb der Stadt woh­nen­den Abon­nen­ten. Wür­de mei­nes Erach­tens die Iden­ti­fi­ka­ti­on mit dem Thea­ter und sei­nem Pro­gramm enormst erhö­hen. Viel­leicht müss­te die­ses Votum nicht ver­bind­lich sein für eine Fin­dungs­kom­mis­si­on — aber der Begrün­dung bedür­fen, war­um der Publi­kums­fa­vo­rit nicht gewählt wird.

Wie könn­te das funktionieren?

  1. Die Fin­dungs­kom­mis­si­on defi­niert ein Anfor­de­rungs­pro­fil (mit öffent­li­cher Feed­back­mög­lich­keit) und die finan­zi­el­le Dotie­rung des Postens.
  2. Die Aus­schrei­bung erfolgt.
  3. Bewer­ber müs­sen sowohl ihre Über­ein­stim­mung mit dem Pro­fil begrün­den (oder “sinn­vol­le” Abwei­chun­gen) und ein Grob­kon­zept für das Thea­ter vorlegen.
  4. Die Fin­dungs­kom­mis­si­on sich­tet und bewer­tet in einem öffent­li­chen und trans­pa­ren­ten Vor­gang die Bewer­bun­gen und gibt Expertisen/Einschätzungen ab, wel­che Bewer­ber unge­eig­net sind. Das Publi­kum kann dazu Stel­lung nehmen.
  5. Die drei, vier, fünf, sechs Top-Bewer­ber wer­den ein­ge­la­den, sich bei einer Sonn­tags­ma­ti­nee vor­zu­stel­len, ihr (nun wei­ter aus­ge­ar­bei­te­tes) Kon­zept vor­zu­stel­len und den Fra­gen des Publi­kums und der Kom­mis­si­on zu stel­len. Dafür erhal­ten sie jeweils noch einen “Für­spre­cher” zur Sei­te gestellt.
  6. Das Publi­kum wählt — zuhau­se. Auf der Web­sei­te des Thea­ters gibt es einen Dis­kus­si­ons­be­reich. Und dann erfolgt die Abstim­mung inner­halt weni­ger Tage oder gar Stun­den — online oder per Briefwahl.
  7. Eine Lis­te ent­steht, aus der die Fin­dungs­kom­mis­si­on nun­mehr den geeig­ne­ten Bewer­ber aus­wählt. Die­ser soll der vom Publi­kum bestimm­te Bewer­ber sein. Die Kom­mis­si­on kann aber von die­sem Votum abwei­chen — muss sich dafür aber ver­ant­wor­ten können.
  8. Der Inten­dant wird beru­fen. Nach drei Jah­ren fin­det die ers­te Bestä­ti­gungs­wahl statt: Ver­län­ge­rung oder Neu­aus­schrei­bung und Neuwahlen.

Fänd ich den Ham­mer. Demo­kra­tie .… am Theater .…?

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