Heilserzählung und Beweis der eigenen Wahrheit: Krimiserien #MediaDivina

April 14th, 2013 Kommentare deaktiviert für Heilserzählung und Beweis der eigenen Wahrheit: Krimiserien #MediaDivina

Auf den ers­ten Blick, etwa in Pro­gramm­zeit­schrif­ten oder beim ver­husch­ten Zap­pen über die Kanä­le könn­te man auf die Idee kom­men, der Fern­se­her sei ein „wun­der­ba­rer Rari­tä­ten­kas­ten“ (Goe­the über Shake­speare), der immer wie­der und im Wesent­li­chen Neu­es zu bie­ten habe, das sich schwer kate­go­ri­sie­ren las­se, ent­fernt man sich von den kon­stan­ten Inseln wie der Nach­rich­ten und dem Wet­ter­be­richt, um die es zuletzt ging.

Beschäf­tigt man sich aller­dings mit For­ma­ten, ins­be­son­de­re sol­chen For­ma­ten, die klas­si­scher­wei­se als fik­tio­nal gel­ten, fällt eines sehr schnell auf: Das Fern­se­hen hat ers­tens ande­re Gern­res zu bie­ten als etwa die Film­gen­res (und auch als das Thea­ter). Zwei­tens bal­len sich die For­ma­te in auf­fäl­li­ger Wei­se an einem Punkt: Beim Kri­mi­se­ri­en, wie die Wiki­pe­dia-Über­sicht zeigt. Zusam­men mit dem Gen­re „Justiz/Anwaltserie“ sind es über 500 Seri­en, die in Deutsch­land in der Geschich­te des Fern­se­hens in die­se Kate­go­rie fal­len. Kein ande­res Gen­re schafft die­se Kon­stanz und die­se mas­si­ve Ver­brei­tung unter den Fern­seh­se­ri­en. Es fal­len dar­un­ter natür­lich sowohl deut­sche Pro­duk­tio­nen (wie der Tat­ort) und ins­be­son­de­re ame­ri­ka­ni­sche, die ins­be­son­de­re im Pri­vat­fern­se­hen wei­te Ver­brei­tung fin­den. Das weist in zwei­er­lei Rich­tung: Ein­ser­seits sscheint ein gro­ßes Zuschau­er­be­dürf­nis nach die­sem For­mat zu bestehen. Ande­rer­seits scheint ein enor­mes Bedürf­nis sei­tens der Macher zu bestehen, die­ses For­mat­be­dürf­nis zu befrie­di­gen. Der Blick auf bei­de Sei­te eröff­net Interessantes.

Die Erlö­sungs­er­zäh­lung für den Zuschauer

Dass der Hei­li­gen­schrein im Wohn­zim­mer Gleich­nis­se erzählt, die zwar Zeit­ver­treib sein mögen, aber zugleich mehr zu bie­ten haben, als die blo­ße Ver­trei­bung der töd­li­chen Lan­ge­wei­le, war ja gele­gent­lich in den ande­ren Pos­tings zur #Media­Di­vina aus­ge­führt wor­den. Etwas muss Men­schen vor den Fern­se­her zie­hen, das mehr zu bie­ten hat, als etwa ein Blick in ein Gold­fisch­glas. Das auch mehr zu bie­ten hat, als ein Gespräch mit der Fami­lie, ein Spie­le­abend, ein Gang ins Thea­ter, in Spa­zier­gang. Etwas das hin­aus­weist über den blo­ßen Zeit­ver­treib und die Erzäh­lung, die da über die Matt­schei­be flim­mert und die die Welt bedeu­tet. Dass das Gesen­de­te nur ein Gleich­nis ist, des­sen Inhalt nicht der Inhalt, son­dern die in der Sen­dung durch Inhalt rea­li­sier­ba­re Struk­tur ist, stand letz­tens hier. Das trifft auch auf die Kri­mi­nal­se­rie zu.

In einer als kohä­rent erleb­ten oder unter­stell­ten Lebens­welt ist die Straf­tat der Ein­bruch des Unvor­her­seh­ba­ren. Es ist die men­schen­ge­mach­te Natur­ka­ta­stro­phe, die im Leben des Ein­zel­nen etwa die Wir­kung hat, die der Ein­schlag der Flug­zeu­ge in die Twin Towers hat­te, auf das Fern­seh­pro­gramm hat­te. „The time is out of joint“, der blo­ße Fluss des all­täg­li­chen Gesche­hens mit sei­nen Höhen und Tie­fen, lieb­sa­men und unlieb­sa­men Über­ra­schun­gen wird außer Kraft gesetzt, zumin­dest wenn es um die „schwe­ren“ Ver­bre­chen geht, also nicht um Steu­er­hin­ter­zie­hung und Fahr­rad­dieb­stahl (von spo­ra­di­schen Aus­nah­men wie “Schwarz-Rot-Gold” abge­se­hen), son­dern um Ent­füh­rung, Erpres­sung, Gei­sel­nah­me, Mord. Ins­be­son­de­re letz­te­rer mit all sei­nen sozio­kul­tu­rel­len Aus­wir­kun­gen, mit den geüb­ten und durch neu­zeit­li­che Gerech­tig­keit und Gerichts­bar­keit außer Kraft gesetz­ten Rache­ri­ten, die durch nach­träg­li­che Wie­der­ho­lung des mör­de­ri­schen Aktes an einem zwei­ten Opfer, das als ver­ur­sa­chen­der Täter betrach­tet wird (aber es für die angeb­lich rei­ni­gen­de Wir­kung des Rache­ri­tus letzt­lich nicht zu sein braucht, wes­we­gen rechts­staat­li­che Ver­fah­ren auch für den Lynch­mord auf­ge­ge­ben wer­den kön­nen), die aus den Fugen gera­te­ne Zeit wie­der in die Fugen brin­gen sol­len („set it right“ wie Ham­let sagt), ist sowohl lebens­welt­lich von mas­sivs­ter Aus­wir­kung (nicht nur für das Mord­op­fer) und ist zugleich das vor­herr­schen­de Zen­tral­the­ma aller Kriminalserien.

Als das abso­lu­te Mal­e­fi­ci­um einer Gesell­schaft, die das Leben als garan­tiert unter­stellt, ist es einer­seits kon­stan­ter nega­ti­ver Grund­be­zugs­punkt die­ser Gesell­schaft (als Schutz des Lebens durch staat­li­che Ein­rich­tun­gen), wie auch abso­lu­ter Alb­traum in einer auf­ge­klär­ten Gesell­schaft, die sich nach dem Tod kein ewi­ges und mög­lichst auch noch bes­se­res Leben erwar­tet. Wenn das Leben im Dies­seits das ein­zi­ge ist, ist der Raub die­ses Lebens die abso­lu­te Straf­tat. Und das Cri­men excep­tum ist der Mord an dem­je­ni­gen, der noch das Meis­te von die­sem Leben vor sich hat und auch nicht ansatz­wei­se einer wie auch immer gear­te­ten Schuld gezie­hen wer­den kann, einer Ver­wick­lung, in der die Tötung irgend­wel­che mil­dern­den Umstän­de denk­bar macht: der klei­ne Mensch, das Kind – wobei schon hier ange­sichts des hohen media­len Auf­merk­sam­keits­po­ten­zi­als ange­merkt wer­den kann, dass es mei­nes Wis­sens kei­ne Kri­mi­nal­se­rie gibt, die sich aus­schließ­lich um Kin­der­mor­de dreht. Was damit zu tun hat, dass die kri­mi­nal­film­li­che Erzäh­lung Gefahr läuft, von die­sem cri­men durch­schla­gen zu wer­den, heißt: die Heils­er­zäh­lung könn­te von hin­rei­chend vie­len Zuschau­ern als nicht heil­sam genug betrach­tet wer­den. Man müss­te sich – auch wenn es Kino war – mit Langs M‑Eine Stadt sucht einen Mör­der (einem der ers­ten deut­schen Ton­fil­me übri­gens) genau­er beschäf­ti­gen, um der über das erzäh­le­ri­sche For­mat hin­aus­ge­hen­den Wucht nach­zu­spü­ren – und man müss­te dabei in Rech­nung zie­hen, dass in neue­rer Zeit ein sol­cher Kin­der­mord immer­hin zu einer Debat­te führ­te, die das archai­sche Ritu­al der Fol­ter wie­der ein­füh­ren und sogar recht­lich bil­li­gen las­sen woll­te . Die­se soll hier zunächst nicht wei­ter inter­es­sie­ren. Viel­mehr geht es um die zahl­rei­chen Seri­en, die mit einer offen­bar hin­rei­chen­den Kop­pe­lung von „out of joint“ und „set it right“ ver­se­hen sind, um einer­seits genug Zuschau­er vor den Fern­se­her zu zie­hen (dafür ein bedeu­ten­der Joint, der sich eben nicht in klei­ne­ren Straf­ta­ten erschöpft) und zugleich am Ende der Fol­ge dafür zu sor­gen, dass die Auf­lö­sung als „right“ akzep­tiert wird und nicht mit einem Kom­men­tar ver­se­hen wird, der die Ange­mes­sen­heit der Lösung für die Ver­wick­lung infra­ge stellte.

Die Kri­mi­nal­se­rie, jede Kri­mi­nal­se­rie, ist eine Heils­er­zäh­lung. Sie bezeugt einer­seits, dass es in der Welt viel­leicht nicht „das Böse“ gibt, aber die Bösen, die ande­ren nach dem Leben trach­ten. Und sie bezeugt durch ihre Erzäh­lung zugleich, dass das Böse durch die sinn­haf­te Erzäh­lung neu­tra­li­siert wer­den kann. Es ist der Wunsch, immer und immer wie­der die­sel­be Geschich­te zu sehen, die Geschich­te vom Untä­ter und sei­ner Untat und vom Kri­mi­na­lis­ten, der den Untä­ter auf­spürt und ding­fest macht. Eine Erlö­sungs­ge­schich­te, die nicht den Hei­land als Erlö­ser benö­tigt, der von allen Übeln befreit, auch nicht den Pries­ter, son­dern jenen Staats­be­am­ten, der der Kri­mi­na­list ist. Es ist das Heil­ge­sche­hen jener Welt­re­li­gi­on, deren Kir­che das Fern­se­hen ist, die dem Zuschau­er als Gläu­bi­gem immer und immer wie­der pre­digt, dass einer­seits die Sicher­heit er Lebens­welt, die der Zuschau­er sich wünscht, nicht ein­fach vor­aus­setzt und ange­nom­men wer­den kann, und die zugleich erzählt, dass an der Sicher­heit und der Besei­ti­gung von Unsi­cher­heits­fak­to­ren dau­ernd gear­bei­tet wird, ohne dass ein Ende abseh­bar, ein letz­ter Untä­ter ding­fest gemacht wer­den könnte.

Der Zuschau­er wird zur Heils­ver­kün­dung an den Fern­se­her gebracht, auf die er sehn­süch­tig war­tet und die er nicht oft genug in unter­schied­lichs­ter Form sehen kann.

Im Kri­mi­nal­fern­se­hen ver­bin­det Fern­se­hen Wahr­heit und Wahrscheinlichkeit

Ist die­se Funk­ti­on schon von erheb­li­cher gesell­schaft­li­cher Bedeu­tung, so kommt der fern­seh­in­ter­nen Funk­ti­on fast noch ein höhe­rer Stel­len­wert zu, sorgt doch das fik­tio­na­le For­mat des Kriminal‑, Jus­tiz- und Gerichts­fil­mes für eine Selbst­be­glau­bi­gung der #Media­Di­vina – im soge­nann­ten fik­tio­na­len Format.

Dass die Fern­seh­kom­mis­sa­re kaum Ähn­lich­keit mit ihren „rea­len“ Vor­bil­dern haben, dass die Art der Fäl­le eher den kleins­ten Teil der Fall­ar­ten in der Kri­mi­nal­sta­tis­tik auf­greift (und eben zumeist nicht die schnell durch­schau­ba­ren Mor­de und Tot­schlä­ge im Fami­li­en- oder sons­ti­gen sozia­len Nah­feld, sowie die Spon­tan­ta­ten), sei fest­ge­stellt. Kri­mi­se­ri­en inter­es­sie­ren sich nicht für „die Rea­li­tät“ – selbst wenn bestimm­te Seri­en­for­ma­te sich an „wah­ren“ Fäl­len („Dragnet“/“Stahlnetz“) ori­en­tie­ren, ande­re For­ma­te für sich „Rea­lis­mus“ rekla­mie­ren und dabei nur eine neue Seh­ge­wohn­heit eta­blie­ren wol­len, die die alten Kri­te­ri­en der Rea­li­täts­be­glau­bi­gung ablö­sen soll (Schi­man­ski).

Span­nend wird es im Rück­griff auf die Vor- und Früh­ge­schich­te dra­ma­tur­gi­scher Theo­rie­bil­dung, näm­lich auf Aris­to­te­les. Im 9.Kapitel heißt es dort:

(1) Aus dem Gesag­ten erhellt, dass nicht Erzäh­lung des Gesche­he­nen Auf­ga­be des Dich­ters ist, son­dern Erzäh­lung der Bege­ben­hei­ten, wie sie gesche­hen sein könn­ten, und des Mög­li­chen nach der Wahr­schein­lich­keit oder Notwendigkeit.
(2) Denn der Geschichts­schrei­ber und Dich­ter unter­schei­den sich nicht dadurch, dass sie ent­we­der in gebun­de­ner oder in unge­bun­de­ner Rede spre­chen. Man könn­te z.B. die Bücher Hero­dots ins Vers­maß brin­gen und sie wären um nichts weni­ger Geschich­te mit Vers­maß als ohne Vers­maß. Aber dadurch unter­schei­den sie sich, dass der eine erzählt, was gesche­hen ist, der ande­re, wie es hät­te gesche­hen können;
(3) des­we­gen ist die Poe­sie auch phi­lo­so­phi­scher und ernst­haf­ter als die Geschich­te. Denn die Poe­sie stellt mehr das All­ge­mei­ne, die Geschich­te das Ein­zel­ne dar. (Quel­le)

Aris­to­te­les lässt den his­to­ri­kos gegen den poie­tes antre­ten, wobei ers­te­rer zu erzäh­len habe, was gesche­hen ist (geno­me­na), letz­te­rer, was gesche­hen könn­te (genoi­to). Ers­te­rer ist also der Nach­rich­ten­er­zäh­ler, letz­te­rer ein ursprüng­li­cher Kon­struk­teur, der nach den Regeln der Wahr­schein­lich­keit und Not­wen­dig­keit han­delt. Inter­es­sant dabei ist, dass bei­des aus­ein­an­der­fällt. Bei­de mögen über die „sel­ben“ Gegen­stän­de erzäh­len, sie erzäh­len aber poten­zi­ell anders. Auch wenn der Poie­tes gele­gent­lich das­sel­be erzählt, wie der Dichter:

Denn eini­ge geschicht­li­che Ereig­nis­se kön­nen ohne Anstand von der Art sein, wie sie wahr­schein­li­cher- und mög­li­cher­wei­se gesche­hen sein kön­nen; und in die­ser Hin­sicht sind sie einer poe­ti­schen Behand­lung fähig.

Es gibt, lässt sich sagen, Gescheh­nis­se, die der Logik von Not­wen­dig­keit und Wahr­schein­lich­keit fol­gen – nicht aber unbe­dingt alle. Es lässt sich vom Wirk­li­chen sagen, dass es mög­lich ist – eine logi­sche Not­wen­dig­keit oder Wahr­schein­lich­keit muss dar­in nicht sein. Im Gegen­zug lässt sich sagen, das nicht alles, was nach den Regeln der Wahr­schein­lich­keit und Not­wen­dig­keit gebaut ist, auch wirk­lich sein muss.

Fern­se­hen hat das grund­le­gen­de Glaub­wür­dig­keits­pro­blem, von dem schon im Wet­ter­be­richts­pos­ting die Rede war und das den Wet­ter­be­richt als ein umge­kehr­tes Reli­qui­en­tum und vor­wärts gerich­te­te Archäo­lo­gie ins Spiel brach­te. Es hat das Pro­blem, das es die Welt bild­lich refe­ren­ziert, das Bild des Gesche­hens als Kom­mu­ni­ka­ti­ons­in­halts einer selbst nutzt, dabei aber nicht ver­bür­gen kann, dass es so gesche­hen ist. Fern­se­hen lechzt also danach zu zei­gen, dass sei­ne eige­ne Erzäh­lung zwar viel­leicht inso­fern anders ist, als sie nach den Kri­te­ri­en der Not­wen­dig­keit und Wahr­schein­lich­keit funk­tio­niert (als aris­to­te­li­sche poie­sis oder Luh­mann­sche Kon­struk­ti­on), dass die­se Erzäh­lung aber den­noch den wesent­li­chen Ding­ge­halt trifft.

Genau dafür steht die Kri­mi­nal­se­rie. Was geschieht hier? In unter­schied­lichs­ter Form, ver­lau­fen zwei Seri­en in jeder Hand­lung inein­an­der ver­schlun­gen. Es ist einer­seits die Serie des (gezeig­ten oder nicht gezeig­ten) Tat­ver­laufs. Und zwei­tens die Serie des Erzäh­lers, der der Ermitt­ler ist.

Das kann man sicher­lich von allen Kri­mi­nal­se­ri­en fest­stel­len, dass die Kri­mi­na­lis­ten immer Erzäh­ler sind, die an einer Erzäh­lung arbei­ten. An der Tat­er­zäh­lung, die das blo­ße Gesche­hen anrei­chert mit Wahr­schein­lich­keit und Not­wen­dig­keit. Dass eine Tat so oder so gesche­hen ist ist die eine Sache, die ande­re Sache ist die Ermitt­lung des Ermitt­lers, der sie nach – fern­seh­ar­tig – aus­ge­stanz­ten Rea­li­täts­bruch­stü­cken, wie etwa Spu­ren und Zeu­gen, sowie mit erzäh­lungs­ei­ge­nen Bestand­tei­len wie Motiv“ und „Ali­bi“ aus­rüs­tet, um zu dem Ergeb­nis zu kom­men, wer der Täter war. Zugleich – der Heils­ge­schich­te einen Bei­trag lie­fernd – Moti­va­tio­nen für die Tat angibt, die sich wie­der­um gesell­schaft­lich inte­grie­ren und in eine Kau­sa­li­täts­er­zäh­lung dort ein­bin­den las­sen, wo doch eigent­lich eine Kau­sa­li­tät „out of joint“ gesetzt wur­de. Das Unver­ständ­li­che des Gesche­hens aus Opfer­sicht (bzw. der Ange­hö­ri­gen) wird mit einer Sinn­erzäh­lung ergänzt, der Bruch in der Zeit durch die Täter­kau­sa­li­tät „repa­riert“.

Zugleich ist der Ermitt­ler aber natür­lich ein Fern­seh­re­por­ter, der tut, was ein Fern­seh­re­por­ter tut – nur dass er es zu spät tut. Wo der Fern­seh­re­por­ter „live“ beim gesche­hen ist, über das er berich­tet, was das Fern­se­hen spä­ter zei­gen wird, kommt der Kom­mis­sar immer erst, wenn es zu spät ist, wenn der Bruch in der Zeit bereits ein­ge­tre­ten ist. Der Kom­mis­sar setzt sich nun die Geschich­te zusam­men – nach Wahr­schein­lich­keit und Not­wen­dig­keit, dar­in dem erzäh­len­den Repor­ter gleich. Er befragt Augen­zeu­gen und sich­tet Indi­zi­en und Bewei­se – auch dar­in dem Fern­se­hen gleich.

Der Unter­schied zwi­schen Kri­mi­nal­se­rie und Fern­se­hen als Medi­um aber: Das „Gesche­hen“, über das das Fern­se­hen berich­tet, kann nicht Gegen­stand des Fern­seh­be­rich­tes wer­den. Die refe­ren­ti­el­le Welt, über die das Fern­se­hen berich­tet, ist weder dem Fern­se­hen noch dem Zuschau­er greif­bar – das ist der tie­fe­re Sinn des Nipkow’schen „umge­kehr­ten Tele­skops“ (vgl. hier, hier und hier). Fern­se­hen berich­tet über das, was dem Zuschau­er schlecht­hin nicht greif­bar ist – kann aber dadurch nicht bewei­sen, dass die Erzäh­lung „his­to­risch“ ist, auch wenn die Glaub­wür­dig­keits­prin­zi­pi­en der Erzäh­lung „poe­tisch“ sind: näm­lich Wahr­schein­lich­keit und Notwendigkeit.

Dafür springt die Kri­mi­nal­se­rie ein, die zwei­er­lei tut. Zunächst lässt sie bei­de „Seri­en“ durch­lau­fen (das Tat­ge­sche­hen und die sich mäh­lich bil­den­de Erzäh­lung vom Tat­ge­sche­hen). Dabei ist es gar nicht wich­tig, ob der Zuschau­er das tat­säch­li­che Tat­ge­sche­hen kom­plett ver­fol­gen konn­te (wie in „Colum­bo“ etwa), oder ob der Erzäh­ler zum Tat­ort kommt, ohne dass der Zuschau­er den Tat­ab­lauf kennt. Die­ser Abgleich fin­det not­wen­di­ger­wei­se statt – und zwar in einem not­wen­di­gen Kul­mi­na­ti­ons­punkt, der typi­scher­wei­se durch das Geständ­nis des Täters am Ende mar­kiert wird, gele­gent­lich ein­fach durch den Rich­ter­spruch. Bei­de – Geständ­nis und ersatz­wei­se Rich­ter­spruch – haben die Funk­ti­on das Gesche­he­ne und das Erzähl­te zu ver­ei­nen. Ins­be­son­de­re im Geständ­nis beglau­bigt der Ein­zi­ge, der tat­säch­lich regel­mä­ßig die Über­ein­stim­mung von Gesche­hen und Erzäh­lung beglau­bi­gen kann, dass bei­des zur Deckung kommt.

Dabei loten die ver­schie­de­nen Kri­mi­se­ri­en unter­schied­lichs­te For­men die­ser Zusam­men­hän­ge aus, fol­gen ins­be­son­de­re gesell­schaft­li­chen Leit­glau­bens­sät­zen, zu denen etwa die zuneh­men­de Ver-Natur­wis­sen­schaft­li­chung gehört, die sich in dem Heer von Gerichts­me­di­zi­nern und ähn­li­chen rea­li­siert. Zuvor war etwa der lei­ten­de Zwei­fel an den recht­li­chen Mög­lich­kei­ten der Poli­zei (ins­be­son­de­re nach Miran­da-Case) nach der klas­si­schen Poli­zei­se­rie (wie Der Kom­mis­sar) dar­in gemün­det, dass Poli­zis­ten Regel­bre­cher (Dir­ty Har­ry) sein müs­sen oder direkt Pri­vat­de­tek­ti­ve (Rock­ford), die nicht an die poli­zei­li­chen Regu­la­ri­en gebun­den sind. Das aber ist jeweils nur zeit­geist­li­cher Kolo­rit. Es kann nicht die Grund­funk­ti­on der Kri­mi­se­rie für das Fern­se­hen über­de­cken: Trotz aller Irrun­gen und Wir­run­gen, trotz aller fal­scher Spu­ren und zwi­schen­zeit­li­cher Falsch­ver­däch­ti­gun­gen fin­det der Erzäh­ler doch die wesent­li­che Wahr­heit her­aus. Es lau­fen am Ende des Kri­mis die Serie des his­to­ri­kos und des kri­mi­na­lis­ti­schen poie­tes zusammen.

Indem Fern­se­hen in die­sem fik­tio­na­len For­mat bei­de Seri­en inein­an­der ver­wo­ben zei­gen und immer wie­der neu inein­an­der ver­dre­hen kann, beglau­bigt es zugleich sei­ne eige­ne „kri­mi­na­lis­ti­sche“ Fähig­keit. Es argu­men­tiert, dass der Erzäh­ler-Repor­ter-Kom­mis­sar zwar even­tu­ell nach eige­nen Regeln (der Kri­mi­na­lis­tik oder der Poie­tik) zu sei­nen Ergeb­nis­sen und sei­ner Erzäh­lung kommt, dass aber den­noch die Erzäh­lung die­ses poie­tes mit der des his­to­ri­kos deckungs­gleich ist. Es gibt in Kri­mi­nal­se­ri­en kei­ne Jus­tiz­irr­tü­mer. Genau des­we­gen zeigt sie das Fern­se­hen – und lie­fert dem Zuschau­er jene Heils­ge­schich­te, nach der er vor der Matt­schei­be lechzt, um einer Welt­re­li­gi­on einen Dienst zu erweisen.

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