Recht des Anderen? Übermensch? Öffentlich und Privat taumelt an den Abgrund.

Oktober 16th, 2010 § 2 comments

Vor eini­ger Zeit hat­te ich (hier und hier) über das erstaun­lich kom­ple­xe Pro­blem von Öffent­lich­keit und Pri­vat­heit im Zeit­al­ter des Inter­net geschrie­ben und kur­zen Aus­tausch mit msprO dazu, der Ver­wandt­schaft zu sei­nen Gedan­ken kon­sta­tier­te, die ich nach der wei­te­ren Ent­wick­lung und Lek­tü­re sei­nes Vor­trags ganz und gar zurück­wei­sen möch­te. Ich fürch­te, ich ste­he sei­nem Stand­punkt kon­trär gegenüber.

fxneu­mann wies dar­auf hin, dass der von msprO gefor­der­te Typus des sei­ne Pri­vat­heit dahin­ge­ben­den Men­schen ver­mut­lich eines (übri­gens eher an Super­man oder an den I‑A-blö­ken­den Esel als an den gro­ßen Beja­her des Fatum bei Nietz­sche gemah­nen­den) Über­men­schen bedür­fe, was msprO zustim­mend kommentierte.Allerding zeigt auch schon fxneu­manns Zusam­men­fas­sung der Uto­pie, wohin die Rei­se geht. Was er das “Recht des Ande­ren” nennt, nen­ne ich die Auf­se­her­ord­nung des Gulag, des­sen “Über­mensch” der arm­se­ligs­te, über­wach­tes­te Häft­ling in sei­nem kari­bi­schen Draht­git­ter­kä­fig ist:

Die tota­le Fil­ter­sou­ve­rä­ni­tät des Ande­ren ist eine Uto­pie: Eine Uto­pie, die auf einen infor­ma­tio­nel­len Über­men­schen ange­wie­sen ist, der kei­ne Scham, kein Bedürf­nis nach Inti­mi­tät kennt, der so abge­här­tet ist, daß kei­ne Belei­di­gung, kei­ne all­zu ehr­li­che Mei­nung des Ande­ren durch sei­ne (nicht nur tech­ni­schen) Fil­ter schlüpft.

Die gewohnt scharf­sin­ni­ge (viel­leicht auch spitz­fin­di­ge) Umkehr des Rechts des Ande­ren durch Kus­anow­sky zum Recht des Ande­ren des Ande­ren (also mir) mag wei­te­rer Über­le­gun­gen bedür­fen. Ich bin gespannt, was Kus­anow­sky und msprO noch so an Schar­müt­ze­lei­en und gegen­sei­ti­gen Schlump­fe­rei­en ein­fal­len mag.

Vor­weg: Ich habe nicht beson­ders viel Erfah­rung mit Lévi­n­as, glau­be aber aus dem Weni­gen, das mir unter die Lese­au­gen kam, zumin­dest Beden­ken anmel­den zu dür­fen, ob die­ser “Ande­re” tat­säch­lich in irgend­ei­ner Wei­se ein “Recht” anzu­mel­den berech­tigt, befugt oder auch nur wil­lens wäre. Die ungreif­ba­re Kate­go­rie des Ande­ren bei Lévi­n­as ist eine eher appel­lie­ren­de Instanz, die sicher­lich kei­ne “Querys” nach mir durch­führt oder gar ver­langt, mei­ne Infor­ma­tio­nen suchen, wis­sen oder for­dern zu dür­fen. Gar ein “Recht” abzu­lei­ten, d.h. prin­zi­pi­ell auf eine höhe­re (juris­ti­sche oder gött­li­che) Instanz damit Bezug neh­men zu wol­len, die die­ses Recht ein­klag­bar oder garan­tie­fä­hig machen wür­de, scheint mir enorm problematisch.

Der ANDERE gro­ße Bruder

Tat­säch­lich ist der “Ande­re” bei msprO ehe­r­ei­ne ver­schlei­er­te Gestalt von Big Brot­her — wenn nicht gar des Fou­cault­schen Über­wa­chers im Pan­op­ti­kon. Drei Zita­te von msprO:

Die neue Öffent­lich­keit ist der Andere.Wir kön­nen uns also die­se Öffent­lich­keit – wie sie im Inter­net exis­tiert – gar nicht vor­stel­len. Und wenn wir es ver­su­chen, lie­gen wir falsch – per se und per defi­ni­tio­nem. […] So falsch wie der, der sei­ne Haus­fas­sa­de ver­pi­xelt, weil er glaubt, dass er dem Ande­ren den Zugriff auf die­se Daten ver­weh­ren darf, weil er zu wis­sen glaubt, was die­ser damit vor­hat. In all die­sen Fäl­len wird sich nicht eben an einer all­ge­mei­nen Öffent­lich­keit ver­gan­gen, die in der Tat Din­ge in die all­ge­mei­ne Rele­vanz erhebt, oder nicht. Nein, hier wird für den Ande­ren ent­schie­den und zwar ohne Kennt­nis sei­nes Inter­es­ses, sei­ner Fil­ter und sei­ner Kompetenz.

Das radi­ka­le Recht des Ande­ren ist die Sou­ve­rä­ni­tät beim Filtern.

1. Vor­auswahl von Infor­ma­ti­on ist ein Ein­griff in die Fil­ter­sou­ve­rä­ni­tät des Ande­ren. Alles, was wir Infor­ma­tio­nen unzu­gäng­lich machen (z.B. durch Netz­sper­ren), sei es, indem wir Din­ge nicht publi­zie­ren, indem wir Din­ge zurück­zie­hen, indem wir Infor­ma­tio­nen löschen, schränkt die Fil­ter­frei­heit des Ande­ren ein. Wir haben dazu kein Recht.

Der Ande­re mel­det sein Recht an, alles von mir zu wis­sen. Ich darf ihm nichts ent­zie­hen, nichts vor­ent­hal­ten, nichts löschen. Das ist der Traum von der tota­len Infor­ma­ti­on und der tota­len Über­wa­chung. Wer kann die­ses Recht mir gegen­über berech­tigt in Anspruch neh­men? Wer darf sich in mei­ne Pri­vat­hei­ten “ein­ha­cken” (denn schon die Defi­ni­ti­on der Pri­vat­heit wäre eine unbe­rech­tig­te Berau­bung des Ande­ren, die durch Hacks eigent­lich nur legi­tim kor­ri­giert wür­de). War­um dann dem Ande­ren, der der Staat ist, die Vor­rats­da­ten­spei­che­rung, die “Online­durch­su­chung”, die Wohn­raum,- und Tele­fon­über­wa­chung noch unter­sa­gen? Hat der Ande­re, der der Staat ist, das Recht nicht?

Der Ande­re mel­det sei­ne “Fil­ter­sou­ve­rä­ni­tät” an — und for­dert dafür, einem gefrä­ßi­gen Mons­ter gleich, immer neue Infor­ma­tio­nen. Ja der Ande­re soll nicht nur fil­tern, er soll — über mei­nen Kopf hin­weg — auch ent­schei­den, was denn über­haupt Infor­ma­ti­on ist:

2.: Es ist es das radi­ka­le Recht des Ande­ren zu beur­tei­len, was Infor­ma­ti­on ist und was nicht. Wir besit­zen nicht die Kri­te­ri­en und im Zwei­fel gar nicht die tech­no­lo­gi­schen Vor­aus­set­zun­gen, um zu beur­tei­len, wie und in wel­cher Wei­se bestimm­te Daten nütz­lich sein wer­den. Das ent­schei­den zu wol­len ist zu jeder Zeit eine Anmaßung.

Heißt: ich ver­fü­ge nicht nur nicht über die Ent­schei­dungs­frei­heit, Infor­ma­tio­nen ins Netz zu stel­len oder nicht. Ich weiß nicht ein­mal, ob etwas Infor­ma­ti­on ist, wenn ja: für wen. Der Ande­re macht sich aus mir eine Infor­ma­ti­on, der ich aus­ge­lie­fert bin. Ich bin geneigt mit Kus­anow­sky zurück­zu­fra­gen: aber bin nicht ich selbst ein Ande­rer? Lei­der ist in der ethi­schen Dimen­si­on, auf die msprO refe­ren­ziert, der Ande­re kein greif­ba­res Indi­vi­du­um, kein Ich, kein Jemand, der die Rech­te des Ande­ren ein­neh­men oder ver­kör­pern könnte.

Am Ende wird die Bereit­stel­lung der gesam­ten Infor­ma­ti­on gar zur ethi­schen Pflicht eines Jeden:

Wer Infor­ma­tio­nen von sich preis­gibt, abruf­bar macht – egal ob es sich um soge­nann­tes “geis­ti­ges Eigen­tum” han­delt oder um pri­va­te Daten – der han­delt ethisch.

Was in der For­de­rung 5. endet: Alle Schleu­sen auf! Alle Geset­ze, Ver­ord­nun­gen und mora­li­schen Schran­ken, die der Fil­ter­sou­ve­rä­ni­tät im Weg ste­hen, müs­sen besei­tigt wer­den. Egal ob Urhe­ber­recht, ein zu kras­ses Ver­ständ­nis von Daten­schutz, Per­sön­lich­keits­rech­te sofern sie sich auf Infor­ma­tio­nen Bezie­hen, müs­sen fal­len. Sie schrän­ken die freie Kon­fi­gu­rier­bar­keit der Fil­ter des Ande­ren ein.

Das heißt:  tota­ler Exhi­bi­tio­nis­mus. Und zwar als For­de­rung vor­ge­tra­gen. Geht alle nackt. Das ist das abso­lu­te Pan­op­ti­kon. Natür­lich wäre der nächs­te Ein­wand: Wenn jeder alles über jeden wis­sen kann, wenn jeder für jeden nackt ist: dann ist letzt­lich kei­ner nackt, weil es die Dif­fe­renz zwi­schen nackt/bekleidet nicht mehr gibt. Durch infor­ma­tio­nel­len Over­kill geht die Ein­zel­in­for­ma­ti­on unter.

Gegen das Recht des Ande­ren — die Sou­ve­rä­ni­tät des Einzigen

msprO denkt das Ver­hält­nis öffentlich/privat von einer “digi­ta­len Öffent­lich­keit” her, eine im Ande­ren sich dif­fus auf­lö­sen­de Mas­se. Ein och­los, der dem Ein­zel­nen gegen­über tota­le Infor­ma­ti­on ver­langt. Dage­gen hal­te ich bei der Dif­fe­renz öffentlich/privat, die kei­ne exak­te zwei­wer­ti­ge Dif­fe­renz sein kann, weil die von msprO erwähn­te Polis etwa ein Raum zwi­schen bei­dem dar­stellt, eine Par­ti­alöf­fent­lich­keit, die die Gemein­schaft der Zusam­men­woh­nen­den einer­seits als eine (in dicke Mau­ern ein­ge­schlos­se­ne) Pri­vat­ge­mein­schaft, einen Ver­ein ein­grenzt, inner­halb der Mau­ern aber Öffent­lich­keit (bis zu einem­ge­wis­sen Maße) ver­langt und her­stellt, das “Pri­va­te” als sinn­vol­le­ren Aus­gangs­punkt, das Eigen­tum des Ein­zi­gen (um es mit Stir­ner zu sagen).

Das Pri­va­te ist aller­dings dabei nicht der “Pri­vat­raum” Woh­nung, also ein für jeden ande­ren als pri­vat gel­ten­der phy­si­scher Raum. Die Pri­vat­heit der Woh­nung ist — zusam­men mit eini­gen ande­ren garan­tier­ten Rech­ten auf Geheim­hal­tung gegen­über staat­li­chen Stel­len — ein Grund­recht, das in der Ver­fas­sung vom Staat sei­nen Bür­gern garan­tiert wird. Ein Staat, der in mei­ne Woh­nung ein­bricht, begeht einen Ver­fas­sungs­ver­stoß. Ein Ein­bre­cher ledig­lich eine Straf­tat. Des­we­gen muss der Staat — gebun­den durch die Ver­fas­sung — die­sen “Räu­men” der Woh­nung beson­de­ren Schutz zukom­men las­sen. Wei­te­re Schutz­be­rei­che hat Kus­anow­sky in einem Kom­men­tar hier ange­spro­chen:

Ich glau­be, der inter­es­san­te Punkt in dem Bei­trag besteht in den Hin­weis auf “Geheim­nis”, das mit dem Pri­va­ten irgend­wie ver­bun­den scheint. Was mir dazu ein­fällt ist, ob es wei­ter führt, wenn man zwi­schen den Stra­te­gien der Her­stel­lung und Ver­tei­di­gung von Pri­vat­heit und Geheim­nis­sen funk­tio­na­le Äqui­va­len­te fin­det. Man den­ke etwa an:
# Intimgeheimnis
# Staatsgeheimnis
# Bankengeheimnis
# Beichtgeheimnis
# Geschäftsgeheimnis

Bei Inter­es­se:
http://differentia.wordpress.com/2010/02/14/nacktsanner-die-intimitat-der-inneren-sicherheit/

Dazu zäh­len aber auch ande­re Ein­rich­tun­gen wie Schwei­ge­pflich­ten aller Art, von Ärz­ten, Rechts­an­wäl­ten und dergleichen.
Was ich fas­zi­nie­rend fin­de ist, wie sich sol­che Geheim­hal­tun­gen aller Art gera­de dadurch erhär­ten, dass sie stän­di­gen Angrif­fen aus­ge­setzt wer­den; und dadurch, dass sie erfolg­reich behaup­tet wer­den kön­nen, selbst wie­der­um den Grund dafür lie­fern, ihre Sta­bi­li­sie­rungs­be­din­gun­gen zu zerrütten.

Wich­tig aber, dass das Pri­va­te nicht deckungs­gleich mit einem Bereich der Geheim­hal­tung ist. Das ergibt sich aus einem Ver­gleich der beoach­tungs­lei­ten­den Unter­schei­dun­gen: privat/öffentlich und geheim/öffentlich. Es käme ent­spre­chend eine drit­te Unter­schei­dung hin­zu: privat/geheim.

Privat/geheim sind tat­säch­lich nicht deckungs­gleich. Nicht alles, was pri­vat ist, ist tat­säch­lich ein Geheim­nis. Ich ver­ste­he den Zusam­men­hang viel­mehr so: Pri­vat­heit ist die Sou­ve­rä­ni­tät der Ent­schei­dung, was wem gegen­über geheim ein­ge­stuft ist, was wem gegen­über nicht pri­vat, son­dern geteil­tes Geheim­nis oder tei­löf­fent­lich ist — und was tat­säch­lich kom­plett öffent­lich ist. Das heißt: das Pri­va­te ist kein (Wohn-)Raum. Es ist auch kei­ne Ant­wort zu der “was ist” Fra­ge an einen Gegen­stand oder eine Infor­ma­ti­on. Es ist die Ent­schei­dungs­ho­heit selbst. Gegen das Ansin­nen eines mög­li­chen Ande­ren, alles aber auch alles von mir suchen, fil­tern, nut­zen zu kön­nen, steht die Pri­vat­heit als mei­ne Sou­ve­rä­ni­tät, was ich dem Ande­ren und allen ande­ren unge­heim mache und damit veröffentliche.

Das scheint ein­fach zu sein: der Wider­streit zwi­schen “meins” und “für alle”. Aber es ist — und das ist die tat­säch­li­che Her­aus­for­de­rung des Inter­net — so ein­fach nicht. Denn schon in der Ver­gan­gen­heit war die Unter­schei­dung privat/öffentlich hei­kel gewor­den. Ein­kaufs­zen­tren, die öffent­li­chen Raum in groß­flä­chi­gen Pri­vat­raum ver­wan­del­ten (mit ent­spre­chen­dem Haus- und Weg­wei­sungs­rech­ten gegen­über unlieb­sa­men Besu­chern), die Groß­un­ter­neh­men mit der Popu­la­ti­on von Klein­städ­ten zum Pri­vat­raum mach­ten usw. Das “Öffent­li­che” hin­ge­gen war — dar­in stim­me ich msprO wie­der­um weit­ge­hend zu — (und ori­en­tie­re mich an dem sehr geschätz­ten Arti­kel von Demi­ro­vic) ein Effekt der Mas­sen­me­di­en. Ins­be­son­de­re der Zei­tun­gen. Und die­se gedruck­ten Öffent­lich­keits­räu­me mit ihren Erzeu­gungs­pro­ze­du­ren von Nach­rich­ten, der Ori­en­tie­rung an “öffent­li­chem Inter­es­se” und “Schutz der Pri­vat­sphä­re” , sorg­te dafür, dass sich “die Öffent­lich­keit” über “die Öffent­lich­keit” kei­ne Gedan­ken machen muss­te. Öffent­lich war, was die Pres­se ver­öf­fent­lich­te. Full Stop. Im Netz “ver­öf­fent­licht” jeder, der etwas bei­trägt — potenziell.

Aber sowohl das „Pri­va­te“ als auch das „Öffent­li­che“ sind eben kei­ne Räu­me und Sphä­ren. Zu unter­schei­den ist viel­mehr zwi­schen Pri­vat­hei­ten in unter­schied­li­chen Rela­tio­nen und unter­schied­li­che (Teil-)Öffentlichkeiten. War­um macht das Sinn? Wie schon vor eini­ger Zeit gepos­tet, gibt es ver­mut­lich bei jedem – zumin­dest bei mir – eine gan­ze Rei­he von Din­gen, die nicht jeder weiß, der mich kennt. Der Kol­le­ge, der Vor­ge­setz­te, die Ehe­frau, der Schul­freund, die Exfreun­din, der Finanz­be­am­te, der Strei­fen­po­li­zist, der Pro­fes­sor, der Exleh­rer, der Uro­lo­ge – sie alle wis­sen Ver­schie­de­nes von mir. Nicht jeder weiß alles, nicht jeder hat alles zu wis­sen. Pri­vat­heit heißt also, sou­ve­rän defi­nie­ren zu kön­nen, wem gegen­über ich wel­che Infor­ma­ti­on geheim hal­te, wel­che nicht. Die­se Ver­fah­ren sind dem moder­nen Men­schen der­ar­tig in Fleisch und Blut über­ge­gan­gen, dass er sich ihrer erst dann bewusst wird, wenn auch einer Über­ra­schungs­par­ty durch irgend­ein wohl­mei­nen­des Geschöpf etwa alle die oben genann­ten ein­ge­la­den wer­den und anfan­gen – sich über mich auszutauschen.

Nun kann natür­lich die Fra­ge gestellt wer­den: Wo beginnt, wo endet mei­ne Sou­ve­rä­ni­tät. Die ein­fachs­te Ant­wort sind die von Kus­anow­sky ange­führ­ten Geheim­hal­tungs­rech­te und – pflich­ten. Die­se sind vom Staat gegen­über dem Staat garan­tiert – und in zwei­ter Linie auch gegen­über allen ande­ren. Die Grund­rech­te gel­ten in ers­ter Linie in der Rela­ti­on gegen­über dem Staat. Hier darf er weder die Offen­le­gung for­dern, noch aus der Tat­sa­che, dass ich die Offen­le­gung ver­wei­ge­re, ablei­ten, dass ich „etwas zu ver­ber­gen“ habe. Wer mit Hartz IV Ver­fah­ren am eige­nen Lei­be kon­fron­tiert war, wird übri­gens recht schnell fest­stel­len, was es heißt, einer „Mit­wir­kungs­pflicht“ unter­wor­fen zu sein, die kei­ner­lei Sou­ve­rä­ni­tät mehr kennt. Der Hartz IV Emp­fän­ger wird gegen­über dem Staat zur total öffent­li­chen Per­son. Das wäre die tota­le Trans­pa­renz gegen­über dem Anspruch des Ande­ren. Die Höl­le übrigens.

Endet mei­ne Sou­ve­rä­ni­tät — wie im Zusam­men­hang mit Stree­view hier pro­ble­ma­ti­siert — an der Haus­fas­sa­de, die ich ver­pi­xeln las­se – oder ist hier das Recht aller ande­ren auf Öffent­lich­keit aus­schlag­ge­bend? Die Fra­ge ist m.E. falsch gestellt. Ich wet­te, dass es kei­nen Men­schen stört, dass das eige­ne Wohn­haus foto­gra­fiert wird. Was aber jetzt mas­sen­wahr­nehm­bar wur­de durch mas­sen­me­dia­le Über­hy­pung war, dass auch nicht-netz­af­fi­ne Bür­ger fest­stell­ten, dass „das Inter­net“ (pffft) in die Sou­ve­rä­ni­tät des Pri­va­ten ein­zu­grei­fen imstan­de ist. Es rückt ihnen buch­stäb­lich auf die „stei­ner­ne Pel­le“ des Wohn­rau­mes. Es fin­det Ent­mün­di­gung statt, woge­gen sich Selbst­be­mün­di­gung regt. Dass die Haus­fas­sa­de alles ande­re als ein unbe­deu­ten­des Objekt ist, hat­te ich schon vor der gan­zen Debat­te ein­mal gepos­tet – als ich erklär­te, die Fas­sa­de sei als Raum der Raum, den das Thea­ter aus­macht als Kunst der Grenz­über­schrei­tung. Ich den­ke, es geht nicht dar­um, ob Fotos mei­ner Fas­sa­de im Netz oder in Navi­ga­ti­ons­ge­rä­ten zu sehen sind. Fin­det garan­tiert jeder prak­tisch. Es geht viel­mehr dar­um, das ein Wirt­schafts­un­ter­neh­men in eige­ner Sou­ve­rä­ni­tät fest­stellt, die Sou­ve­rä­ni­tät über die Ver­öf­fent­li­chung der Fas­sa­de zu haben – ohne sich die Fra­ge zu stel­len, ob die Fas­sa­den­be­woh­ner die­se Fas­sa­de als in ihrer eige­nen Ver­öf­fent­li­chungs­sou­ve­rä­ni­tät lie­gend sehen. Die Zuspit­zung auf Num­mern­schil­der, foto­gra­fier­te Per­so­nen usw. ist dabei nur eine hilfs­wei­se Argu­men­ta­ti­on. Viel­mehr fragt sich, ob das Unter­neh­men fest­le­gen darf, was in der Sou­ve­rä­ni­tät der Ent­schei­dung über Geheim­zu­hal­ten­des liegt – und was nicht. Im Zwei­fels­fall hat Goog­le von jedem Ein­zel­nen das Recht ein­zu­ho­len. Prag­ma­tisch unlös­bar? Na und? Auch wenn ich Echt­bild­na­vi­ga­ti­on groß­ar­tig fände.

Hast du etwa was zu ver­ber­gen? – JA!

Spie­ßers Poli­zei­gruß: „Ich habe nichts zu ver­ber­gen“ bringt ein Para­dox aufs Tapet, das Spie­ßer nicht durch­schaut. Die Behaup­tung, nichts zu ver­ber­gen zu haben, ist eine Behaup­tung, die die Neu­gier eher schürt denn besänf­tigt. Da es in jeder Bezie­hung und Rela­ti­on ein „Pri­va­tes“ gibt und geben muss, das – einem Tre­sor gleich – Inhal­te vor dem Ande­ren ver­ber­gen soll, macht die Behaup­tung, einen sol­chen Tre­sor des Gehei­men im Bezie­hung auf jenen ande­ren, der der Staat ist, nicht zu haben, den­je­ni­gen ver­däch­tig, der sie auf­stellt. Schützt doch der Staat selbst – wor­auf Kus­anow­sky in sei­nem Kom­men­tar hin­weist – Pri­vat­be­rei­che des Ein­zel­nen vor sich selbst und vor dem Zugriff Drit­ter. Die Behaup­tung „nichts“ zu ver­ber­gen zu haben, bedeu­te­te also der kom­plet­te Exhi­bi­tio­nis­mus. Und nach dem Mann ohne Eigen­schaf­ten käme der Mensch ohne Eigen­hei­ten. Oder ohne Eigen­tum? Der fxneu­mann­sche Über­mensch – der doch eigent­lich die ärms­te See­le ist, weil sie buch­stäb­lich nichts hat, nichts so eige­nes, das es wert wäre, ver­bor­gen zu blei­ben. Gedan­ken, Wün­sche, Sehn­süch­te, hin­ter­zo­ge­ne Steu­ern, zurück­lie­gen­de Sün­den und Über­tre­tun­gen usw. Nichts Gehei­mes? Armer Über­mensch — du scheinst mir eher Über als Mensch.

Bewei­se!

Spie­ßer möch­te zum Aus­druck brin­gen, dass es sich nicht lohnt, in sei­nen (dem Staat gegen­über gehei­men) Pri­vat­sa­chen zu schnüf­feln. Er öff­net damit aber die Tür für den Kon­ter: Na, wenn Sie nichts zu ver­ber­gen haben, dann kann ich ja mal nach­schau­en. Der Ande­re setzt sein Recht durch.

Spie­ßer wird aber den gewünsch­ten Erfolg damit nicht erzie­len kön­nen – weil die Mög­lich­keit des Geheim­nis­ses auch dann besteht, wenn ein Pri­vat­raum durch­sucht wur­de. Will hei­ßen: Der Kon­troll­wahn des Staa­tes wird nie zu einem „unschul­dig“ kom­men, son­dern ledig­lich den Ver­dacht auf­schie­ben. Denn der arme Spie­ßer kann nicht nach­wei­sen, dass er kein Geheim­nis hat. Er kann nur dar­auf ver­wei­sen, dass er kein ent­deck­tes Geheim­nis habe. Des­we­gen ist der Kon­troll­ver­lust, den msprO kon­sta­tiert, ein all­sei­ti­ger Kon­troll­ver­lust. Denn nur wenn alle rück­halt­los alles über sich „öffent­lich“ machen – und bewei­sen kön­nen, dass das „alles“ war, sie also nichts in ihrer Sou­ve­rä­ni­tät zurück­hiel­ten und unter eige­ner Kon­trol­le belas­sen, wäre der Kon­troll­ver­lust, der durch die Kon­troll­rech­te des Ande­ren durch­ge­setzt wür­den (der aber in sei­nen Rech­ten eben die tota­le Kon­trol­le ist), real und total.

Wer etwas zu ver­ber­gen hat, muss zugleich ver­ber­gen, dass er etwas zu ver­ber­gen hat. Sobald ein Ver­dacht auf­scheint, er könn­te etwas zu ver­ber­gen haben, ent­steht der For­scher­trieb, das nun als Geheim­nis for­mal Beschrie­be­ne auch inhalt­lich auf­zu­de­cken. Hier tref­fen sich Eifer­sucht und staat­li­cher Sicherheitswahn.

Das Para­dox des staat­li­che gewähr­ten Geheimnisses

Die Defi­ni­ti­on der Woh­nung als (eigent­lich) „unver­letz­li­cher“ Pri­vat­raum, ist zugleich die staat­li­che Auf­for­de­rung, mei­ne Geheim­nis­se hier zu ver­stau­en.  Das hat den Vor­teil, das ich im Nor­mal­fall also gegen­über dem Staat und sei­nen Augen sicher bin, wenn ich mei­ne klei­nen Heim­lich­kei­ten in mei­ner Woh­nung voll­zie­he. Zugleich hat der Staat den Vor­teil, mit gutem Grund ver­mu­ten zu dür­fen, dass durch Ver­let­zung mei­ner unver­letz­li­chen Woh­nung (per Durch­su­chungs­be­schluss) alle Geheim­nis­se ans Tages­licht geför­dert wer­den könn­ten. Und bei den imma­te­ri­el­len Geheim­nis­sen – kom­men gege­be­nen­falls Bun­destro­ja­ner und für den einen oder ande­ren auch Fol­ter in Betracht, um die Sou­ve­rä­ni­tät des Pri­va­ten zu brechen.

Die Ethik des Pri­va­ten und Gehei­men im Netz

Die zunächst plau­si­bel schei­nen­de Behaup­tung, im Netz müs­se man sich von der Pri­vat­sphä­re ver­ab­schie­den , lässt sich nun genau­er auf ihre Stich­hal­tig­keit über­prü­fen. Sie sagt nichts ande­res als: betrach­te das Netz als einen Raum, in dem du dich öffent­lich bewegst. Stel­le nichts hier ein, das in irgend­ei­ner Bezie­hung (gegen­über Freun­den, Fami­lie, ehe­ma­li­gen, aktu­el­len und zukünf­ti­gen Kol­le­gen, ehe­ma­li­gen, aktu­el­len und zukünf­ti­gen Sexu­al­part­nern, ehe­ma­li­gen, aktu­el­len und zukünf­ti­gen Geschäfts­part­nern und Kun­den, gegen­über dem Staat, der Kir­che, Län­dern in die du viel­leicht rei­sen wirst) als pri­vat zu dekla­rie­ren oder zu wün­schen sein wird. Stel­le also nur ein, wovon du – kate­go­risch impe­ra­ti­visch —  glaubst jeder­zeit wün­schen zu kön­nen, das es ein jeder von dir weiß. Das hat zwei mög­li­che Kon­se­quen­zen: Es repro­du­ziert ent­we­der Spie­ßers Poli­zei­gruß, indem es unter­stellt, wer nichts zu ver­ber­gen habe, kön­ne es doch im Netz ver­öf­fent­li­chen. Oder es for­dert dazu auf, das Netz als Öffent­lich­keit zu betrach­ten, in dem Pri­va­tes nichts zu suchen hat.

Die abseh­ba­re und völ­lig logi­sche Kon­se­quenz wird sein, dass jeder Inter­net­nut­zer sich eine öffent­li­che „Per­so­na“ erstellt, die er im Netz sein wird. Das aber wird das Ende des Net­zes sein – weil nahe­zu jede Infor­ma­ti­on irgend­wann in irgend­ei­ner Bezie­hung pri­vat sein wird oder sein könn­te, wes­we­gen nie­mand mehr etwas von sich preis­ge­ben will. Und sowohl Spie­ßer als auch Nicht­spie­ßer wol­len die Sou­ve­rä­ni­tät über die Offen­ba­rung von Infor­ma­tio­nen behal­ten, die ihnen das „Ende der Pri­vat­sphä­re“ gera­de zu ent­rei­ßen ver­sucht. Das ist die wich­tigs­te Ein­sicht aus all die­sen lang­wie­ri­gen Über­le­gun­gen: dass das Pri­va­te das­je­ni­ge ist, über des­sen Wei­ter­ga­be ich allein zu ent­schei­den habe. Das ich in jeder Bezie­hung neu zu defi­nie­ren und auf­recht zu erhal­ten habe. Das ich dem einen ande­ren im Ver­trau­en erzäh­le, dem ande­re und ins­be­son­de­re dem Ande­ren aber vorenthalte.

Die öffent­li­chen Figu­ren und ihr Privates

Die „gro­ßen“ Figu­ren des gegen­wär­ti­gen Net­zes, sei­en es Jar­vis, Sco­ble, Six­tus, Lobo, Lum­ma, Basic, mspro, Don Alphon­so haben sich öffent­li­che Per­so­nas erschaf­fen, die aus nichts ande­rem als Öffent­lich­keit bestehen. Es sind aber – das soll­te man nicht über­se­hen – Per­so­nas oder Kunst­fi­gu­ren, einem Hol­ly­wood­schau­spie­ler, einem Fern­seh­mo­de­ra­tor oder einem Poli­ti­ker ver­gleich­bar. Öffent­lich­keits­kon­struk­te, die nichts Pri­va­tes ver­ra­ten kön­nen, weil ent­we­der ihr Pri­va­tes der Anzie­hungs­punkt für die Öffent­lich­keit ist („Ich zeig euch alles – aber nehmt mich wahr“ – das Kat­zen­ber­ger­syn­drom), das heißt das Pri­va­te zum Öffent­li­chen wird, ohne dabei das letz­te Geheim­nis preis­zu­ge­ben. Oder weil ihr Pri­va­tes so klar und deut­lich geschie­den ist vom Öffent­li­chen, dass es der Insti­tu­ti­on des Papa­raz­zo bedarf, der Öffent­lich­keit durch Über­tre­tung der Gren­ze zum Pri­va­ten zu zei­gen, dass es ein sol­ches Pri­va­tes gibt (was wie­der­um zumeist das Skan­da­lon selbst ist: dass es ein Pri­va­tes gibt). Ob der­je­ni­ge, der sein Pri­va­tes als Erwerbs­quel­le für öffent­li­che Auf­merk­sam­keit gebraucht oder der­je­ni­ge, der die Öffent­lich­keit vor ver­schlos­se­nen Pfor­ten (mit win­zi­gem Guck­loch) zap­peln lässt, am Ende bes­ser weg­kommt, weiß ich nicht. Nach gefühl­ten zehn­tau­send Fol­gen des Per­fek­ten Pro­mi­din­ner habe ich jeden­falls den Ein­druck, das mich das Pri­va­te der meis­ten Pro­mis nicht wirk­lich inter­es­siert. Es ist so … spießig.

Ich hin­ge­gen habe und hüte mei­ne klei­nen Geheim­nis­se. Aber ich sage nie­man­dem, wo. Schon gar nicht dem Ande­ren – soll er mich doch verklagen.

§ 2 Responses to Recht des Anderen? Übermensch? Öffentlich und Privat taumelt an den Abgrund."

  • kusanowsky sagt:

    Viel­leicht soll­te man in die­sem Zusam­men­hang noch ein­mal auf den Umstand auf­merk­sam machen, wie wenig hilf­reich und wei­ter­füh­rend die Ver­wen­dung des Begriffs “Sou­ve­rä­ni­tät” empi­risch ist. Sou­ve­rän könn­te man einen Beob­ach­ter nen­nen, der die Bedin­gun­gen, unter denen sei­ne Unter­schei­dungs­rou­ti­nen behan­delt wer­den, nach eige­nem Ermes­sen selek­tiv fest­le­gen könn­te, ohne, dass sol­che Selek­tio­nen eine deter­mi­nie­ren­den Effekt hät­ten. Begriffs­gescht­lich ent­stand eine Vor­stel­lung von Sou­ve­rä­ni­tät mit jenem bekann­ten meta­phy­si­schen Rea­lis­mus, der eine beob­ach­tungs­un­ab­hä­ni­ge Beob­ach­ter­po­si­ti­on anneh­men konn­te. Dabei han­delt es sich kei­nes­wegs um eine para­do­xe Pro­blem­si­tua­ti­on ver­gan­ge­ner Zei­ten. Noch immer — wie etwa in der Neu­ro­bi­lo­lo­gie — wird in man­chen Sys­te­men von einem beob­ach­tungs­un­ab­hän­gi­gen Beob­ach­ter aus­ge­gan­gen, in des­sen Macht es stün­de, frei über Deter­mi­nie­run­gen zu ent­schei­den, wie etwa in den For­schun­gen von Ger­hard Roth, der einen frei­en Wil­len leug­net, aber nicht erfind­lich machen kann, wie denn ein Gehirn zwi­schen der Illu­si­on von Wil­lens­frei­heit und der Wahr­heit von Will­sens­un­frei­heit wäh­len könn­te. Denn in dem Fall müss­te das Gehirn bei­des mög­lich machen, Wahr­heit genau­so wie Irr­tum, und wenn es dar­in sou­ve­rän wäre, müss­te es Neu­ro­nen geben, die auf die Her­stel­lung Irr­tü­mern spe­zia­li­siert sind. Aber die For­schun­gen besa­gen ja, dass es sol­che Sou­ve­rä­ni­tät des Gehirns gar nicht gibt.

    Die Rede von der Fil­ter­sou­ve­rä­ni­tät ist dar­um nur ein klei­ner Taschen­spiel­t­ertrick: ich unter­stel­le mir selbst eine Sou­ve­rä­ni­tät von Selek­ti­ons­ope­ra­tio­nen, mache mir aber vor­stell­bar wie es wohl wäre, wenn die­se Sou­ve­rä­ni­tät nur vom Ande­ren in Anspruch genom­men wür­de, weil ich ja mei­ne eige­ne Begrenzt­heit empi­risch bemer­ke. Auf die­se Wei­se kommt durch die­ses Illu­si­ons­ve­fah­ren der Bume­rang zurück: Denn ich bin für einen ande­ren ein ande­rer und damit die Adres­se mei­ner For­de­rung, deren Erfül­lung ich gleich und kos­ten­los mit­lie­fe­re, indem ich sol­che For­de­rung als nicht an mich gerich­tet an dich richte.
    Von wel­che Rech­ten ist denn die Rede? Und bit­te: wenn die For­de­rung nicht an mich gerich­tet ist, an wen denn sonst? Denn der ande­re ist adres­sen­los und damit uner­reich­bar. Aber dann könn­te man auf sol­che For­de­rung ver­zich­ten, weil sie adres­sen­los abge­schickt wird. Geschieht es aber den­noch, wird man fra­gen dür­fen, was das eigent­lich soll.
    Der Ande­re ist ein Popanz, den es nicht gibt, aber dem man ziem­lich zu trau­en kann, näm­lich sou­ve­rän zu sein. Oder es gibt ihn doch, aber ist er genau so wenig sou­ve­rän wie ich. Und wie­der: was wäre dann zu fodern? Und von wem? Und wer soll die­se For­de­rung erfüllen?

  • Postdramatiker sagt:

    Denk ich drü­ber nach, wür­de ich “Sou­ve­rä­ni­tät” defi­nie­ren als kon­tra­fak­ti­sches Han­deln, als ob die­se Sou­ve­rä­ni­tät vor­lie­ge — mit dem dring­li­chen Ver­dacht, dass sie nicht vor­liegt. Ergänzt dar­um, sich davon nicht beein­dru­cken zu las­sen. Illu­si­on und Sou­ve­rä­ni­tät sind ver­mut­lich die zwei Sei­ten der­sel­ben Medail­le. Mit Mon­t­her­lant: Je n’ai que l’i­dée que je me fais de moi-même pour me sou­te­nir sur les mers du néant. Man darf nur das Meer unten­drun­ter nicht vergessen.

What's this?

You are currently reading Recht des Anderen? Übermensch? Öffentlich und Privat taumelt an den Abgrund. at Postdramatiker.

meta