Vor einiger Zeit hatte ich (hier und hier) über das erstaunlich komplexe Problem von Öffentlichkeit und Privatheit im Zeitalter des Internet geschrieben und kurzen Austausch mit msprO dazu, der Verwandtschaft zu seinen Gedanken konstatierte, die ich nach der weiteren Entwicklung und Lektüre seines Vortrags ganz und gar zurückweisen möchte. Ich fürchte, ich stehe seinem Standpunkt konträr gegenüber.
fxneumann wies darauf hin, dass der von msprO geforderte Typus des seine Privatheit dahingebenden Menschen vermutlich eines (übrigens eher an Superman oder an den I‑A-blökenden Esel als an den großen Bejaher des Fatum bei Nietzsche gemahnenden) Übermenschen bedürfe, was msprO zustimmend kommentierte.Allerding zeigt auch schon fxneumanns Zusammenfassung der Utopie, wohin die Reise geht. Was er das “Recht des Anderen” nennt, nenne ich die Aufseherordnung des Gulag, dessen “Übermensch” der armseligste, überwachteste Häftling in seinem karibischen Drahtgitterkäfig ist:
Die totale Filtersouveränität des Anderen ist eine Utopie: Eine Utopie, die auf einen informationellen Übermenschen angewiesen ist, der keine Scham, kein Bedürfnis nach Intimität kennt, der so abgehärtet ist, daß keine Beleidigung, keine allzu ehrliche Meinung des Anderen durch seine (nicht nur technischen) Filter schlüpft.
Die gewohnt scharfsinnige (vielleicht auch spitzfindige) Umkehr des Rechts des Anderen durch Kusanowsky zum Recht des Anderen des Anderen (also mir) mag weiterer Überlegungen bedürfen. Ich bin gespannt, was Kusanowsky und msprO noch so an Scharmützeleien und gegenseitigen Schlumpfereien einfallen mag.
Vorweg: Ich habe nicht besonders viel Erfahrung mit Lévinas, glaube aber aus dem Wenigen, das mir unter die Leseaugen kam, zumindest Bedenken anmelden zu dürfen, ob dieser “Andere” tatsächlich in irgendeiner Weise ein “Recht” anzumelden berechtigt, befugt oder auch nur willens wäre. Die ungreifbare Kategorie des Anderen bei Lévinas ist eine eher appellierende Instanz, die sicherlich keine “Querys” nach mir durchführt oder gar verlangt, meine Informationen suchen, wissen oder fordern zu dürfen. Gar ein “Recht” abzuleiten, d.h. prinzipiell auf eine höhere (juristische oder göttliche) Instanz damit Bezug nehmen zu wollen, die dieses Recht einklagbar oder garantiefähig machen würde, scheint mir enorm problematisch.
Der ANDERE große Bruder
Tatsächlich ist der “Andere” bei msprO ehereine verschleierte Gestalt von Big Brother — wenn nicht gar des Foucaultschen Überwachers im Panoptikon. Drei Zitate von msprO:
Die neue Öffentlichkeit ist der Andere.Wir können uns also diese Öffentlichkeit – wie sie im Internet existiert – gar nicht vorstellen. Und wenn wir es versuchen, liegen wir falsch – per se und per definitionem. […] So falsch wie der, der seine Hausfassade verpixelt, weil er glaubt, dass er dem Anderen den Zugriff auf diese Daten verwehren darf, weil er zu wissen glaubt, was dieser damit vorhat. In all diesen Fällen wird sich nicht eben an einer allgemeinen Öffentlichkeit vergangen, die in der Tat Dinge in die allgemeine Relevanz erhebt, oder nicht. Nein, hier wird für den Anderen entschieden und zwar ohne Kenntnis seines Interesses, seiner Filter und seiner Kompetenz.
Das radikale Recht des Anderen ist die Souveränität beim Filtern.
1. Vorauswahl von Information ist ein Eingriff in die Filtersouveränität des Anderen. Alles, was wir Informationen unzugänglich machen (z.B. durch Netzsperren), sei es, indem wir Dinge nicht publizieren, indem wir Dinge zurückziehen, indem wir Informationen löschen, schränkt die Filterfreiheit des Anderen ein. Wir haben dazu kein Recht.
Der Andere meldet sein Recht an, alles von mir zu wissen. Ich darf ihm nichts entziehen, nichts vorenthalten, nichts löschen. Das ist der Traum von der totalen Information und der totalen Überwachung. Wer kann dieses Recht mir gegenüber berechtigt in Anspruch nehmen? Wer darf sich in meine Privatheiten “einhacken” (denn schon die Definition der Privatheit wäre eine unberechtigte Beraubung des Anderen, die durch Hacks eigentlich nur legitim korrigiert würde). Warum dann dem Anderen, der der Staat ist, die Vorratsdatenspeicherung, die “Onlinedurchsuchung”, die Wohnraum,- und Telefonüberwachung noch untersagen? Hat der Andere, der der Staat ist, das Recht nicht?
Der Andere meldet seine “Filtersouveränität” an — und fordert dafür, einem gefräßigen Monster gleich, immer neue Informationen. Ja der Andere soll nicht nur filtern, er soll — über meinen Kopf hinweg — auch entscheiden, was denn überhaupt Information ist:
2.: Es ist es das radikale Recht des Anderen zu beurteilen, was Information ist und was nicht. Wir besitzen nicht die Kriterien und im Zweifel gar nicht die technologischen Voraussetzungen, um zu beurteilen, wie und in welcher Weise bestimmte Daten nützlich sein werden. Das entscheiden zu wollen ist zu jeder Zeit eine Anmaßung.
Heißt: ich verfüge nicht nur nicht über die Entscheidungsfreiheit, Informationen ins Netz zu stellen oder nicht. Ich weiß nicht einmal, ob etwas Information ist, wenn ja: für wen. Der Andere macht sich aus mir eine Information, der ich ausgeliefert bin. Ich bin geneigt mit Kusanowsky zurückzufragen: aber bin nicht ich selbst ein Anderer? Leider ist in der ethischen Dimension, auf die msprO referenziert, der Andere kein greifbares Individuum, kein Ich, kein Jemand, der die Rechte des Anderen einnehmen oder verkörpern könnte.
Am Ende wird die Bereitstellung der gesamten Information gar zur ethischen Pflicht eines Jeden:
Wer Informationen von sich preisgibt, abrufbar macht – egal ob es sich um sogenanntes “geistiges Eigentum” handelt oder um private Daten – der handelt ethisch.
Was in der Forderung 5. endet: Alle Schleusen auf! Alle Gesetze, Verordnungen und moralischen Schranken, die der Filtersouveränität im Weg stehen, müssen beseitigt werden. Egal ob Urheberrecht, ein zu krasses Verständnis von Datenschutz, Persönlichkeitsrechte sofern sie sich auf Informationen Beziehen, müssen fallen. Sie schränken die freie Konfigurierbarkeit der Filter des Anderen ein.
Das heißt: totaler Exhibitionismus. Und zwar als Forderung vorgetragen. Geht alle nackt. Das ist das absolute Panoptikon. Natürlich wäre der nächste Einwand: Wenn jeder alles über jeden wissen kann, wenn jeder für jeden nackt ist: dann ist letztlich keiner nackt, weil es die Differenz zwischen nackt/bekleidet nicht mehr gibt. Durch informationellen Overkill geht die Einzelinformation unter.
Gegen das Recht des Anderen — die Souveränität des Einzigen
msprO denkt das Verhältnis öffentlich/privat von einer “digitalen Öffentlichkeit” her, eine im Anderen sich diffus auflösende Masse. Ein ochlos, der dem Einzelnen gegenüber totale Information verlangt. Dagegen halte ich bei der Differenz öffentlich/privat, die keine exakte zweiwertige Differenz sein kann, weil die von msprO erwähnte Polis etwa ein Raum zwischen beidem darstellt, eine Partialöffentlichkeit, die die Gemeinschaft der Zusammenwohnenden einerseits als eine (in dicke Mauern eingeschlossene) Privatgemeinschaft, einen Verein eingrenzt, innerhalb der Mauern aber Öffentlichkeit (bis zu einemgewissen Maße) verlangt und herstellt, das “Private” als sinnvolleren Ausgangspunkt, das Eigentum des Einzigen (um es mit Stirner zu sagen).
Das Private ist allerdings dabei nicht der “Privatraum” Wohnung, also ein für jeden anderen als privat geltender physischer Raum. Die Privatheit der Wohnung ist — zusammen mit einigen anderen garantierten Rechten auf Geheimhaltung gegenüber staatlichen Stellen — ein Grundrecht, das in der Verfassung vom Staat seinen Bürgern garantiert wird. Ein Staat, der in meine Wohnung einbricht, begeht einen Verfassungsverstoß. Ein Einbrecher lediglich eine Straftat. Deswegen muss der Staat — gebunden durch die Verfassung — diesen “Räumen” der Wohnung besonderen Schutz zukommen lassen. Weitere Schutzbereiche hat Kusanowsky in einem Kommentar hier angesprochen:
Ich glaube, der interessante Punkt in dem Beitrag besteht in den Hinweis auf “Geheimnis”, das mit dem Privaten irgendwie verbunden scheint. Was mir dazu einfällt ist, ob es weiter führt, wenn man zwischen den Strategien der Herstellung und Verteidigung von Privatheit und Geheimnissen funktionale Äquivalente findet. Man denke etwa an:
# Intimgeheimnis
# Staatsgeheimnis
# Bankengeheimnis
# Beichtgeheimnis
# GeschäftsgeheimnisBei Interesse:
http://differentia.wordpress.com/2010/02/14/nacktsanner-die-intimitat-der-inneren-sicherheit/Dazu zählen aber auch andere Einrichtungen wie Schweigepflichten aller Art, von Ärzten, Rechtsanwälten und dergleichen.
Was ich faszinierend finde ist, wie sich solche Geheimhaltungen aller Art gerade dadurch erhärten, dass sie ständigen Angriffen ausgesetzt werden; und dadurch, dass sie erfolgreich behauptet werden können, selbst wiederum den Grund dafür liefern, ihre Stabilisierungsbedingungen zu zerrütten.Wichtig aber, dass das Private nicht deckungsgleich mit einem Bereich der Geheimhaltung ist. Das ergibt sich aus einem Vergleich der beoachtungsleitenden Unterscheidungen: privat/öffentlich und geheim/öffentlich. Es käme entsprechend eine dritte Unterscheidung hinzu: privat/geheim.
Privat/geheim sind tatsächlich nicht deckungsgleich. Nicht alles, was privat ist, ist tatsächlich ein Geheimnis. Ich verstehe den Zusammenhang vielmehr so: Privatheit ist die Souveränität der Entscheidung, was wem gegenüber geheim eingestuft ist, was wem gegenüber nicht privat, sondern geteiltes Geheimnis oder teilöffentlich ist — und was tatsächlich komplett öffentlich ist. Das heißt: das Private ist kein (Wohn-)Raum. Es ist auch keine Antwort zu der “was ist” Frage an einen Gegenstand oder eine Information. Es ist die Entscheidungshoheit selbst. Gegen das Ansinnen eines möglichen Anderen, alles aber auch alles von mir suchen, filtern, nutzen zu können, steht die Privatheit als meine Souveränität, was ich dem Anderen und allen anderen ungeheim mache und damit veröffentliche.
Das scheint einfach zu sein: der Widerstreit zwischen “meins” und “für alle”. Aber es ist — und das ist die tatsächliche Herausforderung des Internet — so einfach nicht. Denn schon in der Vergangenheit war die Unterscheidung privat/öffentlich heikel geworden. Einkaufszentren, die öffentlichen Raum in großflächigen Privatraum verwandelten (mit entsprechendem Haus- und Wegweisungsrechten gegenüber unliebsamen Besuchern), die Großunternehmen mit der Population von Kleinstädten zum Privatraum machten usw. Das “Öffentliche” hingegen war — darin stimme ich msprO wiederum weitgehend zu — (und orientiere mich an dem sehr geschätzten Artikel von Demirovic) ein Effekt der Massenmedien. Insbesondere der Zeitungen. Und diese gedruckten Öffentlichkeitsräume mit ihren Erzeugungsprozeduren von Nachrichten, der Orientierung an “öffentlichem Interesse” und “Schutz der Privatsphäre” , sorgte dafür, dass sich “die Öffentlichkeit” über “die Öffentlichkeit” keine Gedanken machen musste. Öffentlich war, was die Presse veröffentlichte. Full Stop. Im Netz “veröffentlicht” jeder, der etwas beiträgt — potenziell.
Aber sowohl das „Private“ als auch das „Öffentliche“ sind eben keine Räume und Sphären. Zu unterscheiden ist vielmehr zwischen Privatheiten in unterschiedlichen Relationen und unterschiedliche (Teil-)Öffentlichkeiten. Warum macht das Sinn? Wie schon vor einiger Zeit gepostet, gibt es vermutlich bei jedem – zumindest bei mir – eine ganze Reihe von Dingen, die nicht jeder weiß, der mich kennt. Der Kollege, der Vorgesetzte, die Ehefrau, der Schulfreund, die Exfreundin, der Finanzbeamte, der Streifenpolizist, der Professor, der Exlehrer, der Urologe – sie alle wissen Verschiedenes von mir. Nicht jeder weiß alles, nicht jeder hat alles zu wissen. Privatheit heißt also, souverän definieren zu können, wem gegenüber ich welche Information geheim halte, welche nicht. Diese Verfahren sind dem modernen Menschen derartig in Fleisch und Blut übergegangen, dass er sich ihrer erst dann bewusst wird, wenn auch einer Überraschungsparty durch irgendein wohlmeinendes Geschöpf etwa alle die oben genannten eingeladen werden und anfangen – sich über mich auszutauschen.
Nun kann natürlich die Frage gestellt werden: Wo beginnt, wo endet meine Souveränität. Die einfachste Antwort sind die von Kusanowsky angeführten Geheimhaltungsrechte und – pflichten. Diese sind vom Staat gegenüber dem Staat garantiert – und in zweiter Linie auch gegenüber allen anderen. Die Grundrechte gelten in erster Linie in der Relation gegenüber dem Staat. Hier darf er weder die Offenlegung fordern, noch aus der Tatsache, dass ich die Offenlegung verweigere, ableiten, dass ich „etwas zu verbergen“ habe. Wer mit Hartz IV Verfahren am eigenen Leibe konfrontiert war, wird übrigens recht schnell feststellen, was es heißt, einer „Mitwirkungspflicht“ unterworfen zu sein, die keinerlei Souveränität mehr kennt. Der Hartz IV Empfänger wird gegenüber dem Staat zur total öffentlichen Person. Das wäre die totale Transparenz gegenüber dem Anspruch des Anderen. Die Hölle übrigens.
Endet meine Souveränität — wie im Zusammenhang mit Streeview hier problematisiert — an der Hausfassade, die ich verpixeln lasse – oder ist hier das Recht aller anderen auf Öffentlichkeit ausschlaggebend? Die Frage ist m.E. falsch gestellt. Ich wette, dass es keinen Menschen stört, dass das eigene Wohnhaus fotografiert wird. Was aber jetzt massenwahrnehmbar wurde durch massenmediale Überhypung war, dass auch nicht-netzaffine Bürger feststellten, dass „das Internet“ (pffft) in die Souveränität des Privaten einzugreifen imstande ist. Es rückt ihnen buchstäblich auf die „steinerne Pelle“ des Wohnraumes. Es findet Entmündigung statt, wogegen sich Selbstbemündigung regt. Dass die Hausfassade alles andere als ein unbedeutendes Objekt ist, hatte ich schon vor der ganzen Debatte einmal gepostet – als ich erklärte, die Fassade sei als Raum der Raum, den das Theater ausmacht als Kunst der Grenzüberschreitung. Ich denke, es geht nicht darum, ob Fotos meiner Fassade im Netz oder in Navigationsgeräten zu sehen sind. Findet garantiert jeder praktisch. Es geht vielmehr darum, das ein Wirtschaftsunternehmen in eigener Souveränität feststellt, die Souveränität über die Veröffentlichung der Fassade zu haben – ohne sich die Frage zu stellen, ob die Fassadenbewohner diese Fassade als in ihrer eigenen Veröffentlichungssouveränität liegend sehen. Die Zuspitzung auf Nummernschilder, fotografierte Personen usw. ist dabei nur eine hilfsweise Argumentation. Vielmehr fragt sich, ob das Unternehmen festlegen darf, was in der Souveränität der Entscheidung über Geheimzuhaltendes liegt – und was nicht. Im Zweifelsfall hat Google von jedem Einzelnen das Recht einzuholen. Pragmatisch unlösbar? Na und? Auch wenn ich Echtbildnavigation großartig fände.
Hast du etwa was zu verbergen? – JA!
Spießers Polizeigruß: „Ich habe nichts zu verbergen“ bringt ein Paradox aufs Tapet, das Spießer nicht durchschaut. Die Behauptung, nichts zu verbergen zu haben, ist eine Behauptung, die die Neugier eher schürt denn besänftigt. Da es in jeder Beziehung und Relation ein „Privates“ gibt und geben muss, das – einem Tresor gleich – Inhalte vor dem Anderen verbergen soll, macht die Behauptung, einen solchen Tresor des Geheimen im Beziehung auf jenen anderen, der der Staat ist, nicht zu haben, denjenigen verdächtig, der sie aufstellt. Schützt doch der Staat selbst – worauf Kusanowsky in seinem Kommentar hinweist – Privatbereiche des Einzelnen vor sich selbst und vor dem Zugriff Dritter. Die Behauptung „nichts“ zu verbergen zu haben, bedeutete also der komplette Exhibitionismus. Und nach dem Mann ohne Eigenschaften käme der Mensch ohne Eigenheiten. Oder ohne Eigentum? Der fxneumannsche Übermensch – der doch eigentlich die ärmste Seele ist, weil sie buchstäblich nichts hat, nichts so eigenes, das es wert wäre, verborgen zu bleiben. Gedanken, Wünsche, Sehnsüchte, hinterzogene Steuern, zurückliegende Sünden und Übertretungen usw. Nichts Geheimes? Armer Übermensch — du scheinst mir eher Über als Mensch.
Beweise!
Spießer möchte zum Ausdruck bringen, dass es sich nicht lohnt, in seinen (dem Staat gegenüber geheimen) Privatsachen zu schnüffeln. Er öffnet damit aber die Tür für den Konter: Na, wenn Sie nichts zu verbergen haben, dann kann ich ja mal nachschauen. Der Andere setzt sein Recht durch.
Spießer wird aber den gewünschten Erfolg damit nicht erzielen können – weil die Möglichkeit des Geheimnisses auch dann besteht, wenn ein Privatraum durchsucht wurde. Will heißen: Der Kontrollwahn des Staates wird nie zu einem „unschuldig“ kommen, sondern lediglich den Verdacht aufschieben. Denn der arme Spießer kann nicht nachweisen, dass er kein Geheimnis hat. Er kann nur darauf verweisen, dass er kein entdecktes Geheimnis habe. Deswegen ist der Kontrollverlust, den msprO konstatiert, ein allseitiger Kontrollverlust. Denn nur wenn alle rückhaltlos alles über sich „öffentlich“ machen – und beweisen können, dass das „alles“ war, sie also nichts in ihrer Souveränität zurückhielten und unter eigener Kontrolle belassen, wäre der Kontrollverlust, der durch die Kontrollrechte des Anderen durchgesetzt würden (der aber in seinen Rechten eben die totale Kontrolle ist), real und total.
Wer etwas zu verbergen hat, muss zugleich verbergen, dass er etwas zu verbergen hat. Sobald ein Verdacht aufscheint, er könnte etwas zu verbergen haben, entsteht der Forschertrieb, das nun als Geheimnis formal Beschriebene auch inhaltlich aufzudecken. Hier treffen sich Eifersucht und staatlicher Sicherheitswahn.
Das Paradox des staatliche gewährten Geheimnisses
Die Definition der Wohnung als (eigentlich) „unverletzlicher“ Privatraum, ist zugleich die staatliche Aufforderung, meine Geheimnisse hier zu verstauen. Das hat den Vorteil, das ich im Normalfall also gegenüber dem Staat und seinen Augen sicher bin, wenn ich meine kleinen Heimlichkeiten in meiner Wohnung vollziehe. Zugleich hat der Staat den Vorteil, mit gutem Grund vermuten zu dürfen, dass durch Verletzung meiner unverletzlichen Wohnung (per Durchsuchungsbeschluss) alle Geheimnisse ans Tageslicht gefördert werden könnten. Und bei den immateriellen Geheimnissen – kommen gegebenenfalls Bundestrojaner und für den einen oder anderen auch Folter in Betracht, um die Souveränität des Privaten zu brechen.
Die Ethik des Privaten und Geheimen im Netz
Die zunächst plausibel scheinende Behauptung, im Netz müsse man sich von der Privatsphäre verabschieden , lässt sich nun genauer auf ihre Stichhaltigkeit überprüfen. Sie sagt nichts anderes als: betrachte das Netz als einen Raum, in dem du dich öffentlich bewegst. Stelle nichts hier ein, das in irgendeiner Beziehung (gegenüber Freunden, Familie, ehemaligen, aktuellen und zukünftigen Kollegen, ehemaligen, aktuellen und zukünftigen Sexualpartnern, ehemaligen, aktuellen und zukünftigen Geschäftspartnern und Kunden, gegenüber dem Staat, der Kirche, Ländern in die du vielleicht reisen wirst) als privat zu deklarieren oder zu wünschen sein wird. Stelle also nur ein, wovon du – kategorisch imperativisch — glaubst jederzeit wünschen zu können, das es ein jeder von dir weiß. Das hat zwei mögliche Konsequenzen: Es reproduziert entweder Spießers Polizeigruß, indem es unterstellt, wer nichts zu verbergen habe, könne es doch im Netz veröffentlichen. Oder es fordert dazu auf, das Netz als Öffentlichkeit zu betrachten, in dem Privates nichts zu suchen hat.
Die absehbare und völlig logische Konsequenz wird sein, dass jeder Internetnutzer sich eine öffentliche „Persona“ erstellt, die er im Netz sein wird. Das aber wird das Ende des Netzes sein – weil nahezu jede Information irgendwann in irgendeiner Beziehung privat sein wird oder sein könnte, weswegen niemand mehr etwas von sich preisgeben will. Und sowohl Spießer als auch Nichtspießer wollen die Souveränität über die Offenbarung von Informationen behalten, die ihnen das „Ende der Privatsphäre“ gerade zu entreißen versucht. Das ist die wichtigste Einsicht aus all diesen langwierigen Überlegungen: dass das Private dasjenige ist, über dessen Weitergabe ich allein zu entscheiden habe. Das ich in jeder Beziehung neu zu definieren und aufrecht zu erhalten habe. Das ich dem einen anderen im Vertrauen erzähle, dem andere und insbesondere dem Anderen aber vorenthalte.
Die öffentlichen Figuren und ihr Privates
Die „großen“ Figuren des gegenwärtigen Netzes, seien es Jarvis, Scoble, Sixtus, Lobo, Lumma, Basic, mspro, Don Alphonso haben sich öffentliche Personas erschaffen, die aus nichts anderem als Öffentlichkeit bestehen. Es sind aber – das sollte man nicht übersehen – Personas oder Kunstfiguren, einem Hollywoodschauspieler, einem Fernsehmoderator oder einem Politiker vergleichbar. Öffentlichkeitskonstrukte, die nichts Privates verraten können, weil entweder ihr Privates der Anziehungspunkt für die Öffentlichkeit ist („Ich zeig euch alles – aber nehmt mich wahr“ – das Katzenbergersyndrom), das heißt das Private zum Öffentlichen wird, ohne dabei das letzte Geheimnis preiszugeben. Oder weil ihr Privates so klar und deutlich geschieden ist vom Öffentlichen, dass es der Institution des Paparazzo bedarf, der Öffentlichkeit durch Übertretung der Grenze zum Privaten zu zeigen, dass es ein solches Privates gibt (was wiederum zumeist das Skandalon selbst ist: dass es ein Privates gibt). Ob derjenige, der sein Privates als Erwerbsquelle für öffentliche Aufmerksamkeit gebraucht oder derjenige, der die Öffentlichkeit vor verschlossenen Pforten (mit winzigem Guckloch) zappeln lässt, am Ende besser wegkommt, weiß ich nicht. Nach gefühlten zehntausend Folgen des Perfekten Promidinner habe ich jedenfalls den Eindruck, das mich das Private der meisten Promis nicht wirklich interessiert. Es ist so … spießig.
Ich hingegen habe und hüte meine kleinen Geheimnisse. Aber ich sage niemandem, wo. Schon gar nicht dem Anderen – soll er mich doch verklagen.
Vielleicht sollte man in diesem Zusammenhang noch einmal auf den Umstand aufmerksam machen, wie wenig hilfreich und weiterführend die Verwendung des Begriffs “Souveränität” empirisch ist. Souverän könnte man einen Beobachter nennen, der die Bedingungen, unter denen seine Unterscheidungsroutinen behandelt werden, nach eigenem Ermessen selektiv festlegen könnte, ohne, dass solche Selektionen eine determinierenden Effekt hätten. Begriffsgeschtlich entstand eine Vorstellung von Souveränität mit jenem bekannten metaphysischen Realismus, der eine beobachtungsunabhänige Beobachterposition annehmen konnte. Dabei handelt es sich keineswegs um eine paradoxe Problemsituation vergangener Zeiten. Noch immer — wie etwa in der Neurobilologie — wird in manchen Systemen von einem beobachtungsunabhängigen Beobachter ausgegangen, in dessen Macht es stünde, frei über Determinierungen zu entscheiden, wie etwa in den Forschungen von Gerhard Roth, der einen freien Willen leugnet, aber nicht erfindlich machen kann, wie denn ein Gehirn zwischen der Illusion von Willensfreiheit und der Wahrheit von Willsensunfreiheit wählen könnte. Denn in dem Fall müsste das Gehirn beides möglich machen, Wahrheit genauso wie Irrtum, und wenn es darin souverän wäre, müsste es Neuronen geben, die auf die Herstellung Irrtümern spezialisiert sind. Aber die Forschungen besagen ja, dass es solche Souveränität des Gehirns gar nicht gibt.
Die Rede von der Filtersouveränität ist darum nur ein kleiner Taschenspieltertrick: ich unterstelle mir selbst eine Souveränität von Selektionsoperationen, mache mir aber vorstellbar wie es wohl wäre, wenn diese Souveränität nur vom Anderen in Anspruch genommen würde, weil ich ja meine eigene Begrenztheit empirisch bemerke. Auf diese Weise kommt durch dieses Illusionsvefahren der Bumerang zurück: Denn ich bin für einen anderen ein anderer und damit die Adresse meiner Forderung, deren Erfüllung ich gleich und kostenlos mitliefere, indem ich solche Forderung als nicht an mich gerichtet an dich richte.
Von welche Rechten ist denn die Rede? Und bitte: wenn die Forderung nicht an mich gerichtet ist, an wen denn sonst? Denn der andere ist adressenlos und damit unerreichbar. Aber dann könnte man auf solche Forderung verzichten, weil sie adressenlos abgeschickt wird. Geschieht es aber dennoch, wird man fragen dürfen, was das eigentlich soll.
Der Andere ist ein Popanz, den es nicht gibt, aber dem man ziemlich zu trauen kann, nämlich souverän zu sein. Oder es gibt ihn doch, aber ist er genau so wenig souverän wie ich. Und wieder: was wäre dann zu fodern? Und von wem? Und wer soll diese Forderung erfüllen?
Denk ich drüber nach, würde ich “Souveränität” definieren als kontrafaktisches Handeln, als ob diese Souveränität vorliege — mit dem dringlichen Verdacht, dass sie nicht vorliegt. Ergänzt darum, sich davon nicht beeindrucken zu lassen. Illusion und Souveränität sind vermutlich die zwei Seiten derselben Medaille. Mit Montherlant: Je n’ai que l’idée que je me fais de moi-même pour me soutenir sur les mers du néant. Man darf nur das Meer untendrunter nicht vergessen.