Urheber aufgepasst — ihr könnt für eure eigenen Werke abgemahnt werden

Februar 2nd, 2012 § Kommentare deaktiviert für Urheber aufgepasst — ihr könnt für eure eigenen Werke abgemahnt werden § permalink

Kul­tur­zeit hat einen hübsch gemei­nen kur­zen und die Absur­di­tät des Urhe­ber­rechts auf die Spit­ze trei­ben­den Text unter dem Titel Abge­mahnt und abge­zockt — Inter­net­ab­mah­nun­gen bei Künst­lern gebracht, in dem davon berich­tet wird, dass Künst­ler von Zei­tun­gen abge­mahnt wer­den, weil sie Kri­ti­ken und Bespre­chun­gen ihrer eige­nen Wer­ke auf ihrer Web­sei­te ange­bo­ten haben. Wenn Urhe­ber jetzt nicht lang­sam anfan­gen, dar­über nach­zu­den­ken, wer denn die eigent­li­chen “Fein­de” sind — dann ver­steh ichs auch nicht mehr.

Verwertungsindustrie vor dem Untergang? Von wegen!

Februar 2nd, 2012 § Kommentare deaktiviert für Verwertungsindustrie vor dem Untergang? Von wegen! § permalink

Bei Leon­hard Dobusch fin­det sich aktu­ell hier nicht nur ein sehr lesens­wer­ter Arti­kel zu ACTA, son­dern auch eine sehr inter­es­san­te Info­gra­fik über die mone­tä­re Ent­wick­lung, der sich selbst ger­ne als durch das Inter­net not­lei­dend oder bedroht dar­stel­len­den Ver­wer­tungs­in­dus­trie, die ich hier ger­ne sha­ren möchte:

Die Herausforderung des Internets an die Urheber

Februar 2nd, 2012 § 1 comment § permalink

Als Kon­se­quenz des ver­gan­ge­nen, viel zu lan­gen Pos­tings, das ver­mut­lich nicht hin­rei­chend viel Auf­merk­sam­keit hat­te, um bis zu Ende gele­sen zu wer­den, lässt sich kurz formulieren:

Urhe­ber haben sich vier Fra­gen zu stellen:

  1. Wie erlan­ge ich Aufmerksamkeit?
  2. Wie kom­me ich an einen mone­tä­ren Ertrag?
  3. Wie kann ich das Inter­es­se an Auf­merk­sam­keit, das ande­re haben, selbst nut­zen, um einen Ertrag zu erwirtschaften?
  4. Wer sichert eine freie, unab­hän­gi­ge, kri­ti­sche künst­le­ri­sche und publi­zis­ti­sche Urhe­br­schaft jen­seits von Ertrags- und Verwertungszwängen?

 

Auf­merk­sam­keit erlangen

Die Sha­ring-Funk­tio­na­li­tät ist eine Auf­merk­sam­keits­öko­no­mie. Inhal­te von mir, die ande­re wei­ter­lei­ten und ihren Freun­den ver­füg­bar machen, sor­gen dafür, dass mei­ne Auf­merk­sam­keit wächst. Ein Text, Bild, Video, Musik­stück von mir, das wei­ter­ge­lei­te­te, auf ande­ren Platt­for­men gepos­tet wird, sorgt dafür, dass mei­ne Bekannt­heit steigt. Jeder Link zu mir eben­so. Nach klas­si­schem Urhe­ber­recht wäre das eine Rechts­ver­let­zung – was bekannt ist und durch Abmahn­wel­len ver­folgt wird. Das ist däm­lich. Denn die damit ver­bun­de­ne For­de­rung nach Unter­las­sung sorgt dafür, dass die Auf­merk­sam­keit sinkt. Ich habe mein Recht an mei­nem Inhalt – und kein Schwein kuckt. Bil­den­de Künst­ler wis­sen, dass Auf­merk­sam­keit die Ertrags­chan­cen stei­gert. Dar­über hat­te ich im letz­ten Pos­ting geschrie­ben. Von Auf­merk­sam­keit wird aller­dings nie­mand satt.

Mone­tä­re Erträ­ge sichern

Die Fra­ge, wie sich mone­tä­re Erträ­ge erzie­len las­sen, ist von der Auf­merk­sam­keit » Read the rest of this entry «

Ruhm und Reichtum – oder: Warum das Urheberrecht an Digitalien scheitert

Februar 2nd, 2012 § Kommentare deaktiviert für Ruhm und Reichtum – oder: Warum das Urheberrecht an Digitalien scheitert § permalink

Debat­ten rund um die Rech­te von Urhe­bern und Ver­wer­tern bewe­gen sich in einem Kreis, aus dem so lan­ge nicht aus­zu­bre­chen ist, wie nicht ver­stan­den wird, dass das tra­di­tio­nel­le Urhe­ber­recht und die sich dar­um anla­gern­den und durch die­ses Recht gere­gel­ten Prak­ti­ken und Öko­no­mien sich fun­da­men­tal ver­än­dern. So hat man sich – um den ver­mut­lich klars­ten und ein­fachs­ten Punkt her­aus­zu­grei­fen – über die Jahr­hun­der­te dar­an gewöhnt, dass Auf­merk­sam­keit sich mehr oder min­der unmit­tel­bar in bare Mün­ze mate­ria­li­siert. Heißt: Die Berühmt­heit eines Urhe­bers – gemes­sen an der Men­ge sei­ner Rezi­pi­en­ten – ist kon­ver­ti­bel in sein Ein­kom­men. Die­ser Zusam­men­hang wird durch die Ver­brei­tungs­mit­tel des Inter­net pro­ble­ma­ti­siert. Zugleich wan­delt sich – und das geht in der Debat­te um das Inter­net ziem­lich unter – eine Nut­zungs­prä­fe­renz und Nut­zungs­ge­wohn­heit derer, die frü­her Wer­ke kauften.

Recht auf Besitz: Die Waren­för­mig­keit des Kunstwerks

Über den größ­ten Teil der Mensch­heits­ge­schich­te hin­weg schuf der Urhe­ber ein (mehr oder min­der) ein­zig­ar­ti­ges „geis­ti­ges“ Werk und mate­ria­li­sier­te es in einer Form, die es zugäng­lich nur für eine rela­tiv (lokal) begrenz­te Grup­pe von Rezi­pi­en­ten mach­te. Soll­te es ver­viel­fäl­tigt wer­den, ähnel­te der Pro­zess der Ver­viel­fäl­ti­gung dem­je­ni­gen der ers­ten Mate­ria­li­sie­rung: Schrift­kunst muss­te abge­schrie­ben, Male­rei nach­ge­malt, Musik nach­ge­spielt wer­den. Zur Mas­sen­wa­re taug­ten die­se Wer­ke nicht.

Erst durch die mecha­ni­sche Ver­viel­fäl­ti­gung – mit ihrem Mei­len­stein des Buch­drucks mit beweg­li­chen Let­tern, aber auch schon zuvor mit litho­gra­phi­schen und ver­gleich­ba­ren „stem­pel­ar­ti­gen“ Tech­ni­ken – eröff­ne­te sich die Mög­lich­keit, Wer­ke zur Ware zu machen. Zugleich ent­stand die Not­wen­dig­keit einer (Verwertungs)-rechtlichen Absi­che­rung gegen ande­re Pro­du­zen­ten, die bil­li­ge­re Exem­pla­re des glei­chen geis­ti­gen Werks auf den Markt wer­fen wollten.

Die Urhe­ber waren dabei nie­mals Markt­teil­neh­mer – sie fun­gier­ten als (und der Anklang von Kaf­fee­boh­nen- und Kar­tof­fel­bau­ern ist durch­aus erwünscht) Roh­stoff­lie­fe­ran­ten, die es den eigent­li­chen Markak­teu­ren – den Ver­wer­tern – erlaub­ten, abzähl­ba­re phy­si­sche Trä­ger­pro­duk­te (Bücher, Zei­tun­gen, Schall­plat­ten, Video­kas­set­ten usw.) mit Inhal­ten zu ver­se­hen, die die eigent­lich » Read the rest of this entry «

Das Urheberrecht und das Problem des unvollständigen Tauschs

Februar 1st, 2012 § 3 comments § permalink

Die Debat­te rund um Urhe­ber­recht, Pira­te­rie und Raub­ko­pie­re­rei setzt zumeist vor­aus, dass es sich bei Digi­ta­li­en wie Datei­en um Waren han­delt, die markt­för­mig gehan­delt wer­den kön­nen. Sie wer­den als Gegen­stän­de betrach­tet, die ver- und gekauft wer­den kön­nen, wobei in die­sem Kauf­pro­zess ein zwei­sei­ti­ger Eigen­tums­über­gang statt­fin­det: Geld gegen Ware. Der Ver­käu­fer über­gibt das Eigen­tums­recht an den Käu­fer, dafür über­eig­net der Käu­fer wie­der­um (ver­ein­facht) einen Geld­be­trag an den Ver­käu­fer. Das wäre der voll­stän­di­ge Kauf­pro­zess. Es han­delt sich beim Kauf um einen Spe­zi­al­fall des Tauschs, da der Käu­fer Geld bie­tet und nicht eine ande­re Ware. Um nicht im Spe­zi­al­fall zu ver­blei­ben soll im Fol­gen­den all­ge­mei­ner von Tausch gespro­chen wer­den, da es zunächst kei­ne Rol­le spielt, womit der Käu­fer bezahlt. Kauf und Tausch sind regel­mä­ßig Vertragsgeschäfte.

Als Kauf­ver­trag bezeich­net man in den Rechts­wis­sen­schaf­ten einen Ver­trag mit dem Ziel des Eigen­tums­wech­sel an einer Sache oder einem Recht, wobei der Eigen­tums­wech­sel ent­gelt­lich erfol­gen soll­te, also eine Gegen­leis­tung, regel­mä­ßig in Form einer Zah­lung erfor­dert. (Quel­le: Wiki­pe­dia)

Tausch ist eine rechts­wirk­sa­me gegen­sei­ti­ge Über­tra­gung von Waren, Dienst­leis­tun­gen und/oder Wer­ten zwi­schen natür­li­chen und/oder juris­ti­schen Per­so­nen. Ein Tausch wird abge­grenzt von der Gabe und von der Schen­kung durch das jeweils ein­sei­ti­ge akti­ve Han­deln aus eige­nen Moti­ven. (Quel­le: Wiki­pe­dia)

Der Ver­kauf von Dateien

Nun liegt beim „Kauf“ einer Datei nicht eigent­lich ein Kauf, beim Tausch kein eigent­li­cher Tausch vor, jeden­falls kein voll­stän­di­ger. Voll­stän­dig­keit setzt dabei den beid­sei­ti­gen Eigen­tums­über­gang vor­aus: Geld (oder Tausch­wa­re) wech­selt vom Käu­fer zum Ver­käu­fer – im Gegen­zug wech­selt die Ware vom Ver­käu­fer zum Käu­fer. Der Käu­fer erhält das Eigen­tums­recht an der gekauf­ten oder ein­ge­tausch­ten Ware, der Ver­käu­fer erhält das Eigen­tums­recht am Kauf­be­trag oder der Tausch­wa­re. Der Käu­fer kann also nicht etwa nach voll­zo­ge­nem Kauf zum Ver­käu­fer gehen und ihn in der Ver­wen­dung des Kauf­be­tra­ges ein­schrän­ken. Der Ver­käu­fer kann mit dem Geld machen, wozu ihm beliebt. Es behal­ten, aus­ge­ben, aufs Kon­to legen und Zin­sen damit gewin­nen oder es ver­schen­ken. Im Gegen­zug kann der Käu­fer mit der Ware machen was er will – sofern er bei Gegen­stän­den, die dem Urhe­ber­recht unter­lie­gen, eini­gen Ein­schrän­kun­gen hin­sicht­lich der Mani­pu­la­ti­on des geis­ti­gen Gehalts der Ware unterliegt.

Der unvoll­stän­di­ge Tausch

Nach dem Kauf eines Buches kann der Käu­fer es lesen, es in den Bücher­schrank stel­len, es ver­schen­ken, wie­der ver­kau­fen oder weg­schmei­ßen. Er hat das Eigen­tums­recht dar­an. Der Ver­käu­fer hin­ge­gen, der die Ware gegen Geld oder eine Tausch­wa­re ver­kauft oder ein­ge­tauscht hat, besitzt hin­ge­gen das ver­kauf­te Exem­plar der Ware nicht mehr. Das trifft für Datei­en nicht zu. Viel­mehr geht der Kauf­be­trag zwar an den Ver­käu­fer über – der Ver­käu­fer bleibt aber im Besitz der Datei. Auch nach ihrem Down­load. Das ist ein unvoll­stän­di­ger Ver­kauf oder Tausch. Die Datei geht zugleich in den Besitz des Käu­fers über, wie sie im Besitz des Ver­käu­fers ver­bleibt. Das führt zu einer Para­do­xie. » Read the rest of this entry «

Was die Urherberrechtsdebatte vom Fall Guttenberg lernen kann

Januar 21st, 2012 § 5 comments § permalink

Dies als Nach­trag zu mei­nem Rant zum Urhe­ber­recht: Über­ra­chen­der­wei­se ist es gera­de der Fall Gut­ten­berg, der die Debat­te um das Urhe­ber- und Ver­wer­tungs­recht vor­an brin­gen kann. Aus zwei Gründen:

  1. Lässt sich dar­an ermes­sen dass „die Netz­ge­mein­de“ nicht aus einer wild gewor­de­nen Hor­de von Ideen­die­ben besteht. Viel­mehr zeig­te sich eine erheb­lich grö­ße­re Sen­si­bi­li­tät für den miss­bräuch­li­chen Umgang mit geis­ti­gem Eigen­tum, als etwa an deut­schen Hoch­schu­len oder bei der blei­er­nen Kanz­le­rin. Schließ­lich tat sich „die Netz­ge­mein­de“ zusam­men, um Gut­ten­berg das nicht-ver­link­te (sprich: mit Quel­len­an­ga­be in Fuß­no­te ver­se­he­ne) Sam­pling frem­der Inhal­te nach­zu­wei­sen. Die Off­line-Gemein­de wird es viel­leicht über­ra­schen: Aber der Ideen­klau ist im Netz nicht akzeptiert.
  2. Ist es zunächst über­ra­schend, dass Gut­ten­berg von der Ver­wer­tungs­in­dus­trie, d.h. den Inha­bern der Ver­wer­tungs­rech­te der von ihm gesam­pel­ten Wer­ke, nicht abge­mahnt, auf Scha­dens­er­satz oder Ver­nich­tung sei­nes Sam­plers (vul­go: Dis­ser­ta­ti­on) ver­klagt und ver­ur­teilt wur­de, wie es die Ver­wer­tungs­in­dus­trie bei jedem ande­ren geis­ti­gen Werk – ins­be­son­de­re bei musi­ka­li­schen und fil­mi­schen » Read the rest of this entry «

Warum das aktuelle Urheberrecht den Urhebern nichts nützt — und wer sie wirklich ausplündert (wenn nicht die Netznutzer) {Updated}

Januar 21st, 2012 § 13 comments § permalink

Ein vor­ges­tern auf dem D64-Blog erschie­ne­ner Arti­kel zum Urhe­ber­recht ver­dient es, nicht nur ver­linkt, son­dern (in durch­aus pole­mi­scher Absicht) ergänzt und fort­ge­führt zu wer­den. Die Autoren for­cie­ren die auch hier im Blog bereits hin­läng­lich aus­ge­führ­te Unter­schei­dung zwi­schen Urhe­bern und Ver­wer­tungs­in­dus­trie, um die Debat­te über das Urhe­ber­recht in die kor­rek­ten Kate­go­rien ein­zu­ord­nen. Dass die Ver­tei­di­ger des gegen­wär­ti­gen soge­nann­ten Urhe­ber­rechts still­schwei­gend vor­aus­set­zen, dass mit dem Urhe­ber- auch das Ver­wer­tungs­recht erhal­ten blei­ben muss, die Ver­tei­di­gung der Künst­ler und „Krea­ti­ven“ auf ihre Fah­ne schrei­ben, wäh­rend sie eigent­lich die wirt­schaft­li­che Pfrün­de ihrer eigen Unter­neh­men zu sichern suchen, ist der eigent­li­che Skan­dal der Dis­kus­si­on, der es so schwie­rig macht, auf einen gemein­sa­men Nen­ner zu kom­men. Er ver­an­lasst nicht weni­ge soge­nann­te Krea­ti­ve oder Künst­ler, sich auf Sei­ten derer zu schla­gen, die von ihrem Schweiß und ihren Ideen leben – der Ver­wer­tungs­in­dus­trie. Denn die Krea­ti­ven glau­ben, die­se Indus­trie ernäh­re sie. In Wahr­heit ist es anders her­um: Die Ver­wer­tungs­in­dus­trie ist die Zecke im Nacken der Kreativen.

Hört man die öffent­lich eher jam­mer­vol­len, in kon­kre­ter Aus­ein­an­der­set­zung durch­aus bra­chia­len Vor­trä­ge der Ver­wer­tungs­in­dus­trie, könn­te es schei­nen, als wür­den die Bau­ern die Erhö­hung der Milch­prei­se for­dern, um den Kühen ein bes­se­res Leben zu besche­ren. Oder die Kürsch­ner, um ihren Pelz­spen­dern das Leben zu ermög­li­chen – wo sie doch davon leben, eben die­sen Tier­chen das Fell über die Ohren zu zie­hen. Dar­in den Kunst­ver­wer­tern nicht unähn­lich. Es mag » Read the rest of this entry «

Das Thalia und die Spiel(plan)verderber 2: Durch Leiden wird man Demokrat

Dezember 5th, 2011 § 1 comment § permalink

Inter­es­san­tes tut sich rund um die soge­nann­ten Demo­kra­ti­sie­rungs­ver­su­che des Tha­lia Thea­ters – und es beginnt ein Thea­ter rund um das Thea­ter, das ver­mut­lich weit­aus inter­es­san­ter ist als die Fra­ge, was denn am Ende wirk­lich gewin­nen wird.  Natür­lich ist Klug­scheis­se­rei hin­ter­her ein­fa­cher als die soli­de Orga­ni­sa­ti­on eines Par­ti­zi­pa­ti­ons­pro­zes­ses – die­se Ein­fach­heit erlau­be ich mir eben­so wie das Recht, mei­ne anfäng­li­che Beein­druckt­heit jetzt der nüch­ter­nen Betrach­tung wei­chen zu las­sen. Denn zu beob­ach­ten ist hier zunächst ein zukünf­ti­ger Lehr­buch­fall miss­ver­stan­de­ner Demo­kra­ti­sie­rung, den zu betrach­ten sich lohnt jen­seits der blo­ßen und letzt­lich ziem­lich irrele­van­ten Fra­ge, was an eini­gen Aben­den in einem Ham­bur­ger Thea­ter dem­nächst läuft. Zudem ist hier das eigent­lich ers­te Erschei­nen eines zukunfts­träch­ti­gen Thea­ters fest­zu­stel­len, von dem am Ende die­ses Pos­tings zu han­deln sein wird.

Das Pro­jekt: Mehr Demo­kra­tie gewagt – oder nur Lux und Dollerei?

Das Tha­lia beschreibt die Akti­vi­tät als Demo­kra­ti­sie­rung eines Dienst­leis­tungs­un­ter­neh­mens. Der Inten­dant äußert hier im Inter­view sein Inter­es­se dar­an, was denn das Publi­kum wirk­lich sehen will – und sei es Har­ry Pot­ter. Anders lie­ße sich beschrei­ben: Die von einem demo­kra­ti­schen Gemein­we­sen – der Stadt Ham­burg – als ver­ant­wort­li­che Lei­ter einer städ­ti­schen Ein­rich­tung Ein­ge­setz­ten ent­zie­hen sich ein Stück weit der ihnen vom Gemein­we­sen zuge­wie­se­nen Auf­ga­be der inhalt­lich-kon­zep­tio­nel­len Aus­rich­tung die­ser Insti­tu­ti­on und der damit ver­bun­de­nen Ver­ant­wor­tung der von den Bewoh­nern des Gemein­we­sens auf­ge­brach­ten Finanz­mit­tel. Man lässt eine nicht begrenz­te und unde­fi­nier­te Grup­pe von Men­schen dar­über ent­schei­den, was statt­fin­den soll. Wir spie­len, was irgend­wer will.  Was auch immer, wer auch immer. Es muss nur eine aus­rei­chend gro­ße Zahl von Stim­men zusam­men­kom­men. Man könn­te die Bewoh­ner Ham­burgs eben­so gut dazu ver­pflich­ten, Regen­schir­me auf­zu­span­nen, wenn es in Aus­tra­li­en reg­net. Die Fremd­be­stim­mung durch die – sich selbst als unde­mo­kra­tisch ver­ste­hen­de – Thea­ter­lei­tung wird poten­zi­ell abge­ge­ben in eine ande­re Fremd­be­stim­mung durch irgendwen.

Was heißt demo­kra­ti­sche Ent­schei­dung? Wer ent­schei­det was für wen in demo­kra­ti­schen » Read the rest of this entry «

Das Thalia Theater und die Spiel(plan)verderber

November 23rd, 2011 § 1 comment § permalink

Anfang Novem­ber rief das Ham­bur­ger Tha­lia Thea­ter hier die Öffent­lich­keit auf, vier Posi­tio­nen des nächs­ten Spiel­plans zu bestim­men. Ver­mut­lich stand im Hin­ter­grund der Wunsch, der sich in ver­schie­de­nen Regio­nen der Welt, in der Occu­py-Bewe­gung, in der Netz­öf­fent­lich­keit mani­fes­tie­ren­den Betei­li­gungs­lust der Öffent­lich­keit zu öff­nen und selbst durch offe­ne Par­ti­zi­pa­ti­ons­mög­lich­kei­ten ein Stück offe­ner und „demo­kra­ti­scher“ zu wer­den. Unter Miss­ach­tung aller Erfah­run­gen, die mit ähn­li­chen Crowd­sour­cing- und Con­su­mer Empower­ment-Akti­vi­tä­ten vor­lie­gen. Man stol­pert ein­fach­mal rein in Par­ti­zi­pa­ti­ons­dy­na­mi­ken, in Netz­be­tei­li­gung und so eine Art Demo­kra­tie. Das mag man gut­mü­tig als naiv bezeich­nen – oder » Read the rest of this entry «

Bundestrojaner und polizeiliches Spekulantentum

Oktober 10th, 2011 § 1 comment § permalink

Bei Klaus Kus­an­wos­ky fin­det sich hier ein Bei­trag über den Bun­destro­ja­ner, der nicht nur lesens­wert ist, son­dern gleich­zei­tig inter­es­san­te Erwei­te­run­gen zulässt, führt man ihn eng mit Kus­anow­skys Aus­füh­run­gen zum Doku­ment in der Moder­ne. Wäh­rend Kus­anow­sky sich auf das Paar Freiheit/Sicherheit im Bezug auf das staat­li­che Gewalt­mo­no­pol wid­met, scheint mir die Fort­füh­rung mit dem Blick auf den „Kri­mi­nel­len“, von dem er spricht, den er aber nicht wei­ter defi­niert, vielversprechend.

Hät­te die Poli­zei es mit Kri­mi­nel­len zu tun, wären die Pro­ble­me erheb­lich gerin­ger. Der „Kri­mi­nel­le“ aber ist das Ergeb­nis eines Doku­men­ta­ti­ons­pro­zes­ses mit heut­zu­ta­ge höchst gere­gel­ten Ver­fah­rens­wei­sen zur Erzeu­gung des Doku­ments „Kri­mi­nell“: Gemeint ist der Gerichts­pro­zess, der durch Rich­ter durch­ge­führt das Ver­fah­ren umfasst, aus einem Beschul­dig­ten oder „Ange­klag­ten“ einen doku­men­tier­ten Kri­mi­nel­len also Tat­schul­di­gen zu machen. Bereits hier – und das ist viel­leicht für den Doku­ment­be­griff selbst nicht ganz unin­ter­es­sant – ist zu sehen, dass die Doku­men­te der Moder­ne nie­mals der Cha­rak­ter der end­gül­ti­gen Gül­tig­keit tra­gen kön­nen, son­dern nur hohe Pro­ba­bi­li­tät, die durch wei­te­re Gerichts­in­stan­zen über­prüf­bar sein muss. Die Beru­fungs­in­stanz führt das Doku­men­ta­ti­ons­ver­fah­ren erneut durch. Die Revi­si­ons­in­stanz wie­der­um über­prüft ledig­lich, ob die Ver­fah­rens­durch­füh­rung der Vor­in­stanz Doku­men­ter­zeu­gungs­ge­recht ope­rier­te oder nicht. Dar­in liegt ein wich­ti­ger Zug der Moder­ne. Sie erzeugt Doku­men­te – aber mit dem gleich­zei­ti­gen Bewusst­sein, dass das Doku­ment nicht gül­tig sein könn­te oder zu einem spä­te­ren Zeit­punkt (etwa durch das Auf­tau­chen neu­er Bewei­se durch neu zuge­las­se­ne Beweis­ver­fah­ren wie den DANN-Test) als ungül­tig erscheint, weil es noch immer von der Vor­aus­set­zun­gen, aus denen her­aus es erzeugt wur­de, abhän­gig bleibt.

Die gött­li­chen Gerichts­ur­tei­le des Vor­mit­tel­al­ters such­ten nach Letzt­gül­tig­keit – indem sie Gott zumu­te­ten, in einen erwart­ba­ren Ablauf (das Ver­bren­nen eines Kör­pers im Feu­er) ein­zu­grei­fen und gegen natur- und men­schen­wis­sen­schaft­li­che Erfah­rung wun­der­tä­tig die Nicht­schuld zu bewei­sen. Erst in den Pro­zes­sen der Inqui­si­ti­on wur­de die­ses Ver­fah­ren inso­weit abge­wan­delt, dass der Beschul­dig­te not­wen­dig ein Geständ­nis able­gen muss­te, um voll­gül­tig ver­ur­teil­bar zu sein. Dass das nicht in blut­rüns­ti­gen Fol­ter­or­gi­en wahn­sin­ni­ger Inqui­si­to­ren mün­de­te, » Read the rest of this entry «

Where Am I?

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